Amtsblatt 1897/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. September 1897

Statthalterei=Erlasses vom 22. August l. J., Z. 13.825/II, werden die Gemeindevorstehungen hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, allfällige Auswanderungslustige vor der Auswanderung nach diesem Staate zu warnen. Steyr, am 25. August 1897. Z. 10.813. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Praxis=Entziehung der Hebamme Hörstelhofer. Laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 10. Juli l. J., Z. 56.366, wurde die in Ober-Laa bisher wohnhaft gewesene Hebamme Pauline Hörstelhofer mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Straf¬ sachen in Wien vom 21. Mai 1879, Z. 24.543, wegen Verbrechens der Mitschuld an der Abtreibung der Leibes¬ frucht nach §§ 5, 144 und 145 St.=G. zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von 3 Jahren, verschärft mit einem Fasttage monatlich, verurtheilt und wurde der Genannten mit Erlass der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha vom 15. Juni 1897, Z. 15.787, im Sinne des § 26 des St.=G., die Berechtigung zur Aus¬ übung der Hebammenpraxis entzogen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 18. v. Mts., Z. 12.002/V, zur Verhütung eventuellen Missbrauches mit dem Diplome der Genannten in Kenntnis. Steyr, am 28. August 1897. Z. 12.257. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. August bis 17. August 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Weißwasser. 2. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ebensee, Ortschaft Lahnstein. 3. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Florian; Gemeinde und Ortschaft Ottensheim. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft Moos. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Pabneukirchen, Ort¬ schaft Niederschweineredt. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Ittensam: Gemeinde und Ortschaft Kematen; Gemeinde St. Marien, Ortschaft Weichstetten. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Thalheim, Ortschaft Bergerndorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Liebenau, Schanz. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Leonstein; Gemeinde und Ortschaft Steinbach. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Erd¬ mannsdorf. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Ittensam; Gemeinde Gleink, Ortschaft Neustift; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Julianaberg. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim. 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Kronau. 6. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Kleinreifling. Steyr, am 23. August 1897. Z. 12.247. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 13.850|II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr mit Niederösterreich. Mit Rücksicht auf den günstigeren Seuchenstand in Niederösterreich findet die k. k. Statthalterei die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 30. Mai d. J., Z. 9122, verfügte Beschränkung im Verkehre mit Wiederkäuern und Schweinen aus diesem Kronlande nach Oberösterreich außer Wirksamkeit zu setzen und nur mehr das Verbot der Einfuhr von Lauser= (Handels=) Schweinen aus ganz Niederösterreich mit Ausnahme der politischen Bezirke Amstetten, Zwettl und Stadt Waidhofen an der Ybbs aufrecht zu erhalten. Diese Verfügung tritt mit dem Tage der Verlaut¬ barung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, am 17. August 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 23. August 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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