Amtsblatt 1897/49 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Dezember 1897

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 49. Z. 17.631. An alle Gemeinde- Vorstehungen, in deren Gemeinden im Laufe des heurigen Sommers Manövers stattfanden. Das k. und k. XIV. Corpscommando hat im Wege der hohen k. k. Statthalterei folgendes mitgetheilt: Ich fühle mich verpflichtet, über das Verhalten der Bevölkerung anlässlich der diesjährigen Waffenübungen der Truppen des Corps in Oberösterreich nach eigenen Wahr¬ nehmungen und den mir zugekommenen Berichten der In¬ fanterie=Truppen=Divisionen bekannt zu geben: Schon bei der Ausmittlung der Cantonierung zeigte sich allerorts das lebhafte Bestreben, die Truppen mög¬ lichst gut und bequem unterzubringen und selbst mit er¬ heblichen Opfern das militärische Interesse zu fördern. Die Gemeinde=Vertretungen von Lambach und Krems¬ münster haben die Etablierung der Feldbäckerei durch un¬ entgeltliche Beistellung des Raumes für dieselbe — wesentlich gesördert. Die zweckmäßige Maßnahme innerhalb der Uebungs¬ räume, das Abräumen der Feldfrüchte und Mähen der Klee¬ felder den Besitzern nahezulegen, hat mit beigetragen, die Feldschadenvergütungen herabzumindern. Zwischen den Truppen und der Bevölkerung herrschte ausnahmslos das beste Einvernehmen. Das patriotische, sehr freundliche und entgegenkommende Verhalten der Be¬ wohner hat für die Erhaltung dieses Verhältnisses wesentlich mitgewirkt. Die rastlose Thätigkeit der Gemeinde=Vorstände von Lambach, Kremsmünster, Wartberg, Wimsbach, Vorchdorf, Lindach und Pettenbach, welche sich mit dem besten Er¬ folge um die Befriedigung der Bedürfnisse der Truppen be¬ müht haben, verdient besondere Erwähnung. Endlich ist das wahrhaft patriotische Entgegenkommen des Stiftes Kremsmünster hervorzuheben, welches ermög¬ lichte, im Stifte selbst eine verhältnißmäßig große Anzahl von Officieren, Mannschaft und Pferden unterzubringen und durch unentgeltliche Aufbesserung der Verpflegung für die Mannschaft besonders günstige Verhältnisse zu schaffen. Es gereicht mir zur angenehmen Aufgabe, vorstehendes den Gemeinde=Vorstehungen hiemit zur eigenen Wissenschaft und zur entsprechenden Verlautbarung in der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen. Steyr, am 2. December 1897. 1897. Z. 17.784. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Mit Ende des Monates December 1897 haben die Hebammen die bisher geführten Geburtstabellen abzuschließen und werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, dieselben in den ersten Tagen des Monates Jänner 1898 zu sammeln und den Herren Gemeindeärzten zur Prüfung event. Richtig¬ stellung zu übergeben. Insbesondere werden die Herren Aerzte ersucht, die in der Rubrik „war Kunsthilfe nöthig und welche“ die Art der manuellen oder operativen Hilfeleistung genau einzu¬ tragen, eventuell die Eintragungen der Hebammen richtig¬ zustellen, weil hierin ein sehr wichtiges Moment für eine wissenschaftlich=statistische Bearbeitung gegeben ist. Mit Ende dieses Jahres hat die Verwendung der bis¬ herigen Geburtstabellen für Hebammen aufzuhören und werden daher von hieramts keine solchen mehr (wie rüher) zur Betheilung an die Hebammen hinausgegeben. Hiegegen werden die Hebammen zufolge des h. ä. Erlasses vom 25. October 1897, Z. 15.520, angewiesen, sich vom 1. Jänner 1898 an an Stelle der bisher ver¬ wendeten Geburtstabellen sich der seitens des h. k. k. Mini¬ steriums des Innern mit Erlass vom 10. September 1897, R.=G.=Bl. 216, eingeführten Tagebuches und der Ge¬ burten=Ausweise zur Eintragung der von ihnen geleiteten Entbindungen zu bedienen. Diese Drucksorten sind in der Haas'schen Druckerei in Steyr bereits vorräthig und wer¬ den die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, den Gesammtbedarf der dortigen Hebammen für das Halbjahr Jänner—Juni 1898 von dort zu beziehen und an die Hebammen zu vertheilen. Als Maßstab für die Höhe des Localbedarfes dient der Umstand, dass in jedem einzelnen Tagebuche Raum für die Daten von dreißig Entbindungen ist und in jedem Bogen des Formulares „Geburten=Ausweis“ je fünfzehn Geburten eingetragen werden können. Die geringen Kosten hiefür haben die Hebammen zu ersetzen; jedoch erscheint es billig, wenn die Gemeinde=Vorstehungen jenen Hebammen, welche sich in bedürftiger Lage befinden, den ohnehin sehr geringen Betrag für diese Drucksorten erlassen und dieselben g damit betheilen würden. Steyr, am 9. December.

2 Die von den Herren Gemeindeärzten eingesehenen und gefertigten Geburtstabellen des zweiten Halbjahres 1897 sind bis 15. Jänner 1898 anher vorzulegen. Steyr, am 4. December 1897. Z. 17.600. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Nr. 13.017. Bewerbungs=Ausschreibung. Zur Besetzung der erledigten Beschau=Thierarztenstelle in Straßwalchen wird der Concurs neuerdings ausgeschrieben. Mit dieser Stelle ist eine Remuneration von jährlich 600 fl. verbunden. Außerdem erhält der Beschau=Thierarzt für die Viehbeschau in den Viehbeschau=Stationen Neumarkt¬ Köstendorf und Seekirchen 70% aus den von der Bahn eingehobenen Viehbeschautoxen und 90 fl. seitens der Markt¬ Gemeinde Straßwalchen für die Besorgung der Orts=Vieh¬ und Fleischbeschau. Während seiner freien Zeit ist die Ausübung der Privatpraxis gestattet. Bewerber um diese Stelle haben ihre ordnungsmäßig belegten Gesuche unter Nachweisung ihrer bisherigen Ver¬ wendung bis zum 15. December 1897 beim gefertigten Präsidium der k. k. Landesregierung einzureichen. K. k. Landes - Regierung Salzburg am 12. November 1897. Sauter m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 25. November 1897, Z. 19.763/II, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 2. December 1897. Z. 17.546. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nr. 5296/pr. Concurs=Ausschreibung. Zur Wiederbesetzung von zwei in Dalmatien in Er¬ ledigung gekommenen l. f. Bezirksthierarztenstellen mit den Bezügen der XI. Rangsclasse wird der Concurs ausgeschrieben. Bewerber um diese Stellen haben ihre Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis 20. December 1897 beim k. k. dalmatinischen Statthalterei=Präsidium, mit sol¬ genden Documenten belegt, einzubringen: a) Geburtsschein, b) Thierärztliches Diplom, c) Zeugnis über die im Sinne der Ministerial=Verord¬ nung vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr. 37, mit günstigem Erfolge abgelegte Prüsung, d. Nachweis über die absolvierten Vorstudien und über die bisherige Verwendung, sowie über die Kenntnis der serbo=croatischen und der italienischen Sprache. Zara, am 18. November 1897. Vom Präsidium der k. k. dalmatinischen Statthalterei. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. oberösterr. k. k. Statthalterei in Linz vom 27. November 1897, Z. 3889/pr., zur Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 2. December 1897. Z. 17.216. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichts=Bezirkes Steyr. Zufolge des Berichtes der Gemeinde=Vorstehung St. Ulrich vom 20. November l. J., Z. 1340, beträgt das Ergebnis des mit h. ä. Erlasse vom 12. October l. J., Z. 14.751, A.=Bl. Nr. 41, zu Gunsten des durch Wasser¬ chaden betroffenen Franz Hinterplattner bewilligten milden Sammlung 182 fl. 70 kr. Hiefür wird den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr im Namen des Franz Hinterplattner der wärmste Dank ausgedrückt. Steyr, den 4. December 1897. Z. 17.754. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Franz Seitlinger. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr hat um die Ausforschung des im Jahre 1864 geborenen, dahin zu¬ ständigen, militärtaxpflichtigen Franz Seitlinger, be¬ ziehungsweise um Constatierung seines vermuthlichen Ab¬ lebens angesucht. Franz Seitlinger, geboren im Jahre 1864, ist ein Tischler von Profession, von mittelgroßer Statur, hat graue Augen, rundes Gesicht, Haare blond und keine besonderen Kennzeichen. Der Genannte war im Jahre 1895 in Graz, wo er am 28. December 1895, unbekannt wohin, abgemeldet worden ist. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden daher aufgefordert, nach dem Aufenthaltsorte des Genannten entsprechende Nachforschungen einzuleiten, insbesondere auch in der Richtung, ob derselbe in den pfarrämtlichen Matrikenauszügen über die Verstor¬ benen nicht aufscheint. Ueber ein positives Resultat der Erhebungen ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 4. December 1897.

Z. 17.700. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegsgebüren in Niedernhart. Laut der Note vom 10. November 1897, Z. 17.679, hat der oberöst. Landes=Ausschuss in seiner Sitzung vom 26. October 1897 beschlossen, die Verpflegsgebüren in der oberöst. Landes=Irrenanstalt in Niedernhart, u. zw. die Gebür für die 1. Classe von täglich 2 fl. auf 2 fl. 50 kr und die Gebür für die 2. Classe von täglich 1 fl. 40 kr. auf 1 fl. 60 kr. ab 1. Jänner 1898 zu erhöhen. hievon werden sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Satthalterei in Linz vom 27. v. M., Z. 19.413/VIII, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. December 1897. Z. 17.632. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. November bis 26. November 1897. 1. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaft Schäferhof. Erlöschen der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Florian. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ort¬ schaft Liebetsberg. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Wels. 3. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ortschaft Neustiftgraben; Gemeinde und Markt Weyer. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Micheldorf, Ort¬ schaft Untermichldorf; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Pratsdorf, Pettenbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Thann. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Käfermarkt, Ort¬ schaft Lest; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Gutau. 3. Bezirk Ried: Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Hatting. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ansfelden. 2. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim. Steyr, am 2. December 1897. Z. 17.701. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten= Commanden. Haarwasser „Melrose.“ Laut Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 19. v. M., Z. 19.521/V, wurde die Einfuhr des Haarwassers „Melrose“ von Apotheker Louis Buttin in Lausanne mit Rück¬ sicht auf den nachgewiesenen Gehalt von Bleioxyd verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie= Posten=Commanden behufs Ueberwachung des Verkehres mit diesem kosmetischen Artikel in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. December 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. EE Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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