Amts-Blatt K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1898. Steyr, am 26. Mai. Nr. 21. Z. 8032. An die Gemeinde Vorstehungen der Gerichtsbezirke Steyr und Weyer. Revision der Maße und Gewichte. Seit dem Winter 1893 wurde in den Gerichtsbezirken Steyr und Weyer keine polizeiliche Revision auf Maße und Gewichte unter Assistenzleistung des k. k. Aichmeisters vor¬ genommen. Im Sinne des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 5. August 1891, Z. 8645, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen daher aufgefordert, diese polizeiliche Revision noch im Laufe des Sommers 1898 vorzunehmen und sich wegen der Assistenzleistung mit dem k. k. Aichmeister in Steyr ins Einvernehmen zu setzen. Steyr, am 23. Mai 1898. Z. 7821. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Mit Rücksicht auf die im Landes=Gendarmerie=Com¬ mando Linz bestehenden Mannschaftsabgänge und bei dem Umstande, als im eigenen Kronlande voraussichtlich genügend Aspiranten aus dem Reservestande der Truppen, respective Ersatzreserve vorkommen, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, Personen, welche zum Eintritte in das achte Landes=Gendarmerie=Commando geeignet wären, auf diese Mannschafts=Abgänge aufmerksam zu machen, und sind all¬ fällige Aspiranten anzuweisen, ihr Ansuchen um Aufnahme entweder mündlich oder schriftlich direct beim Landes=Gen¬ darmerie=Commando Linz oder aber auch bei dem ihrem Aufenthaltsorte zunächst gelegenen Gendarmerie=Posten¬ Commando vorzubringen. Steyr, am 23. Mai 1898. Z. 778 B. Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Verwendung von Kindern bei landwirtschaftlichen Maschinen. Es sind wiederholt Fälle vorgekommen, dass schul¬ pflichtige Kinder bei der Verwendung von landwirtschaft¬ lichen Maschinen von schweren Unglücksfällen betroffen wurden. Infolge des Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 2. Mai l. J. Nr. 1117, werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen aufgefordert, die landwirtschafttreibende Bevölkerung in geeigneter Weise auf die Gefährlichkeit der Verwendung von Kindern bei landwirtschaftlichen Maschinen, insbesondere bei den Futterschneid= und Dreschmaschinen, gleichviel ob dieselben durch Motoren, durch menschliche oder thierische Kraft betrieben werden, aufmerksam zu machen und dahin zu wirken, dass die Verwendung von Kindern beim landwirtschaftlichen Maschinenbetriebe vermieden werde. Hiebei werden den interessierten Kreisen auch die Bestimmungen des § 376 des allgemeinen Strafgesetzes in Erinnerung zu bringen sein, nach welchen die Eltern oder die zur Beaufsichtigung verpflichteten Personen bei Ver¬ meidung der Straffolgen dafür verantwortlich sind, dass sie Kinder von Unfallsgefahren gänzlich ferne halten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 23. Mai 1898. Z. 8114. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8740/I. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. Mai l. J., Z. 15.389, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus den Regierungsbezirken Stettin, Stralsund, Magde¬ burg und Merseburg im Königreiche Preußen. Aus den Kreishauptmannschaften Leipzig und Zwickau des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 17. April l. J., Z. 6560/II, ver¬ fügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit.
Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. Mai 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 23. Mai 1898. Z. 7715. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung zweier Stellungspflichtiger. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Pola hat mit Bericht vom 17. April l. J., Z. 7278, bei der k. k. Statthalterei in Triest um die Veranlassung der Ausforschung der zwei nachbenannten Stellungspflichtigen des dortigen Stellungs¬ bezirkes angesucht: Franz Draclier, des Josef und der Helene, geborenen Korm, Eisenbahnwächterssohn, geboren in Canfanaro am 5. Jänner 1877 römisch=katholisch, Taufpathen Matthäus Bamiel und Mara Blascovich, Geburtshelferin Tosca Pifar, und Franz Klemen des Thomas und der Josefine, Eisen¬ bahnwächterssohn, geboren in Canfanaro am 16. Sep¬ tember 1877, römisch=katholisch. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 9. Mai l. J., Z. 7983/IV, ergeht der Auftrag, die ent¬ sprechenden Nachforschungen nach den Genannten zu pflegen und ein allfälliges positives Resultat anher bekannt zu geben. Steyr, am 23. Mai 1898. Z. 8172. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Mai bis 17. Mai 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft St. Ulrich; Gemeinde Reichersberg, Ortschaft Kammer. 2. Rotz. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Schwaben. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Schnarndorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Viechtwang, Ortschaft Mühldorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Unterschlierbach; Gemeinde und Ortschaft Kirchdorf. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Schürzendorf. Steyr, am 23. Mai 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippely. in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucke
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