Amtsblatt 1897/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Mai 1897

Nr. 19. 1897 der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 13. Mai. Z. 642/B.=Sch.=R. Amts=Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am 20. Mai l. J. in Aschach a. d. Steyr abzuhaltenden Lehrer¬ conferenz theilnehmen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 6. Mai 1897. Z. 665/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Bezirks=Lehrerconferenz pro 1896/97. Die diesjährige Bezirkslehrerconferenz wird am 1. Juli l. J. im Zeichensaale der Bürgerschule in Steyr abgehalten werden. Beginn: 9 Uhr 30 Minuten vormittags. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht des ständigen Ausschusses. 3. Wahl des ständigen Ausschusses. 4. „Bedeutung des Märchens für die Jugend und das Volk.“ Vortrag der Unterlehrerin Therese Sperr in Weyer. 5. Bericht der Bibliotheks=Commission. 6. Wahl der Bibliotheks=Commission. 7. „Ein Rückblick in die Culturgeschichte der Steinzeit.“ Vortrag des Lehrers Adolf Männer in Sierning. 8. Wahl eines Vertreters in den k. k. Bezirksschulrath. 9. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen zur Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1897. Z. 676/B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. Professor=Rolleder=Stiftung. Die Interessen aus der Professor=Anton=Rolleder¬ Stiftung für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose, dienstliche Verwendung ausweisende Volksschul=Lehrpersonen der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen heuer im Landbezirke Steyr zur Verleihung. Bewerber um dieselben haben ihre gestempelten, mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche im vor¬ schriftsmäßigen Wege bis 8. Juni l. J. hieramts einzu¬ bringen. Hiebei wird bemerkt, dass die in der Vorrede zur Heimatkunde von Steyr angeführten Lehrpersonen des Bezirkes in erster Linie berücksichtigt werden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1897. Z. 688/B.=Sch.=R. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Ortsschulräthe. Da im Laufe des heurigen Jahres die Wahlperiode für die Ortsschulräthe abläuft, so werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, nach erfolgter Neuwahl der Ge¬ meindevertretungen, respective der Vorstandsmitglieder, auch die Neuwahl in den Ortsschulrath in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Februar 1870, L.=G.=Bl. Nr. 9, be¬ treffend die Schulaussicht, und des einige Bestimmungen desselben abändernden Gesetzes vom 4. Jänner 1885, G.= u. V.=Bl. Nr. 2. vorzunehmen. Die Zahl der Vertreter der Gemeinden im Ortsschulrathe hat die gleiche zu bleiben, wie in der letzten Wahlperiode, falls nicht eine bedeutende Veränderung im Schulsprengel eingetreten ist. Die Neuconstituierung des Ortsschulrathes ist sodann der Gemeindevertretung und dem k. k. Bezirksschulrathe, letzterem unter Angabe des Namens und des Standes des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, sowie der Mitglieder und der Ersatzmänner bekanntzugeben. Desgleichen sind die Ternavorschläge für die Besetzung der Ortsschulinspector¬ Stellen seitens der Ortsschulräthe hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1897. Z. 664/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Bericht über Suppenanstalten. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, erhalten den Auftrag, über dieselben entsprechend dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, bis 1. Juni l. J. zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1897.

2 Z. 671/L.=Sch.=R. An die Schulleitungen und die Lehrerschaft. Handfertigkeitsunterricht. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Erlass vom 9. April 1897, Z. 8124, die Abhaltung eines Curses zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits¬ Unterrichtes in Altheim, Bezirk Braunau am Inn, in der Zeit vom 2. bis zum 30. September l. J. durch den Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich genehmigt. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterr. Landes¬ schulrathes vom 2. Mai l. J., Z. 1121, wird hievon die Lehrerschaft in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 11. Mai 1897. Z. 672/ B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Mineraliensammlungen. Das Museum Francisco=Carolinum in Linz beabsichtigt, in Fortsetzung seiner seit einer Reihe von Jahren begonnenen Thätigkeit der Betheilung heimatlicher Lehranstalten mit disponiblen Lehrmitteln successive die oberösterreichischen Mittelschulen, aber auch nach Maßgabe des verfüglichen Materiales die einzelnen Schulbezirke mit je einer Suite der für Oberösterreich typischen Gesteine und Fossilien zu betheilen, damit einerseits die Kenntnis des Landes hiedurch gefördert, andererseits aber auch das Interesse für derartige Vor¬ kommnisse in weiteren Kreisen, insbesondere im Lehrstande geweckt und eine Verbindung aller Interessenten mit dem aterländischen Institute hergestellt und erhalten werde. Soweit nicht die Sammlungsbestände ausreichen, sollen geeignetenorts im Lande Aufsammlungen vorgenommen werden. Infolge Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 1. Mai l. J., Z. 913, werden die Schulleitungen aufgefordert, alle in dieser Richtung sammelnden Lehrpersonen einzuladen, sich mit dem Museum in Verbindung zu setzen, sowie durch entsprechenden Tauschverkehr das Unternehmen zu fördern. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 11. Mai 1897. Z. 662/ B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Bericht über Fortbildungscurse. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Schuljahre ein Fortbildungscurs abgehalten wurde, erhalten den Auftrag, über denselben entsprechend dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 554, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, bis 1. Juni l. J. zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1897. Z. 663/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Daten zum Jahreshauptberichte. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, folgende Daten zur Abfossung des Jahreshauptberichtes bis 15. Juni l. J. hieramts einzubringen. 1. Zahl der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder des Schulsprengels: a) Knaben, b) Mädchen. 2. Zahl der Kinder, welche die öffentlichen Volks¬ und Bürgerschulen besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 3. Zahl der Kinder, welche Privat=Volksschulen be¬ suchen: a) Knaben, b) Mädchen. 4. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche eine höhere Schule, gewerbliche oder landwirtschaftliche Schulen oder Fachcurse besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 5. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche zu Hause unterrichtet werden: a) Knaben, b) Mädchen. 6. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche wegen eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens dauernd keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen. 7. Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen, c) Anführung des Grundes. 8. Welche Art der Schulbesuchserleichterung ist an der dortigen Schule eingeführt? Anführung des Ministerial¬ Erlasses nach Datum und Zahl. (Ministerial=Erlass vom 14. Februar 1884, Z. 2684. — Ministerial=Erlass vom 17. November 1883, Z. 1641. Ministerial Erlass vom 8. Juni 1883, Z. 10.618, Art. V, P. 6. lit. e. 9. Wie viele Kinder befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 10. Wie viele Kinder des 7. Schuljahres haben generelle Schulbesuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. 11. Wie viele Kinder befinden sich im 8. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 12. Wie viele Kinder des 8. Schuljahres haben ge¬ nerelle Schulbesuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. (Die Fragen 9 bis 12 sind von den Leitungen der Marktschulen nicht zu beantworten.) 13. Wie viele Kinder wurden an jenen Schulen, die einen regelmäßigen siebenjährigen Schulbesuch haben, im letzten Quartale des 7. Schuljahres in den verkürzten Unterricht des 8. Schuljahres versetzt? a) Knaben, b) Mädchen. 14. Wie viele Kinder der Marktschulen Bad Hall, Gaflenz, Kremsmünster, Neuhofen und Weyer befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 15. Wie viele derselben haben individuelle Schul¬ besuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. 16. Wie viele Kinder der Marktschulen befinden sich im 8. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 17. Wie viele derselben haben individuelle Schulbesuchs¬ erleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. (Die Fragen 14 bis 17 sind nur von den Leitungen der Markt¬ schulen mit Beachtung des h. ä. Erlasses vom 2. Jänner 1893, Amtsblatt Nr. 1, zu beantworten.) 18. Wie viele Kinder haben zu Beginn des Schul¬ ahres die vorzeitige Entlassung im Sinne des § 21, alinea 6, des Reichs=Volksschulgesetzes erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. 19. Wie viele blinde und taubstumme Kinder (A. Blinde: a) Knaben, b) Mädchen; B. Taubstumme: a) Knaben, b) Mädchen) des Schulsprengels befinden sich im schulpflichtigen Alter? Welchen Unterricht erhielten sie und mit welchem Erfolge? 20. Zahl und Namen der geistlichen Religionslehrer. 21. Zahl und Namen der weltlichen Lehrpersonen (mit Ausschluss der Arbeitslehrerinnen) a) mit Lehr¬ befähigungs=, b) mit Reife=Zeugnis. Die reverspflichtigen Stipendisten sind speciell anzuführen und beizufügen: a) Namen des genossenen Stipendiums, b) Betrag desselben, c) Dauer der Reverspflicht, d) Datum des Reifezeugnisses.

3 22. Wird an der dortigen Schule Turnunterricht ertheilt? a) ganzjährig im gedeckten Raume, b) während der Sommermonate im Freien, c) auf einem Turnplatz mit Geräthen, d) auf der Straße ohne Geräthe. 23. Wird an der dortigen Schule Handarbeitsunterricht ertheilt? Von der Classenlehrerin? Von einer Handarbeits¬ lehrerin? Hat dieselbe das Lehrbefähigungszeugnis? 24. Besteht an der dortigen Schule ein zum Unterrichte der Kinder benützter Schulgarten? Wie groß (m?) ist der¬ selbe? Was ist in Bezug auf Obstbaumcultur, Bienenzucht, Seidenbau 2c. geschehen? 25. Befindet sich im Orte: a) eine Kinderbewahr¬ anstalt? b) ein Kindergarten? c) eine Privat=Lehranstalt für weibliche Handarbeiten? 26. Welche Lehrbücher sind an der dortigen Schule im Gebrauche? Genaue Angabe der Titel derselben. 27. Welche Lehrmittel wurden im abgelaufenen Jahre vom Ortsschulrathe beigestellt? 28. Sind an der dortigen Schule Wechselschuhe im Gebrauche? Wie viele? Wie bewähren sich dieselben? Von wem wurden sie beigestellt? 29. Sind Privatpersonen oder Corporationen im Berichtsjahre als besondere Förderer der Schule namhaft zu machen? Worin bestehen ihre verdienstlichen Handlungen? K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Mai 1897. Ad Z. 2239. An alle Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Steyr. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1880, R.=G.=Bl. Nr. 70, findet die Bemessung der Militärtaxe ür das Jahr 1896 für die im Gerichtsbezirke Steyr Zu¬ ständigen Dienstag den 25. Mai d. J. mit dem Beginne um 9 Uhr vormittags im Amtslocale der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr statt. Da es wünschenswert erscheint, nähere, in den Militär¬ taxverzeichnissen nicht angeführte Aufschlüsse über die Ver¬ hältnisse der Militärtaxpflichtigen zu erhalten, werden die Herren Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Steyr einge¬ laden, sich an dem oben genannten Tage hieramts einzufinden, um der Commission allfällige Aufklärungen geben zu können. Steyr, am 8. Mai 1897. Z. 5879. An sämmtliche Sanitäts- Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Berbot des Verkaufes von „Thilophag.“ Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 19. April 1897, Z. 6482/V, nachstehendes anher eröffnet: Anlässlich der Berichterstattung über eine strafgericht¬ liche Verhandlung wegen unbefugten Verkaufes eines Hühneraugen=Vertilgungsmittels ist dem k. k. Ministerium des Innern zur Kenntnis gekommen, dass die sogenannten Thilophagplatten, welche aus einem Kautschukpflasterstreifen mit einer medicamentösen Salicyl=Säure enthaltenden Auf¬ lagerung bestehen, in Droguerien und anderen Handels¬ Geschäften, sowie im Hausierhandel frei verkauft wurden. Da dieses Mittel mit Rücksicht auf seine Zusammen¬ setzung sich als ein Arzneimittel darstellt und diese nach § 1 der Ministerial=Verordnung vom 17. September 1883, R.=G.=Bl. Nr. 152, nur in öffentlichen Apotheken unter den vorgeschriebenen Bedingungen verkauft werden dürfen, werden die Sanitäts=Gemeindevorstehungen und k. k. Gendar¬ merie=Posten=Commanden zufolge Erlasses des hohen k. k. Mini¬ steriums des Innern vom 14. d. M., Z. 3834, aufgefordert, die Unstatthaftigkeit des freien Verkaufes dieses Artikels außerhalb der Apotheken in den Kreisen der interessierten Geschäftsleute bekanntzumachen und den Arzneimittel=Verkehr auch in dieser Beziehung zu überwachen. Sollte sich im dortigen Gemeindegebiete eine der bigen Verkaufsstellen befinden, so ist nach den bestehenden Normen amtszuhandeln, der Vorrath des verbotenen Mittels zu confiscieren und behufs weiterer Veranlassung anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 7. Mai 1897. Z. 6416. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Alois Raßner. Laut der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 15. April 1897, Z. 10.549, konnte der Stellungspflichtige Alois Raßner ex 1875, Los=Nr. 82, geboren zu Kainach und zuständig nach Voitsberg, katholisch, ledig, Commis von Profession, ehelicher Sohn des Franz Raßner und der Julie, geb. Rohr, trotz der eingehendsten Nachforschung bisher nicht eruiert werden. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. April 1897, Nr. 6768/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 6. Mai 1897. Z. 6570. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Berthold Träger. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 6. April 1897, Z. 38.779, hat die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft in Trautenau um die Ausforschung des im Jahre 1875 geborenen, nach Bausnitz heimatszuständigen, stellungs¬ pflichtigen Eisengießer Berthold Träger, ehelicher Sohn des Josef Träger und der Regina, geborenen Gleißner, angesucht. Der Genannte hat sich im Monate December 1895 in Krems, dann in Schärding aufgehalten und dürste nach Aussage seines in Praschnitz wohnenden Vaters sich bis heute in Oberösterreich aufhalen. Nähere Daten konnten aber nicht ermittelt werden. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. April 1897, Nr. 7092/IV, wird der Auftrag er¬

4 theilt, die Ausforschung des Genannten einzuleiten und über ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 10. Mai 1897. Z. 6571. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Cyrill Lenk vulgo Kozak. Laut der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 28. März d. J., Z. 10.070, hat der mit dem Erlasse der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Göding vom 23. Jänner 1895, Nr. 1681, bis Ende des Jahres 1898 unter Polizeiaussicht gestellte, im Jahre 1856 in Turnitz geborene, verheiratete, für die Sicherheit des Eigenthums höchst gefährliche, bereits 12 mal gerichtlich abgestrafte Taglöhner Cyrill Lenk, vulgo Kozak, vor einigen Tagen die ihm zum Aufenthalte zugewiesene Gemeinde Turnitz unbefugt verlassen und kann nicht eruiert werden. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, unter¬ setzt, gesunde Gesichtsfarbe, schwarze Haare, solche Augen¬ brauen, dunkelblaue Augen, stumpfe Nase, gesunde Zähne, rasierten Bart, rundes Kinn, spricht slavisch, ist sehr defect gekleidet, mit einer blauen Militärkappe, kurzem lichten Rocke, chwarzer Hose und Halbstiefeln, und dürfte in Niederöster¬ reich oder Ungarn vagieren. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. April 1897, Nr. 5586/II, wird der Auftrag er¬ theilt, nach dem Genannten Nachforschungen zu pflegen und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 10. Mai 1897. Z. 6572. An alle Gemeinde-Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor dem Spitalfrequentanten Josef Tiefenthal. Laut Berichtes des Stadtmagistrates Klagenfurt vom 21. April 1897, Z. 6551, treibt sich der nach Klagenfurt zuständige, 30 Jahre alte Diurnist Josef Tiefenthal, welcher im Monate Februar d. J. aus der Klagenfurter Irren¬ anstalt als genesen entlassen worden ist und sich am 1. März d. J. mit einer vom Stadtmagistrate Klagenfurt ausgefertigten Legitimationskarte auf der Suche nach Be¬ schäftigung von dort fortbegeben hat, seither besonders in Tirol beschäftigungslos herum, frequentiert jedes ihm unter¬ kommende Krankenhaus und lässt sich von den Gemeinden Reisevorschüsse für Rechnung der Heimatsgemeinde verabfolgen. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai 1897, Nr. 7214/I, wird der Auftrag ertheilt, dafür zu sorgen, dass demselben die Verabreichung von Reiseunterstützungen ohne besondere Zustimmung seiner Heimatsgemeinde verweigert und die Aufnahme in die Krankenpflege nur im Falle der ärztlich constatierten Noth¬ wendigkeit gestattet werde, andernfalls ist derselbe nach dem Schubgesetze zu behandeln. Steyr, am 10. Mai 1897. Z. 6362. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. April 1897, Nr. 6753/IV, wurde der militärtaxpflichtige Raimund Helmreich ausgeforscht. Es sind demnach die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 8. April 1897, Z. 5088, Amtsblatt Nr. 15, angeordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, am 10. Mai 1897. Z. 6573. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. April bis 2. Mai 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Neu¬ kirchen. 2. Pferderotz. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Dietach. Erlöschen der Seuche: Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall. 3. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaften Kleinraming, Ramingsteg. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ortschaften Achleithen, Burg. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Stadt Schwannenstadt. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim; Gemeinde Aspach, Ortschaft Wildenau; Gemeinde und Stadt Braunau; Gemeinde und Ortschaft Helpfau¬ Uttendorf; Gemeinde und Ortschaft Mattighofen; Gemeinde Moosbach, Ortschaft Matzelsdorf; Gemeinde und Ortschaft Weng. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Viechtwang.

3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Grünburg; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Magdalena¬ berg, Pettenbach; Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaften Garsten und Ecklham: Gemeinde Gleink, Ortschaft Neustift; Gemeinde und Ortschaft Lausa; Gemeinde und Ortschaft Losenstein. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaften Bruckmühl, Hausrucködt, Schlag. Thomasroith, Untermühlau; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Redl, Vöcklamarkt. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Eber¬ schwang; Gemeinde Schildern, Ortschaft Ecklham. Steyr, am 10. Mai 1897. Z. 6574. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 7341|II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occupa¬ tionsgebiete nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 29. April d. J., Z. 12.698, ist laut Mittheilung des k. und k. gemeinsamen Finanz Ministeriums vom 21. April 1897, Z. 4287/B. H., und zufolge des officiellen Thierseuchen=Wochenausweises der Landes¬ Regierung in Sarojevo vom 31. März 1897 im Occupations¬ gebiete die Maul= und Klauenseuche in den Bezirken Bjelina, Cazin, Dervent, Dolni =Tuzla, Pr.jedor und im Gemeinde¬ gebiete Piskavica des Landbezirkes Banjaluka erloschen und besteht diese Seuche nur mehr in den Bezirken Breka, Krupa und Sanskimost. Mit Bezug auf die hieramtliche Kundmachung vom 29. März d. J., Z. 4989/II, betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occupationsgebiete nach Ober¬ österreich findet daher die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Wiederkäuern aus den B'zirken Becka, Krupa und Sans¬ kimost zu verbieten, hingegen aus den Bezirken Bjelina, Cazin, Dervent, Dolni=Tuzla, Prijedor und des Gemeinde¬ gebietes Piskavica, Landbezirk Banjaluka, wieder freizugeben. Das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus dem ganzen Occupationsgebiete nach Oberösterreich bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Versügung tritt an Stelle der obcitierten Kund¬ machung mit 8. Mai d. J. in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R. G. Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 5. Mai 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 10. Mai 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten Quittungen Unterstützung.

Buchdruckerei und Tithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Jagdversteigerungs - Protokoll. Anmeldung zur Amschreibung von Parcellen, welche im Grundsteuercataster als Waldungen eingetragen sind, oder von Theilen derselben in eine andere Culturgattung. Aedaetion und Verlag der t. k. Bestelsbawinannschaft Steor. — Hasche Bachdruckerei in r.

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