Amtsblatt 1898/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Mai 1898

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1898. Steyr, am 19. Mai. Nr. 20. An die hochwürdigen Pfarrämter, die Gemeinde¬ Vertretungen und Ortsschulräthe, die k. k. Steuer¬ Aemter, an sämmtliche Lehrkräfte und an die Vorstehungen der Genossenschaften, der genossen¬ schaftlichen Krankenrassen des politischen Bezirkes Steyr. Se. Excellenz der Herr Minister=Präsident als Leiter des Ministeriums des Innern hat mit dem Erlasse vom 12. März 1898, Z. 1875 M. I., meine Versetzung von Perg nach Steyr in gleicher Diensteseigenschaft verfügt. Nachdem ich die Amtsgeschäfte der k. k. Bezirkshauptmannschaft und des k. k. Bezirksschulrathes Steyr am heutigen Tage von meinem Amtsvorgänger, dem Herrn k. k. Statthaltereirathe Hugo Ritter v. Hebenstreit übernommen habe, beehre ich mich, dies den hochwürdigen Pfarrämtern, den Gemeinde¬ Vertretungen, Ortsschulräthen, k. k. Steuerämtern und den übrigen Functionären mit der Bitte mitzutheilen, mich in meinem dienstlichen Wirken in ebenso freundlicher Weise zu unterstützen wie meinen Amtsvorgänger, und füge die Ver¬ sicherung bei, dass ich stets bestrebt sein werde, die Wohl¬ fahrt des Bezirkes und seiner Bewohner nach Kräften zu ördern. Steyr, am 12. Mai 1898. Ferdinand Rippel k. k. Bezirkshauptmann. Z. 7925. An die Gemeinde Vorstehungen des Gerichts¬ bezirkes Weyer. Ich werde am Dienstag den 24. Mai l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeinde=Kanzlei Markt Weyer und Donnerstag den 26. Mai l. J. von 9 Uhr vormittags in dem Blasl'schen Gasthause in Losenstein Amts¬ tage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen behufs allgemeiner Verlautbarung und Intervention in Kenntnis. Steyr, am 17. Mai 1898. Z. 702 B. Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweigvereines Kremsmünster, die der Lehrer¬ Versammlung in Kematen am 25. Mai l. J. beiwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 12. Mai 1898. Z. 748 B. Sch.=R. Zweiglehrerverein Weyer. Den Mitgliedern des Zweiglehrervereins Weyer, welche der am 16. Juni l. J. abzuhaltenden Conferenz beizu¬ wohnen gedenken, wird der hiezu nöthige Urlaub hiemit ertheilt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 16. Mai 1898. Z. 7844. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die dem Franz Zauner in Pichlern ertheilte Schurf=Bewilligung. Das k. k. Revier=Bergamt zu Wels hat mit der Not¬ vom 8. Mat 1898, Z. 423, anher angezeigt, dass es dem Herrn Franz Zauner, Besitzer des Hauses Nr. 18 in Pichlern, Ortsgemeinde Sierning, über dessen Gesuch de präsentato 8. Mai 1898, Z. 423, die Bewilligung er¬ theilt hat, im politischen Bezirke Steyr nach den Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854, R.=G.=Bl. Nr. 146, auf die Dauer eines Jahres, d. i. bis 8. Mai 1899, zu schürfen. Dos Schursgebiet umfasst den ganzen politischen Bezirk Steyr mit Ausnahme des für das Bad Hall be¬ stimmten Schutzrayons. Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnten Berggesetzes zu halten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 16. Mai 1898.

Z. 7814 An alle, Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 8438/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und Croatien=Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ Einschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Mai d. J., Z. 14.227, an Stelle der hierämtlichen Kund¬ machung vom 21. April d. J., Z. 6904/II, unter Aufrecht¬ haltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1897, Z. 19.513/II, hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 14. Mai l. J. angefangen sofort zu treffen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt), Szepes, Trencsen und Turocz, sowie dem Stuhlbezirke Raska des Comitates Moson und aus der königlichen Freistadt Poszony; 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Bereg. Feier, Nagy=Küküllo, Nograd, Nyitra, Pest=Pilis=Solt=Kiskun (ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya, Steinbruch), Somogy, Szatmär, Tolna, Torontal, Veszprem und Zemplen, dann den b) königlichen Freistädten: Debreczen, Keckemet, Komärom, Maros=Väsärhely und Pancsova. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate: Belo¬ var=Kreutz, nebst den in diesem Comitate liegenden Stadt¬ bezirken; 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Lika=Krbava, nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen in ungetheiltem Zustande bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G. Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 12. Mai 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z 7582. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8002/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. April 1898, Z. 13.173, findet die k. k. Statthalterei auf Grund des letzten officiellen Thier¬ seuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo gegen das Occupationsgebiet nachstehende Sperrverfügungen, mit der Wirksamkeit vom 9. Mai 1898 angefangen, zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Blasenica und Srebrenica; 2. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Zornik, B. Dubica, Prujavor und B. Novi. Die in der hierämtlichen Kundmachung vom 12. März d. J., Z 4174/II, enthaltenen Bestimmungen für den Ver¬ kehr mit lebendem und geschlachtetem Borstenvieh aus dem Occupationsgebiete bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügung, welche an Stelle der vorcitierten hierämtlichen Kundmachung tritt, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1889 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 7. Mai 1898 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 12. Mai 1898. Z. 7789. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Betreffend Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Schiefermayr. Der 1875 geborene, nach Weyer Markt zuständige, stellungspflichtige Franz Schiefermayr, Messerschmied, Sohn des Karl Schiefermayr, Schlossers in Wien, und der Marie Rischanek, ist, obwohl er die Vorladung zur Stellung am 3. März 1898 in Steyr zugestellt erhalten hat, bei der Stellung am 16. April l. J. nicht erschienen, sondern un¬ bekannt wohin fortgezogen Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden erhalten den Auftrag, nach dem Auf¬ enthalt des Genannten zu forschen und irgend ein positives Resultat bis längstens 20. Juni l. J. hierher bekanntzu¬ geben. Steyr, am 16. Mai 1898. Steyr, am 16. Mai 1898

Z. 7813. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 9. Mai 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, St. Ulrich; Gemeinde Reichersberg, Ortschaft Kammer. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaften Dobl, Lanazaun; Gemeinde St. Georgen, Ortschaften Nonsbach, Oberaichet, Pischelsdorf. 2. Rotz. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Schwaben. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Schnarndorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Kirchdorf; Gemeinde und Ortschaft Schlierbach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Untergrünburg. 4. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Spital a. P. Steyr, am 16. Mai 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelt.

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