Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 19. Steyr, am 12. Mai. 1898. Z. 7664 Amtserinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche die Ausweise über die im I. Quartale 1898 in Abgang gekommenen nutzbaren Hausthiere im Sinne des hierämtlichen Erlasses vom 13. Februar l. J., Z. 2766, Amtsblatt Nr. 8, nicht vor¬ gelegt haben, haben dem Auftrage umgehend nachzukommen. Steyr, am 10. Mai 1898. Nr. 18.422er 1897. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für das Jahr 1898. Mit Beziehung auf die im Amtsblatte Nr. 50, 51 und 52 ex 1897 eingeschaltete Pränumerations=Einladung werden jene hochwürdigen Pfarrämter, die Gemeinde=Vor¬ tehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und die Vor¬ stehungen der Sanitäts=Gemeinden, welche das Amtsblatt pro 1898 bis jetzt zugesendet erhalten haben, und mit dem Pränumerationsbetrag per 2 fl. 50 kr. noch ausständig sind, aufgefordert, denselben ehestens einsenden zu wollen. Auch können jene Behörden und Personen, welche noch eine Pränumerierung auf das Amtsblatt neu ein¬ gehen wollen, die bisher erschienenen Blätter dieser Amts¬ zeitung nachgesendet erhalten. Steyr, am 10. Mai 1898. Z. 7486. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierer und sonstige Wandergewerbe aller Art betreffend. In Ergänzung meines Erlasses vom 2. Februar 1898, Nr. 2029, wird den Gemeinde=Vorstehungen bekanntgegeben, dass die um eine Hausierbefugnis oder um eine Licenz für Wandergewerbe einschreitenden Personen künftig die Gesuche auch durch die Gemeinde=Vorstehungen hieher in Vorlage bringen können. In einem solchen Falle muss jedoch darauf gesehen werden, dass die Gesuche 3 Monate vor Ablauf der ertheilten Bewilligung eingereicht werden und dass in dem Gesuche auch alle Daten aus dem Hausierbuche Seite 1 bis 6 oder aus der Wanderlicenz Seite 1 bis 7 auferscheinen, falls das Document zum ferneren Betriebe des Wander¬ gewerdes benöthigt und dem Gesuche daher nicht ange¬ schlossen wird. Auch können solche Gesuchsteller zu ihrer eigenen Er¬ leichterung, wie bisher, die Stempelgebür per zwei Kronen, für das Hausierbuch 17 kr., für ein Licenzbüchel 5 kr., an Erwerbsteuer 6 fl. und an Landesumlage 2 fl. 40 kr., dem Gesuche anschließen. Die Hausierbücher und Licenzen werden nach Aus¬ fertigung immer den Gemeinde=Vorstehungen behufs Aus¬ folgung an die Partei zugesendet werden, damit dieselben in die Lage kommen, die entfallende Gemeinde=Umlage einzuheben. Steyr, am 7. Mai 1898. Z. 7320. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Wiederimpfung in den Schulen. Indem unter Einem die Ausweise II über die Revac¬ cinationen der Schulkinder im Jahre 1897 zur Hinterlage bei den Amtsacten rückgestellt werden, erhalten die Schul¬ leitungen gleichzeitig die Drucksorten für die Wiederimpfung in den Schulen für das Jahr 1898. Zur Wiederimpfung berufen sind alle Schüler, welche a) schon in der Kindheit mit gutem Erfolge geimpft worden sind, und b) bereits das 10. Lebens¬ jahr überschritten haben. (Alle bisher noch niemals oder erfolglos geimpften Schüler sind ja bereits in dem Ausweis I über die Im¬ pfungen aufgeführt.) Es handelt sich daher zunächst, alle jene Schüler in den Ausweis II einzutragen, an welchen die Revaccination im heurigen Jahre vorgenommen werden soll. Es sind dies folgende: 1. Alle jene Schüler, welche im vorigen Jahre 1897 zur Wiederimpfung bestimmt und im Ausweise II vom Jahre 1897 auch eingetragen gewesen sind, an denen aber die Revaccination aus was immer für Ursache (Krankheit, Renitenz, Nichterscheinen) unterlassen worden ist. 2. Jene Schüler, an welchen die Wiederimpfung zwar thatsächlich vorgenommen worden ist, wobei jedoch dieselbe erfolglos geblieben ist. Alle diese Schüler, deren Zahl bereits auf dem Um¬ schlage der neuen Drucksorte II angegeben erscheint,
2 sind neu darin nominativ einzusetzen und anzuzeigen, ob selbe in Rubrik 4 und 5 einzureihen sind. Nachdem dies geschehen ist, sind alle übrigen Schüler, welche bereits in der Kindheit mit gutem Erfolge geimpft worden waren und welche seit dem Vorjahre das zehnte Lebensjahr erreicht haben (oder schon 10 Jahre alt hierber eingewandert sind), ebenfalls namentlich in die Rubriken 1, 2, 3 und 6 einzusetzen. Hierauf ist zu ermitteln und in die Rubriken 7 und 9 einzutragen, welche von den nominativ angeführten revac¬ einationsfähigen Schülern seither durch Tod oder Aus¬ tritt aus der Schule in Abfall gekommen sind. Der Rest ist sodann in Rubrik 10 als in diesem Jahr revac¬ cinationsfähig einzusetzen. Hierauf wolle mit dem Herrn Impfarzt über den Tag und die Stunde der Wiederimpfung das Einvernehmen getroffen werden. Den Classenlehrern wird es dann obliegen, an dem Tage der Wiederimpfung und der Nachschau die Ausfüllung der Rubriken 11 — 20 zu besorgen. Nach Beendigung der Wiederimpfung ist sodann der Ausweis II durch den Ortsschulrath anher in Vorlage zu bringen. Die Wiederimpfung soll bis Mitte Juni beendet wer¬ den, und hat bis längstens 1. Juli somit der Ausweis II hieramts einzulangen. Steyr, am 6. Mai 1898. Z. 631 B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Gleink kommt eine Lehrerstelle zur Besetzung, mit welcher ein Jahres¬ gehalt von 600 fl., Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Quartiergeld im Ausmaße von 15% des Grundgehaltes verbunden sind. Ferner kommen zur definitiven (eventuell auch nur provisorischen) Besetzung die Unterlehrerstelle an der drei¬ classigen Volksschule in St. Marien und je eine Unter¬ lehrerstelle an den zweiclassigen Volksschulen in Kirchberg und Sipbachzell, mit welchen ein Jahresgehalt von 500 fl., Quinquennalzulagen per 25 fl. und ein Natural¬ quartier verbunden sind. Bewerber um diese Lehrstellen haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse und den Nachweisen über ihre gesammte bisherige Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs=Ausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ im vorgeschriebenen Dienstwege hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 22. April 1898. Z. 681/B.; Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der einclassigen Volksschule in Krühub kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung, mit welcher ein Jahresgehalt von 600 fl., Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Natural=Quartier verbunden sind. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Geburts¬ scheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Aus¬ weise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes, sowie den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 3. Mai 1898. Z. 691/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Obliterierung der neuen Stempelmarken. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unter¬ richt hat mit dem Erlasse vom 30. December 1897, Z. 32.818, an die h. k. k. oberösterr. Statthalterei nach¬ stehendes eröffnet: Mit 1. Jänner 1898 wurden laut Verordnung des hohen k. k. Finanzministeriums vom 9. October 1897, R.=G.=Bl. Nr. 244, neue Stempelmarken in Verschleiß ge¬ setzt, welche auf Grund langjähriger Studien und Versuche hervorragender Fachmänner nach einem ganz neuen chemisch¬ technischen Verfahren auf einem besonders präparierten Papier hergestellt werden, dürften voraussichtlich Missbräuche durch Entfernung von Schriftzügen und von Obliterierungs¬ farben und durch Uebertragen von einem Schriftstück auf ein anderes bedeutend erschweren, erfordern aber auch eine gewisse Vorsicht bei der Manipulation und beim Obliterieren. In letzterer Hinsicht wurde seitens der Sachverstän¬ digen besonders darauf hingewiesen, dass die Qualität der zur Obliterierung verwendeten Farbmittel von Wichtigkeit ist. Am geeignetsten zur Obliterierung der neuen Stempel¬ marken ist die gewöhnliche schwarze Illustrations= (Buch¬ drucker) Farbe, welche auf denselben genug rasch eintrocknet. Nicht zu empfehlen sind Anilinfarben wegen ihrer geringen Lichtechtheit und ganz ungeeignet sind sehr fette Farben, welche zu langsam eintrocknen, sowie die zur Entwertung der Postwertzeichen in Verwendung stehende Obliterierungs¬ farbe, welche zu stark in das Documentenpapier eindringt. Zufolge Note des k. k. oberösterr. Statthalterei=Prä¬ sidiums vom 13. Jänner 1898, Z. 132/Präs., wurde der k. k. Bezirksschulrath aufgefordert, die Veranlassung zu treffen, dass seitens der mit der Obliterierung von Stempel¬ marken betrauten Angestellten zu diesem Zwecke ausschließlich nicht zu fette, dünnflüssige mittelstarke schwarze Buchdrucker¬ arbe verwendet werde. Das Oekonomat der Finanz=Landes¬ direction in Wien ist angewiesen, über Ersuchen Auskünfte über Firmen, deren Obliterierungsfarben sich bewährt haben, sowie über die Behandlung der Obliterierungsfarben zu er¬ theilen, eventuell auch die Lieferung entsprechender Oblite¬ rierungsfarben zu vermitteln. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen zur genauen Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1898. Z. ad 565 und 155/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Jene Schulleitungen, welche die mit den h. a. Erlässen vom 2. Februar 1898, Z. 155 (Amtsblatt Nr. 6), und
3 vom 15. April 1898, Z. 565 (Amtsblatt Nr. 16), abver¬ langten Berichte noch nicht erstattet haben, erhalten den Auftrag, dies unverzüglich zu thun. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1898. Z. 6737. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Waffenübungsperioden pro 1898, die Landwehr betreffend. Laut hohen k. k. Statthalterei=Erlasses Nr. 4263 und 6601/IV vom 21. April 1898 hat für die im Jahre 1898 vorzunehmenden Waffenübungen der k. k. Landwehr das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung an sämmtliche Landwehrbehörden Directiven erlassen, welche im nach¬ stehenden auszugsweise bekanntgegeben werden. 1. Die im Jahre 1898 waffenübungspflichtige Mann¬ schaft wird bei den Landwehr=Fußtruppen in 3 Turnussen herangezogen. 2. Bei der Feststellung der Zeiträume für die einzelnen Uebungsperioden ist darauf Bedacht genommen, dass eventuell bei einzelnen Truppenkörpern eine größere Zahl von Ersatz¬ Reservisten im Frühjahre zur ersten Ausbildung gelangt. Die Festsetzung von 3 Turnussen wird auch zur Ein¬ schränkung der sich fortgesetzt mehrenden, gänzlichen Ent¬ hebungen von den Waffenübungen im betreffenden Jahre, vornehmlich aber für die Heranziehung der in der Land¬ wirtschaft thätigen, nichtactiven Mannschaft zu einer, der sie hierin am wenigsten hindernden Periode ausgenützt, wobei als Grundsatz gilt, dass diese Mannschaft während der in den betreffenden Bezirken stattfindenden größeren Ernte¬ arbeiten zu der gleichzeitigen Uebungsperiode nicht einberufen werden wird. Demnach werden in die 1. Periode in erster Linie ländliche Agricultur=Elemente, in die 2. Periode möglichst die Gewerbetreibenden und Fabriksarbeiter einberufen. Mit Rücksicht hierauf werden auch besser ausgebildete Ersatz=Reservisten zum 3. Turnusse einberufen werden. 3. Die 1898 waffenübungspflichtige Mannschaft der berittenen Landwehrtruppen wird zu einem Turnusse ein¬ berufen. 4. Die nichtactiven Officiere und Cadet=Officiers¬ Stellvertreter (Cadetten) werden die Waffenübung grund¬ sätzlich bei ihren zuständigen Truppenkörpern abzuleisten haben. 5. Die waffenübungspflichtige Mannschaft der Land¬ wehr=Fußtruppen wird, einschließlich der Aus= und Abrüstungs¬ tage, für 28 Tage einberufen. 6. Die Waffenübung der berittenen Landwehrtruppen dauert, den Aus= und zwei Abrüstungstage eingerechnet, 30 Tage. Hieran wird zu Punkt 1 und 2 die Mittheilung ge¬ knüpft, dass laut der Note des k. k. Landesvertheidigungs¬ Commandos zu Innsbruck vom 14. Aprill. I., M.=A. Nr. 1863, nach gepflogenem Einvernehmen mit den betheiligten politischen Landesbehörden für die diesjährigen Waffenübungen der . k. Landwehr im Territorialbereiche folgende Zeiträume setzgesetzt wurden: 1. Turnus: 21. Mai bis 17. Juni, 2. Turnus: 18. Juni bis 15. Juli und 3. Turnus: 17. August bis 13. September. Steyr, am 3. Mai 1898. Z. 7327. Concurs=Ausschreibung. Postexpedientenstelle in Aschach bei Steyr, Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Dienstcaution von 200 fl. mit nachstehenden Bezügen: Jahresbestallung 200 fl., Amtspauschale 60 fl. und ein Jahrespauschale von 146 fl. für die Herhaltung des täglich zweimaligen Botenganges zum Bahnhofe in Aschach bei Steyr. Gesuche sind binnen zwei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction in Linz einzubringen. Bewerber haben auszuweisen: Das Alter, den Stand, Religion, Prüfungen, das sittliche und politische Wohlver¬ halten, die bisherige dienstliche Verwendung, die Cautions¬ fähigkeit und die Beistellung eines geeigneten Amts=Locales. Linz, am 4. Mai 1898 k. k. Post- und Telegraphen=Direction. Z. 7072. An alle Gemeinde=Vorstellungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Cmok. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1874 in Deutsch¬ leuthen, Bezirk Freistadt, geborenen und dahin heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Franz Cmok angesucht. Nach Angabe seiner in Karwin wohnhaften Mutter hat sich Franz Cmok vor ungefähr 3 Jahren nach Ungarn begeben und seit dieser Zeit nichts von sich hören lassen. Laut einer Mittheilung des Stuhlrichteramtes in Salgo=Taryan vom 8. November 1896 hat sich der dort wohnhaft gewesene Franz Cmok unbekannt wohin entfernt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden angewiesen, die Erhebungen zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, einer Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. Mai 1898. Z. 7071. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Franz Xaver Gatringer. Die k. k. niederösterr. Statthalterei hat mit der Note vom 19. April 1898, Z. 31.608, bei der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz das Ersuchen um Ausforschung des landsturmpflichtigen Franz Xaver Gatringer, geboren am 13. October 1879 in Haitzing Nr. 10, Gemeinde und Pfarre Fischlham, Bezirk Wels, Oberösterreich, Sohn des Hadern¬ sammlers Laurenz Gatringer und der Katharina geb. Linden¬ mayr, zuständig nach Heinreichs, Gerichtsbezirk Groß=Gerungs, gestellt.
4 Gatringer soll sich in Oberösterreich bettelnd herum¬ treiben. Von seiner Geburt an war er etwa durch drei Jahre mit seinen Eltern in Fischlham. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden werden angewiesen, Erhebungen zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ (Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. Mai 1898. Z. 7191. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. April bis 24. April 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde St. Georgen, Ort¬ schaften Nonsbach, Oberaichet, Pischelsdorf; Gemeinde Senftenbach, Ortschaften Dobl, Langzaun, St. Ulrich. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Mörsch¬ wang.2. Bezirk Wels: Gemeinde Steinakirchen, Ort¬ schaft Oberaustall. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Wels. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg. Steyr, 10. Mai 1898. Z. 7432. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. April bis 2. Mai 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde St. Georgen, Ort¬ schaften Nonsbach, Oberaichet, Pischelsdorf; Gemeinde Reichersberg, Ortschaft Kammer; Gemeinde Senftenbach. Ortschaften Dobl, Langzaun, St. Ulrich. 2. Rotz. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr Land: Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Schnarndorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 4. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr Land: Gemeinde Losenstein, Ortschaft Stiedelsbach. Steyr, am 10. Mai 1898. Der k. k. Statthaltereirath: Hugo Ritter v. Hebenstreit. Steir. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucker
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