Amtsblatt 1897/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. August 1897

Z. 11.505. An alle Gemeinde=Vorstehungen insbesondere des Gerichtsbezirkes Kremsmünster¬ Neuhofen. Nachdem in mehreren Gemeinden schon dermalen, dann am Schlusse dieses Monates wie anfangs September Truppen¬ bewegungen, respective Schlufsmanöver zur Durchführung kommen, werden über Anregung der Militärbehörde die Gemeinde= Vorstehungen aufgefordert, jene Brücken und Durchlässe, welche hiebei in Betracht kommen könnten Strecke Kremsmünster, Ried bis Voitsdorf — und für den Verkehr nicht volle Sicherheit bieten dürften, herstellen, ev. für die Passierung schwerer Fuhrwerke und Geschütze ver¬ stärken zu lassen. Wo dies aus irgend welchen Gründen bis Ende dieses Monats nicht durchzuführen möglich wäre, ist dieser Umstand mit genauer Bezeichnung der unpassier¬ baren oder nur für Geschütze nicht passierbaren Stellen bis 25. d. M. hieher zu berichten. Steyr, am 9. August 1897. Z. 11.058. An alle Gemeinde-Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Auswanderung nach Nordamerika. Es existiert in den Vereinigten Staaten Nordamerikas eine Anzahl von Land=Gesellschaften, die durch ihre Agenten in Europa alles aufbieten, um Bauern — besonders solche, die einiges Geld besitzen — zur Auswanderung und zum Ankauf ihrer Grundstückr zu bewegen. Zu diesem Behufe werden in den Landdistricten Auf¬ rufe und zuweilen illustrierte Prospecte vertheilt, welche zwar günstige Beschreibungen der betreffenden Colonien enthalten, dabei aber eine Anzahl von Thatsachen verschweigen, welche die wirklichen Verhältnisse in ganz anderem Lichte erscheinen lassen. Wenn zum Beispiele behauptet wird, dass die ange¬ botenen Ländereien fabelhaft billig, dass das Klima gut, der Boden fruchtbar, der Vorrath an Holz, Wasser und Wild reichlich seien und ähnliches mehr, lässt sich das alles nicht leugnen. Was aber im Prospect nicht erwähnt wird und dennoch Thatsache bleibt, ist in den meisten Fällen, dass die betreffenden Ländereien aus Urwald bestehen, der erst abge¬ holzt und urbar gemacht werden muss, um demselben in 2 bis 3 Jahren ein kärgliches Erträgnis abringen zu können, dass es weit und breit keine Gelegenheit gibt, um sich nöthigenfalls einen geringen Nebenerwerb zu sichern, oder dass der europäische Ansiedler mit Negerarbeit und Negerlohn zu concurrieren hat, gegen die er nicht auskommen kann, dass das Holz zwar für ihn nützlich sein kann, aber absolut keinen Geldwert hat, dass das Wild zum großen Theile nur da ist, um die Nutzthiere zu rauben und zu vernichten. Diese Prospecte sind also darauf angelegt, den Aus¬ wanderer irre zu führen, ohne ihm Anhaltspunkte zu geben, um gegen die betreffende Gesellschaft sich rechtlichen Schutz und Schadenersatz zu sichern. Es ist in der letzten Zeit wiederholt vorgekommen, dass Emigranten aus der österr.=ungar. Monarchie unter den geschilderten Verhältnissen nach 1 bis 1 ½ Jahren schwerer Arbeit und einer harten, freudenlosen Existenz, ferne von der Heimat, dem Ruine preisgegeben waren, nachdem sie ihr Capital von einigen tausend Gulden eingebüßt hatten. Mit Rücksicht darauf muss die Landbevölkerung nicht nur vor solchen Gefahren gewarnt und geschützt werden, sondern müssen überhaupt alle Mittel angewendet werden, um besonders den Landmann, welcher dem dortigen, wilden Kampfe ums Leben beiweitem nicht gewachsen ist, vor der Auswanderung nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas abzubringen, zumal der Ackerbau gegenwärtig in Amerika unter dem Drucke ungünstiger Verhältnisse und niedriger Preise zu leiden hat. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juli l. J., Z. 12.802/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Landbevölke¬ rung in geeigneter Weise über die erwähnten, in Nordamerika bestehenden Verhältnisse zu belehren und vor der Auswan¬ derung nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu warnen. Steyr, am 5. August 1897. Z. 11.625. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Wohlfahrtsausstellung in Wien 1898. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juli 1897, Z. 10.563/V, wird jenen Gemeinde¬ Vorstehungen, in deren Gebiet sich keine Kinderbewahr¬ anstalten, Krankenhäuser, Versorgungsanstalten und sonstige in sanitärer Hinsicht bemerkenswerte Institutionen befinden, Fragebögen hinausgegeben, deren möglichst genaue Ausfül¬ lung durch die P. T. Herren Gemeindeärzte zu veranlassen ein wird. Die ausgesüllten Fragebogen sind sodann binnen 14 Tagen pünktlich anher einzusenden. Steyr, 10. August 1897. Z. 11.546. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Agnoseierung einer angeschwemmten Leiche. Am 2. August vormittags wurde in der Au nächst Thurnstorf, Gemeinde St. Valentin, vom Besitzer Johann Hiebl aus Golnstorf obiger Gemeinde, vom Hochwasser der Enns angeschwemmt, die Leiche eines circa 40 Jahre alten, gut genährten, wahrscheinlich dem Arbeiterstande angehörenden Mannes aufgesunden, und am Nachmittag desselben Tages in die Todtenkammer überführt. Diese Leiche misst 167 Centimeter, war fast bis zur Unkenntlichkeit entstellt und mit einem, jedoch in Stücke gerissenen Leinenhemde mit weißen Perlmutterknöpfen und in Stücke gerissener dunklen Tuchhose, roth und schwarz ge¬

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