Amtsblatt 1897/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Mai 1897

Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1897, Z. 8165, wird der Auftrag ertheilt, den Genannten im Falle seiner Betretung festzunehmen und hierüber eventuell anher zu berichten. Steyr, am 24. Mai 1897. Z. 7375. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Warnung vor der Unterstützungsschwindlerin Lucija Kusic. Laut eines Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ragusa vom 31. März 1897, Z. 18.925, treibt sich die nach der Gemeinde Malfi zuständige Lustdirne Lucija Kusic, Tochter des Anton Kusic, in der Monarchie von Ort zu Ort herum, und erbettelt bei den diversen Gemeinden Unterstützungen an Geld, wodurch sie ihrer Heimatsgemeinde Malfi nicht unerhebliche Auslagen verursacht. Die Genannte ist von kleiner Statur, war in letzter Zeit im städtischen Spitale zu Cilli, und wurde im Jahre 1895 bereits einmal von Sebenico nach Ragusa abgeschoben. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1897, Z. 7619/II, wird der Auftrag ertheilt, zu veranlassen, dass der Genannten von keiner Seite Geldunterstützungen gewährt werden, und dass dieselbe vielmehr im Betretungsfalle nach dem Schubgesetze be¬ handelt werde. Steyr, am 24. Mai 1897. Z. 7089. An alle Gemeinde - Vorstehungen und 8. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Mai 1897, Nr. 7664/IV, ist der stellungs¬ pflichtige Eduard Müller gestorben, es sind demnach die mit dem h. a. Erlasse vom 5. April 1897, Z. 4955, Amts¬ blatt 14, angeordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, den 19. Mai 1897. Z. 7090. An sämmtliche Gemeinde= Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Mai 1897, Nr.7736/II, wurde Cyrill Senk (Lenk=Kozak) bereits zustande gebracht. Es sind demnach die mit dem h. a. Erlasse vom 10. Mai 1897, Z. 6571, Amtsblatt Nr. 19, angeordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, am 19. Mai 1897. Z. 6869. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Biehverkehr. Nr. 7633/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg. Angesichts des in dem letzten Thierseuchenbulletin aus¬ gewiesenen Standes der Maul= und Klauenseuche und der Schweinepest im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns fand die k. k. Statthalterei in Innsbruck unter Behebung ihrer Kundmachung vom 4. April l. J., Z. 11.884, gegen¬ über den Klauenviehprovenienzen aus dem erwähnten Ge¬ biete folgende Sperrverfügungen zu treffen: Wegen des Herrschens der: 1. Maul= und Klauenseuche, ist die Ein= und Durchfuhr von lebenden Klauenthieren aus dem politischen Bezirke Vöcklabruck nach und durch Tirol und Vorarlberg verboten; 2. Schweinepest, ist die Ein= und Durchfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Braunau a. J., Gmunden, Kirchdorf, Ried und Steyr (Land) verboten. Uebertretungen dieser Sperrverfügungen, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den amtlichen Landes¬ blättern von Tirol und Vorarlberg in Kraft getreten ist, unterliegen der Ahndung nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 9. April l. J., Z. 5780/II, hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 11. Mai 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 20. Mai 1897. Z. 6873. An alle Gemeinde=Vorstekungen. Abänderung des thierärztlichen Controltermines beim k. k. Nebenzollamte in Ach. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei vom 11. d. M., Z. 7726/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf den Inhalt der im Landesgesetz= und Verord¬ nungsblatte Nr. 9 ex 1897, enthaltenen Kundmachung, betreffend die Abänderung des thierärztlichen Controltermines beim k. k. Nebenzollamte in Ach zur Kenntnisnahme und Verlautbarung hiemit besonders aufmerksam gemacht. Steyr, den 24. Mai 1897. Ad Z. 5656. Amts=Erinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche dem h. a. Erlasse vom 25. April 1897, Z. 5656, gemäß den zur Vornahme der Pferde=Classification zu bestimmenden geeigneten Platz

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