Amtsblatt 1898/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. März 1898

baugasse 42 und Zallergasse 41, einen Curs zur Heran¬ bildung von Lehrern des Handfertigkeits=Unterrichtes für Knaben abhalten. Infolge Erlasses des h. k. k. oberösterr. Landesschul¬ rathes vom 5. März l. J., Z. 554, wird über Ersuchen der Vereinsleitung die Lehrerschaft von der Abhaltung dieses Curses in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 18. März 1898. Z. 4663. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und 2 die Herren Gemeindeärzte. Um die Anwendung und den Erfolg des Heilserums bei diphtheritischen Erkrankungen stets in Erinnerung halten zu können, wird den Herren Gemeindeärzten in Erinnerung gebracht, dass sie bei der Eintragung der vorkommenden Fälle an solchen Erkrankungen in die wöchentlichen Rapports¬ Tabellen stets beizusetzen haben, ob und wie viele von den Erkrankten durch Seruminjection behandelt worden, wie viele davon genesen oder gestorben sind. Dies geschieht am einfachsten in der Art, dass neben der Zahl der an Diphtheritis erkrankten Genesenen oder Gestorbenen die Zahl der mit Serum Behandelten mittelst einer andersfärbigen — rothen oder blauen¬ Tinte beigesetzt wird. Zugleich bringe ich die pünktliche Vorlage dieser Rapportstabellen bei Beginn jeder Woche zur genauesten Darnachachtung in Erinnerung. Steyr, am 15. März 1898. E.=Nr. 2. L. W. E. An alle Gemeinde Vorstehungen. Laut Mittheilung des k. k. Landwehr=Ergänzungs=Bezirks¬ commandos Nr. 2 in Linz, Z. 620 C, vom 16. März 1898 gelangt beim Landsturm=Bezirkscommando Nr. 7 in Linz die Stelle eines Hilfsarbeiters zur Besetzung. Mit der¬ selben sind bei vollkommener Eignung hiezu die Gebüren der wirklichen Feldwebelscharge, die Feldwebels=Dienstprämie und eine Schreibzulage von täglich 20 kr. verbunden. Es wolle entsprechend nachgesorscht werden, ob sich dort¬ orts nicht etwa unter der nichtactiven Mannschaft ein hie¬ für geeigneter, gut conduisierter, ehemaliger Rechnungs¬ Unterofficier oder im Schreibfache überhaupt verwendet gewesener Mann, der die Activierung für diese Stelle an¬ streben würde, vorfindet. Eine schöne Handschrift und einige Fertigkeit im Ver¬ fassen einfacher Concepte wäre erwünscht. Das Resultat der Nachforschung wolle ehestens anher mitgetheilt werden. Steyr, am 21. März 1898. Z. 4941. Zur Statth.=Z. 23.052 ex 1898. Kundmachung. Schiffsverkehr bei Krems. Mit Rücksicht auf die mit 1. April 1898 beginnenden, am rechten Donauufer zwischen der Straßenbrücke Stein— Mautern und der Eisenbahnbrücke bei Krems täglich vor= und nachmittags mit Ausschluss der Samstage, dann der Sonn= und Feiertage stattfindenden Uebungen im Kriegs¬ brückenschlage des k. u. k. Pionnier=Bataillons Nr. 5 werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems, behufs eines ungehinderten Fortganges der obigen Uebungen, sowie zur Vermeidung von Collisionen zwischen den übenden Abtheilungen und den passierenden Schiffen und Flößen nachstehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen: Für die Zeit vom 1. April bis Ende September wird in der Mitte des 3. Brücken= Stromfeldes vom linken Ufer der Straßenbrücke Stein—Mautern, desgleichen am linken Donauufer bei Dürnstein je eine blau weiße Fahne vom k. u. k. Pionnier=Bataillon Nr. 5 ausgesteckt. Diese Fahnen, welche jeweilig insolange ausgesteckt bleiben, als die bezüg¬ lichen Uebungen an den Vor= und Nachmittagen währen, sollen die passierenden Schiffe und Flöße darauf aufmerksam machen, dass nauwärts der Straßenbrücke am rechten Ufer Pionnier=Uebungen stattfinden und diese Fahrzeuge zu erhöhter Vorsicht mahnen. Um jedwede Havarie mit den Kriegs¬ brücken hintanzuhalten, wird angeordnet, dass die auf der Naufahrt begriffenen Schiffe und Flöße obige Straßen¬ brücke im 1. bis 3. Stromfelde vom linken Ufer aus zu passieren, im letzterem Falle jedoch die daselbst ausgesteckte Fahne rechts zu lassen haben. Wien, am 17. März 1898. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, am 23. März 1898. Z. 4691. An alle hochwürdigen Pfarrämter des Landbezirkes Steyr. Der am 18. Juli 1877 in Ramsau bei Molln geborene, nach Grünau zuständige Matthäus Brunnleithner soll in der Umgebung von Steyr bald nach seiner Geburt gestorben sein. Infolge Requisition der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 14. März 1898, Z. 3270, beehre ich mich, das diensthöfliche Ersuchen zu stellen, gefälligst Nachschau zu halten, ob der Genannte in den Sterbebüchern aufscheint und bejahenden Falls einen ex offo Todtenschein für den¬ selben direct an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf ein¬ zusenden. Steyr, am 18. März 1898. Z. 4633. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. 3.4147/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. März d. J., Z. 7242, findet die k. k. Statthalterei auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen¬ Ausweises der Landesregierung in Sarajevo gegen das Occupationsgebiet nachstehende Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 15. März 1898 angefangen zu erlassen: wegen des Bestandes der

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