Amtsblatt 1897/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 17. Juni 1897

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 24. Z. 8273. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Erlasses der k. k. Finanz=Direction in Linz vom 29. Mai 1897, Z. 7811, sind die durch das neue Steuergesetz vom 25. October 1896, R.= G. = Bl. Nr. 220, vorgeschriebenen Erwerbsteuer=Erklärungen für die Veran¬ legungsperiode 1898/99 in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens 1. August 1897 bei der gefertigten k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr einzubringen, widrigens deren straf¬ weise Betreibung zu gewärtigen ist. Dieselben beziehen sich auf die einzelnen Erwerbsunternehmungen, auf jede nach Gewinn gerichtete Beschäftigung, mit Ausnahme 1. der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, 2. der im Dienstverhältnisse gegen Sold oder Lohn aus¬ geübten Beschäftigungen, 3. des Betriebes der Land= und Forstwirtschaft. Diese letzte Befreiung hat weder für Jagd=, noch Fischereipachtungen, wenn sich ihr Betrieb als eine auf Gewinn gerichtete Beschäftigung darstellt, noch für Grund= und Wirtschaftspachtungen, sowie für die Kunst¬ und Handelsgärtnerei zu gelten. Die den Gemeinde=Vorstehungen nebst den ent¬ sprechenden Anleitungen zukommenden Erwerbsteuer=Er¬ klärungen sind den Steuerpflichtigen auszuhändigen, nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und der Bezirks¬ hauptmannschaft als Steuerbehörde I. Instanz einzusenden. Nach Ablauf der mit 1. August 1897 endenden Einbringungs¬ frist sind auch die verbliebenen Drucksorten zu retournieren. Steyr, am 11. Juni 1897. Z. 8373. An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen. Sammlung. Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter von Ober¬ österreich hat laut des hohen Erlasses vom 11. Juni l. J., Z. 1954/Präs., der Congregation „der Töchter der göttlichen Liebe“ in Wien die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich zu Gunsten der von dieser Congregation gegründeten und erhaltenen Wohlthätigkeits¬ anstalten mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus in der Zeit vom 11. Juni bis 11. Sep¬ tember 1897 ertheilt. 1897. Hievon setze ich die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Beifügen in die Kenntnis, dass den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Organen Michaela Eberhard, Anna Wawersik, Agnes Hvala, Elisabeth Novak, Magdalena Sniehotta und Marie Schober die Sammlungs=Certificate ddo. 11. Juni 1897, Z. 1954/Pr., ausgestellt wurden. Steyr, am 13. Juni 1897. Z. 7942. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Diplomentziehung der Hebamme Anna Termann. Laut Note der k. k. mährischen Statthalterei vom 16. Mai l. J., Z. 16.948, wurde die Gemeindehebamme Anna Termann mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Wien vom 30. November 1896, Z. 42.397, wegen Verbrechens der Abtreibung der Leibes¬ rucht gemäß § 144, § 5, § 145 und § 54 St.=G. zu schwerem Kerker in der Dauer von 6 Monaten, verschärft mit einmaligem Fasten in jedem Monate, verurtheilt. Auf Grund dieser Verurtheilung hat der Gemeinderath in Kremsier mit dem Erkenntnisse vom 1. Mai 1897, Z. 1657, im Sinne des § 26 St.=G. der Genannten die Berechtigung zur Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und derselben das Diplom abgenommen. Hievon werden zufolge Auftrages der hohen k. k. Statt¬ halterei die Gemeinde=Vorstehungen zur Verhütung etwaigen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 11. Juni 1897. Z. 8372. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Unterstützungsschwindler Johann Moser. Zufolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 10. Juni l. J. Z. 8960/II, verursacht der in Schönau, politischer Bezirk Wels, zuständige Fleischhauergehilfe Johann Bapt. Moser einer Heimatsgemeinde dadurch bedeutende Kosten, dass er sich in letzterer Zeit von verschiedenen Gemeinde¬ Vorstehungen in Salzburg, Steiermark, Tirol und Ober¬ Steyr, am 17. Juni.

2 bayern auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reiseunter¬ stützungen erbettelte. Johann Bapt. Moser, geboren 1867 in Grieskirchen, katholisch, ledig, ist von großer Statur, hat ovales Gesicht, braune Augen, braune Haare, gute Zähne, proportionierten Mund und Nase, trägt einen Schnurrbart und sogenannte Fliege, und hinkt etwas mit dem rechten Fuße, als Folge eines Sturzes als Gestütssoldat. Nachdem es nicht unwahrscheinlich ist, dass der Ge¬ nannte auch fernerhin das Herausschwindeln von Reise¬ unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde auch in Oberösterreich betreiben dürfte, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, dem Genannten ohne dringende Noth keine weiteren Unterstützungen zu verabfolgen. Steyr, am 13. Juni 1896. Z. 8196. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Unterstützungsschwindler Rupert Rameder. Der Vagant Rupert Rameder, Bäckergeselle, 44 Jahre alt, nach Hofamt=Priel, pol. Bezirk Amstetten, zuständig, hat sich in letzterer Zeit wiederholt Geldbeträge auf Rechnung der Zuständigkeitsgemeinde, resp. des Bezirksarmenrathes von Seite verschiedener Aemter in Tirol auszahlen lassen. Derselbe ist katholisch, ledig, von mittlerer Größe und starkem Körperbau, die Personsbeschreibung desselben ist nachstehende: Gesicht länglich, Haare braun, Augen grau, Nase und Mund proportioniert, dlonden Schnurrbart, Zähne gesund, Kinn rund, Sprache deutsch, Kleider landesüblich. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei in Linz vom 7. Juni l. J., Z. 8917/II, ist zu veranlassen, dass dem Genannten im unterstehenden Bezirke keine Geldunterstützung gewährt, derselbe vielmehr im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit der schubpolizeilichen Be¬ handlung unterzogen werde. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Darnachachtung in die Kenntnis. Steyr, am 10. Juni 1897. Z. 8407. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 15. April 1897, Z. 5410 (Amtsblatt Nr. 16), angeordnete Ausforschung des stellungspflichtigen Wilhelm Bartsch hat zu unter¬ bleiben. nachdem derselbe am 30. April 1897 wegen Land¬ streicherei dem k. k. Bezirksgerichte Floridsdorf eingeliefert worden ist. Steyr, am 14. Juni 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten nittungen unterstützung. Redoetion und Verlag der k. k. Beztrisbanvingnschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Stehr.

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