Amtsblatt 1897/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. Juli 1897

Nr. 28 1897. der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 15. Juli. Z. 9847. An alle Gemeinde- Vorstehungen betreffend die diesjährigen Manöver. Laut der bekannt gewordenen Verfügungen werden die großen Manöver des XIV. Corps hauptsächlich in Ober¬ österreich zur Durchführung gelangen. Es ist zwar aus früheren Jahren bekannt, dass ge¬ legentlich der Manboer in Oberösterreich die Gemeinde¬ Vorstehungen in jeder Richtung ihren Einfluss zu Gunsten der Truppen ausübten, wie auch die sehr militärfreundliche Bevölkerung stets das größte Entgegenkommen zeigte und allseits das Streben bekundete, die militärischen Interessen zu fördern. Um jedoch auch bei den diesjährigen Manövern eine gewiss beiderseits erwünschte, frictionslose Abwicklung aller diesbezüglich nothwendig werdenden Anforderungen mit der durch Schäden an Culturen 2c. betroffenen Bevölkerung zu ermöglichen, wird an die Gemeinde=Vorstehungen die Auf¬ forderung gerichtet, durch geeignete Kundmachungen, sowie durch persönliche Einwirkung die Bevölkerung zu einem freundlichen und bereitwilligen Entgegenkommen, speciell aber um den Soldaten die Anstrengungen der Manöver zu erleichtern, zur Bereitstellung von Wasser zu animieren und die Geschäftsleute zur Abgabe von nur gesunden Lebens¬ mitteln ohne Preissteigerung zu veranlassen. Um die Culturschäden 2c. möglichst zu beschränken, wurde — auf Grund mehrjähriger Erfahrungen — versügt, dass die zur Durchführung der Uebungen in Aussicht ge¬ nommenen Räume, auf einer Specialkarte verschiedenfärbig für jeden Uebungstag, unter Beisetzung des Datums be¬ zeichnet und den betreffenden Bezirkshauptmannschaften über¬ mittelt werden, welche die Gemeinden hievon in Kenntnis setzen werden, damit die betreffenden Grundbesitzer im eigenen Interesse die Culturen, wenn irgend möglich, noch vor der Uebung abräumen. Den an den Manövern betheiligten Truppen wurde die möglichste Schonung der Culturen, sowie die sofortige Begleichung der commissionell erhobenen Feldschäden zur Pflicht gemacht. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft spricht schließlich die zuversichtliche Erwartung aus, dass die Herren Gemeinde¬ Vorsteher auch diesmal ihren Einfluss dahin werden geltend machen, dass die Ersatzverhandlungen betreffs der entstehenden unvermeidlichen Feldschäden 2c. wie in den früheren Jahren zu einem allseits befriedigenden Abschlusse gebracht werden können. Steyr, 11. Juli 1897. Z. 9900. An die Gemeinde-Vorstehungen. Nachstehender Erlass der h. k. k. n. ö. Statthalterei ist zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Juli 1897, Nr. 11.346/VI, thunlichst zu verlaut¬ baren, was insbesondere an die Floßfahrt=Unternehmer und Floßführer am Enns= und Traunflusse nothwendig erscheint. Zur Statth. Z. 57.290 ex 1897. Schiffsverkehr bei Krems. Nachdem in der Zeit vom 17. Juli bis 28. August 1897 nebst den Brückenschlag=Uebungen des Pionnier=Bataillons Nr. 6 die praktischen Uebungen im Brückenschlage des Pionnier=Bataillons Nr. 10, und zwar am linken Donau¬ Ufer innerhalb der Strecke von 700 bis 1200 Meter strom¬ abwärts der Eisenbahnbrücke bei Krems (Schwimmschulinsel) tatifinden, werden für den Schiffverkehr auf der Donau zunächst Krems in Ergänzung der mit der Statthalterei¬ Kundmachung vom 17. März 1897, zur Statth. Z. 21.771 ex 1897, angeordneten Maßnahmen nachfolgende Sicherheits¬ Vorkehrungen getroffen: Mit Rücksicht darauf, dass die Uebungen des Pionnier=Bataillons Nr. 10 gleichzeitig und in derselben Dauer, wie jene des Pionnier=Bataillons Nr. 6 stattfinden, haben die laut obiger Kundmachung auf der Straßenbrücke Stein=Mautern, sowie in Dürnstein ausge¬ steckten Fahnen auch gleichzeitig als Aviso für die Uebungen des Pionnier=Bataillons Nr. 10 zu dienen, und wird überdies noch in der Mitte des zweiten Stromfeldes (vom linken Ufer) der Eisenbahnbrücke bei Krems auf die eweilige Dauer der Uebungen des Pionnier=Bataillons Nr. 10 eine blau=weiße Fahne ausgesteckt werden. Vom 17. Juli bis 28. August 1897 wird weiters circa 1500 Meter stromabwärts der Kremser Eisenbahn¬ brücke zunächst Kilometer 71 an allen Vor= und Nachmit¬ tagen, an welchen Uebungen im Kriegsbrückenschlage statt¬ finden, eine Stromwache mit einer blau=weißen Fahne am linken Ufer aufgestellt. Diese Stromwache hat den Zweck, die Gegenzüge darauf aufmerksam zu machen, dass weiter stromaufwärts am linken Donau=Ufer Uebungen im Kriegsbrückenschlage stattfinden und dass vor Beendigung derselben ein Passieren des linken Ufers nicht zulässig ist. Für die stromabwärts verkehrenden Ruderschiffe und Flöße ist keine Stromwache aufgestellt und wird hiemit angeordnet, dass während der Dauer der betreffenden Uebungen, d. i. insolange die Eingangs erwähnten Fahnen nicht eingezogen sind, das Passieren der Eisenbahnbrücke

2 bei Krems seitens dieser Fahrzeuge im 2. bis 4. Strom¬ felde vom linken Ufer zu erfolgen hat, im ersteren Falle jedoch die in diesem Brückenfelde ausgesteckte Fahne links zu lassen ist. Wien, am 2. Juli 1897. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, am 12. Juli 1897. Z. 9577. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Competenz zur Strafamtshandlung gegen Militärpersonen, welche die auf das Rad¬ fahren bezüglichen Gesetze übertreten. Das k. u. k. Reichs= Kriegs=Ministerium hat mit der Circular=Verordnung vom 16. Juni l. J., Abth. 5, Nr. 1358, bestimmt: „Die im Interesse der Sicherheit des Verkehres in einzelnen Ländern oder Orten bezüglich des Radfahrens geltenden Gesetze und Vorschriften sind von den Militär¬ personen bei Fahrten außer Dienst und — insoweit nicht wichtige militärische Gründe eine Abweichung erheischen auch bei Dienstfahrten zu beachten. Zur Amtshandlung wegen etwaiger Uebertretungen dieser Gesetze und Vorschriften durch active Militärpersonen sind die militärischen Commanden berufen.“ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Juni 1897, Nr. 10.771/I, mit der Aufforderung verständigt, hierauf gerichtete Anzeigen und Beschwerden an das betreffende militärische Commando zu leiten. Steyr, am 7. Juli 1897. Z. 9573. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Regelung der Sonntagsruhe bei Comptoiristen. Seit der Durchführung des Gesetzes vom 16. Jänner 1895, R.=G.=Bl. Nr. 21, betreffend die Regelung der Sonn¬ und Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe sind zufolge des Erlasses des hohen k. k. Handelsministeriums vom 10. April d. J., Z. 10.102, den betheiligten Ministerien mehrfache Petitionen und Eingaben zugekommen, welche im Wesent¬ lichen eine Klärung der zweifelhaften Frage bezwecken, in welchem Umfange die Sonntagsruhe für die zu höheren Dienstleistungen in Comptoirs von Handels= und Fabriks¬ unternehmungen verwendeten Individien zu gelten habe. Um in diese Frage die wünschenswerte Klarheit zu bringen, hat das hohe k. k. Handelsministerium im Einver¬ nehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für Cultus und Unterricht der k. k. Statthalterei nachfolgendes eröffnet: Zunächst ist es zweifellos, dass die Vorschriften über die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe im allgemeinen auf die zu höheren Dienstleistungen in Gewerbeunternehmungen verwendeten Individuen Anwendung finden, wie dies bereits n dem hohen Normalerlasse vom 27. Mai 1895, Z. 29.014, Punkt 2, ausdrücklich ausgesprochen worden ist. Was speciell die Comptoirarbeit in Handelsgewerben betrifft, so gehört dieselbe zum Handelsbetriebe und kommen daher auf dieselbe die Bestimmungen des Artikels IX des Gesetzes zur Geltung, wonach beim Handelsgewerbe die Sonntagsarbeit für den Betrieb desselben höchstens in der Dauer von 6 Stunden gestattet ist. Während nach dem gesetzlichen Wortlaut die Comptoirarbeiten unter jene Sonn¬ tagsarbeiten, auf welche die Bestimmungen des Artikels IX des Gesetzes vom 16. Jänner 1895 Anwendung finden, ubsummiert werden können, ist dies jedoch nach den von den politischen Landesbehörden auf Grund des Artikels IX des Gesetzes erlassenen Kundmachungen in der Regel nicht der Fall. Diese sprechen meist bloß vom Warenverkauf beim Handelsgewerbe und treffen bisher keine specielle Regelung für die Comptoirarbeiten. Eine solche specielle Regelung erscheint aber allerdings nach dem Wortlaute des Artikels IX des Gesetzes zulässig und wünschenswert. Die k. k. Statthalterei wurde daher ermächtigt, die auf Grund des Artikels IX des Gesetzes vom 16. Jänner 1895 erlassenen Bestimmungen über den Handelsbetrieb an Sonntagen in Bezug auf die Comptoirarbeiten zu ergänzen und dieselben am Sonntag vormittags durch höchstens 2—3 Stunden, welche Stunden nach Anführung der be¬ treffenden Gemeinden und Genossenschaften festzusetzen sind, zu gestatten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete befindlichen Genossenschafts=Vorstehungen zu verständigen und zu beauftragen, insoweit bei den Ge¬ nossenschaftsmitgliedern Comptoiristen in Verwendung stehen, bezüglich der Zeitdauer der Comptoirarbeiten an Sonntagen innerhalb obiger Zeitgrenze und über die zweckmäßige Zeit¬ eintheilung Vorschläge zu erstatten, welche von Seite der Gemeinde=Vorstehungen mit ausführlichen Aeußerungen versehen, bis 20. September d. J. anher vorzulegen sind. Von jenen Gemeinden und Genossenschaften, in welchen Comptoiristen nicht in Verwendung stehen, ist bis zu dem angegebenen Termine die Fehlanzeige zu erstatten. Steyr, am 8. Juli 1897. Z. 1093/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Zufolge Auftrages der h. k. k. Statthalterei für Ober¬ österreich vom 1. Juli 1897, Z. 10.562/V, erhalten die Schulleitungen den Auftrag, folgende Daten, welche zur Ausfüllung der von dem Präsidium der österr. Wohlfahrts¬ ausstellung eingesendeten Fragebögen erforderlich sind, unver¬ züglich anher bekanntzugeben: 1. Schulort. 2. Unterrichtssprache. 3. und 4. Allgemeine Volksschule für a) Knaben, b) Mädchen, c) Knaben= und Mädchen. 5. und 6. Bürgerschule für a) Knaben, b) Mädchen. 7. und 8. Allgemeine Volks= und Bürgerschule für a) Knaben, b) Mädchen. 9. Wurde die Schule vor oder nach dem Jahre 1848 errichtet? 10. Wenn vor 1848 errichtet, wurde sie nachher erweitert? 11. Welcher Schulkategorie gehörte sie vor 1848 an: Haupt=, Pfarr=, Trivialschule? 12. Wie viele Classen zählte die Schule vor 1848? 13. Wie viele Classen zählte sie im Jahre 1868? 4. Wie viele Classen besitzt sie im Jahre 1896/97? 15. und 16. Schülerzahl im Jahre 1896/97: a) Knaben, b) Mädchen. 17. Welche Classen sind in Parallelabtheilungen getheilt?

18. Das jetzige Schulhaus wurde erbaut im Jahre? 19. Ist es nur für Schulzwecke erbaut worden? 20. Ist es derzeit nur für Schulzwecke verwendet? 21. Länge und Breite der Lehrzimmer, Bodenfläche derselben. Auf einen Schüler entfallen im Durchschnitt Quadratmeter Bodenfläche? 22. Höhe des Lehrzimmers, Cubikinhalt desselben. Auf einen Schüler entfallen im Durchschnitt Cubikmeter Luftraum? 23. Höhe und Breite der lichten Fensteröffnungen. Anzahl derselben. Gesammtfläche der lichten Fensteröffnungen. Verhältnis letzterer zur Bodenfläche? 24. Auf welche Art werden die Lehrzimmer künstlich beleuchtet? 25. und 26. Sind die Schulbänke a) alter, b) neuer Construction? 27. und 28. Wenn alter und neuer Construction, wie viele Kinder benützen jene a) alter, b) neuer Construction? 29. Werden die Schüler behufs Einreihung in die betreffende Bankgröße jährlich gemessen? 30. Wie erfolgt die Beheizung der Lehrzimmer, mittelst Kachelöfen oder solchen aus Eisen; Beheizung mit Holz oder Kohle? 31. Sind außer den Lehrzimmern auch andere Räume beheizt und welche? 32. Welche Lüftungseinrichtungen bestehen? 33. Wie bewähren sich dieselben? 34. Welches System der Ansammlung und Abfuhr der Fäcalien ist eingeführt? 35. Sind die Aborte offen oder mit Wasserverschluss versehen. 36. Haben die Pissoirs Wasserspülung? 37. Bestehen andere Einrichtungen zur Verhütung des Eintrittes der Abortgase in das Schulhaus? 38. Wo legen die Kinder Oberkleider, Regenschirme und Ueberschuhe ab? 39. Wo können sich die Kinder vor Beginn des Unterrichtes aufhalten? 40. Wer überwacht sie daselbst? 41. Ist für entfernt wohnende Kinder vorgesorgt, dass sie den Nachmittagsunterricht im Schulorte abwarten können (Wärmestuben)? 42. Ist hiebei für Verköstigung gesorgt, welche wird verabfolgt, von wem, aus welchen Mitteln? 43. Haben Schüler Freitische, wie viele, bei wem? 44. Findet im Respirium ein Verkauf von Lebens¬ mitteln statt, welcher Art sind diese? 45. Wird warme Milch verabreicht, umsonst, entgeltlich, von wem, in welchem Umfange? 46. Hat die Schule einen eigenen Turnsaal? 47. Muss sie einen fremden benützen und welchen? 48. Hat sie einen Turnplatz im Freien, wie viel Quadratmeter misst er? 49. Wie weit ist er von der Schule entfernt (Minuten Gehzeit)? 50. Wird er wirklich benützt? 51. Hat die Schule im Schullocale oder nahe dem¬ selben einen Spielplatz, wie groß ist er, wie weit vom Schulhause entfernt, wann wird daselbst gespielt? 52. Besteht im Orte ein Verein für Bewegungsspiele, von welchem die Schule Nutzen hat, seit wann besteht er, ein Name, unterhält der Verein einen oder mehrere Spiel¬ plätze? Können Volks=(Bürger=) Schüler dort allein spielen, oder spielen sie mit Schülern anderer Kategorien zusammen und mit welchen? 53. Fördert die Schule das Eislaufen und baden die Schüler, in welcher Weise; wird Schwimmunterricht ertheilt? 54. Besteht in der Schule eine Badeanlage (Brause¬ bad), wo befindet sie sich, wie ist sie eingerichtet? Betriebs¬ regulativ derselben beizulegen. 55. Wurden während des Schuljahres 1895/1896 mit den Schülern Ausflüge gemacht? Allenfalls Bemerkenswertes ist näher anzuführen. 56. Wie viele Schüler waren im Jahre 1896 in Feriencolonien, Seehospizen, in Ferialorten, in Pflege frem¬ der Familien auf dem Lande und wo? 57. Wurde 1896 von Schulwegen in den Ferien gespielt, wie oft; wie viele Schüler (wenigstens annähernd) betheiligten sich durchschnittlich am Spiel? 58. Finden in der Schule Unterweisungen auf dem Gebiete der Gesundheitspflege statt, von wem, in welchem Umfange? 59. Wird an der Schule erziehlicher Handfertigkeits¬ unterricht ertheilt, wann, wo, durch wen, in welchen Gegen¬ tänden? (Papp=, Holzarbeiten u. s. w.) 60. Befindet sich im Schulort ein Jugendhort, seit wann, steht derselbe in Verbindung mit der Schule, wie? Wie sorgt er für die schulpflichtige Jugend? 61. Fördert die Schule noch in einer hier nicht ge¬ nannten Art durch körperliche Bethätigung die physische Erziehung und Kräftigung ihrer Schüler und der der Schule bereits entwachsenen Jugend? 62. Befindet sich bei der Schule ein Schulgarten, wie betheiligt sich die Jugend an der Pflege desselben? 63. Besteht an der Schule eine Einrichtung zur Unter¬ stützung armer Schüler, welche, besonderer Zweck dieser Einrichtung. Wie viele Schüler erhalten Lehrmittel gratis, wie viele haben 1896/97 Unterstützungen erhalten, in welchem Gesammt= und durchschnittlichen Einzelbetrage? 64. Besteht an der Schule eine Schulsparcasse, wer verwaltet sie, welche Einrichtung besitzt sie? Geschäftsbericht und Rechnungsabschlufs beizulegen. 65. Unterschrift des Herrn Schulleiters und anderer an der Ausfüllung des Fragebogens und an der Bearbeitung von Beilagen betheiligter Persönlichkeiten mit Beifügung des Charakters. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 11. Juli 1897. Z. 9578. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Ausforschung des Caubstummen Michael Heinzl. Laut Note des königl. ungar. Ministeriums des Innern vom 8. Juni 1897, Z. 50.108, hat der in Rohancz im Eisenburger Comitate wohnhafte Michael Heinzl, um die Ausforschung seines taubstummen Sohnes gleichen Namens, welcher im Monate April 1897 spurlos verschwunden ist, angesucht. Nachdem die Vermuthung ausgesprochen wird, dass sich der genannte Taubstumme nach Niederösterreich, Ober¬ österreich oder Steiermark begeben hat, wird zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Juni 1897, Z. 10.479/II, intimierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1897, Z. 18.949, der Auftrag ertheilt, an der Hand der obigen

4 Daten und der am Schlusse folgenden Personsbeschreibung die Ausforschung des Aufenthaltes dieses Taubstummen zu veranlassen und ein positives Resultat bis Mitte August anher zu berichten. Personsbeschreibung: Geburts= und Zuständigkeitsort: Rohoncz (Eisenburger Comitat), 40 Jahre alt, augsburgisch=evangelischer Religion, edig, Statur hoch, Gesicht und Haare braun, Augen und Augenbrauen braun, Nase gewöhnlich, Mund proportioniert, Zähne gleichmäßig; hatte zur Zeit seiner Entfernung voll¬ kommen rasiertes Gesicht. Besondere Kennzeichen: blatter¬ narbig, fehlerhafte Füße. Die Bekleidung bestand zur Zeit des Verschwindens aus einem dunklen, gewürfelten baum¬ wollenen Anzuge, aus einem Winter= und einem Leinwand¬ hemd, einer Leinwandunterhose und festen Stiefeln. Steyr, am 7. Juli 1897. Z. 9713. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des entwichenen Knechtes Johann Eichinger. Der Knecht Johann Eichinger, 1862 zu Reichgräben der Gemeinde Pyhra, Bezirk St. Pölten, geboren und dahin heimatzuständig, mittelgroß, mit länglichem Gesicht, braunen Augen und Haaren, blonden Augenbrauen, kleinem Schnurr¬ bart und blatternarbig, bis zum 27. Juni l. J. beim Bauer Michael Sommer, Lubinger zu Ebersegg, bedienstet, hat an diesem Tage diesen Dienst ohne gesetzlichen Grund verlassen und ist jetzt unbekannten Aufenthaltes. Der Genannte hat von seinem Dienstgeber eine Lohnvorausbezahlung erhalten. Dessen Dienstbotenbuch erliegt bei der Gemeinde St. Ulrich. Es ergeht hiemit an alle Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie= Posten=Commanden der Auftrag, die Ausfor¬ schung des Genannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 10. Juli 1897. Z. 9815. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Ausforschung des Johann Froschaner. Die im Ziegelofen des Franz Bergmann zu Ennsdorf wohnhafte, verheiratete Cäcilia Froschauer, Mutter von fünf unmündigen Kindern, machte am k. k. Gendarmerie¬ Posten St. Valentin die Anzeige, dass ihr Mann, Johann Froschauer, am 9. Juni 1897 sich von der Wohnung im erwähnten Ziegelofen aus nach Enns, Ober=Oesterr., be¬ geben habe und von dort nicht mehr zurückgekehrt sei. Johann Froschauer habe nämlich einige Tage vor dem 9. Juni l. J. beim Bahnvorstande in Enns um Arbeit nachgesucht und solche auch zugesprochen bekommen in der Voraussetzung, dass ihn der Bahnarzt Dr. Appenauer aus Enns als gesund anerkenne. Zu diesem Behufe begab sich nun Froschauer am 9. Juni 1897 um 7 Uhr vormittags nach Enns zum Dr. Appenauer, woselbst ihm — wie sich die Gattin des Froschauer überzeugt habe — die Gesundheits¬ bestätigung verweigert wurde, und seit dieser Zeit ließ Froschauer von ihm nichts mehr hören. Cäcilia Froschauer glaubt, dass sich ihr Mann, mit welchem sie im besten Einvernehmen lebte, aus Verzweiflung, weil er bei der Bahn infolge Verweigerung der Ausfolgung einer Gesundheitsbestätigung seitens des Dr. Appenauer keine dauernde Arbeit annehmen konnte, somit Nahrungs¬ sorgen vor Augen hatte, sich ein Leid angethan habe, oder in der Ferne irgendwo herumierre. Johann Froschauer ist 34 Jahre alt, Taglöhner, nach Baumgarten, Bezirk Perg in Ober=Oesterreich, zuständig, mittelgroß, schwach, hat lichtblonde Haare, solche Augen¬ brauen, lichtbraune Augen, längliches mageres Gesicht, doch gesundes Aussehen, lichtblonden Schnurrbart, fehlerhafte Zähne, und war bei seiner Entfernung mit grünem Hute, lichtgrauer Hose, schwarzer Weste, braun carriertem Stoff¬ Winterrock, weißem Kattun=Hemde, weißer Barchend=Unter¬ hose ohne Merk bekleidet, und nahm einen Regenschirm mit sich. Zu den Zähnen wird bemerkt, dass Froschauer am linken Unterkiefer einen Doppelzahn und am vorderen Ober¬ kiefer nur einen Zahn hat. Zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 28. Juni 1897, Z. 13.934, wird der Auf¬ trag ertheilt, die Ausforschung des Genannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 11. Juli 1897. Z. 9330. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.091/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus mehreren politischen Bezirken Steiermarks nach Ober¬ österreich. Mit Rücksicht auf die von Seite der k. k. Statthal¬ terei in Graz unterm 12. Juni l. J., Z. 17533, gemachten Mittheilungen bezüglich des Standes der Schweinepest und über die Art der Verbreitung derselben in Südsteiermark durch Schmuggel von Schweinen aus Croatien und Sla¬ vonien findet die k. k. Statthalterei in Abänderung der hierämtlichen Kundmachung vom 1. Juni l. J., Z. 8911/II, dermalen die Einfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Cilli, Marburg, Pettau (Stadt und Landbezirk), Rann, Radkersburg, Luttenberg und Windischgratz der Landes Steiermark nach Ober¬ österreich bis auf weiters zu verbieten. Diese Versügung tritt an Stelle der vorcitierten Kundmachung mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit und werden Uebertretun¬ gen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 54) geahndet. Linz, am 30. Juni 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 8. Juli 1897.

Z. 9276. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juni bis 26. Juni 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hagelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming; Gemeinde Weyer, Ortschaft Weißwasser. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaft Harlingsödt; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden; Gemeinde Liebenau, Ortschaften Liebenau, Schanz; Gemeinde Stiftung bei Leonfelden, Ortschaft Weinzierl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Ahorn. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Wetzelstein. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Alhaming, Ortschaft Laimgräben; Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Dirnberg, Heiligenkreuz, Krift, Pochendorf: Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Hehenberg; Gemeinde Ried, Ortschaft Pesendorf; Gemeinde und Markt Kremsmünster; Gemeinde und Ort¬ schaft Sipbachzell. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Zeiß, Ortschaften Schwandtendorf, Unterzeiß. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ort¬ schaft Dionysen; Gemeinde Wilhering, Ortschaften Mühl¬ bach, Hietzing. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 7 Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ort¬ schaften Marchtrenk, Niederperwendt; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberhaid. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ chaften Linzer Vorstadt, Stadt; Gemeinde Grünbach, Ort¬ chaften Grünbach, Lichtenau, Mitterbach; Gemeinde Las¬ berg, Ortschaften Kronau, Meierhof, Wartberg; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Oberarzing, Rehberg; Gemeinde St. Oswald, Ortschaften Florentein, March, Markt, Wippl; Gemeinde Waldburg, Ortschaft St. Peter; Gemeinde Wind¬ haag, Ortschaft Predetschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Grünburg; Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Erd¬ mannsdorf. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Hohenzell, Ortschaft Hilprechting. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ort¬ schaft Lausa. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ortschaften Graben, Hafnerzeil: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Manzen¬ reith; Gemeinde Waldburg, Ortschaft Mareit. Steyr, am 6. Juli 1897. Z. 9580. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Juni bis 2. Juli 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hagelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming; Gemeinde Weyer, Ortschaft Weißwasser. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaft Harlingsödt; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden; Gemeinde Stiftung, Ortschaft Weinzierl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ chaft Traundorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ortschaft Mühlbach. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Wetzelstein. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Ittensam: Gemeinde Kremsmünster (Land), Ort¬ schaften Dirnberg, Grub, Krift; Gemeinde Neuhofen, Ort¬ schaft Gries; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Hehenberg; Gemeinde Ried, Ortschaft Pesendorf; Gemeinde und Ort¬ schaft Sipbachzell. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Liebenau, Schanz. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Ahorn. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Laimgräben; Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kremsmünster Land, Ortschaften Heiligenkreuz, Pochendorf; Gemeinde und Markt Kremsmünster. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ chaft Linzer Vorstadt; Gemeinde Grünbach, Ortschaften Grünbach, Lichtenau, Mitterbach; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Kronau, Meierhof; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Oberarzing, Rehberg; Gemeinde St. Oswald,

Ortschaften Florentein, March, Markt, Wippl; Gemeinde Waldburg, Ortschaft St. Peter; Gemeinde Windhaag, Ort¬ schaften Oberwindhaag Perdetschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaften Erdmannsdorf, Schallhof. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Hohenzell, Ortschaften Hillprechting. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Lausa. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ort¬ schaft Wartberg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Grünburg. Steyr, am 11. Juli 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben rc. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten nittungen Unterstützung. Im Verlage neu aufgenommene Drucksorte: Fragebogen für die Ausstellung eines Zeugnisses über die Vermögensverhältnisse zum Zwecke der Erlangung des Armenrechtes. Rebartion und Vetlag der k. k. Beltetsbaavinannschaft Stevr. — Hassche Busbruckerei in Steor.

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