Seilirs“ 30 Tur! der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 46. Steyr, am 18. November. 1897. Ex offo-Z. 16.900. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Vorlage des Ausweises über die Stellungs¬ auslagen pro 1897. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daron erinnert, den Ausweis über die Stellungsauslagen im Jahre 1897 nach Muster 39 zu § 154/1, lit. e, der Wehrvorschriften I. Theil, zuverlässlich bis 15. December 1897 hierher vorzulegen. Diese Erinnerung erfolgt schon jetzt, wo die Gemeinden sich noch im Besitze der Stellungsverzeichnisse befinden, da es wiederholt vorgekommen ist, dass Gemeinden die Rubrik, betreffend die Zahl der vorgeführten Stellungspflichtigen, mit dem Bemerken unausgefüllt ließen, dass diese Daten nicht angegeben werden können, nachdem sich die Stellungs¬ verzeichnisse bereits hieramts befänden. Steyr, am 17. November 1897. Z 16.699 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung des k. k. Stattbalters für Oberösterreich vom 9. November 1897, Z. 18.796/VI, betreffend die Waffenübungen der Landwehr im Jahre 1898. Zufolge des Erlasses vom 2. November l. J., Nr. 30.023/4325 IVa ex 1897, hat das hohe k. k. Mini¬ sterium für Landesvertheidigung auf Grund des § 4 des Gesetzes vom 25. December 1893 über die Landwehr für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und des § 13 des Gesetzes vom 10. März 1895, betreffend das Institut der Landesvertheidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, sowie mit Bezug auf den § 54 des Wehrgesetzes vom Jahre 1889, hinsichtlich der im Jahre 1898 vorzunehmenden Waffenübungen Nachstehendes angeordnet: A. Bei den Landwehr-Fußtruppen. Für die Einberufung zur Waffenübung im Jahre 1898 sind in Aussicht genommen: a) Alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Eingereihten der Assentjahrgänge 1897, 1894 und 1892 mit Ausnahme jener Mannschaft des letztbezeichneten Jahrganges, bei welcher etwa ausnahmsweise — die Gesammtdauer der bisher abgeleisteten Waffenübungen 16 Wochen überstiege; b) der aus der Reserve des Heeres in die Landwehr übersetzte Assentjahrgang 1887; weiters c) von den nachstehenden Assentjahrgängen, und zwar: 1893 die unmittelbar in die Landwehr Eingereihten, bei welchen die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffen¬ übungen 4, 1891 jene, bei welchen dieselbe 16 Wochen nicht erreicht, dann von den Assentjahrgängen 1890, 1889, 1888, 1887 und 1886 jene, bei welchen diese 16 Wochen nicht übersteigt: d) die Assentjohrgänge 1897, 1894, 1891, 1890 und 1889 der Ersatzreserve der k. k. Landwehr mit Ausnahme jener Mannschaft der letztbezeichneten zwei Jahrgänge, bei welcher die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffen¬ übungen 8 Wochen übersteigt, dann von den Assentjahrgängen 1893 und 1892 jene Mannschaft, welche noch nicht 8 Wochen, erner von den Assentjahrgängen 1896 und 1895 jene, welche noch keine Waffenübung abgeleistet haben. B. Berittene Landwehr-Truppen. Bei der Landwehr=Cavallerie sind im Jahre 1898 zur Waffenübung die nicht active Mannschaft des Assent¬ jahrganges 1887 und nach Bedarf auch solche Leute des Assentjahrganges 1886 heranzuziehen, welche eine oder mehrere der gesetzlich vorgeschriebenen Waffenübungen in der Reserve des Heeres, bezw. in der Landwehr, aus was immer für einer Ursache nicht abgeleistet haben. Die Einberusung der unmittelbar aus der Landwehr hervorgegangenen Uhlanen, dann der nicht activen Mannschaft der berittenen Tiroler und Dalmatiner Landesschützen ist wie bei den Landwehr=Fußtruppen durchzuführen. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, 15. November 1897. Z. 16.764. An sämmtliche Gemeinde=Vorstenungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. November bis 10. November 1897. 1. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns; Gemeinde und Ortschaft St. Florian.
2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaft Schäferhof. 2. Milzbrand. Ausbruch der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ortschaft Liebetsberg. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Pettenbach. Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Giring; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Pierbach, Ort¬ schaften Hinterhütten, Pierbach. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub; Gemeinde Molln, Ortschaft Ramsau. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Rammersdorf. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ schaft Maierhof, Pugram; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Bergern, Hof. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Pennewang, Ortschaft Felling. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Marchtrenk, Steyr, am 17. November 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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