Amtsblatt 1898/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. März 1898

5 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Mudrus¬ Fiume und Lika=Krbava, nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 16. März 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 23. März 1898. Z. 4786. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. B. 4007/II. Kundmachung betreffend die Einfuhr lebender Schweine aus Oesterreich in die Schweiz. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 8. März d. J., Z. 6773, hat laut Mit¬ theilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 28. Fe¬ bruar 1898, Z. 8397/9, sich das schweizerische Landwirt¬ schafts=Departement in Bern in einem Schreiben an die Canton=Regierungen bereit erklärt, Bewilligungen zur Ein¬ fuhr lebender Schlachtschweine aus Frankreich, Oesterreich und Italien über specielles Ansuchen zu ertheilen und diese Einfuhr an nachstehende Bedingungen zu knüpfen: 1. Als Bestimmungsorte dürfen nur mit Eisenbahn¬ stationen versehene Orte bezeichnet werden, welche über ein öffentliches Schlachthaus mit zudienender Stallung verfügen. 2. Das Ausladen auf der Bahnstation muss an geeigneter Stelle vorgenommen werden, so dass die impor¬ tierten Thiere weder direct, noch indirect mit einheimischem Vieh in Berührung gelangen können. Die zum Transport benützten Bahn=Wagen und Fuhrwerke müssen nach jeder Verwendung unter thierärztlicher Aufsicht desinficiert werden. 3. Von der Eisenbahnstation weg sind die Transporte per Wagen nach dem Schlachthaus, resp. dessen Stallungen zu befördern, die Abschlachtung daselbst hat längstens inner¬ halb 48 Stunden nach Ankunft zu erfolgen: Schlachthaus und Stallungen sind jeweilen unter thierärzlicher Aufsicht zu desinficieren. Als öffentliche Schlachthäuser und Schlachthaus¬ stallungen können nur solche gelten, welche allen Metzgern des betreffenden Ortes zur Verfügung stehen; wo sich solche mit rationellen Einrichtungen nicht vorfinden, muss zum vornherein auf die Einfuhr ausländischer Schweine ver¬ zichtet werden, und es haben sich die Metzger dieser Orte eventuell mit dem Bezug geschlachteter und abgebrühter Ware aus den nächsten zur Einfuhr berechtigten Ortschaften zu behelfen. Dies wird unter Bezugnahme auf die hieramtliche Kundmachung vom 26. November 1896, Z. 20.006/II, allgemein verlautbart. Linz, am 16. März 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 23. März 1898. Z. 4881. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. März bis 17. März 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ort¬ schaft Grub. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz; Gemeinde und Ortschaft Pöstlingberg; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Harbach. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Utzenaich, Ortschaft Himmelreich; Gemeinde Mörschwang, Ortschaften Weier, Mörschwang; Gemeinde St. Georgen, Ortschaft Nonsbach. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ortschaft Lahrndorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaften Hörstorf, Lahöfen. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Kranabeth. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Türkstetten; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Hofing; Gemeinde Urfahr, Ortschaften Heilham, Urfahr; Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaften Bachl, Hagen. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Altenfelden, Ort¬ schaft Langhalsen. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kirchberg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Maidorf. Steyr, 23. März 1898. Verzeichnis A. von Gewerbeverleihungen pro Februar 1898. 1. Cäcilie Bachbauer, Gastgewerbe in Markt Weyer Nr. 62. 2. Clara Berndl, Wirtsgewerbe in Kleinraming Nr. 19, Gemeinde St. Ulrich.

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