2 29. Mai 1895, Z. 7029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Aufschluss. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht) gilt § 92, Punkt 7 der Wehrvorschriften. Die gemeindeweisen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen sind mit 30. November l. J. abzuschließen und ohne Termins=Ueberschreitung bis längstens 10. December l. J. mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hieher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde=Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buch¬ druckereien in Steyr bestellen, damit sie rechzeitig in den Besitz derselben gelangen. Nachdem im verflossenen Jahre einige Gemeinden des Bezirkes obigen Termin zur Vorlage der Stellungsver¬ zeichnisse nicht eingehalten haben, und hiedurch eine bedeu¬ tende Verschleppung der h. ä. Amtshandlungen behufs Vorbereitung des Stellungsoperates entstand, erwarte ich euer um so bestimmter die terminmäßige Vorlage des Stellungsoperates, als ich sonst die Herren Vorsteher jener Gemeinden, welche den gesetzten Termin etwa wieder nicht einhalten sollten, persönlich zur Verantwortung zu ziehen genöthigt wäre. Steyr, am 25. September 1897. Z. 13.950. Nr. 5547/E. Concurs=Ausschreibung. Zur Betheilung mit einer zeitlichen Unterstützung aus der ersten Stiftung des Lorenz Ritter von Dittrich für das Jahr 1898 wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Auf diese Stiftung haben vor dem Feinde ver¬ wundete Invalide Anspruch. Im Gesuche ist anzugeben: a) ob ledig, verheiratet, oder Witwer: b) Zahl und Alter der unversorgten Familien=Mitglieder; c) mitgemachte Feldzüge; d) erhaltene Decorationen; e) Art der erhaltenen Verwundungen und sonstige körper¬ liche Gebrechen f) seit wann im Invalidenstande: g) die vom Staate beziehenden Jahres= Einkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Die Gesuche, welchen die Patental=Verpflegs=Urkunde beizuschließen ist, sind bis längstens 1. November l. J. beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz einzubringen, da später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können. Linz, am 22. September 1897. Steyr, am 25. September 1897. Z. 13.721. An alle Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Z. 15.517/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das h. k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 11. September 1897 Z. 28.650 ex 1897, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperr¬ gebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, u. zw. 1. Aus den Regierungsbezirken: Potsdam, Magdeburg, Hildesheim und Arnsberg im Königreiche Preußen. 2. Aus der Kreishauptmannschaft Zwickau im König¬ reiche Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 16. Juli l. J., Z. 11.883/II, ver¬ ügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 48 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬ euchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 14. September 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 22. September 1897. Z. 13.893. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 9. September bis 17. September 1897. 1. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Hötzelsdorf. 2. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Florian. 3. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming. 4. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche: 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ortschaft Holzleiten. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Aisthofen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ schaften Fading, Oberbergham, Pu#ram. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Egen¬ dorf, Ortschaft Brunnern: Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Dirnberg; Gemeinde Losensteinleithen, Ortschaften Oberwolfern, Schwarzenthal; Gemeinde St. Marien, Ort¬ schaften Pichlwang, St. Marien; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Droißendorf; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaften Simmersdorf, Weyerbach. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Gassl.
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