Amtsblatt 1897/43 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Oktober 1897

3 Eine Verkehrseinstellung für die Dampfschiffahrt während dieser Regulierungsarbeiten findet nicht statt. Linz, am 21. October 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 25. October 1897. Z. 15.162. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Stellungspflichtigen Wenzel und Martin Widie. Die k. k. Statthalterei für Niederösterreich hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1876 in Strubs, Bezirk Budweis in Böhmen, geborenen Zigeuners Wenzel Widic (auch Vidic) und dessen angeblich im Jahre 1873 geborenen Bruders Martin Widic, beide Söhne des zuletzt in Stammersdorf in Aufenthalt gewesenen Hausbesitzers und Pferdehändlers Johann Widic und dessen Gattin Sophie, geborene Vados, angesucht. Die seitens der genannten Statthalterei eingeleiteten Nachforschungen haben nachstehendes Resultat ergeben: 1. Wenzel Widic, welcher am 20. April l. J. für Rechnung der Gemeinde Stammersdorf assentiert wurde, ist mit seinen Eltern, welche ihr Anwesen in Stammersdorf am 16. Mai 1897 gegen Barzahlung verkauften, flüchtig eworden. Es unterliegt keinem Zweifel, dass seine Eltern ihre Heimstätte nur deshalb aufgegeben haben, um ihren vorgenannten Sohn der militärischen Dienstpflicht zu entziehen. Wenzel Widic ist mittelgroß, kräftig, hat schwarze Haare, Augen und Augenbrauen, dunkelbraunen, schwachen Schnurr¬ bart, dagegen einen auffallenden, üppigen, schwarzen, dichten Vollbart und in der Mitte der Wange als besonderes Kenn¬ zeichen eine linsengroße Warze, sogenanntes Muttermal. Der Genannte, welcher das Aussehen eines 28= bis 30jährigen Mannes besitzt, lebt mit der 18jährigen Sophie Stojkowitsch, Tochter des Pferdehändlers und Zigeuners Karl und Katharina Stojkowitsch aus Selims in Ungarn. 2. Martin Widic konnte wegen Flucht bisher der Stellung nicht unterzogen werden. Derselbe soll einen auf den seinerzeit in Floridsdorf wohnhaft gewesenen Pferde¬ händler und Zigeuner Franz Winter lautenden Reisepass besitzen. Der Genannte hat als besonderes Kennzeichen den Zeigefinger der rechten Hand durch einen Messerschnitt beim zweiten Gliede verkrümmt. Martin Widic soll sich angeblich bei einem Bruder seines Vaters, namens Franz Widic, welcher in Radiwelt bei Halle a. d. Saale ein Anwesen besitzt und den Pferdehandel betreibt, unter dem Namen Franz Winter aufhalten. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob Wenzel Widic sich nicht im hiesigen Bezirke befindet und Martin Widic nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder dieselben nicht gestorben sind. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 25. October 1897. Z. 15.401. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. K. Gendarmerie- Posten-Commanden. Auffindung einer Leiche. Am 24. September d. J. wurde in der Mayr zu Reith=Leiten zu Ebelsberg die bereits stark verweste und dadurch unkenntlich gemachte Leiche eines unbekannten 30—35jährigen Mannes, der sich vor circa 3 Wochen durch Erhängen entleibt hatte, aufgefunden. Die Leiche war bekleidet mit braunem Sommerloden¬ Sacco, das braunes Clothfutter hat, weiß und grau carrierter Hose, grauen, gut erhaltenen Hosenträgern, weißem Baum¬ wollhemd, weißer Unterhose, röthlichem Halstuche und mit 6 Knöpfen versehenen, gut erhaltenen Stiefletten. Bei der Leiche, deren Kopfhaare schwarz und deren Zähne gut erhalten waren, fanden sich zwei Taschentücher, das eine weiß, das andere weiß und roth gerändert. Diese wie die übrigen Wäschestücke waren ungemerkt. Ein steifer schwarzer Filzhut hieng auf einem in die Erde gesteckten gewöhnlichen Spazierstock. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit beauftragt, die ent¬ sprechenden Erhebungen zur Constatierung der Identität dieser Leiche zu pflegen und über ein positives Resultat der¬ selben sofort anher zu berichten. Steyr, 25. October 1897. Z. 15.433. An die Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Z. 17.321|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 9. October 1897, Z 31.531, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe ver¬ tretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ euche betroffenen, nachstehenden Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken: Potsdam, Stettin, Magdeburg und Arnsberg im Königreiche Preußen, 2. aus den Kreishauptmannschaften: Leipzig und Zwickau des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 14. September 1897, Z. 15.517, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.= Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchen¬ Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. October 1897. Für den k. k. Statthalter: St. Julien m. p. Steyr, am 21. October 1897.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2