Amtsblatt 1897/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Dezember 1897

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 51. Steyr, am 23. December. 1897. Z. 18.628. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einsendung der statistischen Jahres=Ausweise der Vereine pro 1897. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ leitungen die nach dem vorgeschriebenen, unten vorgedruckten Formulare auszufertigenden Jahres=Nachweisungen pro 1897 ungesäumt abzuverlangen und bis längstens 1. Februar 1898 anher vorzulegen. Diese Nachweisungen sind auch von jeder Filiale eines Vereines abgesondert zu liefern. Die Sparcassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, sowie die unifor¬ mierten Bürger= und Schützen=Corps sind zur Vorlage der statistischen Nachweisungen nicht verpflichtet. Formulare. Vereinsnachweisung für das Jahr 1897. 1. Name des Vereines 2. Sitz des Vereines 3. Zahl der Mitglieder a) Ehrenmitglieder b) Ordentliche (eventuell ausübende, wirkliche). c) Außerordentliche (eventuell beitragende, unter¬ stützende Theilnehmer) 2c. Zusammen Unterschrift. Der Verein hat . . . Filialen. Weiters sind die Vorsteher der Assecuranz=Vereine (Bauern= Assecuranzen) aufzufordern, die vorgeschriebenen Ausweise: A. Gebrauchs= und Vermögensstand = Ausweis, B. Special=Ausweis, C. Special=Ausweis über den Versicherungsbestand und D. den Ausweis, betreffend die Feuerversicherung dieser Vereine, pro 1897 unter Anschluss eines Druck¬ Exemplares der genehmigten Statuten bis 20. Februar 1898 im Wege der Gemeinde=Vorstehung anher vorzulegen. Die Formularien A, B, C sind in der Haas'schen Buchdruckerei, das Formulare D in der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien erhältlich. Steyr, am 13. December 1897. Verzeichnis über A. Gewerbeverleihungen. 1. Heinrich Wickenhauser, Bäckergewerbe in Großraming Nr. 58. 2. Josef Peucker, Tischlergewerbe in Markt Krems¬ münster Nr. 16. 3. Franz Hoschtizky, Zuckerbäckergewerbe in Neuhofen Nr. 21. 4. Anton Haslinger, Schuhmachergewerbe in Eben¬ boden Nr. 33, Gemeinde Ternberg. 5. Johann Bierecker, Gemischtwarenhandel in Mairstorf Nr. 35, Gemeinde Eberstallzell. 6. Johann Schmid, Flaschenbierverschleiß in Tattlert Nr. 27, Gemeinde Kremsmünster. 7. Theresia Fischereder, Victualienhandel in Großendorf Nr. 5, Gemeinde Ried. 8. Sebastian Kollenz, Flaschenbierhandel in Pergern Nr. 3 und Gräfl. Lamberg'sches Sägewerk in Unterhimmel, Gemeinde Garsten. 9. Johann Edlinger, Productenhandel in Leombach Nr. 33, Gemeinde Sipbachzell. 10. Therese Heidl, Brantweinhandel in verschlossenen Gefäßen, mit dem Standorte Sipbachzell Nr. 45. 11. Franz Reiter, Stechviehhandel in Kematen Nr. 40. 12. Michael Vorderderfler, Greißlerei in Neustift Nr. 4. 13. Josef Dutzler, Wirtsgewerbe in Schwaming Nr. 28, Gemeinde Garsten. 14. Johann Schwaiger, Brantweinausschank in Nöstl= bach Nr. 23, Gemeinde St. Marien. 15. Ernestine Wimböck, Markt Kremsmünster Nr. 91, Ausschank und Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke. B. Gewerbs=Rücklegungen pro November 1897. 1. Simon Rogl, Handel mit Rindvieh in Kleinraming Nr. 38, Gemeinde St. Ulrich. 2. Franz Huber, Ziegelei in Pichlern Nr. 63, Ge¬ meinde Sierning. 3. Josef Oellinger, Schuhmachergewerbe in Garsten Nr. 8. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro November 1897. 1. Gabriel Zanitti, Wirtsgewerbe in Weyer Nr. 68; Pächter Emanuel Witwehr.

2 Z. 18.899. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Infolge Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 16. December l. J., Z. 13.786, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commandanten beauftragt, sofort eingehende Erhebungen nach dem gegenwärtigen Aufenthaltsorte der nachbenannten, im Jahre 1877 geborenen und im Bezirke Kirchdorf zu¬ tändigen Stellungspflichtigen zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Heimatsgemeinde Micheldorf: Franz Fürschuß, geb. 7. December 1877 in Micheldorf, Eltern Josef und Maria, geb. Grasser, Beschäftigung des Vaters, resp. Mutter Sensenarbeiter; Karl Huemerlehner, geb. 16. Jänner 1877 in Micheldorf, Bauernknecht, Eltern Josef und Anna, geb. Zehetner, Holzmeister: Karl Pießlinger, geb. 2. August 1877 in Wien (Alservorstadt), Sensenarbeiter, Eltern Karl und Cäcilia, geb. Pühringer, Sensenarbeiter: Conrad Schlager, geb. 16. Februar 1877 (2) in Eppenstein=Judenburg, Sensenarbeiter, Eltern Karl und Anna, geb. Relonwik, Sensenarbeiter. Heimatsgemeinde Pettenbach: Alois Brandstätter, geb. 6. März 1877 in Hammersdorf, Taglöhner, Eltern Peter und Barbara, geb. Lachmair, Taglöhner: Josef Breiten¬ huber, geb. 18. März 1877 in Steinfelden, Taglöhner, Eltern Johann und Katharina, geb. Henzinger, Söldner: Georg Etzelsdorfer, geb. 15. März 1877 in Gründberg=Sierning, Schuhmachergehilfe, Eltern Georg und Anna, geb. Keller, Armaturarbeiter; Karl Fördermair, geb. 15. Juli 1877 in Pettenbach, Knecht, Eltern Georg und Anna, geb. Schwedi¬ auer, Bauer: Johann Baptist Haas, geb. 5. Mai 1877 in Mitterndorf, Knecht, Mutter Maria Haas, Inwohnerstochter; Johann Nep. Hebesberger, geb. 13. März 1877 in Petten¬ bach, Commis, Eltern Johann und Anna, geb. Kloisner, Gastwirt und Bäcker; Karl d. Gr. Kaltenbrunner, geb. 22. Jänner 1877 in Penzendorf=Ried (Bezirk Steyr), Müllergehilfe, Eltern Michael und Johanna, geb. Stadler, Mühlpächter; Johann Mitterecker, geb. 7. Juni 1877 in Linz, Eltern Georg und Anna, geb. Seilhofer, Private: Wolfgang Strutzenberger, geb. 4. April 1877 in Vorchdorf bei Gmunden, Schmiedgehilfe, Mutter Theresia Strutzen¬ berger, Magd; Johann Trak, geb. 17. Juli 1877 in Heiligenkreuz bei Micheldorf, Knecht, Eltern Joh. und Juliana, geb. Böck, Sägeknecht; Ferdinand Unterholzinger, geb. 8. Mai 1877 in Steinbach a. d. St., Knecht, Eltern Sebastian und Anna, geb. Zeller, Zimmermann; Ferdinand Unterholzinger, geb. 10. Juni 1877 in Inzersdorf, Knecht, Eltern Ferdinand und Clara, geb. Penninger, Zimmermann; Johann Bapt. Vielhaber, geb. 8. Juni 1877 in Kematen (Bezirk Steyr), Mutter Barbara Vielhaber, Magd. Heimatsgemeinde Schlierbach: Karl Paukenhaider, geb. 23. October 1877 in Munderfing (Bezirk Braunau am Inn), Knecht, Eltern Josef und Marie, geb. Eichberger, Pointler; Josef Reingruber, geb. 11. Februar 1877 in Kirchberg=Kremsmünster, Knecht, Eltern Josef und Josefa, geb. Rathner, Zimmermann. Heimatsgemeinde Oberschlierbach: Leopold Mitterhumer, geb. 31. October 1877 in Oberschlierbach, Knecht, Eltern Georg und Josefa, geb. Trausner, Häusler. Heimatsgemeinde Inzersdorf: Franz Ennser, geb. 11. Juni 1876 in Neuzeug (Bezirk Steyr), Schlosser, Eltern Franz und Katharina, geb. Gutmannsbauer, Armaturarbeiter: Franz d. P Nameis, geb. 5 März 1877 in Micheldorf, Eltern Josef und Cäcilia, geb. Kerbl, Sensenarbeiter. Heimatsgemeinde Nußbach: Josef Mitterhuber, geb. 17. März 1877 in Schlierbach Nr. 102 (Gem. Nußbach), Knecht, Eltern Franz und Maria Pomair, Taglöhner. Heimatsgemeinde Klaus: Ludwig Forster, geb. 21. Au¬ gust 1877 in Neuhofen a. d. Krems, Knecht, Eltern Josef und Francisca, geb. Kastner, Bäckergehilfe; Karl Gruber, geb. 21. Jänner 1877 in Windischgarsten, Knecht, Mutter Rosina Gruber, Taglöhnerin; Franz Humsenhuber, geb. 10. März 1877 in Pf. Lochen (Bezirk Braunau), Knecht, Eltern Franz und Theresia, geb. Grünauer, Sensenarbeiter; Friedrich Johann Moser, geb. 16. December 1877 in Viecht¬ wang bei Gmunden, Bäcker, Eltern Karl und Antonia, geb. Merl, Sensenarbeiter. Heimatsgemeinde Grünburg: Matthias Brunnleithner, geb. 18. Juli 1877 in Ramsau=Molln, Knecht, Mutter Marie Brunnleithner, Magd; August Menzel, geb. 9. August 1877 in Obergrünburg, Mutter Maria Josefa Menzel, Magd; Franz Ofner, geb. 7. October 1877 in Obergrünburg, Knecht, Eltern Engelbert und Anna, geb. Gastberger, Zimmermann; Marcus Polsterberger, geb. 7. April 1877 in Vorst.=Pf. Steyr, Aichetgasse, Polier, Eltern Leopold und Rosina, geb. Rathgeb, Ahlschmied; Gottfried Prebler, geb. 22. September 1877 in Thann (Pfarre Dietach) bei Gleink, Knecht, Eltern Gottfried und Theresia, geb. Großauer, Häusler; Gottlieb Rameis, geb. 29. April 1877 in Sierning, Friseur, Eltern Karl und Josefa, geb. Bodingbauer, Kohlenführer; Rudolf Steinmaßl, geb. 16. De¬ cember 1877 in Waldneukirchen, Knecht. Eltern Rudolf und Marie, geb. Pernegger, Taglöhner; Franz Stummer, geb. 27. November 1877 in Obergrünburg, Knecht, Eltern Franz und Theresia, geb. Rohrauer, Bauer. Gemeinde Waldneukirchen: Josef Birklhuber, geb. 12. März 1877 in Pf. Sierning, Messerschmiedgehilfe, Mutter Anna Birklhuber, Magd; Josef Franner, geb. 17. Juli 1877 in Pfarre Kremsmünster, Knecht, Eltern Johann und Josefa, geb. Wolmuteder, Taglöhner; Johann Bapt. Schachner, geb. 18. Februar 1877 in Ennsdorf=Steyr, Knecht, Eltern Johann und Josefa, geb. Mayr, Fasszieher. Heimatsgemeinde Adlwang: Franz Mitterhuber, geb. 6. April 1877 in Pfarrkirchen, Bäckergehilfe, Mutter Cäcilia Mitterhuber, Bauerntochter: Franz Zacherl, geb. 4. Juli 1877 in Viechtwang, Sensenarbeiter, Eltern Peter und Francisca, geb. Zaunmair, Maurer; Johann Zachl, geb. 14. September 1877 in Rottenmann=Liezen, Werks¬ arbeiter, Eltern Simon und Anna Maria, geb. Schönegger, Schuhmacher. Heimatsgemeinde Molln: Ferdinand Matthias Auer, geb. 3. September 1877 in Ennsdorf (Stadtpf. Steyr), Knecht, Eltern Matthias und Juliana, geb. Schaffer, Ar¬ maturarbeiter: Josef Karl Jungwirth, geb. 3. September 1877 n Pichlern (Pfarre Sierning), Knecht, Eltern Leopold und Theresia, geb. Katzmair, Taglöhner; Michael Kerbl, geb. 5. September 1877 in Zehetner Steinbach a. d. St., Knecht, Eltern Michael und Katharina, geb. Schnellenberger, Maurer; Ludwig Kienbacher, geb. 19. August 1877 in Grub (Pfarre Kremsmünster), Tapezierer, Eltern Karl und Theresia, geb. Mayer, Hafner: Josef Redtenbacher, geb. 1. Jänner 1877 in Zehetner=Steinbach a. d. St., Knecht, Mutter Maria Redtenbacher, Magd; Matthäus Weinbergmeier, geb.

3 26. Juni 1877 in Hilbern (Pf. Sierning), Eltern Josef und Barbara, geb. Wimmer, Zimmermann. Heimatsgemeinde Steinbach a. d. St.: Florian Baum¬ gartner, geb. 24. April 1877 in Waldneukirchen, Knecht, Eltern Johann und Barbara, geb. Höfl, Taglöhner; Josef Fuchs, geb. 23. Jänner 1877 in Steinbach an der Steyr, Fabriksarbeiter, Mutter Rosa Fuchs, Magd; Josef Löschen¬ kohl, geb. 8. Februar 1877 in Mühlwang (Bezirk Gmunden), Fabriksarbeiter, Eltern Johann und Anna, geb. Binder, Messerer: Josef Nußbaumer, geb. 3. März 1877 in Pichlern (Pf. Sierning), Knecht, Eltern Michael und Magdalena, geb. Bernecker, Taglöhner; Josef Ofner, geb. 5. November 1877 in Pieselwang=Steinbach a. d. St., Knecht, Eltern Matthias und Eva, geb. Großholzner, Bauer: Josef Pichler, geb. 24. April 1877 in Steyr, Maschinenschlosser, Eltern Isidor und Maria, geb. Zweckmayr, Hammerschmied. Steyr, 21. December 1897. Z. 18.523. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Die Erhebungen nach dem Aufenthaltsorte des im Amtsblatte Nr. 44, Z. 15.808, ausgeschriebenen militärtax¬ pflichtigen Josef Hofstätter aus Steyr sind einzustellen. Steyr, am 17. December 1897. Z. 18.864. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anmeldung von Privathengsten zur Körung. In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 des Ge¬ etzes vom 23. November 1883, Gesetz= und Verordnungs¬ blatt Nr. 27 werden die Gemeinde=Vorstehungen aufge¬ fordert, sofort in ortsüblicher Weise zu verlautbaren, dass die Anmeldungen von Privathengsten zur Körung für die Deckperiode 1898 bis längstens 5. Jän¬ ner 1898 hieramts schriftlich oder mündlich zu erstatten sind. Die Anmeldung hat den Vor= und Zunamen, dann den Wohnsitz des Anmeldenden, ferner die genaue Angabe der Abstammung, Farbe, Alters, sowie den Standort des Hengstes zu enthalten. Steyr, am 19. December 1897. Z. 18.960. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Einsendung der Ausweise und Berichte zum Veterinär¬ Jahresberichte pro 1897. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiermit aufge¬ fordert, die zum Veterinär=Jahresbericht pro 1897 nöthigen Ausweise und Berichte bis 20. Jänner 1898 anher vorzulegen. Nachdem alle Jahre Mängel der überreichten Aus¬ weise gerügt werden müssen, so werden anschließend die diesbezüglichen Vorschriften in Erinnerung gebracht. 1. Biehstandsnachweisung. Im statistischen Ausweise über den Viehstand ist die Zahl der nutzbaren Hausthiere nach den einzelnen Thier¬ gattungen genau und wahrheitsgetreu mit Angabe der Viehstandszahlen vom Vorjahre einzutragen. Hiebei sind die Ursachen der Zu= und Abnahme des Vieh¬ standes, die Zuchtverhältnisse der einzelnen Thiergattungen, wie der Aufschwung, Stillstand oder Rückgang eingehend zu schildern. 2. Mortalitätsausweis. In diesem Ausweise ist der Abgang der durch an¬ steckende und sporadische Krankheiten und Unglücksfälle verendeten oder deshalb nothgeschlachteten Hausthiere ein¬ zeln nach den Thiergattungen und summarisch anzugeben. Damit eine richtige Führung dieses Ausweises erzielt werden kann, so erinnere ich die Gemeinde=Vorstehungen auf die im § 2 alinea 9 der oberösterreichischen Wasenmeister¬ Ordnung dem Wasenmeister auferlegte Verpflichtung, jeden demselben bekanntgewordenen Viehunfall oder jede Erkrankung an einer ansteckenden oder seuchenverdächtigen Erkrankung unvorzüglich der betreffenden Gemeinde=Vorstehung anzu¬ zeigen. Ebenso sind hierin nur jene Thier als noth¬ geschlachtet auszuweisen, welche auf Grund des alinea 3 zu § 12 des Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr.35, von dem Fleischbeschauer der ordnungs¬ gemäßen Beschau unterzogen worden sind. Die Gemeinde=Vorstehungen haben daher nach den Fleischbeschauprotokollen die Nothschlachtungsaus¬ weise zu verfassen. Bei der Schilderung der sanitären Verhältnisse der Hausthiere ist der Einfluss, welchen die Beschaffenheit, die Witterungsverhältnisse, die Ergebnisse der Ernte, die Art der Haltung, der Fütterung und Pflege der Thiere auf die Entstehung bestimmter Krankheiten übten, anzuführen und zu begründen. In der Rubrik des Ausweises „Milzbrand“ werden sehr häufig Rinder, die an Rauschbrand, und Schweine, die an Rothlauf zu Grunde gegangen sind, fälschlich auf¬ genommen; solche an Rauschbrand oder Rothlauf zu Grunde gegangenen Thiere sind separat im allgemeinen Berichte anzuführen. 3. Ausweis über den Stand des Beteriuär=Personales. Die Cur= und Hufschmiede sind mit Angabe des vollen Namens, des Wohnortes unter genauer Anführung der Prüfungszeugnisse (Absolutorium) wann und wo dieselben ausgestellt wurden — auszu¬ weisen. Hat ein Domicilwechsel eines Cur= und Husschmiedes stattgesunden, oder ist ein Hufschmied durch Tod in Abgang gekommen, so ist dies im Berichte zu bemerken. 4. Bieh= und Fleischbeschau. Hinsichtlich der Vieh= und Fleischbeschau wird bemerkt, dass in dem Ausweise auch die Nothschlachtungen von allen Hausthiergattungen aufzunehmen sind; diesem Ausweise sind auch die Verzeichnisse der Vieh= und Fleischbeschauer und der Sachverständigen nach Absatz 4 der Durchführungs¬ Verordnung zu § 8 des Thierseuchengesetzes, in welchem der Namen und Wohnort des Beschauers, die demselben als Beschaubezirk zugewiesenen Ortschaften, die Entlohnung und die Anstellungsdecrete derselben mit Datum und Zahl des gegebenen Jahres anzuführen sind, beizuschließen. Jene Gemeinden, in welchen die Vieh= und Fleischbeschau Aerzten, Thierärzten oder Curschmieden übertragen ist, haben auch die Nachweisungen über das Vorhandensein der Tuberculose

4 (Perlsucht) der Rinder zu liefern und sich hiebei des im Amtsblatte Nr. 50 ex 1891 vorgeschriebenen Formulars zu bedienen. 5. Ausweis über Iufections-, Invasions= und andere Krankheiten. Auch dieser Ausweis ist nach Thunlichkeit genau auszufüllen; behufs richtiger Ausfüllung haben sich die Gemeinde=Vorstehungen an die Curschmiede, Wasenmeister und sonstige sachkundige Personen zu wenden. 6. Nachweisungen über die Viehmärkte. Die zur Abhaltung von Viehmärkten berechtigten Ge¬ meinden haben unter Vorlage der Viehmarkts=Nachweisungen über den Handelsverkehr, die Preisnotierungen der ein¬ zelnen Thiergattungen, die Handelsrichtung, den Zutrieb der Thiere 2c. zu berichten. 7. Wasenmeistereien. Jene Gemeinde, in deren Gebiet ein Wasenmeister ansäßig ist, hat den Namen und Wohnort des Abdeckers im Allgemeinberichte anzuführen und zu bemerken, ob eine Aenderung im Umfange des Abdeckerbezirkes oder Neu¬ herstellungen von Einrichtungen 2c. in der Abdeckerei noth¬ wendig sind. 8. Ausweise über Pferdeversicherungs=Vereine. Jene Gemeinde, in deren Gebiete die Sitze von Pferde=(Vieh=) Versicherungsvereinen bestehen, hat die Aus¬ weise über die Thätigkeit (Gebarungswesen) dieser Vereine, und die Nachweisung über die im Jahre 1897 durch Tod oder andere Ursachen in Abgang gekommenen versicherten Pferde (Rinder) schließlich nach dem Jahresberichte bei¬ zufügen. Die Formularien zu den in den Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 bezeichneten Ausweisen können aus der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr bezogen worden. Steyr, am 21. December 1897. Z. 18.863. An die Gemeinde=Vorstehungen des Ge¬ richtsbezirkes Weyer und an die Gemeinde¬ Vorstehung Ternberg. Rauschbrand=Schutzimpfung im Jahre 1898. Die Rauschbrand=Schutzimpfungen werden im Jahre 1898 wie bisher nach der zweimaligen Impf=Methode an den Schultern in der Zeit von Mitte März bis Mitte April l. J. vorgenommen. Unter Bezugnahme auf den hierüber diesbezüglichen Erlass vom 7. December 1896, Z. 16.910, Amtsblatt Nr. 50, beauftrage ich die Gemeinde=Vorstehungen des Ge¬ richtsbezirkes Weyer und die Gemeinde=Vorstehung Ternberg, die Anmeldungen zu den Rauschbrand=Schutzimpfungen bis Ende Jänner 1898 zuversichtlich anherzusenden. Steyr, am 19. December 1897. Z. 18.580. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur allgemeinen Verlautbarung. Nr. 20.702|II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr in der Stadt Salzburg. Nachdem die Maul= und Klauenseuche im städtischen Schlachtviehhofe der Stadt Salzburg in der Schweine¬ Abtheilung bei galizischen Schweinen ämtlich constatiert wurde und diese Seuche durch Zwischenträger bereits nicht nur im Stadtgebiete, sondern auch in noch nicht sicher ge¬ stellter Ausbreitung nach Gemeinden des Flachgaues ver¬ chleppt worden ist, fand die k. k. Landesregierung in Salz¬ burg auf Grund der §§ 26 und 36 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, und der Ministerial=Verordnung vom 8. December 1886, R.=G.=Bl. Nr. 172, bis zur Isolierung, beziehungsweise Klarstellung des Seuchenganges folgendes anzuordnen: 1. Der Auftrieb von Nutzvieh auf die Wochen=Vieh¬ märkte, sowie auf die Jahresmärkte der Stadt Salzburg ist bis auf weiteres verboten und es darf ausschließlich nur Schlachtvieh aufgetrieben werden. 2. Das gesammte zum Auftriebe gelangende Schlacht¬ vieh muss im städtischen Schlachtviehhose der Schlachtung unterzogen werden und es darf ein Abtrieb vom Vieh¬ markte nach Deutschland oder nach anderen Ländern der österreichisch= ungarischen Monarchie nicht gestattet werden. 3. Ausnahmsweise kann zum Zwecke der Approvi¬ sionierung größerer Orte des Herzogthumes Salzburg, in welchen die Vieh= und Fleischbeschau seitens der Gemeinde¬ Vorstehung gehandhabt wird, der betreffenden bezugsberech¬ tigten Partei der Abtrieb der zum Zwecke der Schlachtung am Salzburger=Schlachtviehmarkte angekauften Schlachtthiere auf Grund schriftlicher Erklärung der betreffenden Gemeinde gegen dem gestattet werden, dass diese Schlachtthiere, voraus¬ gesetzt, dass sie völlig unbedenklicher Provenienz sind und sich bei der thierärztlichen Untersuchung als gesund und unverdächtig erweisen, mittelst Eisenbahn direct nach dem Consumorte verladen und dortselbst entweder sofort, oder wo der Geschäftsbetrieb dies nicht gestattet, innerhalb fünf Tagen unter gemeindeämtlicher Aufsicht, beziehungsweise des Ortsfleischbeschauers geschlachtet werden. Während der Zeit, welche die Thiere bis zu ihrer Schlachtung in der betreffenden Gemeinde zubringen, sind dieselben im Sinne des § 7 des allgemeinen Thierseuchen¬ gesetzes (R.=G.= Bl. Nr. 35) und der diesbezüglichen Durch¬ führungsverordnung vom Nutzvieh abgesondert zu halten, zu fürtern und zu tränken. Die Gemeinden, in welche Schlachtthiere vom Salz¬ burger Schlachtviehmarkte abgeführt werden, sind der be¬ treffenden k. k. Bezirkshauptmannschaft unter Angabe der Stückzahl von der Stadtgemeinde Salzburg sofort nach Schluss des Marktes mittelst ämtlicher Postkarte zu be¬ zeichnen. 4. Die Reinigung und Desinfection der entladenen Viehwägen, sämmtlichen Ein= und Ausladeplätze, Viebplätze, Triebwege, Treppen und Rampen ist im Sinne des Ge¬ setzes vom 19. Juli 1879 und der Durchführungsverord¬ nung vom 17. August 1879, R.=G.=Bl. Nr. 108 und 109, auf das genaueste vorzunehmen.

5 5. Uebertretungen dieser sofort in Wirksamkeit tretenden Verordnung werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird zufolge der Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 4. December 1897, Z. 14.244, hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 11. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 16. December 1897. Z. 18.658. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 21.009/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Stadtgebiete Salzburg und die Ge¬ richtsbezirke Salzburg Umgebung und Mattsee nach Ober¬ österreich. Laut telegraphischer Mittheilung der k. k. Landes¬ regierung in Salzburg herrscht die Maul= und Klauenseuche in zwei Gehöften der Stadt Salzburg und in je einem Hofe der Gemeinden Gnigl und Schleedorf. Mit Rücksicht auf diesen neuerlichen Ausbruch dieser Seuche im Lande Salzburg und im Hinblick darauf, dass die Seuche gleichzeitig in noch nicht sicher gestellter Aus¬ breitung in Gemeinden des Flachgaues verschleppt worden ist, findet die k. k. Statthalterei zur Verhinderung der Ein¬ chleppung derselben die Einfuhr von lebenden Wiederkäuern und Schweinen aus dem Stadtgebiete Salzburg und den Gerichtsbezirken Salzburg Umgebung und Mattsee nach Oberösterreich bis auf weiteres gänzlich zu verbieten. Nachdem die königliche Regierung von Oberbayern unterm 6. December d. J., Z. 46.383, infolge dieses Seuchenausbruches den regelmäßigen thierärztlichen Grenz¬ controldienst gegenüber dem Herzogthum Salzburg eingestellt hat, so findet die k. k. Statthalterei weiter noch die Durch¬ fuhr und den Durchtrieb lebender Klauenthiere aus dem ganzen Kronlande Salzburg zum Zwecke des Exportes nach Bayern über die oberösterreichischen Grenz=Zollämter zu untersagen. Uebertretungen dieses Verbotes, welches mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirk¬ samkeit tritt, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, am 13. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 21. December 1897. Z. 18.359. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. K. Gendarmerie-Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Z. 20.513/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und Croatien= Slavonien und der stattgefundenen Seuchen¬ Einschleppungen werden zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 2. December d. J., Z. 37.310, an Stelle der hieramtlichen Kundmachung vom 22. November d. J., Z. 19.449/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1896, Z. 19.513/II, hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 10. December l. J. angefangen, verfügt: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche, gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt), Szepes, Tren¬ csén und Turocz, sowie den Stuhlbezirken Also=Väcz (Gö¬ döllö) und Felsö=Väcz des Comitates Pest=Pilis=Solt=Kis¬ Kun und aus der königlichen Freistadt Pozsony. 2. Maul= und Klauenseuche, gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen a) aus den Comitaten: Also=Feher, Hunyad, No¬ gräd, Szeben, Torda=Aranyos, dann b) aus den königlichen Freistädten: Keeskemét und Kolozsvar: 3. Schweinepest, gegen die Einfuhr von Schweinen a) aus den Comitaten: Abauj=Torna, Arad, Bars, Békes, Bereg, Bihär, Borsod, Fejér, Gömör=Kishont, Györ, Haydu, Häromszek, Heves, Jasz=Nagykun=Szolnok, Kis¬ Küküllö. Kolozs, Komarom, Maros=Torda, Nagy=Küküllö, Nogräd, Nyitra, Pest Pilis=Solt=Kiskun (ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya, Steinbruch), Pozsony, Säros, Somogy, Szabolcs, Szatmär, Szeben, Szepes, Szilagy, Szolnok=Doboka, Temes, Tolna, Torda=Ara¬ nyos, Torontäl, Udvarhely, Zala und Zemplen, dann b) aus den königlichen Freistädten: Debreczen, Hod¬ Mezö=Vasärhely, Kecskemet, Kolozsvär, Komarom, Maros=Varsärhely, Szabadka und Zombor. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Maul= und Klauenseuche, gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Comitate Syr¬ mien, nebst den in diesem Comitate liegenden Stadtbezirken; 2. Schweinepest, gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten: Belovär=Kreuz und Lika=Krbava, nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken; 3. Schafpockenseuche, gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Lika=Krbava, Modrus (Fiume). Pozsega, Viroviticza und Zagräb (Agram), nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken.

6 Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlach¬ teten Schweinen im unzertheilten Zustande bleiben auch fernerbin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 8. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 14. December 1897. Z. 18.810. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Z. 21.167/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. December d. J., Z. 38.559, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. Aus den Regierungsbezirken Stettin, Magdeburg und Düsseldorf im Königreiche Preußen; 2. aus der Kreishauptmannschaft Zwickau des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 15. November d. J., Z. 19.278/II, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen des¬ selben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 16. December 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 21. December 1897. Z. 18.656. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. December bis 10. December 1897. 1. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaft Schäferhof. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Waldzell. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ansfelden. Erlöschen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim. Steyr, am 19. December 1897. Nr. 18422. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Steyr für das Jahr 1898. Mit 1. Jänner 1898 beginnt der XV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, welches wie bisher wöchentlich einmal, und zwar an jedem Donnerstag, erscheinen wird. Dasselbe wird die Verlautbarung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarrämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betreffenden Verordnungen, Instructionen und Ausforschungen enthalten. Außerdem können in dasselbe auch Kundmachungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis hiefür beträgt wie bisher ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Blätter 5 kr. Die Expedition des Amtsblattes erfolgt durch die Haas'sche Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerations=Erklärungen nebst den Pränumerations¬ beträgen ehestens anher einzusenden. Steyr, am 11. December 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. S Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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