Amtsblatt 1898/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Mai 1898

Z. 7814 An alle, Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 8438/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und Croatien=Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ Einschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Mai d. J., Z. 14.227, an Stelle der hierämtlichen Kund¬ machung vom 21. April d. J., Z. 6904/II, unter Aufrecht¬ haltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1897, Z. 19.513/II, hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 14. Mai l. J. angefangen sofort zu treffen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt), Szepes, Trencsen und Turocz, sowie dem Stuhlbezirke Raska des Comitates Moson und aus der königlichen Freistadt Poszony; 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Bereg. Feier, Nagy=Küküllo, Nograd, Nyitra, Pest=Pilis=Solt=Kiskun (ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya, Steinbruch), Somogy, Szatmär, Tolna, Torontal, Veszprem und Zemplen, dann den b) königlichen Freistädten: Debreczen, Keckemet, Komärom, Maros=Väsärhely und Pancsova. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate: Belo¬ var=Kreutz, nebst den in diesem Comitate liegenden Stadt¬ bezirken; 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Lika=Krbava, nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen in ungetheiltem Zustande bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G. Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 12. Mai 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z 7582. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8002/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. April 1898, Z. 13.173, findet die k. k. Statthalterei auf Grund des letzten officiellen Thier¬ seuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo gegen das Occupationsgebiet nachstehende Sperrverfügungen, mit der Wirksamkeit vom 9. Mai 1898 angefangen, zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Blasenica und Srebrenica; 2. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Zornik, B. Dubica, Prujavor und B. Novi. Die in der hierämtlichen Kundmachung vom 12. März d. J., Z 4174/II, enthaltenen Bestimmungen für den Ver¬ kehr mit lebendem und geschlachtetem Borstenvieh aus dem Occupationsgebiete bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügung, welche an Stelle der vorcitierten hierämtlichen Kundmachung tritt, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1889 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 7. Mai 1898 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 12. Mai 1898. Z. 7789. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Betreffend Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Schiefermayr. Der 1875 geborene, nach Weyer Markt zuständige, stellungspflichtige Franz Schiefermayr, Messerschmied, Sohn des Karl Schiefermayr, Schlossers in Wien, und der Marie Rischanek, ist, obwohl er die Vorladung zur Stellung am 3. März 1898 in Steyr zugestellt erhalten hat, bei der Stellung am 16. April l. J. nicht erschienen, sondern un¬ bekannt wohin fortgezogen Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden erhalten den Auftrag, nach dem Auf¬ enthalt des Genannten zu forschen und irgend ein positives Resultat bis längstens 20. Juni l. J. hierher bekanntzu¬ geben. Steyr, am 16. Mai 1898. Steyr, am 16. Mai 1898

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