Amtsblatt 1897/42 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Oktober 1897

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1897. Steyr, am 21. October. Nr. 42. Berichtigung. Am Titel der vorletzten Nummer des Amtsblattes, welches am 7. October zur Ausgabe kam, und irrthümlicher¬ weise mit „Nr. 39 vom 30. September 1897“ bezeichnet war, soll es richtig heißen: „Nr. 40 vom 7. October 1897“. Z. 11.428. An alle hochwürdigen Pfarrämter und an die Gemeinde=Vorstehungen. Sammlungs =Ergebnis für die durch Hochwasser Verunglückten. Die infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 6. August 1897, Z. 2566/Präs., und h. ä. Erlasses vom 8. August 1897, Nr. 11.428, Amtsblatt Nr. 32, eingeleitete Sammlung für die vom Hochwasser Betroffenen hatte bisher nachfolgendes Ergebnis: Im h. ä. Amtsblatte Nr. 36 wurden ausge¬ wiesen 446 fl. 67 kr. Weiters sind eingelangt von den hochwürdigen Pfarrämtern: Kremsmünster 45 fl., Weyer 31 fl. 30 kr., Garsten 28 fl. 24 kr., Christkindl 11 fl. 30 kr., Allhaming 9 fl. 14 kr., Stiftscapitulare Kremsmünster 30 fl., evang. Pfarramt Neukematen 13 fl. 51 kr. Von den Ge¬ meinde=Vorstehungen: Bad Hall 146 fl. 80 kr., Neustift 91 fl., Pfarrkirchen 79 fl. 70 kr., Gleink 50 fl., Sippach¬ zell 45 fl., Weyer (Land) 31 fl. 30 kr., Allhaming 27 fl. 31 kr., Kremsmünster (Markt) 25 fl., Losenstein 17 fl. 23 kr., Piberbach 7 fl., zusammen 1135 fl. 50 kr. Der Betrag von 1135 fl. 50 kr. wurde an das hohe k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz für das Landes=Hilfs¬ Comité abgesendet. Als Vorsitzender des Bezirks=Hilfs=Comités drücke ich hiemit allen, die sich an der Durchführung der Sammlung und an dem Zustandekommen des Erträgnisses irgendwie betheiligten, im Namen der Hilfsbedürftigen den besten Dank aus. Die Gemeinde=Vorstehungen Sierning, Lausa, R ichraming, Kremsmünster (Land), Ried, Wartberg, Egendorf und St. Marien werden hiemit nochmals aufgefordet, die gesammelten Beträge ehestens anher vorzulegen. Steyr, am 19. September 1897. Z. 10.660. Sammlungs -Ergebnis für die Abgebrannten von Ampfelwang. Mit Beziehung auf die zufolge Erlasses des hohen k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 24. Juli 1891, Z. 2345, und hierämtlichen Erlasses vom 5. August 1897, Z. 10.660, Amtsblatt Nr. 32) eingeleitete Sammlung wird das bis¬ herige Sammlungsergebni nachstehend verlautbart: Es sind eingelangt von den Gemeinde=Vorstehungen Losenstein 30 fl., Sierning 28 fl. 67 kr., Weyer (Land) 26 fl. 50 kr., Kremsmünster (Markt) 25 fl., Bad Hall (Markt) 23 fl. 90 kr., Weyer (Markt) 18 fl. 55 kr., Kematen 15 fl., Großraming 15 fl., Allhaming 11 fl., Losensteinleiten 10 fl., Ried (Traunkreis) 7 fl., Pucking 5 fl. 60 kr., Piberbach 5 fl. 10 kr., Gleink 5 fl., Ternberg 5 fl., Thanstetten 5 fl., Gaflenz 5 fl., Kremsmünster (Land) 5 fl., Sippbachzell 5 fl., Pfarrkirchen 4 fl. 60 kr., Neuhofen (Markt) 3 fl. 6 kr., Rohr 2 fl. und vom hochw. Pfarramte Eberstallzell 13 fl. 10 kr., Summe 274 fl. 8 kr., welcher Betrag zugleich an die k. k. Bezirkshauptmannschaft n Vöcklabruck behufs Vertheilung an die Verunglückten abgesendet worden ist. Im Namen der Verunglückten spreche ich hiemit allen, welche sich um das Ergebnis der Sammlung verdient gemacht haben, hiemit den besten Dank aus. Die Gemeinde=Vorstehungen Wartberg, Egendorf, St. Marien, St. Ulrich, Lausa, Neustift und Reichraming werden hiemit eingeladen, die gesammelten Geldbeträge ehestens anher vorzulegen. Steyr, am 19. October 1897. Z. 15.094. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten = Commanden. Abschuss von Wild. Der oberösterr. Schutzverein für Jagd und Fischerei hat bei der k. k. Statthalterei die Anzeige eingebracht, dass insbesondere in Linz und Urfahr während der Schonzeit erlegtes Wild sehr häufig ohne die vorgeschriebene Beschei¬ nigung zum Verkaufe gelange. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei in Linz vom 11. October l. J., Z. 16.628/I, wer¬

2 den die Gemeindevorstehungen beauftragt, auf die strenge Handhabung der Bestimmungen der §§ 47 und 48 des Jagdgesetzes vom 13. Juli 1895 (L.=G.= und V.=Bl. Nr. 8 ex 1896), beziehungsweise des Abschnittes IV der Statt¬ halterei=Verordnung vom 29. März 1896 (L.=G.= und V.=Bl. Nr. 12) insbesondere durch bezügliche Weisungen an die Polizei= und Marktpolizei=Organe hinzuwirken und werden die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden angewiesen, die Ge¬ etzesübertreter hieher zur Anzeige zu bringen. Zugleich wird den Gemeindevorstehungen in Erinne¬ rung gebracht, dass eine Bewilligung zum Abschusse von Wild während der Schonzeit über Einschreiten des Jagdpächters nach dem Jagdgesetze überhaupt nicht ertheilt werden darf, und dass nur in den Fällen des § 44 des Jagdgesetzes und des § 45 der Jagdgesetznovelle vom 16. Juli 1895 (L.=G.= und V.=Bl. Nr. 9 ex 1896) über Antrag der Gemeinde oder eines Grundbesitzers die ange¬ messene Verminderung des Wildstandes selbst während der Schonzeit von hieraus angeordnet werden darf. Steyr, am 15. October 1897 Z. 15.152. An sämmtliche hochwürdigen Pfarrämter betreffend die Verzeichnung der im Jahre 1898 in das land¬ sturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge des Jahrganges 1879. In Gemäßheit des § 8 der Vorschrift, betreffend die Organisation des Landsturmes nach dem Gesetze vom 6. Juni 1886, R.=G.=Bl. Nr. 90 (abg. durch das Gesetz vom 20. December 1889, R.=G.=Bl. Nr. 193), sind von den amtlich bestellten Matrikenführern zum Zwecke der Ver¬ zeichnung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge alljährlich nach Ortsgemeinden gesonderte Aus¬ züge aus den Taufmatriken nach Muster I und Auszüge aus den Sterbematriken nach Muster II, zu § 15 der Wehr¬ vorschriften I. Theil, über alle in der Gemeinde geborenen oder verstorbenen Personen männlichen Geschlechtes, welche in dem auf die Verfassung dieser Auszüge folgenden gre¬ gorianischen Kalenderjahre das 19. Lebensjahr vollenden, bezw. vollendet haben würden, zu verfassen und bis Ende October jeden Jahres, und zwar die Verzeichnisse nach Muster I an die Gemeindevorstehungen des Geburtsortes und jene nach Muster II an die Gemeindevorstehungen des Sterbeortes zu übergeben. Diese Bestimmungen werden den hochw. Pfarrämtern hiemit mit dem Ersuchen in Erinnerung gebracht, die be¬ züglichen Auszüge aus den Tauf=, resp. Sterbematriken über die im Jahre 1879 geborenen Jünglinge den betreffenden Gemeinde=Vorstehungen des Geburts=, bezw. Sterbeortes ehethunlichst übergeben zu wollen. Zugleich werden die hochw. Pfarrämter aufmerksam gemacht, dass in der Rubrik 3 des Auszuges nach Muster I und in Rubrik 4 des Auszuges nach Muster II außer dem Geburts= bezw. Sterbetage auch der Geburtsort anzugeben ist. Auch ersuche ich in den Auszügen nach Muster I den Familiennamen des Knaben und in Rubrik 5 den Familien¬ namen des Vaters, sowie Vor= und Familiennamen der Mutter den Vorschriften gemäß einzutragen. Bei der Eintragung der Familiennamen werden die hochw. Pfarrämter eindringlichst ersucht, besonders auf die Rechtschreibung der Namen zu achten und die eventuell nothwendigen Matrikenberichtigungen schleunigst durchführen zu wollen. Steyr, am 14. October 1897. Z. 15.059. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Hufbeschlags=Prüfung. K. k. o. ö. Statthalterei. Nr. 16.330II. Kundmachung betreffend die zweite diesjährige Prüfung aus dem Huf¬ beschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.=G.=Bl. 140, und vom 24. April 1880, Z. 1194, am 13. und 14. Decem¬ ber l. J. von der oberösterreichischen Prüfungs=Commission für Hufschmiede in Linz abgehalten. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das ordnungs¬ mäßig erlernte Hufschmied=Handwerk und dem Arbeitszeug¬ nisse (Arbeitsbuch) über eine mindestens 3jährige Verwen¬ dung als Hufschmiedgeselle (§ 6 der vorcitierten Ministerial¬ Verordnung) belegten Gesuche bis zum 20. November l. J. im Wege der politischen Behörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam ge¬ macht, dass Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der Ge¬ nossenschaftsvorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeindevorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde¬ und Genossenschaftsvorstehung beigesetzt sein. Linz, am 9. October 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei vom 9. Oc¬ tober 1897, Nr. 16.839/II, zur allgemeinen Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass die nach dem Jahre 1883 ausgestellten Lehrbriefe und Arbeitszeugnisse von der Genossenschaftsvor¬ stehung zu bestätigen sind. Steyr, 16. October 1897. Z. 15.224. K. k. Ministerium des Innern. 31.316 ex 1897. Kundmachung. Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungs¬ technikern, wird hiemit bekannt gegeben, dass die im Mini¬

sterium des Innern bestellte Prüfungscommission in der zweiten Hälfte des Monates November 1897 Prüfungen von Candidaten, welche die Autorisation als Versicherungs¬ techniker anstreben, vornehmen wird. Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 10. November 1897 beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren: 1. Mit dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nach¬ weise der österreichischen Staatsbürgerschaft; 2. mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf¬ oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeits=Erklärung); 3. mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse; 4. mit dem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittelschule; 5. mit dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik ge¬ hört habe; 6. mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selbst¬ tändig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung ver¬ sicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Termines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungscommission. Vom k. k. Ministerium des Innern. Steyr, am 17. October 1897. Z. 15.279. An alle Gemeinde- Vorstehungen, die P. T. Herren Aerzte und Apotheker. Zufolge Exlass der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. October 1897, Z. 17.175/V bringe ich Nach¬ stehendes zur Kenntnis und für die Herren Aerzte und Apotheker zugleich mit dem Auftrage der strengsten Dar¬ nachachtung: Aus gerichtlichen Verhandlungen über einen plötzlichen Todesfall nach Genuss eines vom Arzte verschriebenen Bandwurmmittels ist das k. k. Ministerium des Innern zur Kenntnis gelangt, dass das in das Verzeichnis der scharfwirkenden Arzneimittel der Pharmacopöe aufgenom¬ mene Extractum filicis maris in der betreffenden Apotheke auf die von dem Arzte unterfertigte, aber ganz allgemein gehaltene schriftliche Anweisung „Capsulae contra teniam“ hin in Gelatinkapseln verabfolgt worden ist, wobei der ordinierende Arzt von dem Inhalte und der Dosierung des verabreichten Präparates keine Kenntnis hatte. Da ein solcher Vorgang sowohl des ordinierenden Arztes, als auch des Apothekers gegen die Ministerial¬ Verordnungen vom 14. December 1892 (R.=G.=Bl. Nr. 222) und vom 12. December 1889 (R.=G.=Bl. Nr. 191), sowie gegen die Vorschriften der Apotheker=Ordnung verstößt, werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. d. M., Z. 32.988, aufgefordert, alle Aerzte, sowie alle Apo¬ theker des dortigen Verwaltungsgebietes auf die in denselben enthaltenen Bestimmungen aufmerksam zu machen, nach welchen es den Apothekern nicht gestattet ist, scharf¬ wirkende, in der Tabelle IV der österr. Pharmacopöe, Band VII, angeführte Heilmittel gegen eine andere, wenn auch vom Arzte ausgefertigte Anweisung, als gegen ein ordnungsmäßig ausgestelltes, das ist die officielle Bezeich¬ nung mit der Quantitätsangabe und Dosierung des betref¬ enden Arzneimittels enthaltendes Recept, geschweige im Handverkaufe auszufolgen, gleichwie es dem Arzte nicht ge¬ stattet ist, derlei Mittel in anderer Form zu verschreiben. Steyr, am 18. October 1897. Z. 15.400. Zu I. Nr. 5201 von 1897. Concurs=Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung von einem erledigten Theresianischen Militär¬ Waisen =Stiftungsplatz für Knaben der Concurs ausgeschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 34 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes¬ Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Knaben, dem Armuthszeugnisse, Impfungs¬ zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 1. December 1897 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen. Später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im October 1897. Steyr, den 19. October 1897. Z. 15.464. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Arbeitsbuch=Verlust. Pürstinger Franz, im Jahre 1879 in Garsten geboren und dahin zuständig, hat angeblich am 8. October 1897 auf dem Wege von Steyrdorf nach Garsten sein von der Gemeinde=Vorstehung Garsten am 4. October 1897, Nr. 573, ausgefertigtes und von hieramts am 6. October d. J. mit einer einjährigen Reisebewilligung für Oesterreich¬ Ungarn und Deutschland versehenes Arbeitsbuch verloren. Dies wird behufs Hintanhaltung eines Missbrauches bekanntgegeben. Steyr, am 18. October 1897.

4 Z. 15.098. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. October bis 10. October 1897. 1. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Florian. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche: 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Traunkirchen, Ortschaft Viechtau. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub; Gemeinde Molln, Ortschaft Ramsau; Ge¬ meinde Pettenbach, Ortschaften Mitterndorf, Pratsdorf, Pettenbach. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Rohr, Ort¬ schaft Krottendorf. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Hof. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitz¬ dorf, Ortschaft Bach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Tragwein. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaften Maidorf, Voitsdorf; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Droißendorf. 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Penne¬ wang; Gemeinde Steinhaus, Ortschaft Oberhart. Steyr, am 21. October 1897. Verzeichnis. A. von Gewerbe= und Concessionsverleihungen pro September 1897. 1. Josef Binder, Dienstmanngewerbe in Markt und Land Kremsmünster. 2. Johann Mairhofer, Krämerei in Mairdorf Nr. 14, Gemeinde Ried. B. Gewerberücklegungen pro September 1897. 1. Johann Pabinger, Hufschmiedgewerbe in Egen¬ dorf Nr. 5. 2. Franz Wieser, Wirtsgewerbe in Allhaming Nr. 2. 3. Alois Buchmeisser, Bier= und Weinschank in Weißwasser Nr. 2, Gemeinde Weyer, Land. 4. Josef Pickl, Hufschmiedgewerbe in Nöstlbach Nr. 20, Gemeinde St. Marien. 5. Virgilius Lohner, Wirtsgewerbe in Unterlaussa Nr. 60, Gemeinde Weyer, Land. 6. Anton Pfaffenhuber, Steinmetzgewerbe in Ebersegg Nr. 1, Gemeinde St. Ulrich. 7. Anna Lohner, Wirtsgewerbe in Unterlaussa Nr. 60, Gemeinde Weyer, Land. 8. Maria Scheinöcker, durch Pächter Franz Stau¬ dinger, Wirtsgewerbe in Neuhofen Nr. 51. 9. Johann Mair, Gastgewerbe in Ried Nr. 6. 10. Franz Klinglmayr, Wirtsgewerbe in Voitsdorf Nr. 28, Gemeinde Ried. Der k. k.Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. S Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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