Amtsblatt 1898/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Mai 1898

Nr. 18. Amts-Blatt 1898. der K. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 5. Mai. 69 Präs. An sämmtliche hochw. Pfarrämter, Gemeinde¬ Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen und die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Von Sr. k. und k. Apostolischen Majestät mit Aller¬ höchster Entschließung vom 8. März 1898 zum Statthalterei¬ rathe bei der hohen k. k. Statthalterei in Linz allergnädigst ernannt, scheide ich Mitte Mai l. J. aus meiner bisherigen Dienstleistung als Bezirkshauptmann des politischen Bezirkes Steyr Land. Ich benütze diesen Anlass, den hochw. Pfarrämtern, den Gemeinde=Vorstehungen, den Ortsschulräthen und den Schulleitungen, sowie endlich den k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden für die mir und der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr jederzeit in bereitwilligster und freundlichster Weise geleistete kräftige Unterstützung und für das mir persönlich entgegengebrachte Vertrauen den verbindlichsten Dank mit der Versicherung auszusprechen, dass ich dem mir so lieb gewordenen Bezirk, in welchem ich als k. k. Bezirkscommissär und k. k. Bezirkshauptmann zwanzig Jahre nach bestem Wissen und Gewissen gewirkt habe, und seine mir immer so wohlwollend und freundlich gesinnten Be¬ wohner stets das beste Andenken bewahren werde. Schließlich stelle ich die Bitte, auch mir in Hinkunft eine freundliche Erinnerung zu bewahren. Steyr, am 5. Mai 1898. Der k. k. Statthaltereirath: Hugo R. v. Hebenstreit. Z. 648 B.=Sch.=R. Amts-Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Sierning, die der Lehrer¬ Versammlung am 26. Mai l. J. in St. Ulrich anwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. April 1898. Z. 7200. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die im Juni fälligen Titelnachweisungen der Candidaten des geistlichen Standes, der Unter¬ lehrer und Lehrer und der ererbten Landwirte. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gemeinden die folgenden, nach dem Wehrgesetze Begünstigten zuständig sind oder sich aufhalten, haben diese Begünstigten ehestens auf¬ zufordern, die gesetzlich vorgeschriebene Titelnachweisung um so zuverlässiger h. a. im Laufe des Monates Juli l. J. einzubringen, als ihnen sonst die Begünstigung aberkannt werden müsse. I. Heer: Matthias Langeder, geb. 1872, Landwirt, zuständig nach Ried. Josef Binder, geb. 1868, Lehrer, zu¬ ständig nach Losensteinleiten. Alois Rennersdorfer, geb. 1874, Candidat des geistlichen Standes, zuständig nach Sierning. Max Nagler, geb. 1874, Landwirt, zuständig nach Gro߬ raming. Alois Lehner, geb. 1875, Candidat des geistlichen Standes, zuständig nach Bad Hall. Johann Wagner, geb. 1875, Unterlehrer, zuständig nach Sierning. Johann Gröll, geb. 1875, Lehrer, zuständig nach St. Marien. Karl Porsche, geb. 1867, Lehrer, zuständig nach Neuhofen. II. Landwehr: Heinrich Ebner, geb. 1864, Lehrer, zuständig nach Gleink. Max Kronawitter, geb. 1864, Lehrer, zuständig nach Egendorf. Josef Lughofer, geb. 1865, Lehrer, zuständig nach Allhaming. Franz Binderberger, geb. 1873, Candidat des geistlichen Standes, zuständig nach Krems¬ münster Markt. Johann Buchberger, geb. 1874, Landwirt, zuständig nach Ternberg. Peter Schickmayr, geb. 1874, Landwirt, zuständig nach Sipbachzell. Josef Stögmüller, geb. 1876, Candidat des geistlichen Standes, zuständig nach Neuhofen. Steyr, am 3. Mai 1898. Z. 7111. An sämmtliche Schulleitungen. Den Schulleitungen werden die Impfausweise I über die Impfung der Schulkinder im Vorjahre 1897 unter einem wieder zur Hinterlage bei den Amtsacten zurückgestellt und zugleich die Drucksorten für die Schulimpfung des laufenden Jahres zugemittelt. Zunächst obliegt es den Herren Schulleitern aus dem Ausweise I des Jahres 1897 alle jene Schüler wieder in den neuen Ausweis pro 1898 zu übertragen, welche im Vorjahre 1897 aus was immer für Gründen ungeimpft verblieben sind. (Die Gesammtzahl dieser Schüler ist bereits auf dem Umschlagebogen der neuen Drucksorte angegeben.) Zur Orientierung führe ich einige Beispiele an: Schule A. Ausweis 1897. Berger Anna kommt 1897 in der Rubrik 6 als noch nicht geimpft vor, in der Rubrik 11 als somit impffähig, in der Rubrik 14 als nichterschienen, in der Rubrik 21 als für das nächste

Jahr (1898) verbleibend vor. Diese Schülerin ist somit in den Ausweis pro 1898 zu übertragen und die Daten über dieselbe in die Rubriken 1 —4 einzutragen. Schüler Meyr Anton ist 1897 wohl geimpft worden, aber wie es in Rubrik 19 heißt: „ohne Erfolg.“ Dieser ist somit in den Rubriken 1 —.3 in den neuen Ausweis pro 1898 zu übertragen und dann in Rubrik 5 „erfolglos geimpft“ einzusetzen, und so alle im Jahre 1897 nicht oder er¬ folglos Geimpften. Hierauf kommen bei beiden die Rubriken 8 — 11 in Betracht, wobei alle jene, welche seit der letzten Schul¬ impfung weder gestorben sind (8), noch die Blattern ge¬ habt haben (9), aber inzwischen aus der Schule ausgetreten sind, in Rubrik 11 mit einem Strich zu bezeichnen sind. Wenn das geschehen ist, sind jene Schüler einzu¬ tragen, welche seit der vorjährigen Impfung neu hinzugekommen sind, entweder durch Einwanderung oder Neueintritt, und zwar nur diejenigen, welche noch niemals in ihrem Leben geimpft worden sind. Der Impfzustand der neu eintretenden Kinder ist entweder durch ein Impfzeugnis oder in zweifelhaften Fällen durch ärztliche Untersuchung sicherzustellen. Alle jene Schüler, welche bereits früher mit gutem Erfolge geimpft worden sind, sei es in der Kindheit oder bei früheren Schulimpfungen, kommen somit bei der Zu¬ sammenstellung der Impffähigen pro 1898 gar nicht in Betracht. Ueber diese in ihrem Leben noch niemals ge¬ impften Schüler sind sodann die Rubriken 1, 2, 3, 6, eventuell 7, 8, 9, 10, 11 auszufüllen. Nach Abschluss dieser Vorarbeit ist mit dem betreffenden Herrn Impfarzt sich über den Tag und die Stunde der vorzunehmenden Schulimpfung ins Einvernehmen zu setzen. Die Bestellung der nothwendigen Impfstoffe aus der k. k. Impfstoffgewinnungs Anstalt in Wien obliegt der Gemeinde=Vertretung des Schulortes. Während der Vornahme der Impfung und bei der Nachschau seitens des Herrn Impfarztes wolle der Classen¬ lehrer sich der Mühe unterziehen, in die Rubriken 12—21 die sich ergebenden Daten genauestens einzutragen. Die Schulimpfung ist im Laufe des Monats Mai durchzuführen und sind die Impfausweise 1 bis 15. Juni 1898 zuversichtlich anher vorzulegen. Ueber die Wiederimpfungen werden die Weisungen binnen kurzem erfolgen. Steyr, am 29. April 1898. Z. 6121. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Fonde und Stiftungen der Genossenschaften. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 16. März 1898, Z. 6121, den Auftrag, zu erheben und anher binnen 3 Wochen zu berichten, ob und welche in der Gemeinde befindlichen gewerblichen Genossenschaften Fonde und Stiftungen ver¬ walten, beziehungsweise besitzen. Steyr, am 28. April 1898. Z. 7051. Nr. 7442/VI ex 1898. Kundmachung. In Berücksichtigung der Fahrordnung für die in der Schiffahrtssaison 1898 zwischen Wien und Linz verkehrenden Personen: (Post.) Dampfer werden für die Passierung des Donaustrudens mit Genehmigung des hohen k. k. Handels¬ ministeriums vom 10. April 1897, Nr. 19.473, die nach¬ folgenden Bestimmungen getroffen: a) Für die thalfahrenden Fahrzeuge wird der Struden in der Zeit von 9 bis 11 Uhr vormittags und 2 bis 3 Uhr nachmittags offen gehalten, und wird während dieser Zeit keinem Gegenzuge die Fahrt durch den Struden gestattet. b) In der Zeit von 11 bis 1 Uhr mittags bleibt der Struden sowohl für die thal= wie bergfahrenden Fahrzeuge mit Ausnahme der zwei Personen¬ dampfschiffe geschlossen. c) Diese Bestimmungen haben nur Giltigkeit während der Dauer der heurigen Personenschiffahrt. d) Im übrigen bleiben die Bestimmungen für die Durchfahrt durch den Struden, welche mit der Verordnung des k. k. Handelsministeriums vom 18. October 1888, R.=G.=Bl. Nr. 160 verlautbart, wurden, in Kraft. Von der k. k. oberösterr. Statthalterei Linz, am 28. März 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 1. Mai 1898. Z. 7188. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Einsendung der Leumunds=Zeugnisse der heuer assentierten Recruten. Ueber die heuer assentierten Recruten sind die Vor¬ bestrafungen nach dem auch im Vorjahre benützten Muster gegenwärtig schon zu verfassen und nach Fertigstellung vor¬ zulegen, da späterhin die Vorarbeiten aus Anlass der Aus¬ gabe der Erinnerungs=Medaillen die Gemeinde=Vorstehungen jedenfalls in erhöhtem Maße beschäftigen dürften. Die Be¬ zeichnung der Truppenkörper wird hieramts eingetragen werden. Steyr, am 3. Mai 1898. Z. 6736. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6904/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und Croatien=Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ einschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom

16. April d. J., Z. 11.776, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 16. März d. J., Z. 4598/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der Kundmachung vom 18. November 1896, Z. 19.513/II, hinsichtlich der Ein¬ fuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 23. April 1898 angefangen sofort zu treffen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt), Szepes, Trencssen und Turocz, sowie den Stuhlbezirken Also =Vacz (Gödöllo) und Fels=Väcz (Ober¬ Waitzen), des Comitates Pest=Pilis=Solt=Kiskun, dann Rajka des Comitates Moson und aus der königlichen Frei¬ stadt Pozsony; 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Bereg, Feier, Nograd, Pest=Pilis¬ Solt=Kiskun (ausschließlich der Schweinemastanstalt in Kö¬ banya, Steinbruch), Szaboles, Szatmär, Tolna, Torontal, Veszprem und Zemplen, dann b) aus den könglichen Freistädten: Komärom, Maros¬ Vasärhely und Sopron. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate: Belovär=Kreutz, nebst den in diesem Comitate liegenden Stadtbezirken; 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Lika=Krbava, nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 21. April 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. April 1898. Z. 6735. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 6780/II. Kundmachung betreffend die Einschränkung des Verbotes der Einfuhr von lebenden Schweinen aus mehreren Bezirken Südsteiermarks nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf den dermaligen Stand der Schweine¬ pest im Lande Steiermark und in Anbetracht auf die in der letzten Zeit gemachten Wahrnehmungen über die Ver¬ schleppung dieser Seuche aus den politischen Bezirken Unter¬ steiermarks nach Böhmen und Krain findet die k. k. Statt¬ halterei unter Behebung der hierämtlichen Kundmachung von 30. Juni 1897, Z. 10.091, die Einfuhr von Handelsschweinen aus den politischen Bezirken Judenburg, Rann, Cilli, Marburg und Pettau (Stadt= und Landbezirk) bis auf weiteres zu verbieten, die Einfuhr von lebenden Schlachtschweinen aus den genannten Bezirken nach Oberösterreich unter nachstehenden Bedingungen zu gestatten: Die Einfuhr dieser Schlachtschweine hat nur aus seuchenfreien Orten der genannten Bezirke nach der dem Bestimmungsorte zunächst gelegenen Eisenbahnstation zu erfolgen. Von derselben müssen die Thiere nach vorheriger amtsthierärztlicher Beschau auf Wägen in den Bestimmungs¬ ort überführt und daselbst ohne Wechsel des Standortes innerhalb 5 Tagen geschlachtet werden. Im Falle eines Seuchen Ausbruches sind derlei Schweinetransporte innerhalb 48 Stunden der Schlachtung zu unterziehen. Diese Verfügungen treten am 25. April l. J. in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, geahndet. Linz, am 21. April 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. April 1898. Z. 6822. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Leopold Wolfartsberger. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr hat um die Ausforschung des stellungspflichtigen Leopold Wolfarts¬ berger angesucht. Leopold Wolfartsberger ist ein Commis von Profession, wurde im Jahre 1875 in Tirol geboren und ist nach Steyr zuständig. Seine Personsbeschreibung ist unbekannt. Durch die gepflogenen Erhebungen wurde bisher fest¬ gestellt, dass der Genannte zuletzt in München wohnhaft war und dorthin am 4. Februar 1897 unbekannt wohin abgemeldet wurde. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden daher aufgefordert, nach dem Aufenthaltsorte des Genannten Nachforschungen zu pflegen und über ein allfällig positives Resultat derselben bis Mitte Mai hieher zu berichten. Steyr, am 27. April 1898. Z. 7002. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Jovan Sain. Die k. k. Landesregierung für Dalmatien hat beim k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬

4 anlassung der Ausforschung des im Jahre 1864 geborenen, nach Scardona, Bezirk Sebenico, heimatberechtigten Jovan Sain, Sohn des Ilija und der Marta, geborenen Kricka, angesucht. Die bezüglich dieses Stellungspflichtigen in dem Ver¬ waltungsgebiete der genannten Statthalterei veranlassten Nachforschungen sind resultatlos geblieben. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen der Gemeinde auf¬ geführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Ergebnis ist bis 10. Juni l. J. anher zu berichten. Steyr, am 2. Mai 1898. Einkommensteuer=Schätzungs=Commissionen. Vorsitzender: Dr. Kastner Johann, Steuerreferent. Vorsitzender=Stellvertreter: Stein Josef, k. k. Finanzconcipist. Steyr Stadt. Gewählte Mitglieder und deren Stellvertreter: Böhm Josef, Armaturarbeiter. Stellvertr.: Kotalek Franz, Kupferschmied. — Bruckschweiger Gottlieb, Buch¬ drucker. Stellvertr.: Millner Hans, Prokurist. — Honsak Franz, Oberbuchhalter. Stellvertr.; Popp Josef, Schlosser. Payrleitner Otto, Privat. Stellvertr.: Schachinger Josef, Kaufmann. — Sander Otto, Fondsverwalter. Stellvertr.: Steindl Karl, Inspector i. P. — Mann Johann, Armatur¬ arbeiter. Stellvertr.: Strachowsky Hans, Abtheilungsvorstand. Ernannte Mitglieder und deren Stellvertreter: Gall Franz, Stadtsecretär. Stellvertr.: Breselmayr Franz, Fleischer. — Gupf Heinrich, Gastwirt. Stellvertr.: Köstler Leopold, Papierfabrikant. — Rosenberg Josef, k. k. Steueramtsofficial. Stellvertr.: Peterson Paul, Kaufmann. — Seidl Hermann, Eisenhändler. Stellvertr.: Tureck Josef, Sparkasse=Director. — Stein Josef v., k. k. Finanzconcipist. Stellvertr.: Weigl Karl, k. k. Finanzconcipist = Prakticant. Wildenhofer Alois, General=Inspector. Stellvertreter: Ziebermayr David, Gastwirt. Steyr Land. Gewählte Mitglieder und deren Stellvertreter: Forsthuber Josef, Fabriksarbeiter, Sierninghofen. Stellvertr.: Damhofer Michael, Fabriksarbeiter, Lausa. Janetschek Ottomar, Gutsbesitzer, Jägerberg. Stellvertr.: Großmann Theodor, Oberförster, Gleink. — Kokesch Berthold, Fabriksarbeiter, Garten. Stellvertr.: Hartmann Alois, Apotheker, Neuhofen. — Obermayr Max, Forstmeister, Weyer. Stellvertr.: Kampenhuber Johann, Unterwolfern. — Reder, Josef Müller, Garsten. Stellvertr.: Kovar Albert, Fabriks¬ arbeiter, Pyrach. — Rührlinger Franz, Wipfing. Stellvertr.: Runkl Josef, Kremsmünster. Ernannte Mitglieder und deren Stellvertreter: Kranawetter Florian, Gutsbesitzer, Gries bei Neuhofen. Stellvertr.: Baumgartner Josef, k. k. Postmeister, Bad Hall. Platzer Karl, Müller, Sterning. Stellvertr.: Krenn Ignaz, Kaufmann, Weyer. — Rom Matthias, Kaufmann, Hall. Stellvertr.: Schönlechner Erasmus, Gemeinde=Vorsteher, Müllein. — Rosenberg Josef, k. k. Steueramtsofficial, Steyr. Stellvertr.: Staininger Wilhelm, Steueramtsadjunct, Steyr. Schnel Aemilian, Wirt, Kremsmünster. Stellvertr.: Steinparz Karl, Gemeinde=Versteher, Gleink. Stein Josef v., k. k. Finanz=Concipist. Stellvertr.: Weigl Karl, k. k. Finanzconcipist=Prakticant. Der k. k. Statthaltereirath: Hugo Ritter v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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