Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 6. Z. 2080. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Losung. Behufs Durchführung der Losung im Jahre 1898 im Stellungsbezirke Steyr (Land) in Gemäßheit der §§ 32—34 der Wehrvorschriften, I. Theil, finde ich Nachstehendes an¬ zuordnen: An der Losung haben sich alle zuständigen Stellungs¬ pflichtigen des Geburtsjahres 1877 zu betheiligen, welche nicht gemäß § 32, P. 3 der W.-V., von der Losung ausge¬ nommen sind (Zöglinge der Militärbildungsanstalten, im Heere Dienende und die gänzlich Unbekannten. Zur Losung, bei welcher sich die Herren Gemeinde¬ Vorsteher oder deren Stellvertreter nach § 34, P. 1 der W.=V., I. Theil, nach Belieben betheiligen können (nicht müssen), hat jedermann freien Zutritt; den Eltern und Vormündern der zur Losung Berufenen gebürt jedoch der Vorzug, woferne der Versammlungsort nicht für alle Personen reicht. Den Stellungspflichtigen steht die persönliche Bethei¬ ligung am Losungsacte frei; wenn der Ausgerufene nicht selbst das Los ziehen will oder nicht anwesend ist, zieht dessen Stellvertreter oder ein anderer, den der Leiter der Losung hiezu bestimmt, das Los. Das gezogene Los ist für den Stellungspflichtigen während der ganzen Dauer der Stellungspflicht, daher auch in den höheren Altersclassen giltig, soferne er nicht der Be¬ handlung außer der Altersclasse und Losreihe unterliegt. Die Losung findet am Donnerstag den 24. Fe¬ bruar l. J. im Amtsgebäude der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr statt, und wird der Beginn dieser Amtshand¬ lung auf 8 Uhr vormittags festgestellt. Die Gemeinde=Vorstehungen haben dies sofort durch Anschlag an der Amtstafel und sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Jene Gemeinden, welche sich bei der Losung durch einen Vertreter nicht selbst betheiligen, wollen ein Verzeichnis der Namen der in der ersten Altersclasse zuständigen Stel¬ lungspflichtigen zur Losung hieher einsenden, worauf den¬ selben sodann die gezogenen Losnummern von hier aus be¬ kanntgegeben werden können. Steyr, am 3. Februar 1898. 1898. Z. 1871. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 30. December 1897 dem vom Landtage des Erzherzogthumes ob der Enns in der Sitzung vom 11. Februar 1896 beschlossenen Gesetzentwurfe, be¬ treffend die zwangsweise Einbringung von Forderungen an Gemeinden und an öffentliche Concurrenzen die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 17. d. M., Z. 40.814/97, und h. Statthalterei=Erlasses vom 21. Jänner l. J., Z. 1217/II, mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, dass die Einschaltung dieses Gesetzes in das o. ö. L.=G.= und V.=Bl. und in den amtlichen Theil der „Linzer Zeitung“ veranlasst worden ist. Steyr, am 31. Jänner 1898. Z. 2029. An alle Gemeinde Vorstehungen. Das Hausierwesen und die im Umherziehen betriebenen gewerblichen Verrichtungen (Wandergewerbe) betreffend. Ursächlich der mit 1. Jänner 1898 in Kraft ge¬ tretenen neuen Steuergesetze können die Hausierer und ver¬ wandten Gewerbetreibenden nicht mehr in der bisher üblichen Weise abgefertigt werden und es erhalten daher die Ge¬ meinde Vorstehungen den Auftrag, die im Gemeindegebiete wohnhaften Hausierer oder ein sonstiges im Umherziehen auszuübendes Gewerbe oder Erwerbszweig betreibenden Personen anzuweisen, künftig mit den Gesuchen um Erthei¬ lung oder Verlängerung solcher Wandergewerbe=Befugnisse persönlich bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr zu erscheinen. Gleichzeitig sind die Hausierer zu erinnern, dass sie um so gewisser gemäß § 7 des kaiserlichen Hausierpatentes vom 4. September 1852 drei Monate vor Ablauf der Hausierbewilligung um die Verlängerung einzuschreiten haben, da ihnen unter Umständen die Hausierbefugnis ent¬ zogen werden müsse. Steyr, am 2. Februar 1898. Steyr, am 10. Februar.
2 Z. 946. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bedingungen betreffend die Hinausgabe der Landwehrdienstpferde in die Privatbenützung. Zufolge der Circular=Verordnung des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 23. September 1897, Nr. 26.974 u. 3797/IVa (Verordnungsblatt für die k. k. Landwehr Nr. 39 ex 1897), wurde das Dienstbuch C—V, betreffend die Bedingungen, unter welchen die Hinaus¬ gabe von abgerichteten Dienstpferden der k. k. berittenen Landwehrtruppen in die Privatbe¬ nützung erfolgen kann, in zweiter Auflage in Druck gesetzt. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur genauen Durchsicht dieses Dienstbuches in die Kenntnis; unter einem erhält jede Gemeinde=Vorstehung ein Exemplar desselben mittelst Post zum weiteren Amtsgebrauche. Steyr, am 5. Februar 1898. Z. 2321. An die Gemeinde=Vorstehungen. Aerarische Dienstpferde. Zufolge Mittheilung des k. und k. Dragoner=Regi¬ ments Nr. 6, Ersatzcadre Wels, vom 5. Februar l. J., Z. 30, werden am 1. März 1898 60 grarische Dienst¬ pferde in die Privatbenützung hinausgegeben. Dies wird mit dem Bemerken verlautbart, dass die Gesuche mit dem von der Gemeinde und Bezirkshauptmann¬ chaft bestätigten Certificate bis längstens 22. Februar l. J. beim gedachten Cadre einzulangen haben. Steyr, am 8. Februar 1898. Z. 1990. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorsitzende der Personal-Einkommensteuer-Commissionen. Zufolge Note der k. k. Finanz=Direction Linz vom 23. Jänner 1898, Z. 112/Präs., wurde der k. k. Steuer¬ Inspector Dr. Hans Kastner zum Vorsitzenden der Personal¬ Einkommensteuer=Schätzungs=Commissionen Steyr Stadt und Steyr Umgebung und der k. k. Finanz=Concepts¬ Prakticant Josef Stein zu dessen Stellvertreter ernannt. Dies ist in allen Gemeinden des Bezirkes ortsüblich kundzumachen. Die für den Commissions=Vorsitzenden bestimmten Berichte und Amtsschreiben sind direct an die oben ge¬ nannten Vorsitzenden zu adressieren. Steyr, am 2. Februar 1898. Z. 7 B.=Sch.-R. Concurs=Ausschreibung. An der zweiclassigen Volksschule in Ried kommt die Lehrer= und zugleich Schulleiterstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 600 fl., die Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nach¬ weise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche innen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Jädter, 1898. Nr. 155/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Mit dem hohen Erlasse des k. k. Finanz=Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 11. Juni 1896, Z. 13.582, kundgemacht im Amtsblatte Nr. 29 vom 16. Juli 1896 mit dem hierämtlichen Erlasse vom 12. Juli 1896, Z. 1103, wurde angeordnet, dass beim Schulunterrichte ausschließlich nur jene Melodie der Volkshymne gebraucht werden dürfe, welche zufolge Allerhöchster Entschließung vom 6. April 1890 genehmigt wurde. Da dieser Anordnung noch nicht überall nachgekommen wurde, so erhalten die Ortsschulräthe den Auf¬ trag, jeder der ihnen unterstehenden Schulen so viele Exem¬ plare der im k. k. Schulbücherverlage zum Preise von 15 kr. erhältlichen Broschüre „Melodie und Text der Volkshymne beizustellen, als die Schule Classen hat. Die Schulleitungen werden beauftragt, über den Empfang der genannten Bro¬ schüre hieramts zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 2. Februar 1898. Z. 154/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrathes. Laut Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 29. Jänner 1898, Nr. 127, betragen die Gestehungskosten für die den Ortsschulräthen und öffentlichen Volksschulen im Jahre 1897 zugekommenen Verordnungsblätter des h. k. k. Landesschulrathes per Exemplar 6 kr. Der bezügliche Betrag ist von den Ortsschulräthen sowohl für die eigenen Exemplare als auch für die der Schulleitungen ehestens anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 7. Februar 1898. Z. 2092. An die Gemeinde=Vorstehungen. Die Ziehungslisten der Lotterie für das goldene Kreuz sind um den Betrag von 10 Kreuzern von der Wechselstuben=Actien=Gesellschaft „Merkur“ in Wien zu beziehen. Steyr, am 4. Februar 1898.
3 Z. 1863/I. Polizei=Aufsicht. Ignaz Wieser, 30 Jahre alt, kath., ledig, zuständig zur Gemeinde Losensteinleiten, wurde mit h. a. rechts¬ kräftigem Erkenntnisse vom 17. November 1896, Z. 15.697, für die Dauer eines Jahres, unter Anweisung der Orts¬ gemeinde Losensteinleiten als Aufenthaltsrayon, unter Polizeiaussicht gestellt. Dieselbe beginnt am 22. März 1898 und endet am 22. März 1899. Steyr, am 3. Februar 1898. Z. 2292. An die Kochw. Pfarrämter und Gemeinde¬ Vorstehungen. Ernierung des Geburtsortes, bezw. der Heimats¬ Zuständigkeit des Georg Dahle. Laut Zuschrift des Armenrathes der Stadt Pfallen¬ dorf (Deutschland) sind für die Verpflegung des angeblich am 16. Juli 1873 in Steyr geborenen Malers Georg Dahle für die Zeit vom 28. September bis 11. October 1897 an Spitalskosten 16 Mk. 90 Pf. erwachsen. Nachdem der Genannte, wie die gepflogenen Erhebungen ergaben, weder in Steyr geboren, noch dorthin zuständig und dort überhaupt ganz unbekannt ist, werden die Gemeinde¬ Vertretungen aufgefordert, über den Geburtsort und die Zuständigkeit desselben sofort eingehende Erhebungen zu pflegen, über ein positives Resultat ehestens zu berichten und die hochw. Pfarrämter ersucht, eventuell einen ex offo¬ Tausschein hieher zu übermitteln. Steyr, am 8. Februar 1898. Z. 1951. An die Gemeinde=Vorstehungen. Auswanderung nach Alaska. Nach einer, im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern an das hohe k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung der k. u. k. Gesandschaft in Washington nimmt die in jüngster Zeit in Fluss gekommene Goldgräber¬ wanderung nach Alaska und Klondike ihren Ausgang vom Puget=Sund (Staat Washington), speciell von der Industrie¬ stadt Seattle. Aus einer Verlautbarung des Staatssekretärs des Staates Washington in Olympia ist zu entnehmen, dass die Dauer der Reise von Puget=Sund zu den Goldfeldern in Maska und Klondike dreißig bis vierzig Tage beträgt, sei es, dass der Seeweg bis zur Dukon=Mündung eingeschlagen und von dort aus der Dukon stromaufwärts befahren, sei es, dass die Gebirgstour zu den Quellen des Dukon gewählt und von dort mittelst Bootfahrt stromabwärts das Ziel angestrebt wird. Der Staatssekretär bezeichnet als die unerlässliche Minimalgrenze der benöthigten Geldmittel, ausschließlich der Reisekosten bis zum Puget=Sund, den Betrag von 500 Dollars, fügt jedoch bei, dass diese Summe nur für eine Person und höchstens auf ein Jahr hinreicht, voraus¬ gesetzt, dass die Lebensbedürfnisse auf das äußerste Maß eingeschränkt werden und die günstigsten Reiseverhältnisse obwalten. Der Staatssekretär macht weiters auf die Gefahren aufmerksam, welche bei Wahl der Gebirgsroute mit dem Passieren der Stromschnellen verbunden sind, und weist auf die bestehenden klimatischen Schwierigkeiten hin. Die Som¬ mermonate am Dukon seien kurz, die Winter lang und streng. Aeußerste Hitze und Kälte wechseln ab. Die isolierte Lage der Minen mache die Ausrüstung mit hinlänglichen Vor¬ räthen an Lebensmittel und warmer Kleidung zur gebiete¬ rischen Nothwendigkeit. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei in Linz vom 29. Jänner l. J., Z. 1216/II, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen zur Verständigung der allfälligen Auswanderungslustigen in die Kenntnis. Steyr, am 2. Februar 1898. Z. 1674. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Auftrages der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 26. v. M., Z. 1122/V, bringe ich Nachstehendes zur allge¬ meinen Kenntnis: Z. 1122/V. Kundmachung der k. k. Statthalterei in Oberösterreich, betreffend den Transport durch den Biss wuthverdächtiger Thiere verletzter Personen in die k. k. Krankenanstalt „Rudolf=Stiftung“ in Wien. Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des In¬ nern vom 29. December 1897, Z. 39907, werden über Beschluss der österreichischen Eisenbahndirectoren=Conferenz vom 19. October 1897 mittellosen Personen, welche durch den Biss wuthverdächtiger Thiere verletzt worden sind und sich mit einem legal ausgestellten, die Mittellosigkeit bestäti¬ genden, gemeindeämtlichen Zeugnisse über die Nothwendigkeit der Reise mit der Eisenbahn in die Lyssa=Schutzimpfungs¬ anstalt der k. k. Krankenanstalt „Rudolf=Stiftung“ in Wien ausweisen, sowie ihren eventuell beigegebenen Begleitern jene Fahrbegünstigungen gewährt, welche bei den betreffenden in Anspruch genommenen Bahnen für mittellose Kranke eingeführt sind. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 3. August 1894 zur allgemeinen Kennt¬ nis gebracht. Linz, am 26. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 7. Februar 1898. Z. 1953. An sämmtliche Gemeinde=Vorstellungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Haigermoos, Ortschaften Aich, Haigermoos.
4 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Bruck; Gemeinde und Ortschaft Goldwörth: Ge¬ meinde Leonding, Ortschaften Berg, Leonding; Gemeinde Traun, Ortschaft Dionpsen. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Nohrbach. 4. Bezirk Böcklabruck: Gemeinde Timmelkam, Ortschaft Pichlwang. 5. Bezirk Wels: Gemeinde St. Georgen, Ortschaft Schwabegg; Gemeinde Neukirchen, Ortschaften Steinbach, Spöck; Gemeinde Pernau, Ortschaft Dickeldorf. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz.7. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz (2 Höfe). 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Schlatt, Ort¬ schaft Staig; Gemeinde und Stadt Schwanenstadt: Ge¬ meinde Vöcklamarkt, Ortschaft Unteralberting. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Gstocket. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Schardenberg, Ortschaft Grub. Steyr, 3. Februar 1898. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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