2 Z. 946. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bedingungen betreffend die Hinausgabe der Landwehrdienstpferde in die Privatbenützung. Zufolge der Circular=Verordnung des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 23. September 1897, Nr. 26.974 u. 3797/IVa (Verordnungsblatt für die k. k. Landwehr Nr. 39 ex 1897), wurde das Dienstbuch C—V, betreffend die Bedingungen, unter welchen die Hinaus¬ gabe von abgerichteten Dienstpferden der k. k. berittenen Landwehrtruppen in die Privatbe¬ nützung erfolgen kann, in zweiter Auflage in Druck gesetzt. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur genauen Durchsicht dieses Dienstbuches in die Kenntnis; unter einem erhält jede Gemeinde=Vorstehung ein Exemplar desselben mittelst Post zum weiteren Amtsgebrauche. Steyr, am 5. Februar 1898. Z. 2321. An die Gemeinde=Vorstehungen. Aerarische Dienstpferde. Zufolge Mittheilung des k. und k. Dragoner=Regi¬ ments Nr. 6, Ersatzcadre Wels, vom 5. Februar l. J., Z. 30, werden am 1. März 1898 60 grarische Dienst¬ pferde in die Privatbenützung hinausgegeben. Dies wird mit dem Bemerken verlautbart, dass die Gesuche mit dem von der Gemeinde und Bezirkshauptmann¬ chaft bestätigten Certificate bis längstens 22. Februar l. J. beim gedachten Cadre einzulangen haben. Steyr, am 8. Februar 1898. Z. 1990. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorsitzende der Personal-Einkommensteuer-Commissionen. Zufolge Note der k. k. Finanz=Direction Linz vom 23. Jänner 1898, Z. 112/Präs., wurde der k. k. Steuer¬ Inspector Dr. Hans Kastner zum Vorsitzenden der Personal¬ Einkommensteuer=Schätzungs=Commissionen Steyr Stadt und Steyr Umgebung und der k. k. Finanz=Concepts¬ Prakticant Josef Stein zu dessen Stellvertreter ernannt. Dies ist in allen Gemeinden des Bezirkes ortsüblich kundzumachen. Die für den Commissions=Vorsitzenden bestimmten Berichte und Amtsschreiben sind direct an die oben ge¬ nannten Vorsitzenden zu adressieren. Steyr, am 2. Februar 1898. Z. 7 B.=Sch.-R. Concurs=Ausschreibung. An der zweiclassigen Volksschule in Ried kommt die Lehrer= und zugleich Schulleiterstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 600 fl., die Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nach¬ weise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche innen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Jädter, 1898. Nr. 155/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Mit dem hohen Erlasse des k. k. Finanz=Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 11. Juni 1896, Z. 13.582, kundgemacht im Amtsblatte Nr. 29 vom 16. Juli 1896 mit dem hierämtlichen Erlasse vom 12. Juli 1896, Z. 1103, wurde angeordnet, dass beim Schulunterrichte ausschließlich nur jene Melodie der Volkshymne gebraucht werden dürfe, welche zufolge Allerhöchster Entschließung vom 6. April 1890 genehmigt wurde. Da dieser Anordnung noch nicht überall nachgekommen wurde, so erhalten die Ortsschulräthe den Auf¬ trag, jeder der ihnen unterstehenden Schulen so viele Exem¬ plare der im k. k. Schulbücherverlage zum Preise von 15 kr. erhältlichen Broschüre „Melodie und Text der Volkshymne beizustellen, als die Schule Classen hat. Die Schulleitungen werden beauftragt, über den Empfang der genannten Bro¬ schüre hieramts zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 2. Februar 1898. Z. 154/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrathes. Laut Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 29. Jänner 1898, Nr. 127, betragen die Gestehungskosten für die den Ortsschulräthen und öffentlichen Volksschulen im Jahre 1897 zugekommenen Verordnungsblätter des h. k. k. Landesschulrathes per Exemplar 6 kr. Der bezügliche Betrag ist von den Ortsschulräthen sowohl für die eigenen Exemplare als auch für die der Schulleitungen ehestens anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 7. Februar 1898. Z. 2092. An die Gemeinde=Vorstehungen. Die Ziehungslisten der Lotterie für das goldene Kreuz sind um den Betrag von 10 Kreuzern von der Wechselstuben=Actien=Gesellschaft „Merkur“ in Wien zu beziehen. Steyr, am 4. Februar 1898.
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