der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1897. Steyr, am 16. September. Nr. 37. Z. 13.376. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden Steyr, Weyer, Losenstein, Neuhofen und Krems¬ münster. Nachstehend wird die Kundmachung über die heurige Control=Versammlung des k. und k. Heeres für das Jahr 1897 im Sinne des § 36 der Wehrvorschriften, III. Theil, verlautbart mit dem Auftrage, dieselbe in jeder Gemeinde öffentlich anzuschlagen und durch sonstige öffent¬ liche Verlautbarung ortsüblich zur Kenntnis der Control¬ pflichtigen zu bringen. In ausgedehnten Ortsgemeinden ist diese Verlaut¬ barung in jeder Ortschaft, in abseits gelegenen Häuser¬ gruppen und Wohngebäuden in ortsüblich zweckmäßiger Art zu bewirken. Die Herren Gemeinde=Vorsteher der Control=Stationen haben sich mit den in der Kundmachung genannten Gast¬ haus=Inhabern wigen kostenloser Beistellung des Locales für die Control=Versammlung ins Einvernehmen zu setzen, für die Unterbringung des Control=Officiers, des Hornisten, sowie für die Verköstigung des letzteren entsprechend Sorge zu tragen. Die oben genannten k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden werden beauftragt, an den Controltagen zur festgesetzten Stunde die nöthige Assistenz zu leisten. Kundmachung betreffend die Control=Versammlungen des Heeres im Jahre 1897. Auf Grund der Bestimmung des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Theil, und im Einvernehmen mit dem k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz wird wegen der Abhaltung der Control=Versammlungen für die nichtactiven Soldaten des k. und k. Heeres und der k. und k. Kriegsmarine im Jahre 1897 verlautbart: Artikel I. Zu den Control=Versammlungen hat die nicht¬ active Mannschaft des k. und k. Heeers und der k. und k. Kriegsmarine, einschließlich der Ersatzreservisten aller Jahrgänge ohne Unterschied, ob die¬ elben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeich¬ neten Tage zu erscheinen und hiezu ihre Militärpässe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a) die Candidaten (und Zöglinge) des geistlichen Standes; b) diejenigen, welche im laufenden Jahre in activer Dienstleistung gestanden sind, oder die militärische Aus¬ bildung oder Waffenübung mitgemacht haben; c) diejenigen, welche im laufenden Jahre zur activen Dienstleistung, militärischen Ausbildung oder Waffen¬ übung eingerückt waren und krankheitshalber oder behufs Superarbitrierung wieder in das nichtactive Verhältnis versetzt wurden; d) die mit Certificat betheilten, dauernd beurlaubten Unter¬ officiere, welche in öffentlichen Bedienstungen bleibend oder provisorisch angestellt sind; e) die in Untersuchungs= oder Strafhaft Befindlichen, dann die einer Zwangs (Corrections=)Anstalt Ueberwiesenen (bedingt in Freiheit gesetzten Sträflinge); f) die mit Seereise=Bewilligungen oder mit Auslands¬ Reisepässen Betheilten, wenn sie thatsächlich eingeschifft sind oder sich im Auslande befinden; b) die zur Zeit der Control=Versamm'ung bei der k. k. Gendarmerie Dienenden; h) die dauernd Beurlaubten und Ersatzreservisten in dem Jahre, in welchem sie assentiert wurden. Jene Control=Pflichtigen, welche gemäß § 37, Punkt 12 der Wehrvorschriften, III. Theil, vom Erscheinen bei der Control=Versammlung enthoben werden wollen, haben ihre entsprechend belegten Gesuche unter Anschluss des Militär¬ passes hieramts einzubringen und es müssen die im Gesuche angegebenen Enthebungsgründe von der Gemeinde und von der politischen Bezirksbehörde (Bezirksbeamten) bestätigt sein. Artikel II. Die Control=Versammlungen finden statt: a) In Weyer in Herrn Josef Kleindels Gasthaus vormals Grammer — Montag den 4. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift und Weyer sich auf¬ haltenden nichtactiven Soldaten des Heeres und der Kriegsmarine: b) in Losenstein im Gasthause des Herrn Johann Wenk — Dienstag den 5. October um 9 Uhr früh für die Controlpflichtigen der Gemeinden Laussa, Losenstein und Reichraming; c) in Steyr im Casino in Reichenschwall — Freitag den 8. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Losen¬ steinleithen und Ternberg sich aufhaltenden Controlpflichtigen und Samstag den 9. October um 9 Uhr früh für die Controlpflichtigen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und St. Ulrich; d) in Neuhofen im Gasthause des Herrn Alois Jenner Montag den 11. October um 9 Uhr früh für
2 alle im Gerichtsbezirke Neuhofen sich aufhal¬ tenden Controlpflichtigen: e) im Markte Kremsmünster im Gasthause des Herrn Emilian Schuel — Dienstag den 12. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Eberstall¬ zell, Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried, Rohr und Sippachzell und am Mittwoch den 13. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Wart¬ berg, Markt und Land Kremsmünster sich auf¬ haltende Mannschaft. Artikel III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei der Heeres=Controle gegen¬ wärtig zu sein, die Controlpflichtigen, nach Aufenthalts¬ orten gesammelt, vorzuführen und das Evidenz=Verzeichnis, Meldebuch und den Aufenthalts=Veränderungs=Ausweis mitzubringen. Artikel IV. Die Controlpflichtigen werden zum rechtzeitigen Er¬ scheinen mit dem Bemerken aufgefordert, dass die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole im Standorte des Ergänzungs=Bezirks=Commandos zu erscheinen verpflichtst sind und überdies, insofern sie sich nicht zu rechtfertigen vermögen, der Bestrafung nach den militärischen Disciplinar=Vorschriften unterliegen. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. August bis 2. September 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming. 2. Milzbrand. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Hötzelsdorf. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ort¬ schaft Liebetsberg. 3. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim; Gemeinde und Ortschaft St. Florian. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster. Artikel V. 4. Rauschbrand der Rinder. Nachcontrole. Dieselbe findet am 11. und 12. November um 9 Uhr vormittags in der Fabrikskaserne in Linz statt. Steyr, 14. September 1897. Z. 13.497. An die löbl. k. k. Bahnstationsämter der k. k. Staatsbahnen, dann an die löbl. Bahnstations¬ ämter der Steyrthal- und Kremsthalbahn. Vorstehende Kundmachung über das Einberufen der nichtactiven Mannschaft des k. und k. Heeres und der k. und k. Kriegsmarine zu den Control=Versammlungen wird im Sinne des § 26, Punkt 6 der Wehrvorschriften, III. Theil, mitgetheilt. Steyr, 15. September 1897. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Rosenau. 5. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Laimbach, Ort¬ schaft Unterlaimbach. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Asten. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ schaften Fading, Pupram, Oberbergham. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Kematen; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Dirn¬ berg; Gemeinde und Ortschaft Pfarrkirchen; Gemeinde St. Marien, Ortschaften Pichlwang, Weichstetten; Gemeinde Sierning, Ortschaft Hilbern; Gemeinde Weißkirchen, Ort¬ schaften Simmersdorf, Weißkirchen. Z. 13.312. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Handbuch der Thiersenchen=Gesetzgebung. Von den städtischen Thierärzten Anton Toscana und August Postolka in Wien ist im Verlage der Buchhandlung Moriz Perles in Wien die zweite, vermehrte Auflage „Handbuch der Thierseuchen=Gesetzgebung“ herausgegeben worden. Infolge Auftrages der h. k. k. oberöst. Statthalterei in Linz vom 27. August l. J., Z. 14342/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen hievon in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 13. September 1897. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ort¬ schaft Runtzing; Gemeinde und Ortschaft Pasching. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstall¬ zell, Ortschaft Itiensam; Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Loibingdorf. 6. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Katzbach. Erlöschen der Seuche. Z. 13.147. An die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Kronau. Steyr, am 11. September 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: zur Kenntnisnahme. Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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