3 Z. 191. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 22.005/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Comitate Vas (Eisenburg) in Ungarn nach Oberösterreich. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er¬ lasse vom 27. December 1897, Z. 40.204 ex 1897, anher mitgetheilt, dass laut telegraphischer Nachricht des königlich ungarischen Ackerbau=Ministeriums vom 24. December 1897 der Bestand der Maul= und Klauenseuche in Hackenberg, Stuhlbezirk Güssing (Köszeg) im Comitate Vas, sich richtig auf die Gemeinde Hackersberg (Väghegy), Stuhlbezirk Nemet=Ujvar bezieht. Hiernach bezieht sich das mit der hierämlichen Kund¬ machung vom 23. December 1897, Z. 21.676/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenthieren nicht auf den Stuhl¬ bezirk Güssing, sondern auf den Stuhlbezirk Nemet Ujvar im Comitate Vas. Dies wird hiemit unter Bezugnahme auf die vor¬ citierte Kundmachung zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 31. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 6. Jänner 1898. Z. 301. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 171/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die große Verbreitung der Maul¬ und Klauenseuche und der Schweinepest in Galizien und den gegenwärtigen Seuchenstand in Bukowina, sowie in Rücksicht auf das wiederholte Einlangen derartig verseuchter Schweinetransporte in den Eisenbahnstationen Linz und Steyr findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Wieder¬ käuern und lebenden Schweinen aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Ausnahmsweise wird zur Approvisionierung größerer Consumorte im Lande Oberösterreich die Einfuhr von zur Schlachtung bestimmten Schweinen aus vollkommen seuchen¬ freien Gemeinden der genannten Länder in die Schlacht¬ häuser Gmunden und Ischl gestattet, jedoch müssen derlei Schweinetransporte mittelst Wägen in die betreffenden Schlachthäuser überführt und daselbst innerhalb 3 Tagen geschlachtet werden. Seuchenverdächtige oder verseuchte Transporte sind entweder in die Aufgabestation zurückzusenden oder inner¬ halb 48 Stunden in dem betreffenden öffentlichen Schlacht¬ hause der Schlachtung zu unterziehen. Schwer erkrankte oder verendete Schweine sind der Vernichtung oder technischen Verwertung zuzuführen. Diese Verfügungen treten an Stelle der hierämtlichen Kundmachungen vom 6. August 1895, Z. 12.127/II, und 24. September 1897 Z. 16.241/II, mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) ge¬ ahndet. Linz, am 4. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 8. Jänner 1898. Z. 192. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. 3. 22.126/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus dem Kronlande Salzburg nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die zunehmende Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in dem Kronlande Salzburg findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kund¬ machung vom 13. December 1897, Z. 21.009/II, erlassene Verbot der Einfuhr von lebenden Wiederkäuern und Schweinen aus dem Stadtgebiete Salzburg und den Ge¬ richtsbezirken Salzburg Umgebung und Mattsee nach Ober¬ österreich auf die ganzen politischen Bezirke Salzburg Um¬ gebung und Hallein auszudehnen. Die Durchfuhr und der Durchtrieb lebender Klauen¬ thiere aus dem ganzen Kronlande Salzburg zum Zwecke des Exportes nach Bayern über die oberösterreichischen Grenz¬ zollämter bleibt wie bisher auch weiterhin ausnahmslos untersagt. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit treten, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, am 31. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 6. Jänner 1898. Z. 403. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. December 1897 bis 2. Jänner 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Oberschlierbach; Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Andorf, Ort¬ schaft Kleinpichl. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach, Ort¬ schaft Weigensam; Gemeinde Schlatt, Ortschaft Steig;
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