Amtsblatt 1898/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Juni 1898

2 B und C über die Ausschreibung von 23 Heiratsaus¬ stattungen, jede im Betrage von 840 fl. (Hauptstiftung), und 17 Ausstattungen, jede im Betrage von 700 fl. (Neben¬ stiftung), aus der von Josef Haas von Laengenfeld'schen Stiftung für oberösterreichische Bauernmädchen per Post übersendet. Diese Kundmachungen sind ortsüblich zu ver¬ lautbaren und je eine Kundmachung B und C auf die Amtstafeln der Gemeinden anzuschlagen. Die bezüglichen Gesuche müssen bis längstens 30. Juni 1898 hieramts eingereicht sein. Auf später einlangende Gesuche wird kein Bedacht genommen. Steyr, am 18. Juni 1898. Z. 9082. Kundmachung. Uebertritt fremder Arbeiter nach Rumänien. Die vom königlich=rumänischen Ministerrathe in seiner Sitzung vom 23. Juni 1892 gefassten Beschlüsse in Betreff des Uebertrittes fremder Arbeiter aller Art nach Rumänien, beziehungsweise des für dieselben vorgeschriebenen Pass¬ zwanges, werden seitens eines großen Theiles der öster¬ reichischen Arbeiterschaft nicht eingehalten, was zu beständigen Reclamationen und Grenz=Conflicten Anlass gibt. Es werden daher diese Bestimmungen hiemit neuerlich verlautbart: „Keiner Gruppe fremder Arbeiter, mögen dieselben für landwirtschaftliche Zwecke oder für die Herstellung großer öffentlicher Bauten aufgenommen sein, wird der Eintritt nach Rumänien gestattet, wenn nicht jedes der zu dieser Gruppe gehörenden Individuen einen nach den gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Volkes ausgestellten Reisepass besitzt. Die Reisepässe sind im allgemeinen nur für einzelne Fälle und, wenn sie das Visa der rumänischen Consular¬ ämter tragen, giltig. „Eine Befreiung von dem Passvisa kann nur dann zugestanden werden, wenn es sich um eine größere Anzahl von Individuen handelt, welche in einer Gruppe an der rumänischen Grenze erscheinen und für einen im voraus bestimmten Ort im Lande von einer und derselben Person (Eigenthümer, Pächter oder Unternehmer öffentlicher Arbeiten) aufgenommen wurden. „Es ist jedoch selbstverständlich, dass diese Befreiung einer Gruppe solcher fremder Arbeiter nur dann zugestanden werden kann, wenn sie aus fremden Orten kommen, in welchen sich ein rumänisches Consulat nicht befindet. „Ebenso können dieser Befreiung nicht theilhaftig werden die aus den angrenzenden Staaten ausgewiesenen Fremden, mögen sie einzeln oder in Gruppen als Landarbeiter, Künstler u. dgl. an der rumänischen Grenze erscheinen. Diese Beschränkungen im Grenzübertritt nach Rumänien werden hiemit zufolge Erlasses des hohen k. k. Statthalterei¬ Präsidiums vom 7. Juni 1898, Nr. 1433 Präs., neuerlich allgemein verlautbart, da diese Bestimmungen seitens eines großen Theiles der österreichischen Arbeiterschaft nicht ein¬ gehalten werden, was zu beständigen Reclamationen und Grenz=Conflicten Anlass gebe. Steyr, am 18. Juni 1898. Z. 842 B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An den zweiclassigen Volksschulen in Dietach und Thanstetten kommt je eine Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Bewerber um diese Stellen, mit welchen ein Jahres¬ gehalt von 500 fl., die Dienstalterszulagen per 25 fl. und ein Naturalquartier verbunden sind, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse und den Nachweisen über ihre gesammte bisherige Dienstleistung oder statt letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 22. Mai 1898. Z. 1004 B. Sch. R. An sämmtliche Schulleitungen. Daten zum Jahreshauptberichte. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, folgende Daten zur Abfassung des Jahreshauptberichtes bis 1. Juli l. J. hieramts einzubringen. 1. Zahl der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder des Schulsprengels: a) Knaben, b) Mädchen. 2. Zahl der Kinder, welche die öffentlichen Volks= und Bürgerschulen besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 3. Zahl der Kinder, welche Privat=Volksschulen be¬ suchen: a) Knaben, b) Mädchen. 4. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche eine höhere Schule, gewerbliche oder landwirtschaftliche Schulen oder Fachcurse besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 5. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche zuhause unterrichtet werden: a) Knaben, b) Mädchen. 6. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche wegen eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens dauernd keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen. 7. Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen, c) Anführung des Grundes. 8. Welche Art der Schulbesuchserleichterung ist an der dortigen Schule eingeführt? Anführung des Ministerial¬ Erlasses nach Datum und Zahl. (Ministerial=Erlass vom Ministerial=Erlass vom 14. Februar 1884, Z. 2684. 17. November 1883, Z. 1641. — Ministerial=Erlass vom 8. Juni 1883, Z. 10.618, Art. V. P. 6, lit. e.) 9. Wie viele Kinder befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 10. Wie viele Kinder des 7. Schuljahres haben generelle Schulbesuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. 11. Wie viele Kinder befinden sich im 8. Schuljahres a) Knaben, b) Mädchen. 12. Wie viele Kinder des 8. Schuljahres haben generelle Schulbesuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. (Die Fragen 9 bis 12 sind von den Leitungen der Markt¬ chulen nicht zu beantworten.) 13. Wie viele Kinder wurden an jenen Schulen, die einen regelmäßigen siebenjährigen Schulbesuch haben, im letzten Quartale des 7. Schuljahres in den verkürzten Unter¬ richtes des 8. Schuljahres versetzt: a) Knaben, b) Mädchen. 14. Wie viele Kinder der Marktschulen Bad Hall, Gaflenz, Kremsmünster, Neuhofen und Weyer befinden sich im 7. Schuljahre a) Knaben, b) Mädchen. 15. Wie viele derselben haben individuelle Schul¬ besuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. 16. Wie viele Kinder der Marktschulen befinden sich im 8. Schuljahre: a) Knaben, b) Mädchen.

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