der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 34. Z. 12.390. An die Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage. Ich werde am Dienstag den 31. August 1897 von 8 ½ Uhr früh an im Blasl'schen Gasthause in Losenstein, am Samstag den 4. September 1897 von 9 ½ Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei des Marktes Weyer, am Samstag den 11. September 1897 von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen und am Samstag den 18. September 1897 ebenfalls von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Markt Kremsmünster Amtstage halten. Hievon setze ich die Herren Gemeindevorsteher wegen sogleicher Verlautbarung und Intervenierung in die Kenntnis. Steyr, am 24. August 1897. Z. 12.318. An die Gemeinde-Vorstehungen. Bezirkshilfscomité. Im Grunde des Aufrufes des Landeshilfscomités vom 11. August l. J. wird hiemit bekanntgegeben, dass sich das darin betonte Bezirkshilfscomité heute constituiert hat und demselben nachfolgend genannte Persönlichkeiten angehören, als: 1. Hugo Ritter v. Hebenstreit, Statthaltereirath und Bezirkshauptmann, als Vorsitzender. 2. Leopold Erb, k. k. Professor und Reichsraths¬ abgeordneter in Steyr. 3. Erasmus Schönlechner, Gemeinde¬ vorsteher der Landgemeinde Weyer und Landtagsabgeordneter. 4. Karl Wiesner, Gemeindevorsteher in Sierning. 5. Georg Gunitzberger, Gemeindevorsteher in St. Ulrich. 6. Georg Hathaller, Gemeindevorsteher in Kremsmünster. 7. Peter Gluck, Gemeindevorsteher in Weißkirchen. 8. Georg Mayr, Gemeindevorsteher in Neuhofen. 9. Jakob Domandl, Bezirks¬ secretär i. P. in Steyr. Unterstützungsgesuche sind an dieses Bezirkscomité in Steyr (Bezirkshauptmannschaft) zu richten. Steyr, 23. August 1897. Z. 11.993. Kundmachung betreffend die Wahlen in die Erwerbsteuer=Commissionen. Zufolge Erlasses des Präsidiums der k. k. Finanz¬ Direction in Linz vom 16. August 1897, Z. 1048 F. Pr., wird bekannt gemacht, dass die Wahltage für die Wahlen in die zufolge des § 16 des Gesetzes vom 25. October 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220, aufzustellenden Erwerbsteuer¬ Commissionen auf nachstehende Weise festgesetzt werden: 1897. 1. a) Für unmittelbare Wahlen in die Commissionen der III. Classe des Veranlagungsbezirkes Stadt Steyr mit dem Wahlorte Steyr auf den 1. October 1897; b) die IV. Classe des Veranlagungsbezirkes Stadt Steyr mit dem Wahlorte Steyr auf den 2. October 1897. 2. Für die Wahlmännerwahlen zu den Commissionen der III. Classe des Veranlagungsbezirkes Steyr (Land) in den Wahlorten Neuhofen, Kremsmünster, Steyr und Weyer, sämmtlich auf 27. September 1897. 3. Für die Wahlmännerwahlen zu den Commissionen der IV. Classe des Veranlagungsbezirkes Steyr (Land) in den Wahlorten Neuhofen, Kremsmünster, Steyr und Weyer, sämmtlich auf den 28. September 1897. 4. Für die Wahlen der Commissionsmitglieder und deren Stellvertreter durch die Wahlmänner für die Com¬ mission der III. Classe des Veranlagungsbezirkes Steyr (Land) mit dem Wahlorte Steyr auf den 12. October 1897. 5. Für die Wahlen der Commissionsmitglieder und deren Stellvertreter durch die Wahlmänner für die Com¬ mission der IV. Classe des Veranlagungsbezirkes Steyr (Land) mit dem Wahlorte Steyr auf den 13. October 1897. Im Grunde des § 18 des Gesetzes vom 25. October 1896, R.=G.=Bl. Nr. 20, sind in den Steuerbezirken Neu¬ ofen in der III. Classe 2, in der IV. 21, Kremsmünster in der III. Classe 3, in der IV. 33, Steyr in der III. Classe 4, in der IV. 50 und Weyer in der III. Classe 3, in der IV. 22 Wahlmänner zu wählen. Die Zahl der durch die Wahlmänner zu wählenden Commissionsmitglieder und deren Stellvertreter ist folgend fixiert: Für den Veranlagungsbezirk Steyr (Stadt) in der III. und IV. Classe je 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter, für den Veranlagungsbezirk Steyr (Land) in der III. Classe je 2 Mitglieder der Commission und Stellvertreter, in der IV. Classe je 4 Mitglieder und Vertreter. Das active Wahlrecht steht den Erwerbsteuerpflichtigen zu, die sich im Vollgenusse der bürgerlichen und politischen Rechte befinden. Wählbar sind dagegen jene Erwerbsteuer¬ pflichtigen männlichen Geschlechtes, bezw. jene leitenden Betriebsbeamten, die das 24. Jahr zurückgelegt haben und sich im Vollgenusse der bürgerlichen und politischen Rechte besinden. Den Wählern wird angerathen, sich vor der Aus¬ füllung der Stimmzettel über die Zugehörigkeit des zu Wählenden zum betreffenden Wahlkörper, bezw. bei den directen Wahlen und den Wahlen der Commissionsmitglieder durch Wahlmänner über die Zugehörigkeit zur betreffenden Steuergesellschaft Gewissheit zu verschaffen. Steyr, am 26. August.
2 Die Stimmzettel sind entweder persönlich dem Wahl¬ commissär zu überreichen oder unter Anschluss der Wähl¬ legitimation durch die Post an den Wahlcommissär ein¬ zusenden. Auf jedem Stimmzettel, der eigenhändig oder bei juridischen Personen vom gesetzlichen oder von dem nach den gesellschaftlichen Bestimmungen berufenen Vertreter zu unterfertigen ist, sind so viele Namen zu verzeichnen, als von dem Wahlkörper Commissionsmitglieder, bezw. Stell¬ vertreter zu wählen sind. Anstatt verloren gegangener oder unbrauchbar gewor¬ dener Stimmzettel werden auf Verlangen von der zur ersten Ausfertigung berusenen Steuerbehörde oder am Tage der Wahl von dem Wahlcommissär andere Stimm¬ zettel ausgefolgt. Die in dem Wahlorte Steyr für den Landbezirk Steyr vorzunehmenden Wahlen finden in dem Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft (II. Stock), die in den Steuer¬ bezirken Neuhofen, Kremsmünster und Wiyer in der Gemeinde=Kanzlei am Sitze des betreffenden Steueramtes während der Tagesstunden von 8—12 Uhr statt. K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr als Steuer¬ behörde I. Instanz am 18. August 1897. Z. 12.087. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Truppenkörperweise Eintheilung der heuer assen¬ tierten Reeruten. Infolge Mittheilung des k. und k. Ergänzungs=Be¬ zirks=Commandos Nr. 14 vom 16. August 1897, Nr. 4734, wird die truppenkörperweise Eintheilung der heuer assen¬ tierten Recruten, welche innerhalb der Abschluss Los=Nummer entfallen wie folgt verlautbart: Infanterie=Regiment Nr. 14: Los Nr. 9, 16, 21, 26, 31, 40, 49, 62, 64, 97, 100, 113, 154, 157, 181, 182, 194, 203, 207, 228, 242, 249, 266, 277, 279, 280, 293, 297, 298, 300, 310, 322, 333, 335, 337, 339, 342, 347, 349, 350, 353, 385, 387, 388, 391, 393, 396, 397, 443, 455, 456, 457, 478, 479, 480, 483, 484. Dragoner=Regiment Nr. 4: Los Nr. 38, 43, 71, 83, 84, 85, 93, 94, 102, 105, 106, 124, 127, 132, 144, 151, 158, 176, 223, 253, 257, 265, 290, 307, 356, 398, 424, 425, 436, 473. Divisions=Artillerie=Regiment Nr. 40: Los Nr. 29, 89, 153, 163, 172, 206, 250, 252, 315, 357, 371, 389, 428, 461. Gebirgs=Batterie=Division: Los Nr. 32, 50, 137, 156, 195, 295, 366. Festungs=Artillerie=Bataillon Nr. 1: Los Nr. 11, 17. Pionnier=Bataillon Nr. 2: Los Nr. 77. Train=Division Nr. 14: Los Nr. 175, 189, 193, 205, 208. Sanitäts=Truppe: Los Nr. 219, 235, 305, 329, 380. Evidenz=Verpflegs=Magazin Innsbruck: Los Nr. 81, 460, 465. Gestütsbranche: Los Nr. 162, 221. E. F. F. J. B. 10: Los Nr. 301. Eisenbahn= und Telegraphen=Regiment: Los Nr. 384. E. F. D. A. R. Nr. 6: 449. In die Reserve des Divisions=Artillerie=Regiment Nr. 40: Los Nr. 284/I. Gebirgs=Batterie=Division: Los Nr. 438/I. Sanitäts=Truppe: Los Nr. 20/I, 95/I, 57/II, 109/II, 206/II, 415/II. Evidenz=Verpflegs =Magazin Innsbruck: Los Nr. 152/II, 258/II, 324/II. Pionnier=Baiaillon Nr. 2: Los Nr. 477/II. Als Recruten für die k. k. Landwehr entfallen: Los Nr. 486/I, 487, 494, 499, 503, 504, 507, 509, 513, 516, 518, 519, 521, 523, 532, 544, 546, 547; II. Classe 1, 27 und 28. Alle übrigen Los=Nummern der II. und III. Classe entfallen als überzählig in die Ersatz=Reserve. Steyr, am 21. August 1897. Z.12.002. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorzeitige Beurlaubungen activ dienender Soldaten und Landwehrmänner aus Ursache der Hochwasserschäden finden 'nicht statt. Um einer Irreführung der Gemeinden und hiedurch ungerechtfertigten Eingaben derselben vorzubeugen, werden laut Erlass der h. k. k. Statthalterei vom 14. August, Z. 13.886, über das vom XIV. Corps=Commando gestellte Ersuchen die durch das jüngste Hochwasser geschädigten Gemeinden zur weiteren Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt, dass die Reservisten und nicht activen Landwehrmänner dieser Gemeinden von der dies¬ jährigen Waffenübung enthoben werden, dass jedoch eine vorzeitige Beurlaubung der Mannschaft des dritten Präsenz¬ jahres nicht stattfinden kann. Steyr, am 20. August 1897. Z. 12.001. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Gewerbeberechtigung der Glaser. Die k. k. o. ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 1. April 1897, Z. 3292, im Grunde des § 36 der Ge¬ werbegesetznovelle vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39, nach Einvernahme der Handels= und Gewerbekammer und der betheiligten Genossenschaften entschieden, wie folgt: Zur Verfertigung von Rahmen ist der Glaser grund¬ sätzlich nicht berechtigt. Daraus ergibt sich, dass er auch nicht zum Handel mit solchen, geschweige denn zum Handel mit Bildern unter Glas und Rahmen berechtigt ist, letzteres umsoweniger, als der Handel mit Bildern überhaupt an eine Concession gebunden ist. Ausnahmsweise kann der Glaser dann Rahmen herstellen, wenn es sich um die ihm zur Verglasung übergebenen Bilder handelt und der Wert des Glases den des Rahmens übertrifft, soweit ersteres die Hauptsache ist, wie es bei einfachen Waschgoldleisten vorkommt, weil den Kunden nicht zugemuthet werden kann, hiebei zwei verschiedene Gewerbsleute in Anspruch zu nehmen. Nach dem Stande der derzeitigen Gesetzgebung kann der Glaser unter Berücksichtigung des alten und allgemeinen Herkommens zum Verkaufe von Heiligenstatuetten unter Glasstürzen nur dann berechtigt erscheinen, wenn es sich nicht um artistische Erzeugnisse handelt, deren Handel an eine Concession gebunden ist und das Wertverhältnis der Statuette zum Glassturz ein solches ist, dass der Wert des letzteren jenen der ersteren übersteigt, endlich wenn die Statuette selbst Glasware ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen
k. k. Statthalterei vom 31. Juli 1897, Z. 12568/I, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 18. August 1897. Z. 12 473. An alle Gemeinde-Vorstehungen, in welchen Spitäler und Armenhäuser sind. Wohlfahrts=Ausstellung 1898. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juli 1897, Z. 10.562/V, einen Fragebogen zugefertigt mit dem Auftrage, die Daten über die dort befindlichen Kranken= oder Armen¬ häuser durch die Herren Gemeindeärzte in den betreffenden Rubriken ausfüllen zu lassen und denselben sodann um¬ gehend wieder anher vorzulegen. Steyr, 24. August 1897. Z. 12.165. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ziehung der Lotterie für das goldene Kreuz. In letzterer Zeit mehren sich die Anfragen, betreffend die Ziehung der Lotterie für das goldene Kreuz. Gemäß der vom hohen k. k. Finanzministerium ertheilten Genehmigung hat die Ziehung noch im laufenden Jahre stattzufinden. Mit Rücksicht auf das bisher nicht sehr befriedigende Resultat des Losvertriebes und den infolgedessen nur sehr langsam sortschreitenden Trefferankauf lässt sich schon jetzt voraus¬ sehen, dass die Ziehung erst gegen Ende des Jahres wird erfolgen können. Der Ziehungstag kann noch nicht bestimmt festgesetzt werden, doch wird dessen Bekanntgabe zuverlässig rechtzeitig erfolgen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 17. August l. J., Z. 319, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, für die geeignete Verbreitung dieser Mittheilung Sorge zu tragen. Steyr, 21. August 1897. Z. 12.253. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Unterstützungsschwindler Johann Maciarz. Zufolge h. Statthalterei=Erlasses vom 18. August l. J., Z. 13.405/II, treibt sich der in Niedary (Bezirk Bochnia) heimat¬ berechtigte, im Jahre 1848 geborene Jakob Maciarz mit seiner Gattin Julie, geb. Marszalek, und einem 1½jährigen Kinde arbeits= und beschäftigungslos herum und lässt sich von einzelnen Gemeinden Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Niedary verabreichen. So erhielt derselbe in verhältnismäßig kurzem Zeitraume Unter¬ stützungen: a) am 23. April 1897 vom Stadtmagistrate in Stanislau 4 fl., b) am 28. April 1897 vom Stadtmagistrate in Kolomea 2 fl., c) am 5. Mai 1897 vom Stadtmagistrate in Czernowitz 10 fl. ö. W., und es unterliegt keinem Zweifel, dass er auch in anderen Ländern sich herumtreiben und von einzelnen Gemeinden Unterstützungen zu Lasten seiner Heimatsgemeinde zu erschleichen versuchen wird. Die Gemeinde=Vorstehungen werden sonach auf das genannte Individuum zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, damit demselben im Falle seines Erscheinens Unterstützungen nicht ertheilt werden. Steyr, den 22. August 1897. Z. 11.915. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. August bis 10. August 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming; Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Weißwasser. 2. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim. 3. Rauschbrand der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Kleinreifling. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Liebenau, Schanz. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Leonstein; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Pabneukirchen, Ort¬ schaft Schweineredt. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Ittensam; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Julianaberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaften Ahorn, Ischl. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Heiligenkreuz, Krift; Gemeinde und Markt Kremsmünster; Gemeinde Ried, Ortschaften Ried, Weigersdorf: Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Rappersdorf; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Graßing. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Neulust. 5. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim. 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Kronau. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Oswald, Ort¬ schaft Wippl; Gemeinde Lasberg, Ortschaft Meierhof. Steyr, am 21. August 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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