Amtsblatt 1898/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Jänner 1898

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1898. Nr. 4. Steyr, am 27. Jänner. Nr. 106/B.=Sch.=R. Amts-Erinnerung. Der k. k. Stadtschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der Lehrer¬ Conferenz in Sierning um 10 Uhr vormittags am 12. Fe¬ bruar anwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 22. Jänner 1898. Z. 1360. An die Gemeinde=Vorstehungen. Localveränderung für das Steuerreferat der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Es ist sofort allgemein zu verlautbaren, dass sich nun¬ mehr die Amtskanzleien des Steuerreferates der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr, welche sich bis jetzt im Hause Nr. 12, Stadtplatz (Eßletzbichlerhaus) befunden, am Stadt¬ platz Nr. 9, Meditzhaus, rückwärts I. Stock, befinden. Steyr, am 23. Jänner 1898. Z. 1343. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Auswanderung. Nach einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern sind Mitte Juni 1897 acht Auswandererfamilien 47 Personen zählend — aus dem Bezirke Skalat in Galizien, von allen Mitteln entblößt, in der Einwanderer¬ herberge in Rosario de Santa Fi in Argentinien unter¬ gebracht worden. Nach ihren eigenen Angaben hatten diese Auswan¬ derer die Absicht, zu Familienangehörigen nach Curityba (Brasilien) auszuwandern, zu welchem Zwecke sie sich die Reisepässe für Brasilien ausstellen ließen, sowie auch durch die Firma Mißler in Bremen Schiffskarten dahin verschafften. In Bremen angelangt, mussten sie, angeblich weil eine Fahrgelegenheit nach Brasilien nicht vorhanden war, 28 Tage in einem Unterkunftshause Aufenthalt nehmen und ihr ganzes Bargeld an die gedachte Firma abliefern, worauf sie dann mit dem Dampfer „Wittekind“, anstatt nach Brasilien, nach Buenos=Aires (Argentinien) befördert wurden. Nur mit großer Mühe und nach längerer Zeit ist es dort gelungen, die Emigranten zum Theile in Arbeitsorten unterzubringen. Bei diesem Anlasse ist hervorgekommen, dass die Aus¬ wanderungs=Agenten die Auswanderungslustigen in der Weise irreführen, dass sie das aus dem Jahre 1880 her¬ rührende, jedoch nicht mehr giltige argentinische Immigrations¬ gesetz, welches den Einwanderern die Zutheilung von Grund und Boden, sowie von landwirtschaftlichen Werkzeugen zusichert, als noch in Kraft bestehend bezeichnen und hiedurch zur Emigration nach Argentinien verleiten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Jänner 1898, Z. 37.482 ex 1897, und hohen k. k. Statthalterei=Erlasses vom 18. Jänner l. J., Z. 905/II, zum Zwecke der Warnung allfälliger Auswanderungslustiger in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 23. Jänner 1898. Z. 1134 An die Gemeinde=Vorstehungen. Pariser Weltausstellung. Vom österreichischen Ingenieur= und Architektenvereine in Wien wird die Betheiligung an der Pariser Weltaus¬ stellung im Jahre 1900 durch eine Collectiv=Ausstellung in der Gruppe VI (Civilingenieurwesen und Transportmittel) geplant. Die Gemeinde=Vorstehungen werden infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Decem¬ ber 1897, Z. 5239/M. J., und hohen k. k. Statthalterei¬ Erlasses vom 11. Jänner l. J., Z. 21.173/I, hievon mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, jene Corporationen, Bauunternehmer 2c., von welchen die Beschickung der Pariser Weltausstellung in der bezeichneten Gruppe erwartet werden kann, hievon zu verständigen und darauf hinzuwirken, dass dieselben die Anlehnung an die Collectiv=Ausstellung des österreichischen Ingenieur= und Architektenvereines anstreben. Hiebei wäre zu bemerken, dass sich überhaupt nur die Veranstaltung von Ausstellungen collectiver Natur empfiehlt, welche sich an die zeitgenössische oder die retrospective (die Fortschritte des Jahrhunderts in einem historischen Ueber¬ blicke zusammenfassende) Abtheilung der Pariser Weltaus¬ stellung anzuschließen hätte.

Den Corporationen und Persönlichkeiten, welche sich bienach an der Pariser Weltausstellung zu betheiligen be¬ absichtigen, wird in jeder Beziehung die thunlichste Unter¬ stützung und Förderung, insbesondere durch Vermittlung der erforderlichen Auskünfte gewährt werden. Steyr, am 21. Jänner 1898. Z. 1225. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die gebürenfreie Verwendung von Checks. Vom k. k. k. Finanzministerium in Wien wurde an die Direction des k. k. Postsparkassenamtes in Wien der Erlass vom 12. December 1896, Z. 23.828, betreffend die gebürenfreie Verwendung von Checks nachstehenden Inhaltes Folgende Zahlungen: gericht: 1. Renten, Krankengelder und Beerdigungskostenersätze, sowie etwaige Vorschüsse auf dieselben, 2. Verdienstentgangs= und Fahrkostenersätze für Kranke und Verletzte, 3. Commissionsgebüren der politischen Behörden, 4. Rückzahlungen von Renten, bezw. Versicherungsbei¬ trägen an Krankencassen und an Betriebsunternehmer, Cur¬ kostenersätze der Krankenkosten an Spitäler und die Ueber¬ weisungen der Reserveantheile der einzelnen Bruderladen untereinander, können im Sinne des § 56, Gesetz vom 28. December 1887, R.=G.=Bl. Nr. 1 ex 88, des § 75, Gesetz vom 30. März 1888, R.=G.=Bl. Nr. 33 und des § 45 Gesetz von 28. Juli 1889, R.=G.=Bl. Nr. 127, mittelst gebürenfreier Checks zur Anweisung gelangen, weil derartige Checks jenen Urkunden beigezählt werden müssen, welche im Sinne der berufenden gesetzlichen Bestimmungen zur Be¬ gründung und Abwicklung der Rechtsverhältnisse zwischen den bezüglichen Cassen und den Versicherten erforder¬ lich“ sind. Wegen Abganges dieser gesetzlichen Voraus¬ setzung können dagegen die Honorare an Aerzte und Apotheker, Zeugengebüren und Processkosten nicht mittelst gebürenfreier Checks angewiesen werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur eigenen Darnachachtung und zur speciellen Verständigung der im Gemeindegebiete bestehenden Krankencassen und Bruderladen in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 21. Jänner 1898. Z. 1247. An alle Gemeindevorstehungen. Systemisierung berittener Bataillons=Hornisten bei der Infanterie. Laut Mittheilung des k. u. k. 14. Ergänzungs=Bezirks¬ Commandos in Linz vom 20. Jänner 1898, Nr. 381, werden mit Allerhöchster Genehmigung Sr. k. u. k. Apo¬ stolischen Majestät mit 1. Jänner 1898 an Stelle der gegenwärtig unberittenen Bataillons=Hornisten der Infanterie¬ Regimenter, berittene, gleichzeitig als Meldereiter zu ver¬ wendende Bataillons=Hornisten in der Zugsführers=Charge, und mit den Gebüren der Jäger Bataillons=Hornisten (täglich 35 kr. Löhnung) systemisiert. Dieselben können auch in den Bezug der Unterofficiers¬ Dienstprämie treten. Die Gemeindevorstehungen werden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die in den Gemeinden gegen¬ wärtig sich aufhaltenden Reserve=Trompeter der Cavallerie=, Artillerie= und Train=Regimenter von diesem Erlasse zu verständigen und anzuweisen, falls sie darauf reflectieren, als berittene Bataillons=Hornisten in der Infanterie activiert zu werden, ihre Gesuche ehestens direct an das k. u. k. 14. Er¬ gänzungs=Bezirkscommando in Linz einzusenden. Steyr, am 23. Jänner 1898. Z. 1293. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Forst- und jagdstatistische Nachweisungen. Behufs Verfassung der forst= und jagdstatistischen Nachweisungen für das Jahr 1897 werden dieselben auf¬ gefordert, auf den Formularien Tabelle 10, 21 und 22 die erforderlichen Daten zuverlässig bis 20. Februar l. J. anher einzusenden. Die Formularien der Tabellen X und XXI wurden mit h. a. Verordnung vom 18. December 1896, Z. 16.297, Amtsblatt Nr. 52, das Formulare der Tabelle XXII mit h. a. Verordnung vom 20. Jänner v. J., Z. 1039, Amts¬ blatt Nr. 4, publiciert. Die Daten der Tabelle XXI sind getrennt nach Ge¬ meindejagd und etwa vorkommender Eigenjagd nachzuweisen. Nachdem die gleiche Weisung auch an die Güter=Direction in Steyr, die Forstverwaltungen, beziehungsweise Forstämter Weyer, Reichraming, Kremsmünster und Gleink ergeht, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen, damit die ein¬ zuliefernden Daten nicht doppelt ausgewiesen werden. Steyr, am 22. Jänner 1898. Z. 769. An alle Gemeinde=Vorstehungen, und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf. Die Erhebungen nach dem Aufenthalt des im Amts¬ blatte Nr. 49 ex 1897 ausgeschriebenen Franz Seitlinger sind einzustellen. Steyr, 18. Jänner 1898. Z. 1085. An alle Gemeinde Vorstehungen. Z. 639 und 894. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbeschälhengsten im Jahre 1898 zur Kenntnisnahme und ausgedehntesten Verlautbarung. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengstendepot¬ Commando in Stadl werden für die Licencierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1898 in Gemäßheit des Ge¬ setzes vom 23. November 1883, Gesetz= und Verordnungs¬ blatt Nr. 28 ex 1883, in Oberösterreich fünf Köhrungs¬ commissionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am

2 26. Jänner d. J., in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann“ am 15. Februar d. J., in Schärding im Hotel Lorenz am 17. Februar d. J., in Ried im Hotel Huber am 18. Februar d. J. und in Braunau am Inn im Gasthause „Zur Post“, am 19. Februar d. J. jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungscommission vorzuführen. Linz, am 15. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 21. Jänner 1898. Z. 1015. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 906/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das h. k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 11. Jänner d. J., Z. 1142, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. Aus den Regierungsbezirken Stettin, Stralsund, Magdeburg und Trier im Königreiche Preußen. 2. Aus der Kreishauptmannschaft Zwickau des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 16. December 1897, Z. 21.167/II, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer=Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen des¬ selben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Ge¬ setzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des §. 46 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. Jänner 1898. Z. 904. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 740/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus mehreren politischen Bezirken Oberösterreichs nach Tirol und Vorarlberg. Angesichts des kürzlich erfolgten Ausbruches der Maul¬ und Klauenseuche in einigen Bezirken Oberösterreichs fand die k. k. Statthalterei in Innsbruck mit der Kundmachung vom 10. Jänner l. J., Z. 1253, die Einfuhr von Klauen¬ thieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus den poli¬ tischen Bezirken Kirchdorf, Schärding, Vöcklabruck, Wels, Linz Stadt und Umgebung nach Tirol und Vorarlberg zu verbieten. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Uebertretungen dieser Verfügung, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den amtlichen Landes¬ blättern von Tirol und Vorarlberg an Stelle der außer Kraft tretenden h. a. Kundmachung vom 28. September 1897, Z. 16.293, in Wirksamkeit tritt, der Ahndung im Sinne des mit dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, abgeänderten § 45 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, unterliegen. Linz, am 14. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. Jänner 1898. Z. 1084. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 1011/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus den Bezirken Vöcklabruck und Wels in Oberösterreich nach Böhmen. Laut telegraphischer Mittheilung hat die k. k. Statt¬ halterei in Prag mit der Kundmachung vom 15. Jänner J. die Einfuhr von Klauenthieren aus den Bezirken Vöcklabruck und Wels in Oberösterreich nach Böhmen verboten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 17. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. Jänner 1898. Z. 1291. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Haigermoos, Ortschaften Aich, Haigermoos. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Bruck; Gemeinde Leonding, Ortschaft Berg. 3. Bezirk Vöcklabruck; Gemeinde Schlatt, Ort¬ schaft Steig; Gemeinde und Stadt Schwanenstadt: Ge¬ meinde Timmelkam, Ortschaft Pichlwang; Gemeinde Vöckla¬ markt, Ortschaft Unteralberting.

4 4. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Gstoket; Gemeinde St. Georgen, Ortschaft Steinbach; Ge¬ meinde Neukirchen, Ortschaften Dickertdorf, Spöck; Ge¬ meinde und Ortschaft Pernau. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz.6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Oberschlierbach. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Andorf, Ort¬ schaft Kleinpichl. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach, Ort¬ schaft Weigensam; Gemeinde Timmelkam, Ortschaften Meierhof, Timmelkam. 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Wels. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pankraz, Ort¬ schaft Dirnbach; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Mittern¬ dorf, Pratsdorf. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Schleißheim. Steyr, am 23. Jänner 1897. Verzeichnis A. von Gewerbeverleihungen pro December 1897. 1. Franz Vierthaller, Schuhmachergewerbe in Dreissen¬ dorf Nr. 26, Gemeinde Thanstetten. 2. Josef Obermann, Fleischhauergewerbe in Sierning¬ hofen Nr. 37, Gemeinde Sierning. 3. Johann Schinnerl, Schuhmachergewerbe, in Unter¬ wolfern Nr. 12, Gemeinde Losensteinleiten. 4. Therese Grabmayr, Gemischtwarenhandel in Wart¬ berg Nr. 13. 5. Johann Nestler, Gemischwarenhandlung in Ober¬ rohr, Gemeinde Rohr. 6. Leopold Atzenhofer, Sägewerksbetrieb in Klein¬ ramina, Gemeinde St. Ulrich. 7. Josef Duschinger, Bäckerei in Hueb Nr. 13, Ge¬ meinde Eggendorf. 8. Rudolf Hauptmann, Bäckereigewerbe in Weich¬ stetten Nr. 5, Gemeinde St. Marien. 9. Franz Ganglbauer, Brantweinschank in Neu¬ hofen Nr. 22. B. Gewerbs=Rücklegungen pro December 1897. 1. Josef Hölzlhuber, Brantwein=Kleinverschleiß in Sierninghofen Nr. 63, Gemeinde Sierning. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro¬ December 1897. 1. Emma Hochhauser, Mühle in Sierninghofen Nr. 69, Pächter Franz Fischer. 2. Anna Wartegger, Hufschmiede in Losenstein Nr. 1, Pächter Franz Lauterbach in Losenstein Nr. 8. 3. Clara Berndl, Fleischereigewerbe=Fortführung auf Witwenstandsdauer; Geschäftsführer Karl Aigner, Standort: Kleinraming Nr. 19, Gemeinde St. Ulrich. 4. Josef Reichartseder, Schlacht= und Stechviehhandel in Thanstetten Nr. 9, Standortsverlegung nach Sierning Nr. 144. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stepr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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