Amtsblatt 1898/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. April 1898

schlagsprocente, sowie die einzuhebenden Steuerbeträge angeführt. Steyr, am 31. März 1898. Z. 4787. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte. Vorkommen der Wurmkrankheit (Ankylostomiasis). Einer im Wege des h. k. k. Ministeriums des Aeußern an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung zufolge beabsichtigt die kaiserlich deutsche Reichsregierung, wegen erwiesener Einschleppung der im Auslande (Ungarn, Itatien) bei Berg= und Erdarbeitern epidemisch verbreiteten Wurmkrankheit (Ankylostomiasis) nach einigen deutschen Bergbaugebieten, den Zuzug fremder Bergarbeiter zu be¬ schränken, indem den mit obiger Krankheit behafteten Indi¬ viduen der Uebertritt über die deutsche Grenze nicht gestattet, eventuell die Ausweisung derselben verfügt werden soll. Zufolge Erlasses der hohen k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 7. März l. J., Z. 3913, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, durch die Herren Gemeinde=Aerzte Erhebungen pflegen zu lassen, ob bei Bergwerksbetrieben, Ziege¬ leien und sonstigen Unternehmungen von Erdarbeiten, namentlich solchen, in welchen ausländische (insbesondere italienische oder ungarische) Arbeiter beschäftigt werden, Er¬ krankungen an der mit der Ankylostomiasis verbundenen perniciösen Angemie (Bergmanns=Angemie, Tunnel=Angemie) beobachtet werden, eventuell welche Wahrnehmungen über diese Parasiten=Krankheit gemacht worden sind. Im Falle der Constatierung solcher Krankheitsberde ist die Anzeige anher zu erstatten und sind die umfassendsten Vorbeuge= und Tilgungsmaßnahmen zur Bekämpfung dieser Krankheit allsogleich zur Durchführung zu bringen, wobei auf Ueberweisung der Kranken in gesonderte Spitalpflege, gründliche Desinfection der von ihnen stammenden Dejecte und benützten Aborte, eventuell verunreinigten Gebrauchs¬ gegenstände, Assanierung möglicherweise inficierter Wasser¬ bezugsstätten, Bedacht zu nehmen und den im Verkehr mit Erkrankten stehenden oder gestandenen Personen die nöthige Belehrung über die Gefahr der Aufnahme des Eingeweide¬ Wurmes durch inficiertes Wasser oder inficierte Nahrungs¬ mittel, sowie über die Nothwendigkeit der Reinigung der Hände vor jeder Mahlzeit, über die rechtzeitige Aufsuchung ärztlicher Hilfe im Falle der Entwicklung von Erscheinungen dieser Wurmkrankheit, insbesondere von Verdauungsstörungen, Koliken, öfterem Erbrechen bei zunehmender Blutarmuth, zu ertheilen wäre. Selbstverständlich ist der Gesundheitszustand der Arbeiter¬ schaft, unter welcher derartige Erkrankungen aufgetreten sind, besonders zu überwachen und die Herstellung befriedigender Verhältnisse in ihrer Lebensführung und ihren Arbeitsstätten anzustreben. Steyr, am 12. April 1898. Z. 5544. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Gefahr der Einschleppung der San José=Schildlaus. Angesichts der Gefahr einer Einschleppung der San José¬ Schildlaus (aspiodotus perniciosus) sah sich das hohe k. k. Ackerbau=Ministerium zu der Verfügung veranlasst, dass vorläufig die k. k. landwirtschaftlich=chemische Versuchsstation in Wien die Untersuchung von Theilen solcher Pflanzen, deren Behaftung mit dem Schädling vermuthet wird, kosten¬ los vorzunehmen hat. Es sind daher alle verdächtigen Objecte an diese Station einzusenden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des h. k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 5. März 1898, Z.5332/59, und des Statthalterei=Erlasses vom 24. Märzl. J., Z. 4528/I, behufs umfassender Verlautbarung mit dem Bei¬ fügen in die Kenntnis gesetzt, dass eine kurze Belehrung bezüglich der San José=Schildlaus behufs Veröffentlichung demnächst bekanntgegeben werden wird. Steyr, am 12. April 1898. Z. 5911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. März bis 2. April 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mörschwang, Ortschaften Mörschwang, Weier; Gemeinde St. Georgen, Ortschaften Nonsbach, Oberaichet, Pischelsdorf; Gemeinde Senftenbach, Ortschaften Dobl, Langzaun. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Gstocket; Gemeinde Fraham, Ortschaft Hörstorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pöstlingberg. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Utzenaich, Ortschaft Himmelreich. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ortschaft Lahrndorf 4. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Lahöfen. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ortschaft Pichling; Gemeinde Puchenau, Ortschaft Ober¬ puchenau. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ schaft Hörbach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kirchberg. Steyr, 9. April 1898. Der k. k. Statthaltereirath: Hugo Ritter v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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