Amtsblatt 1897/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. April 1897

Z. 5410. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des stellungsflüchtigen Wilhelm Bartsch. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 29. März l. J., Z. 8437/1913Ia ex 1897, hat die k. k. Landesregierung für Schlesien um betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Tirol die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1873 in Mühlschüttel, Bezirk Groß=Enzersdorf in Niederösterreich, geborenen, nach Schwarzwasser, Bezirk Freiwaldau, zuständi¬ gen Taglöhners Wilhelm Bartsch, Sohn der Ebeleute in den politischen Bezirken Linz (Land) und Wels vollständig Johann und Beata Bartsch, angesucht. Wilhelm Bartsch hat sich den gepflogenen Erhebungen zufolge zuletzt in Kagran, Bezirk Groß=Enzersdorf in Nieder¬ österreich, aufgehalten und von dort aus bei der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Freiwaldau im Monate März 1896 ein Gesuch um die Bewilligung, sich im Aufenthaltsbezirke der Militärstellung unterziehen zu dürfen, eingebracht. Diesem Gesuche wurde Folge gegeben, jedoch hat sich Wilhelm Bartsch, bevor noch dessen Stellung durchgeführt werden konnte, von Kagran unbekannt wohin entfernt. und liegt keine Personsbeschreibung desselben vor. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. April 1897, Nr. 5626/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in allgemein verlautbart. einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein eventuelles positives Resultat dieser Nachforschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 15. April 1897. Z. 5655. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des verschollenen Knechtes Franz Meindl. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom nach Pfarrkirchen zuständige, in Schrattendoppl bedienstet gewesene Knecht Franz Meindl, welcher sich am 5. März l. J. zum Leichenbegängnisse seines Vaters nach Kirchdorf begeben wollte, seither abgängig. Augen, blonde Augenbrauen, solche Haare, Bartanflug und starken Mittelfinger, hervorgerufen infolge einer Verletzung. Bekleidet war er bei seinem Fortgehen mit guter, ländlicher, schwarzer Stoffkleidung, braunem, rundem Hute, weißem Seuche authentische Orientierung zu gewinnen und auch Cattunhemde, Stiefletten, und trug eine silberne Ankeruhr nebst solcher Kette und einen Geldbetrag per 8 fl. bei sich. Derselbe ist auch Reserve=Infanterist des k. u. k. Infanterie=Regiments Nr. 14. vom 16. April 1897, Nr. 4780/II, wird der Auftrag er¬ theilt, nach dem derzeitigen Aufenthalte des Franz Meindl Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 20. April 1897. Z. 5312. An die Gemeinde-Vorstehungen k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 5780/II. Kundmachung und Vorarlberg. Da nach den letzten amtlichen Nachrichten die Maul¬ und Klauenseuche im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns erloschen ist, dagegen aber die Schweinepest im politischen Bezirke Vöcklabruck zum Ausbruche kam, fand die k. k. Statt¬ haltecei in Innsbruck ihre Kundmachung vom 22. Februar 1897, Z. 6733, zu beheben und von nun an bis auf weiteres die Einfuhr von lebenden Wiederkäuern und Schweinen aus dem politischen Bezirke Steyr und die Einfuhr von lebenden Schweinen aus dem politischen Bezirke Vöcklabruck zu ver¬ bieten, was hiemit mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, dass diese Kundmachung mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den amtlichen Landesblättern In seiner Heimatsgemeinde ist der Genannte unbekannt von Tirol in Kraft getreten ist und dass Uebertretungen derselben der Ahndung im Sinne des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, unterliegen. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 28. Februar d. J., Z. 3316/II, hiemit Linz, am 9. April 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 18. April 1897. Z. 5470. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Auftreten von Geflügel=Typhoid unter Hühnern. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 29. März l. J., Z. 8956, wurden laut eines Berichtes der u. ö. Statthalterei im Stadtgebiete Wiener=Neustadt Fälle von Geflügel=Typhoid beobachtet und deshalb seitens des Stadtratbes die im allgemeinen 20. März 1897, Z. 2860, ist der im Jahre 1871 geborene, gebotenen veterinärpolizeilichen Maßnahmen und Vorsichten mit Erfolg in Anwendung gebracht. Bei der leider noch darniederliegenden Geflügelzucht und dem deshalb bestehenden regen Importe, insbesondere aus Italien, Rufsland, Rumänien und Serbien für Zucht¬ Franz Meindl ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, graue und Consumzwecke, steht zu besorgen, dass diese Senche auch in anderen Verwaltungsgebieten herrscht und möglicher¬ als besonderes Kennzeichen an einer Hand einen auffallend weise größere Ausbreitung gewinnt. Um daher rechtzeitig entsprechende Maßnahmen in Anwendung bringen zu können, erscheint es geboten, über den eventuellen Bestand der weiterhin darüber im Laufenden erhalten zu bleiben. Ich setze hievon die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses vom 10. April 1897, Z. 5622/II, zur entsprechenden Verlautbarung mit dem Auftrage in Kenntnis, die Land¬ Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz) wirte insbesondere aufmerksam zu machen, dass selbe ein seuchenartiges Erkranken unter den Hühnern zur Anzeige bringen und, wenn thunlich, den Cadaver eines schwer erkrankt gewesenen, verendeten Huhnes dem k. k. Bezirks¬ Thierarzte behufs Vornahme der Section einsenden mögen, damit selber durch diese die Krankheit sicherstellen und sodann entsprechende Maßnahmen einleiten kann.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2