Amtsblatt 1897/39 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. September 1897

3 Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Linzervorstadt; Gemeinde Laimbach, Ortschaft Unter¬ laimbach; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen: Gemeinde Wilhering, Ortschaft Appersberg. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Pfarrkirchen; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Strienzing. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Steyr, am 27. September 1897. Z. 13.828. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verzeichnis der zur Durchführung des Lungenseuche¬ Tilgungsverfahrens für den Bezirk Steyr (Land) be¬ stimmten Schätzmanner. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. September 1897, Z 14.608/II, wird hiemit in Gemäßheit des § 7 des Gesetzes vom 17. August 1892 (R.=G.=Bl. Nr. 142) über die Abwehr und Tilgung der Lungen¬ seuche der Rinder und der hiezu erlassenen Durchführungs¬ Bestimmungen vom 25. September 1892 (R.=G.=Bl. Nr. 166) das vom oberöster. Landesculturrathe übermittelte Verzeichnis der zur Durchführung des Lungenseuche=Tilgungsverfahrens für den hieramtlichen Bezirk auf die Dauer von drei Jahren namhaft gemachten Schätzmänner den Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnis gebracht. Steyr, am 22. September 1897. Verzeichnis der Schätzmänner. — Politischer Bezirk Steyr (Land). Gerichtsbezirk Kremsmünster. Gemeinde Eberstallzell: Michael Eckmair, Oekonom am Pfannengut zu Eberstall¬ zell Nr. 6.— Bad Hall: Josef Mittermayr, Höllhuber, Oeko¬ nom in Furtberg Nr. 2. — Kremsmünster (Land): Florian Mitterbauer, Besitzer des Ehrenstorfergutes zu Mairdorf. — Kremsmünster (Markt): Johann Haberfellner, Gasthof= und Brauereibesitzer zu Kremsmünster Nr. 26. — Pfarrkirchen: Josef Obermair, Forster, Oekonom zu Mühlgrub Nr. 51. — Ried: Michael Straßmair, Voglhuber in Ried. — Rohr: Johann Hieslmair, Ormüller und Bürgermeister zu Unter¬ rohr. — Sipbachzell: Franz Gatterbauer, Schoibenmair, Oekonom zu Leombach Nr. 4.— Wartberg: Simon Humer, Mayr zu Wartberg Nr. 63. Gerichtsbezirk Neuhofen. Gemeinde Allhaming: Georg Kötsdorfer, Besitzer des Dornauergutes zu Allhaming. Kematen: Josef Zachl, Gastwirt und Oekonom in Kematen. — St. Marien: F. Datzesberger, Fleischhauer und Oekonom in St. Marien. — Neuhofen: Josef Zeilinger, Besitzer des Zehethofergutes zu Neuhofen. — Piberbach: Ignaz Ziehesberger, Oekonomiebesitzer zu Piberbach. — Pucking: Josef Waldl, Besitzer der Traunmühle in Hasenufer. Weißkirchen: Johann Thalhuber, Oekonom am Bricklberg zu Weißkirchen Nr. 18. Gerichtsbezirk Steyr. Gemeinde Aschach: Eduard Garstenauer, Besitzer des Kletzmayrgutes in Aschach. — Garsten: Roman Neubacher, Förster zu Garsten. — Gleink: Johann Schützenhofer, Gattermayr zu Stein. — Losenstein¬ leithen: Franz Leeb, Kapferbergergut zu Wolfern. — Sier¬ ning: Josef Lettner, Seifenfabrikant und Oekonom in Sierning. — Stadt Steyr: Anton Jäger v. Waldau, Brauer in Ort. — Ternberg: Johann Garstenauer, Mayr zu Proß in Mayreben. — Thanstetten: Franz Kainrad, Hollbauer zu Hilbern Nr. 8 in Thanstetten. — St. Ulrich: Josef Eder, Grabenhofer in St. Ulrich. Gerichtsbezirk Weyer. Gemeinde Gaflenz: Matth. Niederthanner, Oekonom in Neudorf Nr. 20. — Laussa: Franz Sonnleitner, Oekonom zu Laussa Nr. 23. — Losen¬ stein: Candidus Gruber, Oekonom zu Losenstein Nr. 71. Neustift: Seraphin Derfler, Hausbesitzer zu Neustift Nr. 1. — Großraming: Ludwig Forster, Oekonom zu Ober=Pleissa Nr. 6. Reichraming: Peter Stieglecker, Oekonomiebesitzer zu Arzberg Nr. 29. — Weyer: Michael Garstenauer, Oekonom zu Au Nr. 10. Z. 13.938. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Gewerberechte der Friseure und Perückenmacher. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 4. September l. J., Z. 23.340, infolge eines Recurses nachfolgende Entscheidung zu fällen: Die Beantwortung der Frage, ob Friseure, bezw. Perückenmacher auf Grund ihres Gewerbebefugnisses be¬ rechtigt sind, Puppenkörper mit Perücken aus natürlichen Haaren feilzubieten, setzt in ihrem Wesen die Lösung der Frage, ob der erwähnte Artikel als Erzeugnis der gedachten Gewerbe angesehen werden kann, voraus. Das Friseurgewerbe im engeren Sinne ist überhaupt kein Erzeugungs=, sondern ein Dienstgewerbe und kann sohin bei denselben im vorliegenden Falle von dem, den Pro¬ ductionsgewerben in Ansehung ihrer Erzeugnisse zustatten kommenden Verkaufsrechte keine Rede sein. Dagegen ist das mit dem Friseurgewerbe in Ver¬ bindung stehende Gewerbe der Perückenmacher zweifellos ein Erzeugungsgewerbe, doch ist — soweit Perücken in Betracht kommen — die Perücke als das fertig gestellte Endproduct dieses Gewerbes, auf welches allein das oben erwähnte, von dem Gesetzgeber den Erzeugern eingeräumte Handelsrecht Bezug haben kann, anzusehen. Es ist sohin die eingangs erwähnte Frage nach dem Umfange des Verkaufsrechtes der Friseure und Perücken¬ macher verneinend zu beantworten, zumal ein Puppen¬ körper, auch dann, wenn er eine aus natürlichen Haaren hergestellte und vom Perückenmacher befestigte Perücke be¬ sitzt, sich als das Erzeugnis eines von dem Gewerbe des Perückenmachers gänzlich verschiedenen Gewerbszweiges darstellt, da doch das Spielzeug selbst und nicht einzelne an demselben angebrachte Ausstattungs=Gegenstände die Hauptsache und der eigentliche Gegenstand des Verkehres sind. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 18. September l. J., Z. 15.317/I, setze ich die Ge¬ meinde=Vorstehungen mit Beziehung auf den h. ä. Erlass vom 20. Mai l. J., Z. 7163, A.=Bl. Nr. 21, behufs Ver¬ ständigung der bezüglichen Genossenschaften in die Kenntnis. Steyr, 23. September 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verl shauptmannschaft Stey uckerei in St

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