Amtsblatt 1898/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Mai 1898

2 sind neu darin nominativ einzusetzen und anzuzeigen, ob selbe in Rubrik 4 und 5 einzureihen sind. Nachdem dies geschehen ist, sind alle übrigen Schüler, welche bereits in der Kindheit mit gutem Erfolge geimpft worden waren und welche seit dem Vorjahre das zehnte Lebensjahr erreicht haben (oder schon 10 Jahre alt hierber eingewandert sind), ebenfalls namentlich in die Rubriken 1, 2, 3 und 6 einzusetzen. Hierauf ist zu ermitteln und in die Rubriken 7 und 9 einzutragen, welche von den nominativ angeführten revac¬ einationsfähigen Schülern seither durch Tod oder Aus¬ tritt aus der Schule in Abfall gekommen sind. Der Rest ist sodann in Rubrik 10 als in diesem Jahr revac¬ cinationsfähig einzusetzen. Hierauf wolle mit dem Herrn Impfarzt über den Tag und die Stunde der Wiederimpfung das Einvernehmen getroffen werden. Den Classenlehrern wird es dann obliegen, an dem Tage der Wiederimpfung und der Nachschau die Ausfüllung der Rubriken 11 — 20 zu besorgen. Nach Beendigung der Wiederimpfung ist sodann der Ausweis II durch den Ortsschulrath anher in Vorlage zu bringen. Die Wiederimpfung soll bis Mitte Juni beendet wer¬ den, und hat bis längstens 1. Juli somit der Ausweis II hieramts einzulangen. Steyr, am 6. Mai 1898. Z. 631 B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Gleink kommt eine Lehrerstelle zur Besetzung, mit welcher ein Jahres¬ gehalt von 600 fl., Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Quartiergeld im Ausmaße von 15% des Grundgehaltes verbunden sind. Ferner kommen zur definitiven (eventuell auch nur provisorischen) Besetzung die Unterlehrerstelle an der drei¬ classigen Volksschule in St. Marien und je eine Unter¬ lehrerstelle an den zweiclassigen Volksschulen in Kirchberg und Sipbachzell, mit welchen ein Jahresgehalt von 500 fl., Quinquennalzulagen per 25 fl. und ein Natural¬ quartier verbunden sind. Bewerber um diese Lehrstellen haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse und den Nachweisen über ihre gesammte bisherige Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs=Ausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ im vorgeschriebenen Dienstwege hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 22. April 1898. Z. 681/B.; Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der einclassigen Volksschule in Krühub kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung, mit welcher ein Jahresgehalt von 600 fl., Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Natural=Quartier verbunden sind. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Geburts¬ scheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Aus¬ weise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes, sowie den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 3. Mai 1898. Z. 691/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Obliterierung der neuen Stempelmarken. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unter¬ richt hat mit dem Erlasse vom 30. December 1897, Z. 32.818, an die h. k. k. oberösterr. Statthalterei nach¬ stehendes eröffnet: Mit 1. Jänner 1898 wurden laut Verordnung des hohen k. k. Finanzministeriums vom 9. October 1897, R.=G.=Bl. Nr. 244, neue Stempelmarken in Verschleiß ge¬ setzt, welche auf Grund langjähriger Studien und Versuche hervorragender Fachmänner nach einem ganz neuen chemisch¬ technischen Verfahren auf einem besonders präparierten Papier hergestellt werden, dürften voraussichtlich Missbräuche durch Entfernung von Schriftzügen und von Obliterierungs¬ farben und durch Uebertragen von einem Schriftstück auf ein anderes bedeutend erschweren, erfordern aber auch eine gewisse Vorsicht bei der Manipulation und beim Obliterieren. In letzterer Hinsicht wurde seitens der Sachverstän¬ digen besonders darauf hingewiesen, dass die Qualität der zur Obliterierung verwendeten Farbmittel von Wichtigkeit ist. Am geeignetsten zur Obliterierung der neuen Stempel¬ marken ist die gewöhnliche schwarze Illustrations= (Buch¬ drucker) Farbe, welche auf denselben genug rasch eintrocknet. Nicht zu empfehlen sind Anilinfarben wegen ihrer geringen Lichtechtheit und ganz ungeeignet sind sehr fette Farben, welche zu langsam eintrocknen, sowie die zur Entwertung der Postwertzeichen in Verwendung stehende Obliterierungs¬ farbe, welche zu stark in das Documentenpapier eindringt. Zufolge Note des k. k. oberösterr. Statthalterei=Prä¬ sidiums vom 13. Jänner 1898, Z. 132/Präs., wurde der k. k. Bezirksschulrath aufgefordert, die Veranlassung zu treffen, dass seitens der mit der Obliterierung von Stempel¬ marken betrauten Angestellten zu diesem Zwecke ausschließlich nicht zu fette, dünnflüssige mittelstarke schwarze Buchdrucker¬ arbe verwendet werde. Das Oekonomat der Finanz=Landes¬ direction in Wien ist angewiesen, über Ersuchen Auskünfte über Firmen, deren Obliterierungsfarben sich bewährt haben, sowie über die Behandlung der Obliterierungsfarben zu er¬ theilen, eventuell auch die Lieferung entsprechender Oblite¬ rierungsfarben zu vermitteln. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen zur genauen Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1898. Z. ad 565 und 155/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Jene Schulleitungen, welche die mit den h. a. Erlässen vom 2. Februar 1898, Z. 155 (Amtsblatt Nr. 6), und

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