K. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 27. 1897. Steyr, am 8. Juli. Z. 1032/B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der zweiclassigen Volksschule zu Ried bei Krems¬ münster kommt eine Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit derselben ist ein Jahresgehalt von 500 fl., die Quinquennalzulagen per 25 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und den Nachweisen über ihre gesammte bisherige Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle be¬ legten Gesuche im vorschriftmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung der Concurs¬ Ausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung hieramts einzuhringen. K. k. Bezirksschülrath= Steyr, an 2. Juli 1897. Z. 9461. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. 60 erledigte Sicherheitswachmannstellen in Wien. Die nachstehende Kundmachung wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Statthalterei=Präsidiums für Oesterreich ob der Enns vom 1. Juli 1897, Z. 2095/Präs., mit der Weisung bekanntgemacht, für die geeignete ortsübliche Ver¬ lautbarung Sorge zu tragen. Z. 71.872/C. J. Kundmachung. Im Stande der k. k. Sicherheitswache in Wien ge¬ langen in nächster Zeit ungefähr 60 Wachmannstellen zur Besetzung. Bewerber um dieselben müssen österreichische Staats¬ bürger, unbescholten und vollkommen gesund, ledig, der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein, in einem Alter von 24 — 35 Jahren stehen, ferner die Fähig¬ keit besitzen, schriftliche Meldungen und Rapporte über dienst¬ liche Vorfälle zu verfassen, und sich verpflichten, wenigstens volle drei Jahre in der k. k. Sicherheitswache zu dienen. Die vorschriftmäßig gestempelten Gesuche sind bei der k. k. Polizei=Direction in Wien einzureichen. Von der k. k. Polizei=Direction. Wien, am 23. Juni 1897. Steyr, am 6. Juli 1897. Z. 1051/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Subventionen für Schulgärten. Jene Schulleitungen, welche eine mäßige Subvention für ihren Schulgarten anstreben, haben die diesbezüglichen Anspruchsschreiben binnen drei Tagen hieramts einzubringen, und in denselben zu bemerken, welchem Zwecke die Sub¬ vention zugeführt werden soll. Jene Schulleitungen, die im Vorjahre Subventionen erhalten haben, werden aufgesordert, zu berichten, in welcher Weise die Subventionen verwendet wurden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 4. Juli 1897. Z. 9191. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Ersatzreservisten Johann Vollmann. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Juni 1897, Z. 10.594/IV, wird der Auftrag er¬ theilt, die Ausforschung des Ersatzreservisten Johann Vollmann, im Jahre 1867 in Kirchberg a. Wag., Bezirk Tulln, geboren, nach Seebarn, gleichnamiger Bezirk, zu¬ tändig, Bäcker, am 20. October 1891 im Nachstellungs¬ wege, zum ehemals bestandenen Landwehr=Bataillon Krems Nr. 5 assentiert, zu veranlassen. Derselbe hat lichtblonde Haare, blaue Augen, licht¬ blonde Augenbrauen, spitzige Nase, proportionierten Mund, ovales Kinn und Angesicht, ist minderkräftig, geimpft, spricht deutsch und ist 1·58 m groß. Johann Vollmann wurde seitens des k. k. Landwehr¬ Ergänzungs=Bezirks=Commandos Nr. 21 in St. Pölten für den 9. August 1896 und 31. Mai 1897 auf je 4 Wochen behufs Ableistung der Waffenübung einberufen, und musste im ersteren Falle die Einberufungskarte im Affigierungs= und Desaffigierungswege, im letzteren Falle hingegen unzustellbar diesem Commando zur Verfügung rückgestellt werden. Derselbe erscheint neuerlich für den 8. August l. I. zu einer vierwöchentlichen Waffenübung einberufen, und ist dessen Einberufungskarte bei der Heimatsgemeinde Seebarn affigiert.
2 Vollmann hat sich zuletzt von Straßwalchen, Bezirk Salzburg, am 15. Mai 1894 auf die Wanderschaft begeben, durchzog ganz Niederösterreich und hat auf seiner Wander¬ schaft sogar der Controlsversammlung im Monate October 1896 in St. Pölten beigewohnt, sich jedoch sofort wieder entfernt. Der Genannte ist im Betretungsfalle zur Erfüllung der Wehrpflicht zu verhalten. Ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 30. Juni 1897. Z. 9192. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Johann Kandic. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 21. Juni 1897, Z. 17.265/4471 IIa ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für das Küstenland daselbst um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1878 in Sesana geborenen, landsturmpflichtigen Johann Kandic, unehelichen Sohnes der Maria Kandic und des gewesenen Finanzwache=Respicienten Anton Pludau¬ müller, angesucht. Bezüglich Eruierung der Zuständigkeit der Mutter des Genannten liegen keine Anhaltspunkte vor; dessen Vater Anton Pludaumüller dürfte aus Böhmen gebürtig sein. Laut Bericht des k. k. Finanz=Inspectorates in Triest vom 3. März 1897, Z. 1664/23 V, wurde derselbe im Jahre 1878 provisioniert, und fungierte sodann als Ver¬ zehrungssteueragent in Bischoflack und Eisern in Krain. Die seitens der Bezirkshauptmannschaft in Krainburg diesfalls eingeleitete Nachforschung blieb ebenfalls erfolglos. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Juni 1897, Z. 10.559/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, oder etwa gestorben ist. Steyr, am 30. Juni 1897. Z. 8311. An die Gemeinde-Vorstehungen. Entziehung der Praxisberechtigung der Hebamme Rose Kriegsmann. Laut Note der k. k. galizischen Statthalterei vom 24. Mai l. J., Z. 35.674, wurde die diplomierte Hebamme Rose Kriegsmann in Kolomea mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Kreisgerichtes in Kolomea vom 27. Mai 1896, Z. 2934, der Mitschuld an dem Verbrechen der versuchten Abtreibung der Leibesfrucht nach §§ 5, 8 und 144 des Strafgesetzes schuldig erkannt und zu zweimonatlichem Kerker verurtheilt. Infolge dessen wurde die genannte Hebamme auf Grund § 30 des Strafgesetzes vom Jahre 1852, sowie im Sinne der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums der Justiz vom 2. Juni 1882, Z. 8311, der Berechtigung zur Ausübung der Hebammenpraxis verlustig erklärt. Das Hebammendiplom konnte derselben nicht abge¬ nommen werden, da dasselbe angeblich beim Brande ihrer Wohnung ein Raub der Flammen geworden sein soll. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. d. M., Z. 9189/V, zur Verhütung etwaigen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 28. Juni 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben rc. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten nittungen unterstützung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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