Amtsblatt 1898/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. März 1898

2 Schulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schul¬ beschreibung von Haus zu Haus vorzunehmen. Die Schulbeschreibungsacten: Aufnahmsbogen A, Tabelle B, und die von den Schulleitungen anzufertigenden Ausweise sind von den Ortsschulräthen bis 15. Mai l. J. vorzulegen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. März 1898. Z. 453 B.=Sch.-R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, erhalten den Auftrag, die Berichte über dieselben, ent¬ sprechend dem hierämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552 (Amtsblatt Nr. 15 ex 1893), ausgefertigt, bis 15. April l. J. hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. März 1898. Z. 447 B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der oberösterreichische Landesausschuss hat mit der Note vom 17. März 1898, Z. 3731, den k. k. Landes¬ schulrath ersucht, die Einleitung zur Anmeldung für die Betheilung von Lehrpersonen an den öffentlichen Volks¬ und Bürgerschulen in Oberösterreich mit Beihilfen aus Familienrücksichten aus der hiezu vom oberöster¬ reichischen Landtage mit Sitzungsbeschluss vom 22. Fe¬ bruar 1898 für das Jahr 1898 bewilligten Dotation von 15.000 fl. nach dem Vorgange im Jahre 1897 zu treffen und die mit den erforderlichen Bestätigungen begleiteten Anmeldungen dahin gelangen zu lassen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 23. März 1898, Z. 806, wird bekanntgegeben, dass die Anmeldungen im Sinne des hierämtlichen Erlasses vom 28. Mai 1892, Z. 720 (Amtsblatt Nr. 22 ex 1892), binnen drei Wochen, und zwar entweder mündlich bei den betreffenden Ortsschulräthen, welche jedoch über derartig vorgebrachte mündliche Ansuchen nicht in Ortsschulraths¬ sitzungen zu berathen haben, oder schriftlich bei der vorge¬ setzten Bezirksschulbehörde zu erfolgen haben. In dem letzteren Falle sind sämmtliche Ausweis¬ rubriken genau und vollständig und bei sonstiger disciplinar¬ mäßiger Behandlung wahrheitsgetreu auszufüllen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. März 1898. Z. 435 B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Mit dem Erlasse des hohen k. k. Landesschulrathes vom 24. März 1898, Z. 702, wurden bezüglich der Durch¬ führung des Landtagsbeschlusses vom 22. Februar l. J., wornach den Aushilfslehrkräften, welche eine Remuneration jährlicher 350 fl. beziehen, die Remuneration vom 1. März 1898 an auf jährlich 400 fl. erhöht wird, folgende Weisungen gegeben. Aushilfslehrkräfte, deren Dienstantritt vor wenigen Tagen dem Landesausschusse mitgetheilt wurde oder von nun an bekanntgegeben werden wird, wird der höhere Bezug von 400 fl. sogleich von amtswegen angewiesen werden. Aushilfslehrkräften, welche im gegenwärtigen Momente bereits wieder enthoben sind, muss es überlassen werden, sich zur Erlangung des Nachtrages für die Zeit vom 1. März 1898 bis zum Tage der Enthebung selbst zu melden unter Angabe ihrer Adresse. Behufs Anweisung des höheren Bezuges für jene Aushilfslehrkräfte, deren Dienstzeit vor oder am oder nach dem 1. März l. J. begonnen hat und welche noch gegen¬ wärtig bedienstet sind, benöthigt die Landesbuchhaltung die Mittheilung des Namens der Aushilfslehrkraft und der Schule, wo sie bestellt ist, und des Tages, an welchem der Dienstantritt erfolgte, eventuell, wenn die aushilfsweise Verwendung nicht über den 1. April l. J. hinausreicht, auch die Mittheilung des Tages, mit welchem die Ent¬ hebung erfolgen wird. Sämmtliche Schulleitungen, an welchen sich Aushilfs¬ lehrkräfte mit einer Remuneration von 350 fl. befinden, deren Dienstzeit vor, am oder nach dem 1. März l. J. begonnen hat, und welche noch gegenwärtig bedienstet sind, werden beauftragt, Bestätigungen folgender Art unver¬ züglich an den k. k. Bezirksschulrath Steyr einzusenden: (Herr) (Fräulein) ... dient seit als Aushilfslehrkraft ununterbrochen an der Volksschule in . . . . . . . . . und bezieht eine Remuneration jähr¬ licher 350 fl. (Eventuell.) Die Enthebung wird mit . . . März 1898 erfolgen. am . . . März 1898. Unterschrift des Schulleiters: Bestätigung seitens des Ortsschulrathes: K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 26. März 1898. Z. 233. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Jahres=Sanitäts=Bericht. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 1. Jänner l. J., Z. 22.192 ex 1897, werden die Sanitäts¬ Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, von den Herren Gemeinde¬ ärzten einen Bericht über die bisher in ihrem Sprengel vorgenommenen Assanierungsmaßregeln abzuverlangen und anher binnen 14 Tagen vorzulegen. Derselbe soll sich über alle sanitätspolizeilichen Ma߬ regeln erstrecken, die in Bezug auf Beseitigung von gesund¬ heitsschädlichen Zuständen der öffentlichen Anstalten, Schulen, Friedhof=Leichenhäusern, der Straßen und Plätze, dann aber auch auf die getroffenen Anordnungen in Bezug auf die Ueberwachung der Nahrungs= und Genussmittel, in Hinsicht auf deren Reinheit und die allfallsige Verfälschung getroffen worden sind. Ebenso ist eingehend über alle Vorkehrungen zu be¬ richten, welche anlässlich der Gefahr von Infections=Krank¬ heiten in Bezug auf deren Verbreitung und Tilgung, na¬ mentlich in den Schulen, getroffen worden sind.

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