Amtsblatt 1898/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1898

Amts-Blatt Nr. 10. 1898 der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 10. März. Z. 4100. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Amtstage im Monate März 1898. Ich werde am Samstag den 26. März l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeinde=Kanzlei Markt Weyer, und Mittwoch den 30. März l. J. von Uhr vormittags an im Blasl'schen Gasthause in Losenstein Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen behufs allgemeiner Verlautbarung und Intervenierung in die Kenntnis. Steyr, am 8. März 1898. Z. 4081. An die Gemeinde=Vorstehungen. Gewerberechte der Buchbinder. Die hohe k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz fand mit dem Erlasse vom 19. November l. J., Z. 19.233/I, auf Grund des § 36 der Gewerbegesetz=Novelle vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39, nach Einvernahme der Handels= und Gewerbekammer in Linz zu entscheiden wie folgt: Buchbinder sind nach altem Herkommen auf Grund ihres Gewerbescheines zum Verschleiße von Schreib= und Zeichenrequisiten, somit auch von Papier berechtigt; dagegen kann denselben die Berechtigung zum Handel mit soge¬ nannten „Indianergeschichtenbüchern“, ferner von Postkarten mit Ansichten und mit Fahrplänen nicht zuerkannt werden, da Indianergeschichtenbücher nicht jenen Presserzeugnissen zuzuzählen sind, deren Handel mit der Ministerial=Ver¬ ordnung vom 3. August 1890, R.=G.=Bl. Nr. 160, von der Erlangung einer Concession entbunden wurde, sohin nur von mit der bezüglichen Concession versehenen Gewerbe¬ treibenden geführt werden dürfen, Postkarten mit Ansichten und Fahrpläne hingegen zwar unter die bezeichneten Press¬ erzeugnisse zu subsumieren sind, der Handel mit letzteren aber der Anmeldung nach Maßgabe der auf freie Gewerbe bezüglichen Vorschriften unterliegt. Papierhändler sind aus den gleichen Gründen auf Grund ihres Gewerbescheines weder zum Handel mit Indianergeschichtenbüchern, noch mit Postkarten mit Ansichten und Fahrplänen berechtigt. Der Handel mit letzteren unterliegt der besonderen Anmeldung. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen, infolge Statthalterei=Erlasses vom 16. Februar l. J., ad Z. 19233/I, zur Kenntnisnahme und Verständigung der bezüglichen Genossenschaften in die Wissenschaft. Steyr, am 8. März 1898. Z. 3380. An alle Gemeinde Vorstehungen. Theresianischer Militärwaisen-Stiftungsplatz für Mädchen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, nach¬ stehende Kundmachung möglichst allgemein zu verlautbaren. Steyr, am 7. März 1897. Concurs = Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung von einem erledigten Theresianischen Militär=Waisen=Stiftungsplatz für Mädchen der Concurs ausgeschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär=Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen ver¬ mag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Ober¬ österreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts=, Impfungs= und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen, und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 1. April 1898 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Im Gesuche (gestempelt) wäre auch die Anzahl der unversorgten männlichen und weiblichen Geschwister der Waise, sowie die Todesart und der Sterbetag des Vaters anzuführen. Innsbruck, im Februar 1898.

Z. 3503. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Stiftplätze der Treumannsstiftung. Laut Zuschrift vom Commando des k. u. k. Infan¬ terie=Regimentes Ernst Ludwig Großherzog von Hessen und bei Rhein Nr. 14 in Bozen vom 25. Februar 1898, Nr. 427/Adjt., sind zwei Stiftungsplätze der Karl Treu¬ mann'schen Stiftung für invalide Mannschaft aus dem Feld¬ zuge 1864 in Erledigung gekommen. Dies ist mit dem Beisatze ortsüblich zu verlautbaren, dass Gesuche von anspruchberechtigten Bewerbern bis längstens 20. Mai 1898 beim Regiments=Commando in Bozen einzulangen haben. Steyr, am 7. März 1898. Z. 674. An alle Gemeinde Vorstehungen. Betheilung aus der Graf=Codroipo=Stiftung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 25. Februar l. J., Z. 3341, sind laut der Mittheilung des k. u. k. III. Corps=Commandos zu Graz vom 19. Fe¬ bruar l. J., I. N. Nr. 1145, vier Franz=Graf Codroipo¬ Stiftungen mit der einmaligen Betheilung von je 42 fl. erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimentern angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der activen Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ zeugnisse des Mädchens, dann mit der Angabe, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, ver¬ sehenen Gesuche sind bis 31. März 1898 an das vor¬ gesetzte Regiments=, behiehungsweise Invalidenhaus=Com¬ mando oder an die zuständige Evidenzbehörde einzusenden. Ueber das Ersuchen des genannten Corps=Commandos werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, das Vor¬ stehende sofort in möglichst ausgedehntem Maße zu ver¬ lautbaren. Steyr, am 7. März 1898. Z. 3547. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Desinfectionsmittel Lysitol. Zufolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Jänner 1898, Z. 1917/V, wird bekanntgegeben, dass bei der vom hohen k. k. Ministerium des Innern veranlassten Prüfung des vom Droguen=Großhändler I. L. Rößler in Prag erzeugten und unter dem Namen „Lysitol“ in Verkehr gebrachten Desinfectionsmittel durch den obersten Sanitätsrath sich das obgedachte, dem Lysol ähnlich zusammengesetzte Desinfectionsmittel in Bezug auf seine, lebende Bacterien tödtende Wirkung, die sich ebenso wie bei Lysol in weit geringerem Grade auf die allmähliche Abtödtung der Sporen erstreckt, dem Lysol als gleichwertig erwiesen hat. Mit Rücksicht auf dieses Ergebnis der Untersuchung hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 18. Jänner 1898, Z. 29.788 ex 1897, eröffnet, dass es keinem Anstande unterliege, das Lysitol zur Des¬ infection in jenen Fällen, in welchen die Anwendung des Lysols angezeigt ist, in gleicher Weise zu verwenden. Steyr, am 7. März 1898. Z. 303 B.=Sch.=R. An die Schulleitungen und die Lehrerschaft. Erdbebenstationen. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterr. Landes¬ schulrathes vom 15. Februar l. J., Z. 192, wird der Lehrerschaft im Nachhange zum h. a. Erlasse vom 27. De¬ cember l. J., Z. 1930 B.=Sch.=R., eröffnet, dass laut Mittheilung der Erdbeben=Commission der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien vom 10. Jänner 1898, ad Nr. 45 1898, für Oberösterreich der Gymnasial=Po¬ fessor Johann Commenda in Linz zum Erdbeben=Referenten bestellt wurde, an welchen alle die Erdbeben des Landes betreffenden Zuschriften und Beobachtungen gerichtet werden mögen. Steyr, am 5. März 1898. Z. 3733. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Februar bis 26. Februar 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ort¬ schaft Grub. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Kranabet. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Türkstetten; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz; Gemeinde und Ortschaft Leonding; Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaften Bachl, Hagen; Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen; Gemeinde Urfahr, Ortschaften Harbach, Heilham, Urfahr: Gemeinde Walding, Ortschaft Pürwörth: Gemeinde Wilhering, Ortschaft Dörnbach. 4. Bezirk Ried; Gemeinde Utzenich, Ortschaft Himmelreich. 5. Bezirk Rohrbach; Gemeinde Altenfelden, Ort¬ schaft Langhalsen; Gemeinde und Ortschaft Rohrbich. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Puchheim, Ortschaft Attnang. 7. Bezirk Wels: Gemeinde St. Georgen, Ort¬ schaft Steindlberg.

3 8. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde u. Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Micheldorf, Ortschaft Untermicheldorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Goldwörth: Gemeinde Leonding, Ortschaften Berg, Leonding. 2. Mothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Mitterndorf, Pettenbach. 9. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Maidorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Aller¬ heiligen; Gemeinde Guttau, Ortschaft Tannbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Rohr, Ort¬ schaft Haselberg. Steyr, am 9. März 1898. Z. 8054 An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Februar bis 2. März 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ort¬ schaft Grub. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Kranabeth. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Türkstetten; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Hofing; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz; Ge¬ meinde und Ortschaft Leonding; Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaften Bachl, Hagen; Gemeinde Urfahr, Ortschaften Harbach, Heilham, Urfahr. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Utzenaich, Ortschaft Himmelreich. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Altenfelden, Ort¬ schaft Langhalsen. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ortschaft Lahrndorf 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Puchheim, Ortschaft Attnang. 8. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Lahöfen. 9. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde u. Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ort¬ schaft Dyonisen; Gemeinde Walding, Ortschaft Pürnwörth: Gemeinde Wilhering, Ortschaft Dornbach. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 3. Bezirk Wels: Gemeinde St. Georgen, Ort¬ schaft Steindlberg. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Mitterndorf, Pettenbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Maidorf. Steyr, 9. März 1898. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. ben. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckere

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