Amtsblatt 1897/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Dezember 1897

5 5. Uebertretungen dieser sofort in Wirksamkeit tretenden Verordnung werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird zufolge der Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 4. December 1897, Z. 14.244, hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 11. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 16. December 1897. Z. 18.658. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 21.009/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Stadtgebiete Salzburg und die Ge¬ richtsbezirke Salzburg Umgebung und Mattsee nach Ober¬ österreich. Laut telegraphischer Mittheilung der k. k. Landes¬ regierung in Salzburg herrscht die Maul= und Klauenseuche in zwei Gehöften der Stadt Salzburg und in je einem Hofe der Gemeinden Gnigl und Schleedorf. Mit Rücksicht auf diesen neuerlichen Ausbruch dieser Seuche im Lande Salzburg und im Hinblick darauf, dass die Seuche gleichzeitig in noch nicht sicher gestellter Aus¬ breitung in Gemeinden des Flachgaues verschleppt worden ist, findet die k. k. Statthalterei zur Verhinderung der Ein¬ chleppung derselben die Einfuhr von lebenden Wiederkäuern und Schweinen aus dem Stadtgebiete Salzburg und den Gerichtsbezirken Salzburg Umgebung und Mattsee nach Oberösterreich bis auf weiteres gänzlich zu verbieten. Nachdem die königliche Regierung von Oberbayern unterm 6. December d. J., Z. 46.383, infolge dieses Seuchenausbruches den regelmäßigen thierärztlichen Grenz¬ controldienst gegenüber dem Herzogthum Salzburg eingestellt hat, so findet die k. k. Statthalterei weiter noch die Durch¬ fuhr und den Durchtrieb lebender Klauenthiere aus dem ganzen Kronlande Salzburg zum Zwecke des Exportes nach Bayern über die oberösterreichischen Grenz=Zollämter zu untersagen. Uebertretungen dieses Verbotes, welches mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirk¬ samkeit tritt, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, am 13. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 21. December 1897. Z. 18.359. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. K. Gendarmerie-Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Z. 20.513/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und Croatien= Slavonien und der stattgefundenen Seuchen¬ Einschleppungen werden zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 2. December d. J., Z. 37.310, an Stelle der hieramtlichen Kundmachung vom 22. November d. J., Z. 19.449/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1896, Z. 19.513/II, hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 10. December l. J. angefangen, verfügt: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche, gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt), Szepes, Tren¬ csén und Turocz, sowie den Stuhlbezirken Also=Väcz (Gö¬ döllö) und Felsö=Väcz des Comitates Pest=Pilis=Solt=Kis¬ Kun und aus der königlichen Freistadt Pozsony. 2. Maul= und Klauenseuche, gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen a) aus den Comitaten: Also=Feher, Hunyad, No¬ gräd, Szeben, Torda=Aranyos, dann b) aus den königlichen Freistädten: Keeskemét und Kolozsvar: 3. Schweinepest, gegen die Einfuhr von Schweinen a) aus den Comitaten: Abauj=Torna, Arad, Bars, Békes, Bereg, Bihär, Borsod, Fejér, Gömör=Kishont, Györ, Haydu, Häromszek, Heves, Jasz=Nagykun=Szolnok, Kis¬ Küküllö. Kolozs, Komarom, Maros=Torda, Nagy=Küküllö, Nogräd, Nyitra, Pest Pilis=Solt=Kiskun (ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya, Steinbruch), Pozsony, Säros, Somogy, Szabolcs, Szatmär, Szeben, Szepes, Szilagy, Szolnok=Doboka, Temes, Tolna, Torda=Ara¬ nyos, Torontäl, Udvarhely, Zala und Zemplen, dann b) aus den königlichen Freistädten: Debreczen, Hod¬ Mezö=Vasärhely, Kecskemet, Kolozsvär, Komarom, Maros=Varsärhely, Szabadka und Zombor. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Maul= und Klauenseuche, gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Comitate Syr¬ mien, nebst den in diesem Comitate liegenden Stadtbezirken; 2. Schweinepest, gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten: Belovär=Kreuz und Lika=Krbava, nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken; 3. Schafpockenseuche, gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Lika=Krbava, Modrus (Fiume). Pozsega, Viroviticza und Zagräb (Agram), nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2