Amtsblatt 1897/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. April 1897

der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1897. Steyr, am 29. April. Nr. 17. Z. 6003. An die Gemeinde=Vorstekungen der Gerichts¬ bezirke Kremsmünster und Neuhofen. Ich werde am Samstag den 8. Mai l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Krems¬ münster und am Dienstag den 18. Mai l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen Amtstage halten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung und Intervenierung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 26. April 1897. Z. 5765. An die Gemeinde-Vorstehungen. Land= und forstwirtschaftliche Ausstellung in Wien. In der Zeit vom 7. Mai bis 9. October 1898 findet in Wien laut des unten nachfolgenden Aufrufes der k. k. Landwirtschafts=Gesellschaft in Wien im k. k. Prater in Verbindung mit der vom n. 5. Gewerbevereine ver¬ anstalteten österreichischen Gewerbeausstellung eine land= und sorstwirtschaftliche Ausstellung statt, welche die Aufgabe hat, die Fortschritte auf dem Gebiete der Land= und Forstwirtschaft und der einschlägigen Industrien während der letzten 50 Jahre zur Schau zu bringen. Das hohe k. k. Ackerbau=Ministerium gedenkt sich an diesem Unternehmen durch die materielle Förderung einer Ausstellung typischer alpiner Rinderracen und einer Molkerei¬ Ausstellung zu betheiligen und glaubt der Erwartung Raum geben zu dürfen, dass die Ausstellung mit Rücksicht auf ihre Bedeutung auf eine zahlreiche Beschickung und Be¬ theiligung seitens der interessierten Kreise in allen Ländern dieser Reichshälfte Anspruch haben wird. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ackerbauministeriums vom 2. Februar l. J., Z. 782/109, und Statthalterei¬ Erlasses vom 31. März l. J., Z. 2721/I u. 2983/I, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die betheiligten Kreise, sowohl Landwirte als Industrielle, auf die in Wien im Jahre 1898 stattfindende land= und forstwirtschaftliche Ausstellung aufmerksam zu machen und zur thunlichst intensiven Beschickung aufzumuntern. Die Commission wird den Bedarf an den erschienenen Drucksorten (allgemeine Bestimmungen und Anmeldebögen) ur Verfügung stellen. Das Hauptprogramm liegt h. a. zu jedermanns Einsicht auf. Steyr, am 21. April 1897. Aufruf zur Betheiligung an der land= und forstwirtschaftlichen Ausstellung in Wien 1898. Die k. k. Landwirtschafts=Gesellschaft in Wien hat beschlossen, in Verbindung mit der vom niederösterreichischen Gewerbevereine zu veranstaltenden Ausstellung 1898 eine land= und forstwirtschaftliche Ausstellung durchzuführen. Es soll in dem bedeutsamen Jahre 1898 gezeigt werden, welche Fortschritte die Land= und Forstwirtschaft und die derselben zugehörigen Industrien während der fünfzigjährigen glorreichen Regierung unseres erhabenen Herrn und Kaisers aufzuweisen haben und soll überhaupt diese land= und forstwirtschaftliche Ausstellung ein thunlichst vollständiges Bild des gegenwärtigen Standes der einschlägigen Zweige bieten. Die Ausstellung soll aber auch den praktischen Zweck haben, die Concurrenzfähigkeit unseres Könnens auf dem land= und forstwirtschaftlichen Gebiete darzuthun, sie soll die Fühlung zwischen Erzeuger und Abnehmer herstellen, dem kleinen Erzeuger Gelegenheit geben, seine Producte auf den Weltmarkt zu bringen und so sein Können bekannt machen, den großen aber anspornen, in seinem Schaffen nicht zu erlahmen, sondern immer weiter, zu noch größerer Production emporzustreben: Die ganze Ausstellung aber soll anregend und belehrend für den Beschauer, fördernd und nutzbringend für den Aussteller sein. Dieses ist der Grundfaden, von welchem die k. k. Land¬ wirtschafts=Gesellschaft geleitet war, als sie den Beschluss auf Veranstaltung der besagten Ausstellung fasste. Diese Ausstellung soll räumlich ganz erhebliche Dimen¬ sionen annehmen und ist als Platz hiefür das gesammte Terrain nördlich von der Rotunde bis zum städtischen Lager¬ hause in Aussicht genommen, eine Fläche von circa 75.000 m2. Die Ausstellung, welche einen integrierenden Bestand¬ theil der großen Ausstellung 1898 bilden wird, soll in der Zeit vom 7. Mai bis 9. October 1898 dauern, und in zwei Hauptgruppen zerfallen: a) Permanente Ausstellung, b) Temporäre Ausstellungen. Dieses sind im großen Ganzen die Grundzüge des geplanten Unternehmens. Die ergebenst gefertigte Ausstellungs=Commission richtet hiemit an alle Fachkreise die Einladung, die Mitwirkung an dem schönen Werke uns nicht zu versagen, denn die Aus¬ stellung kann nur dann voll und ganz gelingen, wenn alle betheiligten Kreise ihre ganze Kraft hiefür einsetzen werden. Und so möge dieser Aufruf überall den verdienten Wiederhall finden, gilt es ja, an einem Huldigungswerke für unseren allgeliebten Herrscher theilzunehmen, zu Nutz und Frommen des Einzelnen, zum Wohle der Gesammtheit! Wien, im Jänner 1897. Die Commission für die land- und forstwirtschaftliche Ausstellung in Wien 1893.

2 Z. 5656. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Pferdeelassification und Fuhrwerkszählung im Jahre 1897. Im Nachhange zu dem h. a. Erlasse vom 10. Jänner 1897, Z. 145 (Amtsblatt Nr. 2), womit den Gemeinde¬ vorstehungen die allgemeinen Bestimmungen für die in diesem Jahre vorzunehmende Pferdeclassification und Zählung der bespannten Fuhrwerke bekanntgegeben wurden, wird denselben der von der hohen k. k. Statthalterei in Linz mit dem XIV. Corpscommando vereinbarte, den Bezirk Steyr (Land) betreffende Reise= und Geschäftsplan für die diesjährige Pferdeclassification zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 12. April 1897, Z. 5876/IV, mit dem Auftrage bekanntgegeben, die zur Durchführung er¬ orderlichen Einleitungen rechtzeitig zu treffen. Die Gemeindevorstehungen werden daher nochmals auf die §§ 1—16 der Durchführungsbestimmungen zum Pferdestellungsgesetze vom 16. April 1873, welche mit h. a. Erlasse vom 10. Jänner 1897, Z. 145, bekanntgegeben wurden, aufmerksam gemacht. Nachdem die Anmeldefrist einen Zeitraum von zwölf Tagen unmittelbar vor Beginn der Classification zu umfassen hat, so ist die im § 3 der citierten Bestimmungen vorgesehene, sich auch auf die bespannten Fuhrwerke erstreckende Aufforderung zur Anzeige 14 Tage vor dem zur Anzeige bestimmten Termine zu erlassen und hiemit auch die Bekanntgabe des für jede Gemeinde zur Vornahme der commissionellen Besichtigung der Pferde anberaumten Ortes, sowie des Tages und der Stunde zu verbinden. Der von den Gemeindevorstehungen zur Vornahme der Classisication zu bestimmende geeignete Platz mit bequemer Zu= und Abfahrt ist bis Ende Mai 1897 zuverlässig anher zu berichten. Anbei folgt der Geschäftsplan zur Richtschnur mit. Steyr, am 25. April 1897. „ *5 8 2 8 * 4 6 3 50 8 Gemeinde 18 S 3 85 3 — 1 2 3 4 5 6 7 Weyer, Markt 47 Weyer, Land 65 130 Gaflenz 18 32 Großraming 27 34 Neustift 7 2 Losenstein 20 Reichraming 48 90 .2 Lausa 22 S Ternberg 55 Garsten — 188 3 St. Ulrich — 102 62 Aschach a. d. Steyr 81 8 Gleink 276 Losensteinleiten 330 Sierning 407 6 Thanstetten — 327 — 105 2 — Bad Hall Pfarrkirchen 48 176 224 an E Rohr Kremsmünster, Land — — 31 250 3 Kremsmünster, Land 140 180 Kremsmünster, Markt 40 Wartberg 93 8 65 Ried — 307 * Eberstallzell — 319 — Sipbachzell — 261 Kematen — 218 850 Piberbachzell — 160 5 St. Marien — 402 Neuhofen — Allhaming — 137 8 Egendorf — 92 Weißkirchen 195 Pucking — 141 Die Slasisieation findet fat im Orte Stunde Tag Vor¬ Nach¬ mittag 10 11 12 2. 8 — 8 — 3. — 2 4. 8 — 2 5. — 2 — . 9 10. — — 11. 8 — 7 — 12. — 2 14. 7 — 8 — — 15. 16. 3 — 18. 19. — 7 — 21. 8 — 7 — 22. 2 23. — 24. 9 — 25. 8 — 3 26. 8 28. 8 — Anmerkung (Reise 2c.) 13 Weyer Großraming Losenstein Ternberg Garsten St. Ulrich Aschach Gleink Wolfern Sierning Thanstetten Bad Hall Rohr Kremsmünster Wartberg Ried Eberstallzell Sipbachzell Kematen Piberbach St. Marien Neuhofen Allhaming Egendorf Weißkirchen Pucking 6. u. 7. Pfingstfeiertg am 13. Sonntag am 17. Feiertag am 20. Sonntag am 27. Sonntag

Z. 5734. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Militärtaxpflichtigen Heinrich Strasser und Anton Huber. Laut einer an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Anzeige der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf sind die Nachforschungen nach dem Militärtaxrestanten Heinrich Strasser, Schmiedgehilfe, geboren 1872, zuständig nach Waldneukirchen, zuletzt in Spital a. P. beschäftigt, und Anton Huber, Knecht, geboren 1870, zuständig nach Grün¬ burg, bisher erfolglos geblieben. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. April 1897, Nr. 6102/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung der Genannten einzuleiten und ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 21. April 1897. Z. 5768. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 9. April bis 16. April 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Gampern, Ortschaft Zeiling; Gemeinde und Ortschaft Neukirchen. 2. Pferderotz. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall. 3. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land); Gemeinde St. Ulrich, Ortschaften Kleinraming, Ramingsteg. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ortschaften Achleithen, Burg. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Pilsbach, Ortschaft Schmiedham. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 5. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Altheim; Gemeinde Aspach, Ortschaft Wildenau; Gemeinde und Ortschaft Braunau; Gemeinde und Ortschaft Helpfau¬ Uttendorf; Gemeinde und Ortschaft Mattighofen: Gemeinde Moosbach, Ortschaft Matzelsdorf; Gemeinde und Ortschaft Weng. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Kettenbach, Ort¬ schaften Magdalenaberg, Kettenbach. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Schildern, Ortschaft Ecklham; Gemeinde und Ortschaft Eberschwang. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaften Garsten und Lahrndorf; Gemeinde Gleink, Ortschaft Neustift: Gemeinde und Ortschaft Lausa: Gemeinde und Ortschaft Losenstein; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Jägerberg. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaften Bruckmühl, Hausrucködt, Schlag, Thomasroith, Untermühlau: Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Redl, Vöcklamarkt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Pattig¬ ham; Gemeinde Eberschwang, Ortschaft Mitterbreitsach. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Wolfsegg, Ortschaften Steinpoint, Wolfsegg. Steyr, am 25. April 1897. Z. 5769. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6302/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Ried, Vöcklabruck und Wels in Ober¬ österreich nach Niederösterreich. Laut telegraphischer Mittheilung der k. k. Statthalterei in Wien vom 15. April l. J. ist die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Ried, Vöcklabruck und Wels vom 18. I. M. ab nach Niederösterreich untersagt. Dies wird mit dem Bemerken verlautbart, dass Uebertretungen dieses Verbotes nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, am 16. April 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 22. April 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. —

4 Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haag & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen = Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Jagdversteigerungs - Protokoll. Anmeldung zur Amschreibung von Parcellen, welche im Grundsteuercataster als Waldungen eingetragen sind, oder von Theilen derselben in eine andere GCulturgattung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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