Amtsblatt 1897/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Juni 1897

2 Z. 7511. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Ausforschung einer Kindesmörderin. Am 22. Mai 1897 wurde bei dem Donausporne in St. Lorenzi, Gerichtsbezirk Mautern a. d. D., zwischen ange¬ schwemmtem Reisig ein Kind männlichen Geschlechtes mit durchschnittenem Halse aufgefunden. Die Obduction ergab, dass das Kind neugeboren war und mindestens eine Woche im Wasser lag. Infolge der Note des k. k. Bezirksgerichtes Mautern an der Donau vom 24. Mai 1897, Z. 418, wird der Auf¬ trag ertheilt, nach der Kindesmörderin zu forschen, und dieselbe im Eruierungsfalle an das competente Gericht ein¬ zuliefern. Steyr, am 28. Mai 1897. Z. 7538. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8497/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Salzburg. Nachdem die Maul= und Klauenseuche im politischen Bezirke Vöcklabruck und die Schweinepest in den politischen Bezirken Braunau a. J., Ried und Vöcklabruck fast gänzlich erloschen sind, fand die k. k. Landesregierung in Salzburg die mit ihrer Kundmachung vom 18. April l. J., Z. 4620, angeordneten Beschränkungen im Verkehre mit Klauenthieren aus Oberösterreich nach Salzburg außer Kraft zu setzen. Dies wird zufolge der Kundmachung der k. k. Landes¬ Regierung in Salzburg vom 19. Mai d. J., Z. 5904, unter Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 23. April d. J., Z. 6615/II, hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 24. Mai 1897. Für den k. k. Statthalter: St. Julien m. p. Steyr, am 28. Mai 1897. Z. 7539. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8640/II. Kundmachung betreffend die Durchführung der Viehbeschau in einzelnen Eisenbahnstationen des Landes Oberösterreich. Im Hinblicke auf die gemachten Wahrnehmungen und in Rücksichtnahme auf die geänderten Viehverkehrs¬ verhältnisse in einzelnen Eisenbahnstationen findet die k. k. Statthalterei einzelne Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 19. April 1894, Z. 5751 (L. G. und V. Bl. Nr. 22), in folgender Weise abzuändern: Die für jeden Freitag in Timelkam und jeden Sonntag nachmittags in Mauthausen angeordnete temporäre Beschau wird aufgelassen. Für diese Stationen haben in Hinkunft die Bestimmungen des Punktes 3 der vorcitierten Kundmachung im vollen Umfange in Anwendung zu kommen. In den Stationen Gurten, Neumarkt=Kallham, Andorf und Frankenmarkt, wo eine tägliche Beschau stattzufinden hat, können in Hinkunft nach den Vestimmungen des Punktes 3 der obigen Kundmachung auch einzelne Thiere, jedoch nicht mehr als sechs Stück an einem Tage, ohne vorherige Beschau verladen werden, wenn der Transport für eine oberösterreichische Eisenbahnstation bestimmt ist. Weiter sind Viehtransporte, welche in den obgenannten Stationen verladen und nach solchen Stationen innerhalb des Landes Oberösterreich verfrachtet werden, in denen eine tägliche thierärztliche Beschau stattfindet, und zwar in Braunau, Obernberg, Altheim, Ried, Grieskirchen, Schärding, Riedau, Wels, Linz, Steyr, Freistadt und Vöcklamarkt, nicht bei der Einladung, sondern bei der Ausladung der Beschau zu unterziehen. In den Stationen Gurten, Neumarkt=Kallham, Andorf und Frankenmarkt hat die Beschau der rechtzeitig zur Station und zur Viehverladerampe beigestellten Thiere in der Regel nur einmal, und zwar vormittags oder nachmittags zu erfolgen. In Fällen einer wiederholten Berufung des Amts¬ thierarztes, oder wenn die Amtshandlung mit Inbegriff der Rückreise in einem halben Tage nicht beendet werden kann, aben die Parteien die normalmäßigen Reisegebüren der Amtsthierärzte insoweit zu tragen, als dieselben ihre Deckung durch die Beschaugebüren nicht finden sollten. In beiden Fällen sind die Kosten auf die einzelnen Frächter zu vertheilen. Diese vorstehenden Anordnungen treten mit dem 1. Juni l. J. in Wirksamkeit. Von der k. k. oberösterr. Statthalterei. Linz, am 24. Mai 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. Mai 1897. Z. 7705. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 26. Mai 1897. 1. Pferderotz. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Dietach. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche: Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Schützendorf; Gemeinde Wartberg, Ort¬ schaft Hiesdorf. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Oberarzing, Rehberg; Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Graben.

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