Amtsblatt 1897/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. Dezember 1897

2 Dies wird infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 29. November l. J., Z. 20.028/IV, hiemit ver¬ lautbart. Steyr, 9. December 1897. Z. 1996/M. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Uebertritt in die Landwehr und in den Landsturm. Mit 31. December 1897 übertreten die Reserve¬ männer des Assentjahres 1887 in die Landwehr, die Land¬ wehrmänner des Assentjahres 1885 in die Landsturmpflicht und tritt der Geburtsjahrgang 1855 aus dieser. Es sind sonach von den Wehrpflichtigen der bezeich¬ neten Kategorien, auch der Nichtzuständigen, die Militär¬ Pässe zur Umschreibung, die Landwehrpässe behufs Um¬ tausches gegen Landsturmpässe und die Landsturmpässe gegen nachherige Zustellung von Abschieden einzuziehen und anfangs Jänner 1898 möglichst vollzählig anher vorzulegen. Ver¬ zeichnisse werden nicht gefordert. Die in die Landwehr übertretenden Reservemänner sind verpflichtet, sich innerhalb 14 Tagen nach dem 31. December 1897 zum Uebertritt in die Landwehr bei den Gemeinde=Vorstehungen ihres Aufenthaltes anzumelden und es ist diese Anmeldung bei Abnahme der Militärpässe in dieselben einzutragen und in das Meldebuch, sowie in den Veränderungs=Ausweis für die Landwehr aufzunehmen. Hiebei empfiehlt es sich, über diese Anmeldungen separate Veränderungs=Ausweise anzu¬ legen und diese erst dann anher in Vorlage zu bringen, wenn nach Ausgabe der eingeschriebenen Landwehrpässe der neue Truppenkörper, sowie die neuen Blattnummern in die Veränderungs=Ausweise eingetragen werden können. Ueber alle übrigen, diesen Jahrgang nicht betreffenden An= und Abmeldungen sind die gewöhnlichen Veränderungs=Ausweise termingemäß vorzulegen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben diesen Erlass ent¬ sprechend zu verlautbaren, da später sich Anmeldende der Bestrafung unterzogen werden. Steyr, am 10. December 1897. Z. 16.256. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. 1=fl.=Falsificate. Zufolge Erlasses des h. k. k. oberöst. Statthalterei¬ Präsidiums Linz vom 2. November d. J., Z. 3590/Präs., sind aus Britanniametall mittelst Guss erzeugte 1=fl.=Falsificate von gelungener Ausführung aufgetaucht. Ein Merkmal dieser Falsificate besteht darin, dass die Randschrift nicht gut nachgebessert ist. Diese Type dürfte ihren Ursprung in Wien haben und blieb einige Zeit auf Niederösterreich beschränkt. Im Monate August wurde jedoch das Vorkommen dieser Falsificate auch in Oberösterreich constatiert. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur weiteren Ver¬ anlassung im Sinne des h. ä. Erlasses vom 30. Juni 1894, Z. 8409, Amtsblatt Nr. 27, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. December 1897. Nr. 10.660/11.428. Sammlungs=Ergebnis. Für die durch Hochwasser verunglückten Bewohner Oberösterreichs sind an Spenden noch eingeflossen und an das Landes=Hilfs=Comité in Linz in Vorlage gebracht worden, und zwar: Von den Gemeinden Kremsmünster Land 20 fl., St. Marien 10 fl. und Ried 5 fl. 40 kr., zusammen 35 fl. 40 kr. Durch diese Sammlung wurde somit ein Ge¬ sammtergebnis von 1170 fl. 90 kr. erzielt. Für die durch Brandunglück betroffenen Ampfelwanger ist noch von der Gemeinde=Vorstehung St. Marien ein Unterstützungsbetrag von 3 fl. eingelangt und an die k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Vöcklabruck übermittelt worden. Ge¬ sammtergebnis somit 277 fl. 08 kr. Beide Sammlungen sind nunmehr beendet und ich drücke hiemit nochmals allen, die zur Erzielung des Samm¬ lungsergebnisses beigetragen haben, im Namen der Hilfs¬ bedürftigen den besten Dank aus. Steyr, am 11. December 1897. Z. 17.961. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten= Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Die k. k. Statthalterei in Triest hat um Ausforschung des Aufenthaltsortes der in dem folgenden Verzeichnisse angeführten Stellungspflichtigen angesucht. Die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden daher angewiesen, die Erhebungen insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen aufgeführt erscheinen, dort ihrer Stellungspflicht Genüge ge¬ leistet haben, oder gestorben sind. Ueber ein allfälliges positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist sofort anher zu berichten. Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. Vittorio Moretti, geb. 1. Dec. 1876 zu Triest, kath., ehel., Eltern: Peter und sel. Anna Furlan; Ferd. Cech, geb. 30. Mai 1876, kath.; Angel. Durigan, geb. 29. Juli 1876 zu Triest, kath., ehel., Eltern: Oswald und Theresia Brunnetti; Anton Marti¬ nelli, geb. 3. October 1876 zu Triest, kath., ehel., Eltern: sel. Johann und Hermine Sanjin; Oresta Finji, geb. 28. Juni 1876 zu Triest, israel., unehel., Mutter: Sophie Finji; Pius Tiani, geb. 6. November 1876 zu Triest, kath., unehel., Eltern: sel. Karl und Marie Slabanja: Humbert Luzzotto, geb. 1. Juli 1876 zu Triest, israel., unehel., Eltern: Emanuel und Helionore Probst; Karl Bickar, geb. 11. Sept. 1876 zu Triest, kath., unehel., Eltern: Lukas und Anna Jurkic; Alois Sedmak, geb. 17. Juni 1876 zu Sesana, kath., unehel., Eltern: Josef und Marie Koban; Josef Cabol, geb. 8. Sept. 1876 zu Pola, kath., unehel., Eltern: sel. Anton und Francisca Albertini; Ferdinand Haschek, geb. 23. Mai 1876 zu Wien, kath., unehel., Eltern: Ferdinand und Francisca Daibler; Johann Mattiassi, geb. 26. December 1876 zu Triest, kath., unehel., Eltern: sel. Johann und Katharina Birsa; Anton Martinelli, geb. 15. August 1876 zu Triest, kath., unehel., Eltern: sel. Peter und sel. Ursola Razza, Rommus Terfoglia, geb. 27. Nov. 1876 zu Odessa, kath., unehel., Eltern: sel. Anton und Katharina Gruden; Franz

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