3 Z. 1863/I. Polizei=Aufsicht. Ignaz Wieser, 30 Jahre alt, kath., ledig, zuständig zur Gemeinde Losensteinleiten, wurde mit h. a. rechts¬ kräftigem Erkenntnisse vom 17. November 1896, Z. 15.697, für die Dauer eines Jahres, unter Anweisung der Orts¬ gemeinde Losensteinleiten als Aufenthaltsrayon, unter Polizeiaussicht gestellt. Dieselbe beginnt am 22. März 1898 und endet am 22. März 1899. Steyr, am 3. Februar 1898. Z. 2292. An die Kochw. Pfarrämter und Gemeinde¬ Vorstehungen. Ernierung des Geburtsortes, bezw. der Heimats¬ Zuständigkeit des Georg Dahle. Laut Zuschrift des Armenrathes der Stadt Pfallen¬ dorf (Deutschland) sind für die Verpflegung des angeblich am 16. Juli 1873 in Steyr geborenen Malers Georg Dahle für die Zeit vom 28. September bis 11. October 1897 an Spitalskosten 16 Mk. 90 Pf. erwachsen. Nachdem der Genannte, wie die gepflogenen Erhebungen ergaben, weder in Steyr geboren, noch dorthin zuständig und dort überhaupt ganz unbekannt ist, werden die Gemeinde¬ Vertretungen aufgefordert, über den Geburtsort und die Zuständigkeit desselben sofort eingehende Erhebungen zu pflegen, über ein positives Resultat ehestens zu berichten und die hochw. Pfarrämter ersucht, eventuell einen ex offo¬ Tausschein hieher zu übermitteln. Steyr, am 8. Februar 1898. Z. 1951. An die Gemeinde=Vorstehungen. Auswanderung nach Alaska. Nach einer, im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern an das hohe k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung der k. u. k. Gesandschaft in Washington nimmt die in jüngster Zeit in Fluss gekommene Goldgräber¬ wanderung nach Alaska und Klondike ihren Ausgang vom Puget=Sund (Staat Washington), speciell von der Industrie¬ stadt Seattle. Aus einer Verlautbarung des Staatssekretärs des Staates Washington in Olympia ist zu entnehmen, dass die Dauer der Reise von Puget=Sund zu den Goldfeldern in Maska und Klondike dreißig bis vierzig Tage beträgt, sei es, dass der Seeweg bis zur Dukon=Mündung eingeschlagen und von dort aus der Dukon stromaufwärts befahren, sei es, dass die Gebirgstour zu den Quellen des Dukon gewählt und von dort mittelst Bootfahrt stromabwärts das Ziel angestrebt wird. Der Staatssekretär bezeichnet als die unerlässliche Minimalgrenze der benöthigten Geldmittel, ausschließlich der Reisekosten bis zum Puget=Sund, den Betrag von 500 Dollars, fügt jedoch bei, dass diese Summe nur für eine Person und höchstens auf ein Jahr hinreicht, voraus¬ gesetzt, dass die Lebensbedürfnisse auf das äußerste Maß eingeschränkt werden und die günstigsten Reiseverhältnisse obwalten. Der Staatssekretär macht weiters auf die Gefahren aufmerksam, welche bei Wahl der Gebirgsroute mit dem Passieren der Stromschnellen verbunden sind, und weist auf die bestehenden klimatischen Schwierigkeiten hin. Die Som¬ mermonate am Dukon seien kurz, die Winter lang und streng. Aeußerste Hitze und Kälte wechseln ab. Die isolierte Lage der Minen mache die Ausrüstung mit hinlänglichen Vor¬ räthen an Lebensmittel und warmer Kleidung zur gebiete¬ rischen Nothwendigkeit. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei in Linz vom 29. Jänner l. J., Z. 1216/II, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen zur Verständigung der allfälligen Auswanderungslustigen in die Kenntnis. Steyr, am 2. Februar 1898. Z. 1674. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Auftrages der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 26. v. M., Z. 1122/V, bringe ich Nachstehendes zur allge¬ meinen Kenntnis: Z. 1122/V. Kundmachung der k. k. Statthalterei in Oberösterreich, betreffend den Transport durch den Biss wuthverdächtiger Thiere verletzter Personen in die k. k. Krankenanstalt „Rudolf=Stiftung“ in Wien. Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des In¬ nern vom 29. December 1897, Z. 39907, werden über Beschluss der österreichischen Eisenbahndirectoren=Conferenz vom 19. October 1897 mittellosen Personen, welche durch den Biss wuthverdächtiger Thiere verletzt worden sind und sich mit einem legal ausgestellten, die Mittellosigkeit bestäti¬ genden, gemeindeämtlichen Zeugnisse über die Nothwendigkeit der Reise mit der Eisenbahn in die Lyssa=Schutzimpfungs¬ anstalt der k. k. Krankenanstalt „Rudolf=Stiftung“ in Wien ausweisen, sowie ihren eventuell beigegebenen Begleitern jene Fahrbegünstigungen gewährt, welche bei den betreffenden in Anspruch genommenen Bahnen für mittellose Kranke eingeführt sind. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 3. August 1894 zur allgemeinen Kennt¬ nis gebracht. Linz, am 26. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 7. Februar 1898. Z. 1953. An sämmtliche Gemeinde=Vorstellungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Haigermoos, Ortschaften Aich, Haigermoos.
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