6 Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlach¬ teten Schweinen im unzertheilten Zustande bleiben auch fernerbin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 8. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 14. December 1897. Z. 18.810. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Z. 21.167/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. December d. J., Z. 38.559, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. Aus den Regierungsbezirken Stettin, Magdeburg und Düsseldorf im Königreiche Preußen; 2. aus der Kreishauptmannschaft Zwickau des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 15. November d. J., Z. 19.278/II, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen des¬ selben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 16. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 21. December 1897. Z. 18.656. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. December bis 10. December 1897. 1. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaft Schäferhof. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Waldzell. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ansfelden. Erlöschen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim. Steyr, am 19. December 1897. Nr. 18422. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Steyr für das Jahr 1898. Mit 1. Jänner 1898 beginnt der XV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, welches wie bisher wöchentlich einmal, und zwar an jedem Donnerstag, erscheinen wird. Dasselbe wird die Verlautbarung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarrämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betreffenden Verordnungen, Instructionen und Ausforschungen enthalten. Außerdem können in dasselbe auch Kundmachungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis hiefür beträgt wie bisher ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Blätter 5 kr. Die Expedition des Amtsblattes erfolgt durch die Haas'sche Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerations=Erklärungen nebst den Pränumerations¬ beträgen ehestens anher einzusenden. Steyr, am 11. December 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. S Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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