Amtsblatt 1897/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Juli 1897

2 Vollmann hat sich zuletzt von Straßwalchen, Bezirk Salzburg, am 15. Mai 1894 auf die Wanderschaft begeben, durchzog ganz Niederösterreich und hat auf seiner Wander¬ schaft sogar der Controlsversammlung im Monate October 1896 in St. Pölten beigewohnt, sich jedoch sofort wieder entfernt. Der Genannte ist im Betretungsfalle zur Erfüllung der Wehrpflicht zu verhalten. Ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 30. Juni 1897. Z. 9192. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Johann Kandic. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 21. Juni 1897, Z. 17.265/4471 IIa ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für das Küstenland daselbst um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1878 in Sesana geborenen, landsturmpflichtigen Johann Kandic, unehelichen Sohnes der Maria Kandic und des gewesenen Finanzwache=Respicienten Anton Pludau¬ müller, angesucht. Bezüglich Eruierung der Zuständigkeit der Mutter des Genannten liegen keine Anhaltspunkte vor; dessen Vater Anton Pludaumüller dürfte aus Böhmen gebürtig sein. Laut Bericht des k. k. Finanz=Inspectorates in Triest vom 3. März 1897, Z. 1664/23 V, wurde derselbe im Jahre 1878 provisioniert, und fungierte sodann als Ver¬ zehrungssteueragent in Bischoflack und Eisern in Krain. Die seitens der Bezirkshauptmannschaft in Krainburg diesfalls eingeleitete Nachforschung blieb ebenfalls erfolglos. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Juni 1897, Z. 10.559/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, oder etwa gestorben ist. Steyr, am 30. Juni 1897. Z. 8311. An die Gemeinde-Vorstehungen. Entziehung der Praxisberechtigung der Hebamme Rose Kriegsmann. Laut Note der k. k. galizischen Statthalterei vom 24. Mai l. J., Z. 35.674, wurde die diplomierte Hebamme Rose Kriegsmann in Kolomea mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Kreisgerichtes in Kolomea vom 27. Mai 1896, Z. 2934, der Mitschuld an dem Verbrechen der versuchten Abtreibung der Leibesfrucht nach §§ 5, 8 und 144 des Strafgesetzes schuldig erkannt und zu zweimonatlichem Kerker verurtheilt. Infolge dessen wurde die genannte Hebamme auf Grund § 30 des Strafgesetzes vom Jahre 1852, sowie im Sinne der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums der Justiz vom 2. Juni 1882, Z. 8311, der Berechtigung zur Ausübung der Hebammenpraxis verlustig erklärt. Das Hebammendiplom konnte derselben nicht abge¬ nommen werden, da dasselbe angeblich beim Brande ihrer Wohnung ein Raub der Flammen geworden sein soll. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. d. M., Z. 9189/V, zur Verhütung etwaigen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 28. Juni 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben rc. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten nittungen unterstützung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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