b) die Pferde der kaiserlichen Hofgestüte und der Zucht¬ anstalten des Staates; c) die Pferde des Militär=Aerars und die im Besitze von activen Officieren befindlichen, zur Versehung ihres Dienstes nothwendigen eigenen Pferde; d) die Pferde der Gesandten fremder Mächte und des Gesandtschaftspersonales. Der Aufforderung ist beizufügen, dass nach § 14 der Durchführungs=Bestimmungen Pferdebesitzer, welche die recht¬ zeitige Anzeige ihres Pferdestandes unterlassen, ohne sich genügend zu rechtfertigen, oder welche bei der Anzeige un¬ richtige Angaben über ihren Pferdestand machen, straffällig werden. Die von den Pferdebesitzern angegebenen Daten sind in die Rubriken 4 und 5 des bei der Gemeinde=Vorstehung erliegenden Pferdeclassifications=Ausweises, Formular 2, einzutragen. Die Rubriken 6 und 7 sind leer zu lassen. Gelegentlich dieser Anzeige des Pferdestandes hat der Gemeinde=Vorsteher nach § 12 der obencitierten Durch¬ ührungs=Verordnung die Veränderungen in dem Pferdestande, welche in der Zahl der bei der Classi¬ fication im Jahre 1897 als „tauglich“ befundenen und den überhaupt im Mobilisierungsfalle auf dem Assentplatze zu erscheinenden Pferde eingetreten sind, festzustellen und selbe durch entsprechende Ausfüllung in den Rubriken 4, 5 und 8 des Classifications=Ausweises ersichtlich zu machen. Hiebei hat der Herr Gemeinde=Vorsteher den Pferde¬ besitzern jene Pferde anzugeben, welche im Mobilisierungs¬ falle am Assentplatze zu erscheinen haben. Die Veränderungen, welche taugliche Pferde betreffen, sind in der Rubrik „Anmerkung“ des Classifications¬ Ausweises und im Tauglichkeits=Verzeichnisse ersichtlich zu machen. In der Zeit zwischen 1. Februar und Ende März hat sich eine aus dem Herrn Gemeinde=Vorsteher und zwei durch die Gemeinde=Vertretung aus ihrer Mitte gewählten, womöglich zu den Pferdebesitzern gehörenden Ver¬ trauensmännern bestehende Commission auf Grund des Classifications Ausweises und des Tauglichkeits=Verzeichnisses von der Richtigkeit der von den Pferdebesitzern gemachten Angaben zu überzeugen. Sodann ist der Classisications=Ausweis abzuschließen, sind aus dem Tauglichkeits=Verzeichnisse jene Pferde auszu¬ scheiden, welche aus der Gemeinde getreten sind, und sind beide Behelfe behufs Ueberprüfung zuverlässig bis 1. April 1898 hieher einzusenden. Nachdem die Gemeinde=Vorstehungen sehr häufig die Veränderungen im Pferdestande irrig eintragen, so mache ich dieselben auf das Formulare 2 zu § 4 der Durchführungsbestimmungen (Classifica¬ tions=Ausweis) zum Pferdestellungsgesetze, in welchem genau die Eintragung der Veränderungen des Pferdestandes ersichtlich gemacht ist, besonders aufmerksam. Ich erwarte von den Herren Gemeinde=Vorstehern die strenge Ueberwachung der Anzeige und Evidenz der Pferde. Schließlich verweise ich die Gemeinde=Vorstehungen auf die hierämtlichen Erlässe vom 16. August und 7. October 1892, Z. 9679 und 11.384 (Amts¬ blatt Nr. 33 und 41), nach welchem sich die Gemeinde¬ Vorstehungen genau zu halten haben. Steyr, am 21. December 1897. Z. 19.078. An die Gemeinde=Vorstehungen. Lotterie für das „Goldene Kreuz“. Ihre k. u. k. Hoheit die durchlauchtigste Frau Kron¬ prinzessin=Witwe Erzherzogin Stephanie als Protectorin n der Lotterie für das goldene Kreuz haben zu genehmigen geruht, dass die Ziehung der Lotterie am 20. Jänner 1898 stattfinde. In der Zeit vom 10. bis 20. Jänner 1898 findet eine Ausstellung der Treffer im Wiener Künstlerhause statt. Infolge hohen Statthalterei=Präsidial =Erlasses vom 19. December l. J., setze ich hievon die Gemeinde=Vor¬ stehungen in die Kenntnis. Steyr, am 24. December 1897. Z. 1940/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Dierl'sche Stiftung. Die Interessen der Dr. Leopold Anton und Maria Dierl'schen Stiftung für zwei in beorängter Lage befindliche, brave Lehrer im Bezirke Steyr (Land) sind fällig. Hierauf Reflectierende haben ihre gestempelten, mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche bis 18. Jänner 1898 im vorschriftsmäßigen Wege hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. December 1897. Z. 18.996. An alle hochwürdigen Pfarrämter. Gabriel Primusz, ein Budapester Einwohner und Detectiv der kgl. ung. Staatspolizei, hat bei dem hohen k. k. Ministerium des Innern angesucht um die Erhebung der Todesdaten rücksichtlich seiner vor circa 27 Jahren in Oberösterreich, eventuell in der Nähe von Salzburg ver¬ storbenen Tante, Witwe des Adam Braunstetter, ge¬ vornen Brigitta Tobias. Da die eingeleiteten Nachforschungen laut der Mit¬ theilung der k. k. Landesregierung in Salzburg dort erfolglos geblieben sind, werden alle hochw. Pfarrämter ersucht, in den dortigen Sterbematriken Erhebungen über den even¬ tuellen Tod der Witwe Adam Braunstetter, geb. Brigitta Tobias, zu pflegen und im bejahenden Falle einen ex offo¬ Todtenschein derselben anher vorzulegen. Steyr, am 22. December 1897. Z. 18.723. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten= Commanden. Widerruf. Die im Amtsblatte Nr. 44, Z. 15.887, angeführten Stellungspflichtigen Leopold Schmidl, Anton Schreibhuber, Karl Kobald, Karl Brayer wurden ausgeforscht, und sind die weiteren Erhebungen einzustellen. Steyr, am 22. December 1897.
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