Amtsblatt 1898/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. Juni 1898

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 24. 1898. Steyr, am 16. Juni. Z. 9271. An die Gemeindevorstehungen der Gerichts¬ bezirke Neuhofen und Kremsmünster. Amtstage im Monate Juni in Neuhofen und Kremsmünster. Ich werde am Donnerstag den 23. Juni l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeinde=Kanzlei im Markte Neuhofen und Samstag den 25. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeinde=Kanzlei des Marktes Kremsmünster Amtstage abhalten. Hievon werden die Herren Gemeindevorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung und Intervenierung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 13. Juni 1898. Z. 8993. Errichtung einer postcombinierten Tele¬ graphen-Station in Losenstein. Das h. k. k. Handelsministerium hat laut des Erlasses vom 20. Mai d. J., Z. 27.740, die Errichtung einer post¬ combinierten Telegraphenstation in Losenstein bewilligt. Steyr, am 13. Juni 1898. Z. 9212. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im Bezirksspital in Przemyslany. Von der k. k. Statthalterei in Galizien wurde das neu errichtete und gehörig ausgestattete Bezirksspital in Przemyslany auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 6. Februar 1897 und des § 2 des Gesetzes vom 28. Juli 1897, L.=G.=Bl. Nr. 47, als eine öffentliche allgemeine Heilanstalt erklärt und für dieselbe eine Verpflegstaxe von 60 Kreuzern per Tag und Kopf festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 31. Mai l. J., Nr. 9797/V, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 13. Juni 1898. Z. 9213. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 10.067/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr mit Niederösterreich. Mit Rücksicht auf den günstigen Stand der Schweine¬ pest in Niederösterreich findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 17. August 1897, Z. 13.850/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Laufer¬ (Handels=) Schweinen aus Niederösterreich nach Oberöster¬ reich auf die politischen Bezirke Baden, Bruck a. d. Leitha, Mödling, Neunkirchen und Stadtgemeinde Wien zu be¬ schränken. Diese Verfügung tritt an Stelle der oben citierten Kundmachung mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, am 7. Juni 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 13. Juni 1898. Z. 9214. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 9804/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Galizien und der Bukowina findet die k. k. Statthalterei unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 27. März d. J., Z. 5466/II, bezüglich der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den genannten Ländern nach Oberösterreich nachstehende Sperrverfügungen zu erlassen:

A. Gegen Galizien. 1. Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche wird untersagt die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus den Bezirken Lancut, Ropczyce und Rzeszow. 2. Wegen des Bestandes der Schweinepest wird die Einfuhr von Handelsschweinen aus ganz Galizien und für die politischen Bezirke Brzezany, Podhace, Rohatyn, Stanis¬ lau und Zaleszezyki auch die Einfuhr von Schlachtschweinen untersagt. B. Gegen die Bukowina bleibt dermalen nunmehr das Verbot der Einfuhr von Handelsschweinen aufrecht. Die Einfuhr von lebenden Schlachtschweinen aus seuchenfreien Orten der nicht gesperrten Gebiete Galiziens und der Bukowina ist nur nach der dem Bestimmungsorte zunächst liegenden Eisenbahnstation gestattet. Von derselben müssen diese Thiere nach vorheriger amtsthierärztlicher Beschau auf Wagen mit Pferdebespannung in den Bestimmungsort überführt und daselbst ohne Wechsel des Standortes innerhalb fünf Tagen geschlachtet werden. Im Falle des Ausbruches der Maul= und Klauen¬ seuche und der Schweinepest sind derlei Schweinetransporte innerhalb 48 Stunden der Schlachtung zu unterziehen. Diese Verfügungen treten mit dem 10. Juni d. J. in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 7. Juni 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 13. Juni 1898. Z. 9211. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Joh. Pichler. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 4. Juni 1898, Z. 15.575/4206/II h, hat die k. k. Landesregierung für Kärnten um die Veranlassung der Ausforschung des militärtaxpflichtigen Joh. Pichler, dessen Aufenthalt in Kärnten nicht eruiert werden konnte, angesucht und nachstehende Personaldaten und Persons¬ beschreibung mitgetheilt: Geburtsjahr des Taxpflichtigen: 1864. Heimats¬ gemeinde: Hohenthurm. Beschäftigung: Bergknappe. Reli¬ gionsbekenntnis: katholisch. Statur: mittelgroß. Gesicht: länglich. Haare: blond. Augen: grau. Nase: regelmäßig. Mund; regelmäßig. Besondere Kennzeichen: keine. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 8. Juni l. J., Z. 10.319/IV, ergeht der Auftrag, auf Grund dieser Angaben die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und über ein etwaiges positives Ergebnis bis 15. August l. J. anher zu berichten. Skeyr, am 13. Juni 1898. Z. 9043. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Mai bis 2. Juni 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Reichersberg, Ortschaft Kammer; Gemeinde Senftenbach, Ortschaft St. Ulrich. 4 2. Rotz. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Schwaben. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Schnarndorf. 3. Bläschenausschlag. Ausbruch der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde St. Wolfgang, Ortschaft Russbach. 4. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft Hiesendorf. Steyr, am 11. Juni 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippely. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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