Amtsblatt 1897/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. April 1897

7 Z. 4452. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer (Markt und Land), Großraming, Reichraming, Losenstein, Ternberg. St. Ulrich, Garsten und Gleink. Infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 22. Märzl. J., Z. 4712/VI, werden die Gemeindevorstehungen aufgefordert, den Inhalt nachfolgender Kundmachung betreffend die Vornahme hydrometrischer Messungen an der Donau nach Möglichkeit unter den Schiffahrttreibenden zu verlautbaren. Steyr, am 26 März 1897. Zur Statth. Z. 22.325. Kundmachung betreffend die Vornahme hydrometrischer Messungen an der Donau nächst Kilometer 8 und 3 ober Wien. Im heurigen Jahre werden vom k. k. hydrographischen Centralbureau im Einvernehmen mit der Strombau¬ Direction der Donau=Regulierungs=Commission an der Donau nächst der Kuchelau bei Klosterneuburg (circa Kilometer 8) und zwischen der Nordwestbahnbrücke und der Kaiser=Franz=Josef=Brücke (circa Kilometer 3) hydrometrische Messungen vorgenommen und wird mit denselben noch im Laufe des Monates März begonnen. Aus diesem Anlasse werden zur Regelung der Schiffahrt in den Messprofilen die nachstehenden strom¬ polizeilichen Verfügungen getroffen: 1. An den Tagen, an welchen die hydrometrischen Messungen nächst der Kuchelau bei Klosterneuburg statt¬ finden, wird nächst dem Tuttendörfel eine Fahnenwache auf¬ gestellt, welche jedem stromabfahrenden Fahrzeuge die im Messprofile einzuhaltende Fahrrichtung durch Zuruf bekannt geben wird. 2. An den Tagen, an welchen die Messungen zwischen der Nordwestbahnbrücke und der Kaiser=Franz=Josef=Brücke stattfinden, wird am Nussdorfer Sporn oder gegenüber desselben am linken Ufer eine Fahnenwache aufgestellt, welche die Avisierung der thalfahrenden Fahrzeuge in gleicher Weise durch Zuruf veranlassen wird. 3. Außerdem wird zur Zeit jeder Messung im Messprofile von der in der Mitte des Stromes daselbst verankerten Zille den vorbeipassierenden Dampfern, Ruder¬ fahrzeugen oder Flößen durch Winken mittelst blauer Fahne diejenige Seite angegeben werden, an der die Vorbeifahrt des Fahrzeuges zu erfolgen hat. 4. Jeder Führer eines Wasserfahrzeuges hat die ihm seitens der Fahnenwachen und der Posten auf den Anker¬ zillen gegebenen Avisos genauestens zu beachten und die Stromstrecken nächst der Messstellen überhaupt mit besonderer Vorsicht zu befahren. Wien, am 20. März 1897. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Z. 4453 An die Gemeinde-Vorstehungen Weyer (Markt und Land), Großraming, Reich¬ raming, Losenstein, Ternberg, Garsten, St. Ulrich und Gleink. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. März l. J., Z. 4711/VI, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen aufgefordert, nachfolgende Kundmachung, be¬ treffend die Einfahrt in den Wiener Donaucanal, nach Möglichkeit unter den Schiffahrttreibenden zu verlautbaren. Steyr, am 26. März 1897. Z. 22.231. Kundmachung betreffend die Einfahrt in den Wiener Donancanal. Die Schiffahrts=Interessenten werden hiemit in Kennt¬ nis gesetzt, dass die Einfahrt der Ruderfahrzeuge, Flöße und Dampfschiffe in den Wiener Donaucanal bei Nussdorf wegen der in Ausführung befindlichen Arbeiten zur Her¬ tellung der neuen Nussdorfer Absperrvorrichtung mit Be¬ ginn der Schiffahrtsperiode 1897 noch nicht stattfinden kann und voraussichtlich erst anfangs Mai d. J. möglich sein wird. Bis dahin können die der Schiffahrt mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 9. September 1895 zur Ver¬ ügung gestellten Landungsplätze am Donaustrome mit Ausnahme des Landungsplatzes unterhalb des Militärbades und des Landungsplatzes zwischen dem Nussdorfer Maga¬ zine der Donau=Dampfschiffahrts=Gesellschaft und dem Sperrschiffe vom 1. März . J. angefangen wieder benützt werden. Ferner wird auf die Dauer der Canalsperre bei Nussdorf die Remorquierung der beladenen, für den Donau¬ canal bestimmten Ruderschiffe vom Schneidergrund an der Canalausmündung nach aufwärts vom 1. März 1897 an¬ gefangen, so wie im Vorjahre unentgeltlich stattfinden. Der Zeitpunkt der Auflassung der Canalsperre wird seinerzeit entsprechend kundgemacht werden. Wien, am 17. März 1897. Von der k. k. nied.-österr. Statthalterei. Z. 4364. Amtserinnerung. Die Gemeinden Egendorf, Gaflenz, Großraming, Kematen, Kremsmünster (Land), Kremsmünster (Markt), Lausa, St. Marien, Neuhofen, Neustift, Ried, Ternberg und St. Ulrich haben die im Jänner bereits fälligen Aus¬ weise zum Jahres=Sanitätsbericht noch immer nicht vorgelegt. Ich erwarte die Einsendung zu ersichtlich binnen acht Tagen. Steyr, am 23. März 1897. Z. 4711. Amts=Erinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche das Ergebnis der Wahl der Mitglieder zur diesjährigen Pferdeclassifications¬ Commission hieramts nach dem Auftrage vom 10. Jänner 1897, Z. 145, Amtsblatt Nr. 2, gemäß noch nicht berichtet haben, werden aufgefordert, hierüber zuverlässig bis 10. April Bericht zu erstatten. Steyr, am 30. März 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.

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