4 Mit Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 5. Mai 1897, Z. 7341/II., betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occupationsgebiete nach Oberöster¬ reich findet demnach die k. k. Statthalterei das Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus den Bezirken Bréka, Dervent und Krupa vom 18. Juni l. J. an wieder aufzulassen, gegen¬ über dem Bezirke Sanskimost jedoch noch weiter aufrecht zu erhalten. Das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus dem ganzen Occupationsgebiete nach Oberösterreich bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Verfügung tritt an Stelle der vorcitierten Kund¬ machung mit dem 18. Juni l. J. in Wirksamkeit und werden Uebertretungen nach den Bestimmungen des § 45 des Ge¬ setzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungs¬ weise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 18. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. Juni 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten nittungen unterstützung. Im Verlage neu aufgenommene Drucksorte: Fragebogen ür die Ausstellung eines Zeugnisses über die Vermögensverhältnisse zum Zwecke der Erlangung des Armenrechtes. Redaction und Verlag der I. k. Bezirksbauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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