Gellits Sorurt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1897. Steyr, am 20. Mai. Nr. 20. Z. 743/B.=Sch.=R. Amts=Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 10. Juni l. J. abzuhaltenden Conferenz beiwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 19. Mai 1897. Z. 7094. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die im Juni fälligen Titelnachweisungen der Candidaten des geistlichen Standes, der Unterlehrer und Lehrer und der ererbten Landwirte. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gemeinden die folgenden nach dem Wehrgesetze Begünstigten zuständig sind oder sich aufhalten, haben diese Begünstigten ehestens aufzufordern, die gesetzlich vorgeschriebene Titelnachweisung um so zuverlässlicher hieramts im Laufe des Monats Juni 1897 einzubringen, als ihnen sonst die Begünstigung aberkannt werden müsste. I. Heer: Joh. Habert, Candidat des geistl. Standes, zuständig nach Gaflenz, Theod. Astleitner, Lehrer, zuständig nach Sierning, Johann Huber, Landwirt, zuständig nach Pucking, Matthias Langeder, Landwirt, zuständig nach Ried, Josef Binder, Lehrer, zuständig nach Losensteinleithen, Alois Rennersdorfer, Candidat des geistl. Standes, zuständig nach Sierning, Max Nagler, Landwirt, zuständig nach Gro߬ raming, Alois Lehner, Candidat des geistl. Standes, zu¬ ständig nach Bad Hall, Johann Kremsberger, Candidat des geistl. Standes, zuständig nach St. Marien, Karl Porsche, Lehrer, zuständig nach Neuhofen. II. Landwehr: Heinrich Ebner, Lehrer, zuständig nach Gleink, Franz Schießlingstraßer, Lehrer, zuständig nach Weyer, Max Kronawetter, Lehrer, zuständig nach Egendorf, Josef Loghofer, Lehrer, zuständig nach Allhaming, Franz Binderberger, Candidat des geistl. Standes, zuständig nach Kremsmünster (Markt), Josef Dlauhy, Lehrer, zuständig nach Sierning, Franz Weingartner, Landwirt, zuständig nach Eberstallzell. Steyr, den 18. Mai 1897. Z. 521. Kundmachung. Die Ortsgemeinde Neuhofen verpachtet das Jagd¬ recht auf dem Gemeinde=Jagdgebiete nach Festsetzung des Jagdgebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr in den Katastralgemeinden Fischern, Dambach, Gries, Lining, Neuhofen und Weißenberg im Gesammtflächenmaße von 1758°16 Hektar im Wege der öffentlichen Versteigerung auf die Dauer von 6 Jahren, d. i. vom 30. Juni 1897 bis 30. Juni 1903. Die Versteigerung der Jagd findet am Mittwoch den 2. Juni 1897 um 2 Uhr nach¬ mittags im Gasthause des Herrn Franz Lazelsberger in Neuhofen statt. Der Ausrufspreis beträgt 100 Gulden, und wird die Jagd, wenn der Ausrufspreis nicht erzielt werden sollte, unter demselben nicht hintan gegeben. 4 Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 50 Gulden zu erlegen. Bemerkt wird, dass, wenn infolge der endgiltigen Entscheidung über etwa noch anhängige Recurse oder im Sinne weiterer Bestimmungen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Gemeinde=Jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Herabminderung im Verhältnisse des Flächenmaßes des Zuwachses oder Abfalles erfährt. Gemeinde- Vorstehung Neuhofen, am 7. Mai 1897. Der Gemeinde=Vorsteher: Georg Mayr m. p. Z. 6975. Zur Statth. Z. 42.617. Kundmachung betreffend die Wiedereröffnung des Wiener Donaucanales bei Nussdorf. Vom 15. Mai d. J. angefangen wird der Donau¬ canal an der Baustelle für die neue Absperr¬ Vorrichtung bei Nussdorf in einer lichten Breite von 20 Meter längs des linken Ufers für die Ein= und Ausfahrt von Wasserfahrzeugen jeder Gattung wieder geöffnet sein. Die Einfahrt ist bis auf weiteres von 10 Uhr 30 Minuten vormittags bis zum Eintritt der Dämmerung gestattet. Da jedoch durch die noch in Ausführung befindlichen Arbeiten vorübergehende Behinderungen der Einfahrt ein¬ treten können, so werden unmittelbar am Nussdorfer Um¬ schlage und am unteren Ende des Kuchelauer Leitwerkes Fahnenwachen aufgestellt sein, welche jede eintretende Ver¬ hinderung des Einfahrens durch Aufhissen, beziehungsweise Schwenken von blauweißen Fahnen signalisieren werden.
2 Auf dieses Zeichen haben alle, die directe Einfahrt in den Wiener Donaucanal beabsichtigenden Wasserfahrzeuge unbedingt außerhalb des Wiener Donaucanales an den öffentlichen Länden in der Kuchelau, Kahlenbergerdorf und Nussdorf zu landen und so lange an Haft zu bleiben, bis die Wiedergestattung der Einfahrt gemeldet wird. Um in diesen Fällen die rechtzeitige Landung zu sichern, wird an der Kahlenberger Lände eine Auffangpartie aufgestellt werden, deren Zuruf und sonstigen Anordnungen die Bemannung der Fahrzeuge und deren Führer genauestens Folge zu leisten haben. Die in der Thalfahrt begriffenen Wasserfahrzeuge haben vor ihrer Einfahrt in den Wiener Donaucanal eine gegenseitige Entfernung von mindestens 2000 Meter ein¬ zuhalten. Nach geschehener Einfahrt in den Donaucanal haben die Ruderschiffe am linken Canalufer unmittelbar unterhalb der Donauuferbahn=Brücke, und zwar in der Strecke bis zur Ausmündung des neuen Schleusencanales zu landen (sich aufzufangen) und sofort auf das rechtsseitige Canalufer überzusetzen (zu sprengen); das rechte Canalufer von der Donauuferbahn=Brücke bis zur neuen Stadtbahnbrücke in der Länge von 420 Meter dient als Warteplatz und provisorische Lände für Ruderschiffe. Die nach stromabwärts anschließende rechtsseitige Uferstrecke in der Länge von 142 Meter unterhalb der Stadtbahnbrücke und der Streisplatz unterhalb des Gasthauses „König von Bayern“ dienen als Anlände und Warte¬ platz für Flöße mit der Maximalbreite von 10 Meter; an der zwischen diesen beiden Plätzen gelegenen und an das untere Ende des erstgenannten Platzes anschließenden 60 Meter langen Uferstrecke dürfen der scharfen convexen Krümmung halber nur getheilte Flöße mit einer Maximal¬ breite von 5 Meter, und an dem restlichen 64 Meter langen, bis zum oberen Ende des genannten Streifplatzes reichenden Ufer dürfen nur kleine Trauner, Obstzillen 2c., überhaupt Fahrzeuge, deren Breite 4 Meter nicht überschreiten, zur Verheftung gelangen. Als Anlände und Warteplatz für leichte Flöße hat ferner das linke Canalufer von der Jubiläums¬ brücke nach stromaufwärts in der Länge von 600 Meter zu dienen; die untere Hälfte dieser Lände wird jedoch für allgemeine Landezwecke nur insolange und insoweit benützt werden können, als dieselbe nicht durch Fahrzeuge occupiert sein wird, deren Fracht für die an diesem Ufer neu errichteten Lagerplätze bestimmt ist. Die Vorschriften für die Benützung der provisorischen Anlände und Warteplätze im Donaucanale bleiben ungeändert. Die Remorquierung der leeren Ruderschiffe in der Bergfahrt hat von Tagesanbruch bis 10 Uhr vormittags und nach Eintritt der Abend¬ dämmerung, das ist nach Einstellung der Einfahrt in den Donaucanal, der Gegenzug mit Pferden nur von Tagesanbruch bis 10 Uhr vormittags zu erfolgen. Wegen Passierung der Baustelle mit einem von Pferden oder von einem Dampfer gezogenen Schiffe in der Bergfahrt ist vorher das Einvernehmen mit der Bauleitung zu pflegen. Als Anlände= und Warteplatz für remor¬ quierte leere Ruderschiffe wird der unterste, 300 Meter lange Theil des Kuchelauer Leitwerkes festgesetzt. Die bisher auf Kosten des Baufondes für die Wiener Verkehrsanlagen bewirkte Remorquierung beladener Ruder¬ schiffe von der Canalausmündung bei Kaiser=Ebersdorf nach canalaufwärts endigt mit 17. Mai d. J. Die gänzliche Räumung der Lagerplätze am Hauptstrome, welche der Schiffahrt während der Canal¬ sperre bei Nussdorf zur Verfügung gestellt waren, hat bis 15. Juli d. J. zu erfolgen. Wien, am 11. Mai 1897. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, am 16. Mai 1897. Z. 6813. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Leopold Rust. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung vom 29. April 1897, Z. 11.098, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 geborenen, nach Alland (politischer Bezirk Baden) zuständigen, militär¬ taxpflichtigen Taglöhners Leopold Rust angesucht. Eine Personsbeschreibung wurde nicht beigebracht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai 1897, Nr. 7253/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nuchforschungen nach dem Genannten zu veranlassen und über ein eventuelles Ergebnis derselben anher zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6814. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Josef Syrotek. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung vom 27. April l. J., Z. 11.097 ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1862 geborenen, nach Mödling zuständigen Militärtaxpflichtigen Josef Syrotek, Rauchfangkehrergehilfen, angesucht. Eine Personsbeschreibung wurde nicht beigebracht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Mai 1897, Nr. 7251/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten zu veranlassen und über ein eventuelles positives Ergebnis derselben anher zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6815. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf hat mit dem Berichte vom 22. April l. J., Z. 4957, bei der k. k. Statthalterei in Linz um die Ausforschung der nach¬ benannten Militärtaxrestanten angesucht:
3 Strasser Heinrich, geboren 1872, zuständig nach Waldneukirchen, Schmied. — Gradauer Josef, geboren 1861, zuständig nach Molln, Knecht. — Steiner Franz, geboren 1858, zuständig nach Molln, Taglöhner, — Bernögger Michael, geboren 1860, zuständig nach Molln, Taglöhner. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Mai 1897, Nr. 6865/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung der Genannten zu veranlassen und ein positives Ergebnis zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6816. An alle Gemeinde- Vorstebungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 28. April 1897, Z. 11.096/IV, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Ausforschung der Militärtaxpflichtigen: 1. Johann Seyerl, Knecht aus Albrechtsberg, letzter Aufenthaltsort Albrechtsberg (früher Weinzettl, Wein¬ zierl bei Krems), geboren im Jahre 1860; 2. Franz Wachtberger, Knecht aus Albrechtsberg, letzter Aufenthaltsort Albrechtsberg (früher Stein, Förthof Nr. 22, Bezirk Krems), geboren im Jahre 1869, angesucht. Personsbeschreibungen wurden nicht beigebracht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai 1897, Nr. 7252/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach den Genannten zu veranlassen und über ein eventuelles positives Ergebnis der¬ selben anher zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6874. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Ignaz Bröderbauer. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 26. April 1897, Z. 11.243/2643 IIa ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 zu Budapest geborenen, nach Mitterschlag, Bezirk Zwettl, heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Ignaz Bröderbauer, ehe¬ lichen Sohnes des Ignaz und der Anna Bröderbauer, ge¬ borenen Koväcs, angesucht. Die bezüglich des genannten Stellungspflichtigen ein¬ geleiteten Nachforschungen haben nur ergeben, dass derselbe zur Zeit seiner ersten (im Jahre 1891 am 10. März) und zweiten (im Jahre 1892 am 23. März) Stellung in Budapest, IX. Bezirk, Szeméthanya, bei Wilhelm Geiger wohnhaft gewesen sei. Personsbeschreibung liegt nicht vor. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai 1897, Nr. 7127/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein eventuelles positives Resultat dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6875. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Barth. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ Vertheidigung vom 26. April 1877, Z. 11.356/2667 IIa ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung des am 4. September 1873 zu Wien geborenen, nach Groß=Poppen, Bezirk Zwettl, zu¬ tändigen Franz Barth, Sohnes der Therese Barth, Be¬ schäftigung: Gymnastiker, angesucht. Die bezüglich des genannten Stellungspflichtigen ein¬ geleiteten Nachforschungen haben nur ergeben, dass derselbe sich früher in Budapest, dann in Debreczin, Nyiregyhäza und in Brünn aufgehalten haben soll. Personsbeschreibung liegt nicht vor. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai 1897, Nr. 7128/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein eventuelles positives Resultat dieser Nach¬ forschungen ist zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1897. Z. 6982. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Edmund Kleer. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung vom 30. April 1897, Z. 11.099/2600 Ilb ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung des militärtax¬ pflichtigen Edmund Kleer, geboren 1866, zuständig nach Baden, zuletzt als Kutscher in Esseg bedienstet, angesucht. Eine Personsbeschreibung wurde nicht beigebracht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Mai 1897, Z. 7347/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten zu veranlassen, und über ein eventuelles positives Ergebnis derselben anher zu berichten. Steyr, am 17. Mai 1897. Ad Z. 6754. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Widerruf. Maria König wurde bereits ausgeforscht. Es sind demnach die mit dem h. a. Erlasse vom 19. März 1897,
Z. 4020, Amtsblatt Nr. 12, angeordneten Erhebungen wieder einzustellen. Steyr, am 17. Mai 1897. Z. 6820. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Der aus der k. k. Strafanstalt Garsten am 26. October 1896 entsprungene Häftling Josef Kopetzky wurde zu Stande gebracht, aus welchem Grunde die mit dem h. a. Erlasse vom 28. October 1896, Z. 14.771, Amts¬ blatt Nr. 44, angeordnete Nachforschung nach demselben einzustellen ist. Steyr, am 14. Mai 1897. Z. 6980. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 9. Mai 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche: Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Neu¬ kirchen. 2. Pferderotz. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Dietach. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Stiftung bei Leonfelden, Ortschaft Oberstiftung. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Stadt Schwanenstadt. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ortschaften Achleithen, Burg. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Grünburg; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Magdalena¬ berg, Pettenbach; Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Viechtwang. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaften Garsten, Lahrndorf; Gemeinde Gleink, Ortschaft Neustift; Gemeinde und Ortschaft Lausa; Gemeinde und Ortschaft Losenstein. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Redl, Vöcklamarkt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim; Gemeinde Aspach, Ortschaft Wildenau; Gemeinde und Stadt Braunau; Gemeinde und Ortschaft Helpfau¬ Uttendorf; Gemeinde und Ortschaft Mattighofen; Gemeinde Moosbach, Ortschaft Matzelsdorf; Gemeinde und Ortschaft Weng. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaften Bruckmühl, Hausrucködt, Schlag, Thomasroith, Untermühlau, Holzham, Niederottnang. Steyr, am 17. Mai 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. SA Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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