Amtsblatt 1897/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. April 1897

k. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 14. Steyr, am 8. April. 1897. Z. 4980. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Amtstage. Ich werde am Mittwoch den 21. April l. J. von 9 Uhr vormittags an im Blasl'schen Gasthause zu Losenstein und am Mittwoch den 28. April l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Markt=Gemeindekanzlei in Weyer Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung und Intervenierung in die Kenntnis. Steyr, am 4. April 1897. Z. 429/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Laut Kundmachung werden die Lehrbefähigungs¬ Prüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volks¬ schulen und an Bürgerschulen an der k. k. Lehrerinnen¬ Bildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 14. bis 16. Juni l. J. abgehalten. Die erforderlichen Documente: a) der Tauf= oder Geburts¬ schein, behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis, c) das Sittenzeugnis und d) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit, sind gleich¬ zeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 8. Juni l. J. an die Direction der k. k. Lehrerinnen¬ Bildungsanstalt in Linz einzusenden. Hievon werden die Schulleitungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. April 1897. Z. 447/B.=Sch.=R. Verordnung des k. k. Landesschulrathes für Oberösterreich vom 29. März 1897, Z. 503, womit die Verwendung je eines Bezirks¬ Unterlehrers für jeden Schulbezirk bis zum Ablaufe des Schuljahres 1899/1900 gestattet wird. Der k. k. Landesschulrath findet mit Zustimmung des oberösterreichischen Landesausschusses, und im Nachhange zu der hierortigen Verordnung vom 1. September 1896, Z. 2252, die Geltungsdauer der Verordnung des k. k. Landesschulrathes vom 29. Mai 1892, Z. 1438, womit die Bezirksschulbehörden zur Verwendung je eines Bezirks¬ Unterlehrers für jeden Schulbezirk bis zum Ablaufe des Schuljahres 1895/96 ermächtigt worden sind, bis zum Schlusse das Schuljahres 1899/1900 zu erstrecken. Steyr, am 6. April 1897. Z. 4753 An alle Gemeinde=Vorstekungen. Zum Gewerberechte der Kuchenbäcker. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat laut des Erlasses vom 25. März l. J., Z. 490/I, mit dem hohen nun¬ mehr in Rechtskraft erwachsenen Erlasse vom 16. Jänner l. J., Z. 490/I, im Grunde des § 36 der Gewerbe=Ordnung vom 15. März 1883, R. G. Bl. Nr. 39, nach Einvernehmung der Handels= und Gewerbekammer zu entscheiden befunden, dass Kuchenbäcker zur Erzeugung und zum Verkaufe von Gefrorenem nicht berechtigt sind, und dass diese Berechtigung ausschließlich den Zuckerbäckern zustehe. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur Wissenschaft und Verständigung der bezüglichen Genossenschaft in die Kenntnis. Steyr, am 31. März 1897. Z. 4104. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Laut Erlass der k. k. Statthalterei vom 12. März 1897, Nr. 3909/IV, hat das hohe k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministerium zu verordnen befunden, dass bei den ergänzungszuständigen Infanterie=Regimentern Nr. 14 und Nr. 59, beim Dragoner¬ Regimente Nr. 4 und bei der Train=Division Nr. 14 zur Deckung ihrer Abgänge im vorgeschriebenen Friedens¬ Präsenzstande vom 1. April d. J. an bis nach Schlufs der diesjährigen größeren Truppenübungen im Herbste, heuer waffenübungspflichtige Ersatzreservisten (bei der Cavallerie nur Reserve=Männer) periodenweise zur Waffenübung auf die Dauer von je 28 Tagen, einschließlich des Her= und Heimmarsches, heranzuziehen sind.

2 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage verständigt, die von dieser Verfügung Betroffenen entsprechend zu belehren. Steyr, am 2. April 1897. Z. 4874. An die Gemeinde- Vorstehungen. Laut des Erlasses des hohen k. u. k. Reichs=Kriegs¬ Ministeriums vom 21. März l. J., Abtheilung 5, Nr. 479, werden im Sommer 1897 durch Officiere des militär¬ geographischen Institutes astronomisch=geodätische (Stabili¬ sierungs=) Arbeiten durchgeführt werden. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. März 1897, Z. 5034/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen aufgefordert, bei dem Eintreffen der Officiere das Geeignete zu verfügen, damit die Arbeiten der Officiere und des denselben zugewiesenen Personales thunlichst gefördert werden. Steyr, am 2. April 1897. Z. 4240. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Ausforschung der taubstummen Bictoria Bratda. Nachdem zufolge der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. mährischen Statthalterei vom 20. Februar 1897, Z. 4556, die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 11. September 1895, Z. 11.561, Amtsblatt Nr. 38, currendierte, taubstumme Victoria Brazda aus Jaispitz, politischer Bezirk Zuaim, nicht mit der in Alt=Berun, Kreis Pless, in Preußisch=Schlesien aufgegriffenen taub¬ stummen Frauensperson identisch ist, wird zufolge des Er¬ lasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. März 1897, Z. 3600, mit Beziehung auf den h. ä. Erlass vom 17. December 1896, Z. 17.408, Amtsblatt Nr. 52, in welchem der Auftrag ergieng, die weiteren Nachforschungen einzustellen, der Auftrag ertheilt, neuerlich Nachforschungen nach der Genannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 31. März 1897. Z. 4581. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Wykidal. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 15. März 1897, Z. 6093/1284 Ia ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 3. April 1873 in Rasdorf, Bezirk Groß Enzersdorf geborenen, nach Biskupitz zuständigen Franz Wykidal, Sohnes der Eheleute Johann und Agnes Wykidal, geborenen Scharf, angesucht. Die nach dem Aufenthalte dieser Familie gepflogenen Erhebungen haben bloß ergeben, dass der Vater des genannten Stellungspflichtigen anfangs der 1870er Jahre sich im sogenannten Heuwirtshause, Gemeindegebiet Esslingen, einige Zeit lang aufgehalten hat, von wo er, unbekannt wann und wohin, übersiedelt ist. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. März 1897, Z. 4583/IV, wird der Auftrag er¬ theilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 31. März 1897. Z. 4757. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Robert Spath. Laut der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 10. März 1897, Z. 9994, sind die Nachforschungen nach der Existenz und dem Aufenthaltsorte des im Jahre 1875 in Urfahr ge¬ borenen, nach Wihokan heimatszuständigen, stellungspflichtigen Robert Spath, unehelichen Sohnes der Aloisia Spath, bis nun ohne Erfolg geblieben. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. März 1897, Z. 4815/IV, wird der Auftrag er¬ theilt, die Ausforschung des Genannten, bezw. seiner Mutter, einzuleiten, und über ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 1. April 1897. Z. 4806. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Posch. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 22. März 1897, Z. 7030/1581 IIa, hat die k. k. Landesregierung für Salzburg um die Veranlassung der Ausforschung des am 29. März 1875 in Teufenbach in Steiermark geborenen, nach Thomathal, Bezirk Tamsweg, zuständigen Franz Posch, ehelichen Sohnes des Bahnwächters Franz Posch und dessen Ehegattin Josefa Posch, geborenen Oberlechner, angesucht. Bei der Tause fungierte Anton Haupt, ebenfalls Bahnwächter der k. k. Staatsbahn, als Taufpathe. Die bezüglich des genannten Stellungsp flichtigen, sowie seiner Eltern und des Tauspathen in dem Verwaltungs¬

3 gebiete der genannten Landesstelle veranlassten Nach¬ forschungen sind resultatlos geblieben. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. März 1897, Nr. 4995/IV, wird der Auftrag er¬ theilt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat ist anher zu berichten. Steyr, am 2. April 1897. Z. 4954. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung von Militärtax=Pflichtigen. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidi¬ gung vom 22. März 1897, Z. 5497/1066 II b, ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich mit Bericht vom 25. Februar 1897, Nr. 14.098, um die Veranlassung der Ausforschung der in beiliegendem Verzeichnisse aufge¬ ührten Militärtoxpflichtigen, deren Aufenthalt in Nieder¬ österreich nicht eruiert werden konnte, angesucht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. März 1897, Nr. 4992/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung der tabellarisch Bezogenen ein¬ zuleiten und über ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Verzeichnis der auszuforschenden Militärtaxpflichtigen. 1. Michael Straßer, geb. 1863, Knecht, zuständig nach Weißenkirchen, zuletzt in Weißenkirchen. — 2. Josef Martini, geb. 1863, Bäcker, zuständig nach Frauendorf, zuletzt im allgemeinen Krankenhaus in Wien. — 3. Josef Maier, geb. 1855, Knecht, zuständig nach Kapelln, zuletzt in Kapelln. — 4. Johann Frank, geb. 1871, zuständig nach Schrattenbruck, zuletzt in Ebelsberg. — 5. Leopold Marterbauer, geb. 1871, zuständig nach Schrattenbruck, zuletzt in Karlsbach. — Franz Berger, geb. 1867, Bäcker, zuständig nach Neidling, zuletzt in Wien XII., Hauptstraße 27. — 7. Karl Wieser, geb. 1871, Bäcker, zuständig nach Ambach, zulitzt in Unter¬ Wölbling. — 8. Alois Reizl, geb. 1869, Bäcker, zuständig nach Nidling, zuletzt in Pyhra. — 9. Anton Strohner, geb. 1871, Feilenschmied, zuständig nach Rabenstein, zuletzt in Hainfeld. — 10. Andreas Gruber, geb. 1858, Schmied, zuständig nach St. Egyd, zuletzt in Mürzzuschlag. 11. Franz Fischer, geb. 1861, Knecht, zuständig nach Ramsau, zuletzt in Langenwang. — 12. Ernst Pilz, geb. 1865, zuständig nach Türnitz, zuletzt in Türnitz. — 13. Johann Fertner, geb. 1857, Feilhauer, zuständig nach St. Egyd, zuletzt in Mürzzuschlag. — 14. Johann Rinnerthaler, geb. 1879, zuständig nach Gemeinlebarn, zuletzt in Wielandsthal. — 15. Franz Kitzinger, geb. 1863, Seiler, zuständig nach Traismauer, zuletzt in Sonntagsberg. — 16. Eduard Knirsch, geb. 1861, Bildhauer, zuständig nach St. Georgen, zuletzt in Wien, VI., (Hirschengasse Nr. 7, Esterhaczygasse 12) bei Eduard Panegh. Steyr, den 5. April 1897. Z. 4955. An die Gemeinde-Vorstehungen k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Eduard Müller. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesver¬ theidigung vom 22. März 1897, Z. 7029/1850/IIa, hat die k. k. Landesregierung für Schlesien um die Veranlassung der Ausforschung des am 10. Juni 1875 in der Landes¬ gebäranstalt in Wien geborenen, nach Alt=Rothwasser, Bezirk Freiwaldau, beimatberechtigten Eduard Müller, ehelichen Sohnes des Posamentierers Eduard Müller und seiner Ehegattin Wilhelmine, geborenen Richmer, angesucht. Die bezüglich des genannten Stellungspflichtigen in dem Verwaltungsgebiete der genannten Landesregierung veranlassten Nachforschungen sind resultatslos geblieben. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. März 1897, Z. 4994/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs (Landsturm¬ Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. — Ein allfälliges positives Resultat ist anher zu berichten. Steyr, am 5. April 1897. Z. 4807. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. März 1897, Nr. 4582/IV, ist der nach Bergenthal, Bezirk Marburg, zuständige, militärtaxpflichtige Georg Tarkusch bereits eruiert worden. Es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 8. Februar 1897, Z. 1973, Amtsblatt Nr. 6, angeordneten Erhebungen wieder einzustellen. Steyr, am 2. April 1897. Z. 4304. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 4546/II. Kundmachung betreffend den Biehverkehr aus Oberösterreich nach Salzburg. Nachdem die Maul= und Klauenseuche im politischen Bezirke Linz (Land) erloschen und im politischen Bezirke Wels

4 nur mehr in der Gemeinde Alkoven herrscht, fand die k. k. Landes=Regierung in Salzburg laut Note vom 16. März d. J., Z. 2519, ihre Kundmachung vom 16. Februar d. J., Z. 1995, über den Viehverkehr aus Oberösterreich in dem Sinne zu modificieren, dass von nun an bis auf weiteres die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den obgenannten Bezirken, mit Ausnahme der Gemeinde Alkoven, wieder gestattet wird, hingegen bleibt die Einfuhr aus den politischen Bezirken Steyr (Stadt) und Steyr (Land) noch untersagt. Dies wird unter Bezugnahme auf die h. d. Kund¬ machung vom 22. Februar d. J., Z. 2996, verlautbart. Linz, am 19. März 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 30. März 1897. Z. 4756. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4914/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Croatien und Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Ungarn und Croatien=Slavonien und der in der letzten Zeit constatierten Seuchen=Einschleppungen werden zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. März l. J., Z. 8185, unter Aufrechterhaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1896, Z. 19.513/II, hin¬ sichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien= Slavonien mittelst der Eisenbahn festgesetzten Be¬ stimmungen die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 28. März 1897 angefangen, angeordnet. A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nograd, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Ge¬ bietes der Insel Schütt), Szepes und Trencsen, dann aus der königlichen Freistadt Pozsony; 2. Maul= und Klauenseuche: gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus: a) den Comitaten Bars, Beßtercze=Naßod, Pest Pilis=Solt=Kiskun, Saros, Sopron und Vas; b) aus der königlichen Freistadt Sopron und Szabadka; 3. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Abanj=Torna, Arad, Bacs=Bodrogh, Bars, Bekes, Bereg, Bihar, Gömör=Kishont, Jaß=Nagykun¬ Szolnok, Moson, Nograd, Pest=Pilis=Solt=Kiskun, ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya (Stein¬ bruch), Somogy, Szabolcs, Szatmar, Szilagy, Szolnok¬ Doboka, Temes, Torontal, Veßprem, Zala und Zemplen; dann b) den königlichen Freistädten: Arad, Kecskemet, Kolozsvar, Nagyvarad, Pancsova, Sobron, Szabadka, Ujvidek und Zombor. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen Bestandes der 1. Maul= und Klauenseuche: gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Comitaten: Pozsega und Zagrab (Agram), nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken; 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Pozsega und Zagrab (Agram); b) den Gebieten der königlichen Freistädte: Brod, Ivanic, Kostajnica, Petrinje und Sissek. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R. G. Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, den 27. März 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 1. April 1897. Z. 4536. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendaemerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. 4891/II. Kundmachung betreffend die Einschränkung des Verbotes der Einfuhr von Klauenthieren (Wiederkäuern und Schweinen) aus Böhmen nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die anhaltende Abnahme der Maul¬ und Klauenseuche in Böhmen und auf Grund des dermaligen Standes derselben findet die k. k. Statthalterei in Abänderung der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1897, Z. 780/II, das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren (Wiederkäuern und Schweinen) aus Böhmen nach Ober¬ österreich auf die politischen Bezirke Böhmisch=Brod, Jung¬ bunzlau, Karolinenthal, Melnik, Raudnitz und Schlan ein¬ zuschränken, dagegen die Einfuhr der genannten Thier¬ gattungen aus den übrigen seuchenfreien Gemeinden Böhmens unter Beobachtung der für den Viehverkehr im allgemeinen bestehenden Bestimmungen zu gestatten. Diese Verfügung tritt an die Stelle der obcitierten Kundmachung mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Ueber¬

5 tretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 23. März 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 30. März 1897. Z. 4755. An die Gemeinde- Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. März bis 26. März 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaft Oberdambach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Puchham. 2. Pferderotz. Ausbruch und Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Gleink, Ortschaft Dietach. 3. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaften Kleinraming, Ramingsteg. 4. Schweinepest. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Schwanenstadt; Gemeinde und Ortschaft Wolfsegg. 5. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Tumeltsham. Steyr, am 1. April 1897. Z. 4804. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Berlautbarung. Nr. 4989/II. Kundmachung. betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occu¬ pationsgebiete nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. März l. J., Z. 7263, ist laut des officiellen Thierseuchen=Wochenausweises der Landesregierung in Sarajevo vom 15. Februar l. J. im Occupationsgebiete die Maul= und Klauenseuche in den Bezirken Bjelina, Cazin und Sanskimost neu aufgetreten, dagegen in den Bezirken Bihac, Breka und Gradacac erloschen. Die k. k. Statthalterei findet daher das mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 31. Jänner l. J., Z. 1697/II, verfügte Verbot der Ein= und Durchfuhr von Wiederkäuern aus den bosnischen Bezirken Bihac, Breka, Dervent, Gra¬ dacac, Dolni=Tuzla, Prejedor mit der angrenzenden Gemeinde Piskavica des Landbezirkes Banjaluka und Krupa rücksichtlich der Bezirke Bihac, Breka und Gradacac aufzuheben, dagegen die Ein= und Durchfuhr von Wiederkäuern aus den Be¬ zirken Bjenlina, Cazin und Sanskimost zu verbieten. Das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus dem ganzen Occupationsgebiete nach Oberösterreich bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Verfügung tritt an Stelle der obeitierten Kund¬ machung mit 30. März l. J. in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 2. April 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 26. März 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten Quittungen unterstützung.

Buchdruckerei und Tithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Im Verlage neu aufgenommene Drucksorte: Anmeldung zur Amschreibung von Parcellen, welche im Grundsteuercataster als Waldungen eingetragen sind, oder von Theilen derselben in eine andere Culturgattung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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