der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1897. Steyr, am 23. September. Nr. 38. Z. 1387/B.=Sch.=R. Amts=Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Lehr¬ personen des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 9. October l. J. in Großraming stattfindenden Zweiglehrer¬ versammlung beiwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 19. September 1897. Z. 1388/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Bezirksschulrath wurde mit Erlass des h. k. k. Landesschulrathes vom 4., präs. 16. September l. J., Z. 2563, ermächtigt, jenen Lehrpersonen, welche Mitglieder des oberösterr. Lehrervereines sind, und der für den 5. und 6. October 1897 anberaumten Versammlung dieses Vereines beiwohnen wollen, den erforderlichen Urlaub zu gewähren. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, hieramts zu berichten, welche Lehrkräfte an der genannten Versammlung theilnehmen werden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 21. September 1897. Z. 13.760. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Aviso über den Kauf von Hafer. Die k. u. k. Intendanz des 14. Corps in Innsbruck hat mit Note vom 17. d. M., Nr. 3836, anher mitgetheilt, dass es 27.467 Metercentner Hafer für die Militär¬ Verpflegsmagazine in Innsbruck, Franzensfeste, Trient, Linz, Salzburg und Wels kauft. Die bezüglichen Avisi sind auf der hiesigen Amtstafel und auf den Amtstafeln in Garsten und Kremsmünster affichiert; es werden weiters die Interessenten besonders aufmerksam gemacht, dass das Usanzenheft hieramts zu jedermanns Einsicht aufliegt. Steyr, am 22. September 1897. Z. 13.682. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Ausschreibung der Dr. Wilhelm Schaup'schen Stiftung zur Förderung der Unfall=Bersicherung des Klein¬ gewerbes in Ober=Oesterreich. In der Erwägung, dass die bereits von vielen Seiten angeregte Feier des 50 jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät unseres allergnädigsten Kaisers voraussichtlich zu einer Reihe von Humanitätsacten erwünschten Anlass geben wird und in der Absicht, gerade in einer bestimmten, den heutigen gesellschaftlichen Zuständen entsprechenden Richtung ein anregendes Beispiel zu geben, hat der vormalige Reichs¬ raths=Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup zur bleibenden Erinnerung an seine nunmehr abgeschlossene öffentliche Thätigkeit ein Capital von 50.000 fl. ö. W. in einheitlicher Notenrente einer für die Unfallversicherung des Klein¬ gewerbes in Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Stiftungszinsen sollen zur theilweisen Zahlung der Unfallversicherungs=Prämien für die Betriede von Kleingewerbetreibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses, der Nationalität oder der Zu¬ ständigkeit verwendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten und bedürftigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Voraussetzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer=Vorschreibung, und zwar die mit niedriger Erwerbsteuer=Vorschreibung mit einem bis zu 75 %igen, die mit höherer Erwerbsteuer¬ vorschreibung mit einem bis zu 50 %igen Beitrage zur Unfallversicherungs= Prämie bedacht werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, auf Grund der Bestimmungen der Novelle zum Unfall¬ versicherungsgesetze freiwillig bei der Arbeiter¬ Unfall=Versicherungs=Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern lassen. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der oberwähnten Stiftung Anspruch machen, haben längstens bis Ende October 1897 die vor¬ schriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. Formularien sind bei der Gemeinde=Vorstehung erhältlich. In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrift der Zusatz anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom 1. Jänner 1898 an unter der Voraus¬ etzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr.=Schaup¬ Stiftung.“ Den Anmeldungen ist ein Mittellosigkeits=Zeugnis,
2 welches nach dem h. a. erliegenden Formulare abgefasst ist, beizuschließen. Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung angemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittel¬ losigkeits=Zeugnisses. Bewerbungen, welche nach dem 31. October 1897 einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Vorstehender Aufruf ist allgemein zu verlautbaren und insbesondere den im Gemeindegebiete befindlichen Genossenschafts=Vorstehungen kund zu machen. Steyr, 16. September 1897. Z. 13.684. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Giltigkeitsdauer der Pafsvisa russischer Vertretungen. Aus Anlass einer gestellten Anfrage über die Giltig¬ keitsdauer der Passvisa russischer Vertretungen auf Reise¬ pässen für Reisen nach Russland und die Nothwendigkeit deren Erneuerung nach Ablauf von sechs Monaten hat das k. und k. Ministerium des Aeußern auf Grund der diesfalls eingeholten Informationen bekannt gegeben, dass die Giltigkeit der consularämtlichen Visa zufolge Artikel 203 und 301 des russischen Passstatutes vom Jahre 1890 auf die Dauer von sechs Monaten fixiert ist. Innerhalb dieser Frist haben Reisende das Recht, mit demselben Visum die russische Grenze mehrmals zu passieren; nach Verlauf von sechs Monaten jedoch sind sie gehalten, vor Beginn einer abermaligen Reise nach Russland das Visum im russischen Consulate erneuern zu lassen, wodurch ihnen für weitere sechs Monate das Recht verliehen wird, die Grenze wiederholt zu überschreiten. Bei der jedesmaligen Erneuerung des Visums ist die Toxe von 3 fl. zu entrichten, welche daher von den Con¬ sulaten nicht auf einmal für die ganze Zeit der Giltigkeit des Nationalpasses, z. B. mit 18 fl. für 3 Jahre, einge¬ hoben werden darf. Zufolge hohen Erlasses des k. und k. Ministeriums des Innern vom 8. d. M., Z. 27.820, und Statthalterei¬ Erlasses vom 17. September l. J., Z. 3096/Präs., werden hievon die Gemeinde=Vorstehungen zur geneigten Verlaut¬ barung dieser Norm in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. September 1897. Z. 13.714. An die hochw. Pfarrämter und an die Gemeinde¬ Vorstehungen des Gerichts-Dezirkes Weyer. Unbefugte Hebammen betreffend. Es ist mehrfach vorgekommen, dass bei Entbindungen wegen zu großer Entfernung die Herbeiholung einer ge¬ prüften Hebamme nicht möglich war und andere Frauens¬ personen der Gebärenden Beistand geleistet haben. Nachdem jedoch diese Hilfeleistung nur für den ersten Moment zulässig ist, so entsällt hierbei durchaus nicht die Pflicht für die weitere Pflege der Wöchnerin und des neu geborenen Kindes den Beistand einer geprüften Heb¬ amme zu suchen; es sind nur diese berechtigt, bei der Function der hl. Taufe und der Eintragung der Geburt in die Matrikenbücher als Identitätszeugen zu erscheinen. Hievon werden die hochw. Psarrämter mit dem Er¬ suchen verständigt, in Hinkunft nur geprüfte Hebammen zum Taufacte zuzulassen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesen Erlass in ortsüblicher Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen mit dem Bemerken, dass gegen dawiderhandelnde Parteien mit aller Strenge die Strafamtshandlung eingeleitet werden würde. Steyr, am 18. September 1897. Z. 13.057. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Unterstützungsschwindler Matthäus Baraga und Matthias Skerl. Die Vaganten Matthäus Baraga, geboren am 21. September 1848 in Zirknitz, verheiratet, Schlosserge¬ hilfe, und Matthias Skerl, geboren im Jahre 1841 in Slemen, ledig, Bäckergehilfe, treiben sich ohne erlaubten Erwerb, beide in der Ortsgemeinde Zirknitz heimatberechtigt, in der Welt umher und verursachen dadurch, dass sie sich von den Aufenthaltsgemeinden Unterstützungen verabfolgen lassen, der Heimatgemeinde Zirknitz bedeutende Kosten. Ueber auf Einschreiten der genannten Heimatgemeinde, eitens der k. k. Landesregierung in Laibach gestelltes An¬ suchen ist zu veranlassen, dass im unterstehenden Bezirke den Genannten keine Unterstützungen auf Kosten der Heimatge¬ meinden verabfolgt werden, dieselben vielmehr im Betretungs¬ falle der Behandlung nach den Schubgesetzen unterzogen werden. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Darnachachtung in die Kenntnis. Steyr, am 15. September 1897. Z. 13.500. An alle Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Z. 15.159/II. Kundmachung betreffend die Aushebung des Verbotes der Einfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarl¬ berg nach Elsaß=Lothringen. Laut Mittheilung des Ministeriums des Aeußern vom 25. August l. J., Z. 40.616/9, hat das kaiserliche Mini¬ sterium für Elsaß=Lothringen mit der Verordnung ddo. Straßburg, den 19. Juli 1897, die Einfuhr von Rindern, Schafen und Ziegen aus Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg nach Elsaß=Lothringen wieder gestattet. Die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich = Ungarn bleibt bis auf weiteres verboten. Dies wird auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 31. August l. J., Z. 27.156, allgemein verlautbart. Linz, am 11. September 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 16. Septemper 1897.
Z. 13.499. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. September bis 10. September 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming. 2. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Hötzelsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ortschaft Liebetsberg. 3. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Florian. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim. 4. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Linzervorstadt; Gemeinde Laimbach, Ortschaft Unter¬ laimbach; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen; Gemeinde Wilhering, Ortschaft Appersberg. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ schaften Fading, Oberbergham, Pugram. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Krems¬ münster (Land), Ortschaft Dirnberg; Gemeinde Losenstein¬ leithen, Ortschaft Schwarzenthal; Gemeinde und Ortschaft Pfarrkirchen: Gemeinde St. Marien, Ortschaft Pichlwang; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Strienzing; Gemeinde Wei߬ kirchen, Ortschaften Simmersdorf, Weyerbach. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Gassl. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Asten. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Kematen; Gemeinde Sierning, Ortschaft Hilbern; Gemeinde St. Marien, Ortschaft Weichstetten. 5. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Katzbach. Steyr, am 16. September 1897. Verzeichnis der im Monate August l. J. zurückgelegten Gewerbe. 1. Josef Resl, Bäckerei in Eberstallzell Nr. 28. 2. Ferdinand Brandstetter, Spengler in Sierning Nr. 164, 3. Jobann Heininger, Fleischerei in Neuzeug Nr. 44, Gemeinde Sierning. 4. Anton Chlodeck, Schlosser in Neuzeug Nr. 63, Ge¬ meinde Sierning. 5. Franz Stöckler Bäckergewerbe in Bäckengraben Nr. 22, Gemeinde Ternberg. 6. Sophie Zwatz, durch Pächter R. Ring, Schleiferei und Poliererei in Neuzeug Nr. 64, Gemeinde Sierning. 7. Paul Barnert, Schuhmachergewerbe in Mühlbach Nr. 10, Gemeinde Garsten. 8. Alois Schober, Friseurgewerbe in Neuhofen Nr. 58. 9. Alfred Baborka, Friseurgewerbe in Kraxenthal Nr. 2, Gemeinde Garsten. 10. Josef Schernthaner, Bäckerei in Kleinraming Nr. 18, Gemeinde St. Ulrich. 11. Josef Wieser, Sattlergewerbe in Oberwolfern Nr. 29, Gemeinde Losensteinleithen. 12. Georg Lintl, Bäckerei in Neustift Nr. 7, Gemeinde Gleink. 13. Wolfgang Meisleder, Bäckerei in Wartberg Nr. 41. 14. Anton Jandl, Schneiderei in Grub Nr. 3, Land¬ gemeinde Kremsmünster. 15. Karl Moisl, Nagelschmiedgewerbe in Lausa Nr. 24. 16. Anton Falb, Schneiderei in Markt Kremsmünster Nr. 58. 17. Wolfgang Sperrer, Schneiderei in Ried Nr. 9. 18. Franz Windischbauer, Tischlerei in Mairstorf Nr. 8, Gemeinde Ried. 19. Wilhelm Steindlegger, Messerei in Trattenbach Nr. 6, Gemeinde Ternberg. 20. Josef Mauhart, Bäckerei in Neuzeug Nr. 123, Gemeinde Sierning. 21. Severin Haslinger, Schuhmacher in Neuschönau Nr. 6, St. Ulrich. 22. August Pötzl, Bürstenbinderei in Weyer Nr. 88. 23. Alexander Rohrweck, Klingschmiederei in Klein¬ raming Nr. 40, Gemeinde St. Ulrich. 24. Josef Kerbler, Messerergewerbe in Sierninghofen Nr. 90, Gemeinde Sierning. 25. Franz Schwanzar, Hafnerei in Sierning Nr. 72 a. 26. Josef Baminger, Wagnerei in Wartberg Nr. 28. 27. Josef Staudinger, Victualienhandel in Weißkirchen. Gewerbsverleihungen pro August 1897. 1. Linzer Actienbrauerei und Malzfabrik, Aufstellung eines Buffets am Bahnhofe in Neuhofen=Gries Nr. 29. 2. Georg Zahradnik, Friseurgewerbe in Bad Hall Nr. 78. 3. Franz Hilber, Seilergewerbe in Markt Krems¬ münster Nr. 41. 4. Edmund Hugo Pfotenhauer, Friseur= und Raseur¬ gewerbe in Neuzeug Nr. 124, Gemeinde Sierning. 5. Sebastian Gruber, Schuhmachergewerbe in Ried Nr. 57. 6. Franz Mair, Schuhmachergewerbe in Hierstorf Nr. 13, Gemeinde Wartberg. 7. Matthias Wimmer, legt. Hackl, Schneidergewerbe in Garsten Nr. 66. 8. Ignaz Ruschek, Bäckerei in Sipbachzell Nr. 8.
9. Franz Winter, Messerschmiedgewerbe in Neuzeug Nr. 22, Gemeinde Sierning. 10. Alexander Neuhauser, Schneidergewerbe in Sier¬ ning Nr. 228. 11. Rosa Greinstetter, Handel mit allen Gattungen Wirk= und Weißwaren und fertigen Kleidern. 12. Leopold Muckenhuber, Brunnbach Nr. 34, Ge¬ meinde Großraming. Greißlerei mit Zucker und Kaffee. 13. Franz Moser, Handel mit denaturiertem Spiritus in Neuhofen Nr. 58. 14. Paul Hoislbauer, Gemischtwarenhändler mit Salz, Kaffee, Zucker und Petroleum in Hilbern Nr. 85; Gemeinde Thanstetten. 15. Wenzel Zinterhof, Flaschenbier= und Brantwein¬ handel in verschlossenen Gefäßen in Pichlern Nr. 9, Ge¬ meinde Sierning. 16. Andreas Baumberger, Gemischtwarenverschleiß in Weigersdorf Nr. 48, Gemeinde Egendorf. 17. Karl Grammer, Victualienhandel mit Zucker und Kaffee in Markt Weyer Nr. 156. 18. Bernhard Wölfel, Natur=Blumenhandel und Blumenbinderei in Bad Hall Nr. 73. 19. Franz Steinmair, Müllergewerbe in Hammersdorf Nr. 49, Gemeinde Ried. 20. Lambert Kloffner, Viehhandel in Kleinraming Nr. 39, Gemeinde St. Ulrich. 21. Leopold Berndl, Viehhandel in Sierning Nr. 107. 22. Josef Hölzlhuber, Krämerei mit Zucker, Kaffee, Salz und Petroleum, Sierninghofen Nr. 63. 23. Johann Lichtenberger, Schuhmachergewerbe in Kleinraming Nr. 15, Gemeinde St. Ulrich. 24. Josef Auböck, Wirtsgewerbe in Saaß Nr. 8, Gemeinde Garsten. 25. Aloisia Heitzendorfer, Wirtsgewerbe in Hilbern Nr. 99, Gemeinde Thanstetten. Sonstige Veränderungen. 1. Johann Holzbauer, Maurermeistergewerbe in Tern¬ berg Nr. 24, Standortsverlegung nach Weyer Nr. 119. 2. Michael Baireder, Victualienhandel in Oberndorf Nr. 4, Gemeinde St. Marien, Standortsverlegung nach Freiling Nr. 1, Gemeinde Neuhofen. 3. Florian Schenter, Schuhmachergewerbe in Neuhofen Nr. 40, Standortsverlegung nach St. Marien Nr. 33. 4. Franz Gruber, Fassbindergewerbe in Thall Nr. 2, Gemeinde St. Marien; Standortsverlegung nach Hasenufer Nr. 3, Gemeinde Pucking. 5. Charlotte Klein, geborene Sonnenschein, Wirts¬ gewerbe in Bad Hall Nr. 33; Standortsübertragung nach Bad Hall Nr. 53. 6. Karl Mandl, Bäckerei in Ternberg Nr. 11; Ver¬ pachtung an Johann Zemeck. 7. Sparcasse Mauthausen, Wirtsgewerbe in Hilbern Nr. 28, Gemeinde Sierning; Geschäftsführer Anton Huber. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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