3 vom 15. April 1898, Z. 565 (Amtsblatt Nr. 16), abver¬ langten Berichte noch nicht erstattet haben, erhalten den Auftrag, dies unverzüglich zu thun. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1898. Z. 6737. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Waffenübungsperioden pro 1898, die Landwehr betreffend. Laut hohen k. k. Statthalterei=Erlasses Nr. 4263 und 6601/IV vom 21. April 1898 hat für die im Jahre 1898 vorzunehmenden Waffenübungen der k. k. Landwehr das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung an sämmtliche Landwehrbehörden Directiven erlassen, welche im nach¬ stehenden auszugsweise bekanntgegeben werden. 1. Die im Jahre 1898 waffenübungspflichtige Mann¬ schaft wird bei den Landwehr=Fußtruppen in 3 Turnussen herangezogen. 2. Bei der Feststellung der Zeiträume für die einzelnen Uebungsperioden ist darauf Bedacht genommen, dass eventuell bei einzelnen Truppenkörpern eine größere Zahl von Ersatz¬ Reservisten im Frühjahre zur ersten Ausbildung gelangt. Die Festsetzung von 3 Turnussen wird auch zur Ein¬ schränkung der sich fortgesetzt mehrenden, gänzlichen Ent¬ hebungen von den Waffenübungen im betreffenden Jahre, vornehmlich aber für die Heranziehung der in der Land¬ wirtschaft thätigen, nichtactiven Mannschaft zu einer, der sie hierin am wenigsten hindernden Periode ausgenützt, wobei als Grundsatz gilt, dass diese Mannschaft während der in den betreffenden Bezirken stattfindenden größeren Ernte¬ arbeiten zu der gleichzeitigen Uebungsperiode nicht einberufen werden wird. Demnach werden in die 1. Periode in erster Linie ländliche Agricultur=Elemente, in die 2. Periode möglichst die Gewerbetreibenden und Fabriksarbeiter einberufen. Mit Rücksicht hierauf werden auch besser ausgebildete Ersatz=Reservisten zum 3. Turnusse einberufen werden. 3. Die 1898 waffenübungspflichtige Mannschaft der berittenen Landwehrtruppen wird zu einem Turnusse ein¬ berufen. 4. Die nichtactiven Officiere und Cadet=Officiers¬ Stellvertreter (Cadetten) werden die Waffenübung grund¬ sätzlich bei ihren zuständigen Truppenkörpern abzuleisten haben. 5. Die waffenübungspflichtige Mannschaft der Land¬ wehr=Fußtruppen wird, einschließlich der Aus= und Abrüstungs¬ tage, für 28 Tage einberufen. 6. Die Waffenübung der berittenen Landwehrtruppen dauert, den Aus= und zwei Abrüstungstage eingerechnet, 30 Tage. Hieran wird zu Punkt 1 und 2 die Mittheilung ge¬ knüpft, dass laut der Note des k. k. Landesvertheidigungs¬ Commandos zu Innsbruck vom 14. Aprill. I., M.=A. Nr. 1863, nach gepflogenem Einvernehmen mit den betheiligten politischen Landesbehörden für die diesjährigen Waffenübungen der . k. Landwehr im Territorialbereiche folgende Zeiträume setzgesetzt wurden: 1. Turnus: 21. Mai bis 17. Juni, 2. Turnus: 18. Juni bis 15. Juli und 3. Turnus: 17. August bis 13. September. Steyr, am 3. Mai 1898. Z. 7327. Concurs=Ausschreibung. Postexpedientenstelle in Aschach bei Steyr, Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Dienstcaution von 200 fl. mit nachstehenden Bezügen: Jahresbestallung 200 fl., Amtspauschale 60 fl. und ein Jahrespauschale von 146 fl. für die Herhaltung des täglich zweimaligen Botenganges zum Bahnhofe in Aschach bei Steyr. Gesuche sind binnen zwei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction in Linz einzubringen. Bewerber haben auszuweisen: Das Alter, den Stand, Religion, Prüfungen, das sittliche und politische Wohlver¬ halten, die bisherige dienstliche Verwendung, die Cautions¬ fähigkeit und die Beistellung eines geeigneten Amts=Locales. Linz, am 4. Mai 1898 k. k. Post- und Telegraphen=Direction. Z. 7072. An alle Gemeinde=Vorstellungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Cmok. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1874 in Deutsch¬ leuthen, Bezirk Freistadt, geborenen und dahin heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Franz Cmok angesucht. Nach Angabe seiner in Karwin wohnhaften Mutter hat sich Franz Cmok vor ungefähr 3 Jahren nach Ungarn begeben und seit dieser Zeit nichts von sich hören lassen. Laut einer Mittheilung des Stuhlrichteramtes in Salgo=Taryan vom 8. November 1896 hat sich der dort wohnhaft gewesene Franz Cmok unbekannt wohin entfernt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden angewiesen, die Erhebungen zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, einer Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. Mai 1898. Z. 7071. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Franz Xaver Gatringer. Die k. k. niederösterr. Statthalterei hat mit der Note vom 19. April 1898, Z. 31.608, bei der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz das Ersuchen um Ausforschung des landsturmpflichtigen Franz Xaver Gatringer, geboren am 13. October 1879 in Haitzing Nr. 10, Gemeinde und Pfarre Fischlham, Bezirk Wels, Oberösterreich, Sohn des Hadern¬ sammlers Laurenz Gatringer und der Katharina geb. Linden¬ mayr, zuständig nach Heinreichs, Gerichtsbezirk Groß=Gerungs, gestellt.
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