3 Freiplätze zum Besuche des am 1. September 1898 beginnen¬ den viermonatlichen Hufbeschlagscurses zu Stadl bei Lam¬ bach werden hiermit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung ver¬ bunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Curs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial¬ verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im An¬ schlusse an den Hufbeschlagscurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Die Kosten der Hin= und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten=, Schul=, Lehr=, Arbeits= und Mittellosigkeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 10. Juli 1898 an den Landes¬ ausschuss in Linz einzusenden. Vom oberösterr. Landesausschusse, Linz, am 14. April 1898. Für den Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. Z. 7142. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Von wüthenden Thieren verletzte Menschen sind rasch in die Wiener Schutzimpfungs=Anstalt zu überstellen. Bereits unterm 8. August 1894, Z. 10.270, Amts¬ blatt Nr. 33, wurde auf die in Wien ins Leben gerufene Schutzimpfungs=Anstalt im k. k. Rudolfspital, Wien III, hin¬ gewiesen und den Gemeinde=Vorstehungen bedeutet, dass es hiebei ganz besonders darauf ankommt, den Verletzten so rasch wie möglich in diese Anstalt zu überstellen. Ob¬ wohl seither ein derartiger Fall sich im Bezirke Steyr glück¬ licher Weise nicht ereignet hat, bringe ich doch obiges neuerlich zur strengsten Darnachachtung in Erinnerung, weil laut eines Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 25. April 1898, Z. 7144/V der Fall vorgekommen ist, dass ein von einem wüthenden Hunde gebissener Knabe aus Böhmen erst 4 Wochen nach erfolgter Verletzung, schon mit deutlichen Symptonen der Lyssa behaftet, über Weisung der politischen Behörde nach Wien in die Schutzimpfungsanstalt im k. k. Rudolfspitale gebracht wurde und daselbst nach wenigen Stunden der Lyssa erlegen ist, ohne dass an dem¬ selben eine Schutzimpfung vorgenommen werden konnte. Sollte daher irgend ein Individuum in unserem Be¬ zirke von einem wüthenden oder wuthverdächtigen Hunde verletzt werden, so wird es Sache der Herren Gemeindeärzte sein, darüber sich zu äußern, ob der Fall zur Abgabe in die Wiener Schutzimpfungsanstalt geeignet sei, und ist seitens der betreffenden Gemeinde=Vorstehung umgehend anher die Anzeige zu erstatten, damit sodann das im obenerwähnten Amtsblatt vorgeschriebene Certificat ausgestellt und die schleunige Ueberstellung des Patienten veranlasst werden kann. Steyr, am 31. Mai 1898. Z. 8362. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nach einem vom k. u. k. Ministerium des Aeußern an das k. k. Ministerium des Innern geleiteten Berichte des k. u. k. österr.=ung. Consulates in Sao Paulo wurde in letzterer Zeit die Wahrnehmung gemacht, dass bei der Ein¬ führung von Einwanderern nach diesem Staate mit den Legitimationspapieren derselben vielfach Missbrauch getrieben und sogar Fälschungen derselben vorgenommen werden. Die Regierung für den Staat Sao Paulo gestattet den mit der Einführung von Einwanderern auf Staatskosten sich befassenden Unternehmungen, darunter in erster Linie der Firma A. Fiorita und Comp., nur solche europäische Aus¬ wanderer anzuwerben, die Landleute sind und Familien bilden, deren Oberhaupt das 45., beziehungsweise dessen Gattin das 40. Lebensjahr nicht überschritten hat und welche wenigstens noch ein arbeitsfähiges, in einem genau bestimmten Verwandtschaftsgrade zum Familienoberhaupte stehendes Mitglied mitführen. Der Beweis hiefür muss durch die legalen Reisepässe oder durch Familien=Auskunfts¬ bögen der Gemeindeämter geliefert werden. Da jedoch auch Familien zur Auswanderung ange¬ worben werden, welche den obigen Anforderungen nicht ent¬ sprechen, und somit keinen Anspruch auf die freie Beför¬ derung hätten, so werden dieselben von den Auswanderungs¬ Agenten in der Weise eingeschmuggelt, dass die betreffenden Legitimationspapiere gefälscht und in dieselben, namentlich in Reisepässe auf der vierten Seite, auf welcher die Begleitung des Passinhabers verzeichnet werden soll, fremde Personen als Familienmitglieder eingetragen werden. Ein noch ärgerer Missbrauch werde mit den soge¬ nannten Familien=Auskunftsbögen getrieben, indem die Aus¬ wanderungs=Agenten vorgedruckte Formularien hiezu an die Auswanderungslustigen versenden und diese Drucksorten, auf welchen die Gemeindevorstände unter Beifügung ihrer Unter¬ schrift und des Amtssiegels den Namen der Familienmit¬ glieder des Auswanderers, deren Stand, Zuständigkeit u. s. w. zu verzeichnen haben, von den Gemeindevorständen oft un¬ ausgefüllt in bianco unterschrieben werden. Die Vorweisung eines solchen Familien=Ausweises ge¬ nügt nämlich sowohl der Polizei des Einschiffungshafens, als auch dem daselbst befindlichen Commissär des Staates Sao Paulo, um die betreffende Familie einzuschiffen. Das Consulat in Sao Paulo hat hiebei noch besonders darauf hingewiesen, dass in solchen Papieren womöglich das Alter der Personen in Zahlen und Buchstaben einzutragen, bei Angabe der Beschäftigung stets nur der wirkliche Cha¬ rakter oder Erwerb ersichtlich und der etwa übrig gebliebene Raum unbrauchbar zu machen wäre. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 2. Mai l. J., Z. 7644/II, werden die Gemeindevor¬ stehungen auf die vorerwähnten Unzukömmlichkeiten auf¬ merksam gemacht und angewiesen, bei der Ausfertigung der in Rede stehenden Familien=Auskunftsbögen mit der in dieser Richtung gebotenen Vorsicht vorzugehen. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8231. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aufnahme der geologischen Reichs=Anstalt. Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1898 seitens der k. k. geologischen Reichs=Anstalt vorzunehmenden geologischen Aufnahmen im Felde, Reambulierungs= und Revisionsarbeiten, dann Specialuntersuchungen werden Mit¬ glieder der genannten Anstalt während der nächsten Monate
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