2 Auf dieses Zeichen haben alle, die directe Einfahrt in den Wiener Donaucanal beabsichtigenden Wasserfahrzeuge unbedingt außerhalb des Wiener Donaucanales an den öffentlichen Länden in der Kuchelau, Kahlenbergerdorf und Nussdorf zu landen und so lange an Haft zu bleiben, bis die Wiedergestattung der Einfahrt gemeldet wird. Um in diesen Fällen die rechtzeitige Landung zu sichern, wird an der Kahlenberger Lände eine Auffangpartie aufgestellt werden, deren Zuruf und sonstigen Anordnungen die Bemannung der Fahrzeuge und deren Führer genauestens Folge zu leisten haben. Die in der Thalfahrt begriffenen Wasserfahrzeuge haben vor ihrer Einfahrt in den Wiener Donaucanal eine gegenseitige Entfernung von mindestens 2000 Meter ein¬ zuhalten. Nach geschehener Einfahrt in den Donaucanal haben die Ruderschiffe am linken Canalufer unmittelbar unterhalb der Donauuferbahn=Brücke, und zwar in der Strecke bis zur Ausmündung des neuen Schleusencanales zu landen (sich aufzufangen) und sofort auf das rechtsseitige Canalufer überzusetzen (zu sprengen); das rechte Canalufer von der Donauuferbahn=Brücke bis zur neuen Stadtbahnbrücke in der Länge von 420 Meter dient als Warteplatz und provisorische Lände für Ruderschiffe. Die nach stromabwärts anschließende rechtsseitige Uferstrecke in der Länge von 142 Meter unterhalb der Stadtbahnbrücke und der Streisplatz unterhalb des Gasthauses „König von Bayern“ dienen als Anlände und Warte¬ platz für Flöße mit der Maximalbreite von 10 Meter; an der zwischen diesen beiden Plätzen gelegenen und an das untere Ende des erstgenannten Platzes anschließenden 60 Meter langen Uferstrecke dürfen der scharfen convexen Krümmung halber nur getheilte Flöße mit einer Maximal¬ breite von 5 Meter, und an dem restlichen 64 Meter langen, bis zum oberen Ende des genannten Streifplatzes reichenden Ufer dürfen nur kleine Trauner, Obstzillen 2c., überhaupt Fahrzeuge, deren Breite 4 Meter nicht überschreiten, zur Verheftung gelangen. Als Anlände und Warteplatz für leichte Flöße hat ferner das linke Canalufer von der Jubiläums¬ brücke nach stromaufwärts in der Länge von 600 Meter zu dienen; die untere Hälfte dieser Lände wird jedoch für allgemeine Landezwecke nur insolange und insoweit benützt werden können, als dieselbe nicht durch Fahrzeuge occupiert sein wird, deren Fracht für die an diesem Ufer neu errichteten Lagerplätze bestimmt ist. Die Vorschriften für die Benützung der provisorischen Anlände und Warteplätze im Donaucanale bleiben ungeändert. Die Remorquierung der leeren Ruderschiffe in der Bergfahrt hat von Tagesanbruch bis 10 Uhr vormittags und nach Eintritt der Abend¬ dämmerung, das ist nach Einstellung der Einfahrt in den Donaucanal, der Gegenzug mit Pferden nur von Tagesanbruch bis 10 Uhr vormittags zu erfolgen. Wegen Passierung der Baustelle mit einem von Pferden oder von einem Dampfer gezogenen Schiffe in der Bergfahrt ist vorher das Einvernehmen mit der Bauleitung zu pflegen. Als Anlände= und Warteplatz für remor¬ quierte leere Ruderschiffe wird der unterste, 300 Meter lange Theil des Kuchelauer Leitwerkes festgesetzt. Die bisher auf Kosten des Baufondes für die Wiener Verkehrsanlagen bewirkte Remorquierung beladener Ruder¬ schiffe von der Canalausmündung bei Kaiser=Ebersdorf nach canalaufwärts endigt mit 17. Mai d. J. Die gänzliche Räumung der Lagerplätze am Hauptstrome, welche der Schiffahrt während der Canal¬ sperre bei Nussdorf zur Verfügung gestellt waren, hat bis 15. Juli d. J. zu erfolgen. Wien, am 11. Mai 1897. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, am 16. Mai 1897. Z. 6813. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Leopold Rust. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung vom 29. April 1897, Z. 11.098, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 geborenen, nach Alland (politischer Bezirk Baden) zuständigen, militär¬ taxpflichtigen Taglöhners Leopold Rust angesucht. Eine Personsbeschreibung wurde nicht beigebracht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai 1897, Nr. 7253/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nuchforschungen nach dem Genannten zu veranlassen und über ein eventuelles Ergebnis derselben anher zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6814. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Josef Syrotek. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung vom 27. April l. J., Z. 11.097 ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1862 geborenen, nach Mödling zuständigen Militärtaxpflichtigen Josef Syrotek, Rauchfangkehrergehilfen, angesucht. Eine Personsbeschreibung wurde nicht beigebracht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Mai 1897, Nr. 7251/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten zu veranlassen und über ein eventuelles positives Ergebnis derselben anher zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6815. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf hat mit dem Berichte vom 22. April l. J., Z. 4957, bei der k. k. Statthalterei in Linz um die Ausforschung der nach¬ benannten Militärtaxrestanten angesucht:
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